Jungen Erwachsenen mehr Teilhabe ermöglichen
Das Bundesjugendkuratorium ruft die Politik dazu auf, sich systematisch mit dem jungen Erwachsenenalter auseinanderzusetzen.
Junge Erwachsene werden bisher von Sozial- und Jugendpolitik zu wenig berücksichtigt, kritisiert das Bundesjugendkuratorium (BJK) in seiner aktuellen Stellungnahme. Das zeige auch die Corona-Krise: Jugendliche leiden etwa durch weniger geschützte Arbeitsplätze und nicht hinreichende soziale Absicherung überproportional unter den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie. Das BJK fordert deshalb die Politik dazu auf, sich systematisch mit dem jungen Erwachsenenalter auseinanderzusetzen und die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass soziale Ungleichheiten beseitigt werden und allen jungen Erwachsenen Teilhabe ermöglicht wird.
Dafür seien die institutionellen Strukturen in den Bereichen Ausbildung, Bildung, Erwerbsarbeit, Familienförderung und Gesundheit umfassend daraufhin zu überprüfen, ob sie die aktuellen Herausforderungen junger Erwachsener berücksichtigen. Die Lebensphase Jugend hat sich in den letzten Jahrzehnten tiefgreifend verändert und zeitlich ins dritte Lebensjahrzehnt verschoben: Abschluss der Schule und einer Berufsausbildung, erste Stelle und erstes Einkommen, eigene Wohnung, feste Partnerschaft oder Gründung einer Familie – all das geschieht mittlerweile oft erst nachdem Jugendliche schon lange volljährig sind. An diese Veränderung sei auch die Förderung und Unterstützung von Jugendlichen durch Kommunen, Länder und Bund anzupassen und besser aufeinander abzustimmen, heißt es in der Stellungnahme.
Das BJK empfiehlt, eine Enquetekommission „Junge Erwachsene“ einzurichten, die erstmalig einen politikfeldübergreifenden Entwurf für eine Jugendpolitik des jungen Erwachsenenalters erarbeitet. Eine umfassende Analyse des Wandels im institutionellen Gefüge des Aufwachsens und ihrer Auswirkungen auf die Lebenslage der jungen Erwachsenen solle Grundlage dafür sein.
Die BJK-Stellungnahme stellt die Veränderungen in der sozialen Teilhabe von jungen Erwachsenen ausführlich dar und benennt die Folgen für deren weitere Lebensgestaltung. Parallel dazu wurde eine Rechtsexpertise veröffentlicht, die das BJK zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) in Auftrag gegeben hat. Die Expertise arbeitet die verschiedenen Altersgrenzen aus den gesetzlichen Grundlagen für das junge Erwachsenenalter heraus, systematisiert sie und weist auf Parallelen und Widersprüche hin. Darüber hinaus stellt sie aktuelle Diskurse und Initiativen zu gesetzlichen Änderungen dar und schildert den gesetzlichen Weiterentwicklungsbedarf.
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Die „Arbeitsstelle Kinder und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium seit vielen Jahren bei dieser Aufgabe. DJI-Direktor Prof. Dr. Thomas Rauschenbach ist Ständiger Gast im Bundesjugendkuratorium.
Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums (PDF-Download)Rechtesxpertise " Gesetzliche Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter" (PDF-Download)
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