70 Jahre Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Die Festrede „70 Jahre AGJ“ hielt Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI) am 18. Oktober in Berlin

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Foto: Sabine Kummetat AGJ

21. Oktober 2019 -

Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 sieht die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen und fachlichen Strukturen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe auf der Bundesebene zu bündeln.

Die AGJ hat wesentlich dazu beigetragen, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem selbstverständlichen, integralen und anerkannten Bestandteil des deutschen Bildungs-, Sozial- und Erziehungssystem zu machen. Sie hat immer alle Schnittstellen im Blick: Bund, Länder und Kommunen, und sie vergisst auch die Nachbarresorts nicht wie Gesundheit, Bildung, Justiz und Soziales. Prof. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), hielt am 18. Oktober 2019 die Festrede zum Jubiläum „70 Jahre AGJ“.

Er nahm die Gäste der Festveranstaltung mit auf eine kleine Zeitreise und erinnerte an markante Einschnitte und Veränderungen der westdeutschen und später gesamtdeutschen Kinder- und Jugendhilfe: In der Gründungsphase ab 1949 schlossen sich alle Organisationen, die sich für die Belange der Kinder- und Jugendlichen einsetzten, zusammen und schufen damit ein Fundament für die spätere Entwicklung der AGJ.

Der Aufbruch in den späten 1960er- und frühen 1970er-Jahren in einer unruhigen Zeit, war geprägt durch Proteste von Studentinnen und Studenten, kontroverse Diskussionen über Gesellschaft, Politik, Erziehung und die Rolle der AGJ. In dieser Phase begann auch die Akademisierung von Sozialpädagogik und Sozialarbeit; dadurch fand auch die Kinder- und Jugendhilfe an neu gegründeten Fachhochschulen und expandierenden Universitäten eine Heimat in der Lehre, der Forschung und in wissenschaftlichen Erörterungen.

Die nächste deutliche Zäsur waren die Jahre 1989/1990, die Wiedervereinigung und die Verabschiedung des bis heute prägenden Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die Reform des Jugendhilferechts bot einen einheitlichen Rahmen für Ost- und Westdeutschland und eine dienstleistungsorientierte Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.

„Die AGJ war anfänglich weit ihrer Zeit voraus, hatte zeitweise damit zu kämpfen, mit einer neuen Jugendgeneration, neuen sozialen Bewegungen und neuen akademisch ausgebildeten Professionellen klarzukommen. Dann fand sie mit einem integrierenden, kraftvollen Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie einer neuen Dienstleistungsmentalität ein neues fachliches Koordinatensystem“, fasste Rauschenbach die Entwicklung der AGJ zusammen und skizzierte künftige Herausforderungen: „Die Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe werden umfangreicher, vielschichtiger und unverzichtbarer. Eine neue Balance zwischen privater und öffentlicher Verantwortung – auch jenseits der formalen Bildung – wird zu einer gesellschaftlichen Schlüsselaufgabe. Auch die dunkle Seite der Kinder- und Jugendhilfe, die Heimskandale, der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen öffentlicher Verantwortung ist eine Herausforderung für die AGJ. In den kommenden Jahren werden auch die demografische Entwicklung, Asyl- und Schutzsuchende, EU-Binnenwanderung die AGJ in Atem halten.“

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
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