Kinderschutz an Schulen
Die Studie basiert auf den umfassenden Ergebnissen einer bundesweiten Befragung an Schulen zu den Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes
Das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen“ trat am 1. Januar 2012 in Kraft, mit dem Ziel, den aktiven Kinderschutz in Deutschland zu fördern. Doch welche Auswirkungen hat dieses Bundesgesetz? Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts (DJI) evaluierten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Teil der Regelungen des Gesetzes.
Die Publikation der Soziologin Julia Zimmermann, Wissenschaftliche Referentin am DJI, beschreibt, welche kinderschutzbezogenen Aktivitäten an Schulen ergriffen werden, um das Kindeswohl zu sichern, aber auch, welche Herausforderungen dabei zu meistern sind. Anhand dieser Befunde werden Konsequenzen aufgezeigt und daraus Empfehlungen für die Akteure im Schulsystem und in der Kinder- und Jugendhilfe abgeleitet. Die Studie basiert auf den umfassenden Ergebnissen einer bundesweiten Befragung an Schulen zu den Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes.
Ein Ergebnis: Nahezu alle Schulen pflegen Kooperationen im Bereich Kinderschutz, dies jedoch meist nur punktuell fallbezogen. Bisher ist nur ein gutes Viertel der Schulen Teil eines Kinderschutznetzwerkes. Im Hinblick auf systematischere Zusammenarbeit mit Jugendämtern und weiteren Akteuren besteht noch Verbesserungspotenzial.
Julia Zimmermann
Kinderschutz an Schulen
Ergebnisse einer bundesweiten Befragung zu den Erfahrungen mit dem Bundeskinderschutzgesetz
(Forschung zum Kinderschutz, Band 3)
München: DJI-Verlag 2019, 164 S., 19,80 €, 978-3-87966-458-0
Kontakt
Julia Zimmermann
Wissenschaftliche Referentin
Forschungsschwerpunkt „Übergänge im Jugendalter“
Tel.: 089/62306-107
jzimmermann@dji.de
Marion Horn
Abteilung Medien und Kommunikation
Tel.: 089/62306-311
horn@dji.de