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Genderexpertin Sabina Schutter untersucht das Konzept der Liebe in Bundestagsdebatten zum Familienrecht

21. März 2016 -

Liebe ist für die Deutschen der Hauptgrund für eine Eheschließung. Der Begriff taucht jedoch im deutschen Familienrecht nicht auf. Allerdings sind mit dem liebesmotivierten Handeln in Partnerschaften weitreichende Folgen verbunden, die in Verbindung mit den Geschlechterverhältnissen stehen: Dies gilt sowohl im Hinblick auf unterhaltsrechtliche Fragen wie auch auf Fragen des Güterstandes und der Verantwortungsübernahme für Kinder. Davon ausgehend, dass in politischen Verhandlungen über Gesetzesänderungen eine Übersetzung gesellschaftlicher Realität in juristische Normen stattfindet, geht der kürzlich in der Zeitschrift GENDER erschienene Beitrag von Dr. Sabina Schutter (DJI) der Frage nach, wie und wann Bundestagsabgeordnete von Liebe sprechen, wenn im Rahmen familienrechtlicher Reformen über Beziehungen zwischen hetero- und homosexuellen Paaren verhandelt wird. Über 800 Bundestagsreden aus den 1950er, 1970er und 2000er Jahren hat die Genderforscherin dafür ausgewertet.

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