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Datenbericht zum Betreuungsgeld: Leistung bald nur noch in Bayern

11. Januar 2016 -

Im zweiten Quartal 2015 wurde für 531.250 Kinder Betreuungsgeld bezogen. Das Betreuungsgeld war 2013 zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kleinkinder unter drei Jahren eingeführt worden. Vorgesehen war, Eltern 150 Euro monatlich zu zahlen, wenn sie ihr Kind zu Hause erziehen, statt es in einer öffentlich geförderten Kita betreuen zu lassen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung im Juli für nichtig erklärt. Der Grund: Die Länder seien zuständig. Für bis dahin bewilligte Bescheide gilt Bestandschutz. Als einziges Bundesland will Bayern die Leistung weiter zahlen und legte im Dezember einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, über den im Januar 2016 abgestimmt wird. Vor allem im Westen, so die Studie, dient das Betreuungsgeld häufig der Überbrückung, bis ein Betreuungsplatz gefunden ist: etwa 60 Prozent der Leistungsbezieher gaben bei der Befragung an, sich parallel um einen Platz für ihr Kleinkind beworben zu haben. Auf der anderen Seite sind in Deutschland rund 40 Prozent der Eltern grundsätzlich der Überzeugung, Kinder in den ersten Lebensjahren sollten allein in der Familie groß werden. Ob Betreuungsgeld gezahlt wird oder nicht, ist nach deren Angaben für diese Entscheidung nicht ausschlaggebend.

Datenbericht Betreuungsgeld