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Zeitliche Begrenzung des Unterhaltsvorschusses leistet Kinderarmut Vorschub

Gegenüber „Report Mainz“ (ARD) kritisierte Dr. Sabina Schutter (DJI) die zeitliche Befristung des staatlichen Unterhaltsvorschusses. Diesen erhalten Kinder in alleinerziehenden Familien, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt – allerdings beschränkt auf sechs Jahre bzw. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Dr. Sabina Schutter sagte: „Aus Sicht der Sozialforschung ist eine Befristung sowohl mit Bezug auf die Dauer als auch mit Bezug auf das Alter falsch. Daten belegen, dass der Wegfall des Unterhaltsvorschusses die Armut von Kindern erhöht. Und Armut bedeutet für die Kinder schlechtere Lebensbedingungen, dauerhaft schlechtere Entwicklungschancen und dauerhaft schlechtere Teilhabe.“ Sie fordert daher die Politik zum Handeln in Richtung einer Entfristung auf. 2013 haben insgesamt 468.463 Kinder Unterhaltsvorschuss bezogen. Im gleichen Jahr wurde die Leistung in 169.455 Fällen eingestellt, davon in 72.543 Fällen aufgrund der Vollendung des 12. Lebensjahres oder der Erreichung der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten. zum ARD-Beitrag

16. September 2015 -

Gegenüber „Report Mainz“ (ARD) kritisierte Dr. Sabina Schutter (DJI) die zeitliche Befristung des staatlichen Unterhaltsvorschusses. Diesen erhalten Kinder in alleinerziehenden Familien, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt – allerdings beschränkt auf sechs Jahre bzw. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Dr. Sabina Schutter sagte: „Aus Sicht der Sozialforschung ist eine Befristung sowohl mit Bezug auf die Dauer als auch mit Bezug auf das Alter falsch. Daten belegen, dass der Wegfall des Unterhaltsvorschusses die Armut von Kindern erhöht. Und Armut bedeutet für die Kinder schlechtere Lebensbedingungen, dauerhaft schlechtere Entwicklungschancen und dauerhaft schlechtere Teilhabe.“ Sie fordert daher die Politik zum Handeln in Richtung einer Entfristung auf. 2013 haben insgesamt 468.463 Kinder Unterhaltsvorschuss bezogen. Im gleichen Jahr wurde die Leistung in 169.455 Fällen eingestellt, davon in 72.543 Fällen aufgrund der Vollendung des 12. Lebensjahres oder der Erreichung der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten.

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