Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Anpassungen nötig
DJI-Expert:innen befürworten die geplante Strukturreform bei einer Anhörung im Bundesministerium, sehen jedoch an zentralen Punkten weiteren Handlungsbedarf
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) bewertet die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geplante Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich positiv, sieht aber zugleich deutlichen Nachbesserungsbedarf. Dies geht aus einer aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf des „Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ hervor. Sie wurde von acht DJI-Expert:innen anlässlich einer Anhörung im Bundesministerium Ende April verfasst, zu der Jugendhilfe-Experte Dr. Mike Seckinger geladen war.
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist das Ziel
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer anspruchsvollen Zeit auf. Soziale Ungleichheiten verschärfen sich, psychische Belastungen nehmen zu, Familien- und Lebensmodelle werden vielfältiger und komplexer. Der Unterstützungsbedarf durch die Kinder- und Jugendhilfe wird somit groß bleiben und teilweise zunehmen. Gleichzeitig steht das System selbst vor großen Herausforderungen. Jugendämter, Einrichtungen und Träger sehen sich vielerorts mit Personalmangel und wachsenden Fallzahlen konfrontiert, so dass die Kosten für die ohnehin finanziell belasteten Kommunen kontinuierlich steigen. Hinzu kommen komplexe Zuständigkeitsstrukturen zwischen verschiedenen Sozialleistungssystemen, die eine schnelle und bedarfsgerechte Unterstützung erschweren.
Mit einer zweistufigen Strukturreform möchte das Bundesministerium die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch angesichts knapper Ressourcen sichern. Der seit März 2026 vorliegende Referentenentwurf stellt die erste Stufe des Vorhabens dar. Kern der Reform ist die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab dem 1.1.2028.
DJI begrüßt inklusive Lösung
„Im Ergebnis begrüßt das DJI die vorgesehenen Regelungen zur Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“, sagte Mike Seckinger bei der Anhörung. Je nach Verlauf und Dauer des Gesetzgebungsverfahrens erhielten die Jugendämter Planungssicherheit und Zeit, um die Umsetzung vor Ort vorzubereiten. Bedenken äußerte der DJI-Experte allerdings gegenüber der sogenannten Länderöffnungsklausel. Diese gesetzliche Bestimmung ermöglicht es Bundesländern, dauerhaft von der bundesrechtlichen Regelung abzuweichen oder eigene Vorschriften innerhalb eines Bundesrahmens zu erlassen. „Geschieht dies, wird das Ziel die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver werden zu lassen, nicht erreicht“, betonte Seckinger bei der Anhörung.
Fehlende oder überlastete Angebote gefährden Umsetzung der Reform
Die Autor:innen der DJI-Stellungnahme üben zudem Kritik an einigen konkreten Regelungen, die im Referentenentwurf vorgeschlagen werden. Insbesondere warnen sie davor, individuelle Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung auf Assistenzleistungen voreilig abzulösen. Diese sollen durch infrastrukturelle Bildungsangebote ersetzt werden. Doch die Voraussetzungen dafür seien derzeit flächendeckend nicht gegeben und müssten erst noch geschaffen werden, heißt es in der Stellungnahme.
Ebenfalls kritisch sehen die DJI-Expert:innen den geplanten Vorrang von infrastrukturellen Regelangeboten und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber individuellen erzieherischen Hilfen. Dies ziele zwar auf eine wünschenswerte starke präventive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ab, tatsächlich drohten aber Leistungsverschlechterungen für junge Menschen und deren Familien. Denn die geplante Umsetzung sei aufgrund fehlender und strukturell überlasteter Angebote gefährdet. Außerdem schlagen die Expert:innen für den geplanten besseren Schutz von Pflegekindern bei der Unterbringung in Pflegefamilien eine alternative Regelung vor. Diese rückt fachliches Handeln sowie Qualität und damit auch das Wohl des Kindes noch stärker in den Vordergrund als der vorliegende Referentenentwurf.
Pläne zu Bürokratieabbau und Vereinfachung von Verfahren sind zum Teil nicht zielführend
Mit Blick auf die anforderungsreiche Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe hält das Expertenteam einige vorgesehene Regelungen im Referentenentwurf für unzureichend. Dies gilt unter anderem für die Pläne zur Stärkung eines aufgabenspezifischen Kompetenzansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe, zum Bürokratieabbau sowie zur Vereinfachung von Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Beispielsweise fordern die Autor:innen der Stellungnahme Nachbesserungen bei den geplanten Änderungen zur Altersfeststellung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Zudem sprechen sie sich gegen Bußgeldandrohungen bei Verstößen gegen Zuweisungsentscheidungen aus.
Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) (PDF)
Fachgruppe „Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe“
Kontakt
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Leitung Fachgruppe „Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe“
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Abteilungsleitung „Jugend und Jugendhilfe“
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