Mit den Begriffen „Jugend“ und „Jugendhilfe“ sind soziale Tatsachen Gegenstand der Abteilung, die eine beträchtliche Komplexität aufweisen – nicht nur als Politikfelder, sondern vor allem auch als Forschungsfelder.

Für die Arbeit der Abteilung sind die wissenschaftlichen Debatten ebenso konstitutiv wie die Kenntnis und Berücksichtigung der aktuellen (fach-)politischen und fachlichen Entwicklungen und Zusammenhänge. Die fortschreitende Ausdifferenzierung der Jugendforschung (z.B. in Form der stärkeren Betonung der eigenständigen Lebensphase der jungen Erwachsenen u.a. im 17. Kinder- und Jugendbericht) und die teilweise veränderte Gewichtung der leitenden Aufmerksamkeiten in der jüngeren Vergangenheit (wie beispielsweise die Aufwertung des außerschulischen non-formalen Lernens) bringen es mit sich, dass die Abteilung sich in diesem Feld beständig konzeptionell und mit ihren Projekten positionieren muss. Analoges ist auch im Bereich der Jugendhilfe und der darauf bezogenen Forschung zu beobachten. Einerseits sieht sich die Jugendhilfe einem verstärkten Legitimations- und Erwartungsdruck ausgesetzt. Geforderte Erfolgs- und Effizienznachweise wie auch die Debatte um Inklusion bzw. zur so genannten Großen Lösung sind nur zwei der aktuellen Belege hierfür. Andererseits werden die Praxis der Jugendhilfe und die entsprechende Forschung gerade in jüngerer Zeit zunehmend als selbstverständliche Partner betrachtet, wenn es darum geht, Verantwortung und öffentliche Kontrolle zu über­nehmen, sei es etwa für die Betreuung von Kindern, die Prävention von Kindeswohlgefährdungen und Delinquenz im Kindes- und Jugendalter, die Förderung der Gesundheit, die gesellschaftliche Integration von chancenarmen Jugendlichen oder auch für die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und extremistischen Tendenzen in unserer Gesellschaft.

Kennzeichnend für die Arbeit der Abteilung ist die theoretische und empirische Betrachtung des Zusammenspiels von individuellen Lebenslagen und Bewältigungsformen der Jugendlichen und ihren institutionalisierten Umwelten. Bezug genommen wird dabei nicht nur auf die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch auf die Angebote und Maßnahmen des Gesundheitssystems bzw. der Eingliederungshilfe, auf das Bildungssystem sowie die Polizei und Justiz. Diese Institutionen können sowohl unterstützend, Chancen eröffnend als auch kontrollierend, einschränkend bzw. ausgrenzend für Kinder, Jugendlichen und Familien wirken. Eine spezifische Ausprägung dieser Perspektive ist die Adressatinnen- und Adressatenforschung.

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