Kinderrechte ins Grundgesetz
Anlässlich der Anhörung im Rechts-Ausschuss des Bundestags am 17. Mai kritisiert das Bundesjugendkuratorium den aktuellen Gesetzesentwurf als unzureichend und fordert Nachbesserungen.
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen könnten noch in den nächsten Monaten in das deutsche Grundgesetz aufgenommen werden. Anfang des Jahres hat sich die Bundesregierung nach jahrelangen Diskussionen auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Doch einige Politikerinnen und Politiker, Juristinnen und Juristen sowie Forschende und Kinderschutzorganisationen kritisieren den Entwurf in seiner Formulierung. Am heutigen Montag, den 17. Mai 2021, beschäftigt sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema. Aus diesem Anlass benennt das Bundesjugendkuratorium (BJK) in seiner aktuellen Stellungnahme zentrale Punkte, die an dem Gesetzesentwurf nachgebessert werden sollen, „um die Position von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger*innen zu stärken“. Das BJK ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium zu Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendpolitik, das von der „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik“ am Deutschen Jugendinstitut (DJI) unterstützt wird.
Nach Ansicht des BJK ist es notwendig, die Subjektstellung des Kindes und Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Allerdings solle eine Änderung des Grundgesetzes das bestehende Verfassungsrecht für Kinder und Jugendliche weder schmälern noch im Widerspruch dazu stehen. Das BJK empfiehlt daher u.a., die Kindergrundrechte in einem eigenen Absatz zu formulieren, eine der UN-Kinderrechtskonvention inhaltlich gleichwertige, aber eindeutigere Formulierung zum Kindeswohl zu finden sowie die umfassende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Norm zu verankern. Zudem empfiehlt das BJK, das Recht auf Förderung aufzunehmen und verweist darauf, dass Kindern und Jugendlichen diskriminierungsfreie Zugänge zu sozialen, materiellen, kulturellen und wissensbasierten Gütern und Teilhabe eröffnet werden müssen.
BJK-Stellungnahme zum Regierunsgentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz (PDF-Download)[1]Forschungsmagazin DJI Impulse zum Thema Kinderrechte, Ausgabe 111/2015[2]
Kontakt
Anna Schweda, Walburga Hirschbeck, Juliane Dahlke
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am DJI
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bundesjugendkuratorium@dji.de
Uta Hofele
Abteilung Medien und Kommunikation
089/62306-173
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