Bundesjugendkuratorium hält Stärkung des demokratischen Engagements für dringend notwendig
BJK-Zwischenruf macht sich für eine rasche Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes stark
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) fordert in seinem Zwischenruf „Dringend notwendig: Stärkung des demokratischen Engagements“ vom 7. August 2024 alle beteiligten Akteurinnen und Akteure auf, den Gesetzentwurf für ein Demokratiefördergesetz (DFördG) konstruktiv zu diskutieren, weiterführende Vorschläge zur Nachjustierung einzureichen und das Gesetz zeitnah noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Gesetz zur Stärkung zivilgesellschaftlichen und demokratischen Engagements
Der Deutsche Bundestag hat am 16. März 2023 den Gesetzentwurf für ein DFördG diskutiert. Das neue Gesetz soll Projekte stärken, die sich für eine starke Demokratie und gegen Extremismus einsetzen. Maßnahmen in diesen Bereichen sollen längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter gefördert werden.
Für das BJK ist es zentral, die demokratische und unter Druck geratene engagierte Zivilgesellschaft politisch und staatlich zu unterstützen und nicht nur, aber insbesondere junge Menschen in ihrem Engagement zu ermutigen. Das DFördG kann ein „wichtiges Signal der politischen Verlässlichkeit und der Anerkennung werden, dass die Stärkung, Förderung und Gestaltung demokratischer Strukturen jetzt und in Zukunft eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Zivilgesellschaft darstellt“, so das BJK.
Der Zwischenruf betont, dass das Gesetz dem Bund ermöglichen würde, in neuer Weise Förderprogramme und in einem begrenzten Umfang unterstützende bundeszentrale Infrastrukturen zu verankern. Letztlich könnten wichtige Teilbereiche der Demokratieförderung auf Bundesebene aus dem befristeten Status in eine Regel- und Daueraufgabe überführt werden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, die dazu auffordern, Radikalisierung, Desinformation und Populismus entgegenzutreten, könnte das Gesetz als ein wichtiger Baustein fungieren, um ein demokratisches Zusammenleben zu unterstützen sowie das Vertrauen in demokratische Strukturen und Verfahren erfahrbar zu stärken.
Aufgaben und Zusammensetzung des BJK
Das BJK berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Die „Arbeitsstelle Kinder und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium. DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper ist ständiger Gast im BJK.
Zwischenruf „Dringend notwendig: Stärkung des demokratischen Engagements“[1]Bundesjugendkuratorium[2]Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik[3]
Kontakt
Dr. Max Reinhardt
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Tel.: 089/62306-369
reinhardt@dji.de
Sonja Waldschuk
Abteilung Medien und Kommunikation
Tel.: 089/62306-173
waldschuk@dji.de