Kinder- und Jugendrechte in der medialen Welt stärken

Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

06. März 2020 -

In der aktuellen Stellungnahme positioniert sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) zu dem am 10. Februar 2020 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.

Das BJK betont, dass mit dem Referentenentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung der Stärkung der Kinder- und Jugendrechte unternommen wird. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte in der medialen Welt sollten jedoch in den kommenden Jahren noch grundlegend weiterentwickelt und in der Fachöffentlichkeit diskutiert werden. Wünschenswert ist dabei eine noch stärkere Orientierung an den Kinder- und Jugendrechten, denn Kinder- und Jugendschutz kann nur gelingen, wenn er in der Grundorientierung die jungen Menschen schützt, beteiligt und befähigt sowie eine nicht-diskriminierende soziale Teilhabe in der medialen Welt ermöglicht.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

 

Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums[1]

Bundesjugendkuratorium[2]


Kontakt

Anna Schweda
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Tel.: 089 62306-353
bundesjugendkuratorium@dji.de

Marion Horn
Abteilung Medien und Kommunikation
Tel.: 089/632306-311
horn@dji.de