Jugendhilfe nach Maß: Auch für junge Geflüchtete

29. Juli 2016 -

In den vergangenen zwei Jahren sind viele junge Menschen nach Deutschland geflüchtet. Dies hat u.a. zu erhöhten Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe geführt. Dies kann nach Ansicht des Bundesjugendkuratoriums (BKJ) jedoch kein Argument für eine Absenkung der Hilfestandards für junge Geflüchtete sein. In seinem jüngsten „Zwischenruf[1]“ benennt das BJK rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die nach geltender Fassung bereits ausreichend Flexibilität ermöglichen. Der UN-Kinderrechtskonvention, dem Genfer Flüchtlingsabkommen und den geltenden Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts gemäß orientiert sich die Entscheidung über die Gewährung von Hilfen an der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Hilfe. Damit ist für jeden Einzelfall die Möglichkeit der Anpassung vorhanden. Das von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigengremium ruft alle beteiligten Akteure zu einer sachlichen Debatte über die Bedarfe junger Geflüchteter auf.