Kita-Zugang von Flüchtlingskindern

28. Januar 2016 -

Grundsätzlich gilt auch für Flüchtlingskinder der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – wenn von einem „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland ausgegangen werden kann. Wie die Praxis in den einzelnen Kommunen aussieht, ist jedoch weitgehend unbekannt. Die DJI-Fachgruppe Bildungsorte und sozialstaatliche Leistungen für Kinder[1] lud daher Vertreter/innen von Kommunen und aus der Fachpraxis aus Gelsenkirchen, Hamburg, Chemnitz und München zu einem Expertenaustausch ein, den Dr. Thomas Meysen, Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, mit einem Blick auf die rechtliche Ausgangslage einleitete. Die Kommunen und Träger berichteten, welche Wege sie bei der Integration von Flüchtlingskindern beschreiten. Diskutiert wurde besonders die Rolle von Brücken- und Unterstützungsangeboten, die in den Erstaufnahmen und Flüchtlingsunterkünften ansetzen. Diese niedrigschwellig konzipierten Angebote bieten die Möglichkeit, bei den Eltern Vertrauen in die Institution Kita zu schaffen und frühzeitig den Kontakt zu Kindertageseinrichtungen herzustellen.

Programm[2]

Expertise: Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege[3]