DJI nimmt Stellung zu geplanten Änderungen bei Gutachten im Familienrecht
Ob Eltern erziehungsfähig sind und ob eine Rückführung des Kindes zu den Eltern dem Kindeswohl entspricht, darüber müssen häufig Familiengerichte entscheiden. Zur Klärung von Fragen wie diesen wird meistens ein Gutachter hinzugezogen. Sowohl das hierfür wesentliche Sachverständigenrecht sowie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen stehen vor einer Änderung. DJI-Experte und Gutachter in Sachen Kindesschutz, Dr. Heinz Kindler, hat für das Deutsche Jugendinstitut eine Stellungnahme zu den Reformvorschlägen erarbeitet und hält eine über den Entwurf hinausgehende Debatte für erforderlich, wie die Qualität von Sachverständigengutachten gefördert werden kann. Zu prüfen wären etwa Maßnahmen wie u.a. die Wiedereinführung des öffentlich bestellten Sachverständigen, die Einrichtung von Beschwerdestellen für Sachverständigengutachten oder die Ansiedlung von Gerichtspsychologen bei Gericht. Dr. Heinz Kindler[1] ist Leiter der Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“.[2]zur Stellungnahme[3]
Ob Eltern erziehungsfähig sind und ob eine Rückführung des Kindes zu den Eltern dem Kindeswohl entspricht, darüber müssen häufig Familiengerichte entscheiden. Zur Klärung von Fragen wie diesen wird meistens ein Gutachter hinzugezogen. Sowohl das hierfür wesentliche Sachverständigenrecht sowie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen stehen vor einer Änderung. DJI-Experte und Gutachter in Sachen Kindesschutz, Dr. Heinz Kindler, hat für das Deutsche Jugendinstitut eine Stellungnahme zu den Reformvorschlägen erarbeitet und hält eine über den Entwurf hinausgehende Debatte für erforderlich, wie die Qualität von Sachverständigengutachten gefördert werden kann. Zu prüfen wären etwa Maßnahmen wie u.a. die Wiedereinführung des öffentlich bestellten Sachverständigen, die Einrichtung von Beschwerdestellen für Sachverständigengutachten oder die Ansiedlung von Gerichtspsychologen bei Gericht. Dr. Heinz Kindler[4] ist Leiter der Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“.[5]