Länderdisparitäten in der Kita und bei Eingliederungshilfen

Kitas in Sachsen schließen an durchschnittlich 7,5, in Bayern an 26,8 Tagen. Weitere Analysen in KomDat: Amtsvormundschaften und -pflegschaften, Beistandschaften und Adoptionen

24. Oktober 2024 -

Im Fokus der aktuellen KomDat-Ausgabe stehen unter anderem die Öffnungs- und Schließzeiten von Kitas sowie deren Schließtage. Sie sind wesentliche Faktoren der Bedarfsgerechtigkeit und Flexibilität der Kindertagesbetreuung auch während der Berufstätigkeit der Eltern. Bei beiden Merkmalen sind deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland beziehungsweise einzelnen Ländern erkennbar: Einrichtungen in Ostdeutschland öffnen morgens früher und schließen am Nachmittag später als in Westdeutschland. Entsprechend hatten ostdeutsche Kitas im Jahr 2023 täglich länger geöffnet – durchschnittlich mehr als 1,5 Stunden – als in Westdeutschland.

Die Ost-West-Unterschiede spiegeln sich auch bei den Schließtagen von Kitas wider, wobei in den westlichen Ländern die durchschnittliche Anzahl deutlich höher ausfällt als in Ostdeutschland. Hier spielen zusätzlich Länderregelungen eine wichtige Rolle, weswegen auch auf Länderebene deutliche Unterschiede sichtbar sind. So wurden zwischen März 2022 und Februar 2023 die Kitas in Sachsen im Durchschnitt an 7,5 Tagen geschlossen, während die Kitas in Bayern durchschnittlich 26,8 Schließtage hatten.

Länderdisparitäten bei den Eingliederungshilfen gem. SGB IX als weitere Herausforderung auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Die Länder können jeweils eigene Regelungen beispielsweise zur Komplexleistungen bei Frühförderung oder zu Instrumenten der Bedarfsermittlung erlassen. Auch kann die Finanzierung der Eingliederungshilfen beispielsweise in der frühkindlichen Bildung durch unterschiedliche Träger geregelt sein. Es ist naheliegend, dass damit auch der Umfang der Inanspruchnahme länderspezifische Unterschiede und Besonderheiten aufweist. Diese dürften mit Blick auf die Zusammenführung der Eingliederungshilfen für Minderjährige unter dem Dach des SGB VIII (die sogenannte „inklusive Lösung“) zu einer eigenen Herausforderung werden.

Eingliederungshilfen gem. SGB IX werden grundsätzlich für Menschen mit einer (drohenden) Behinderung in allen Altersgruppen erbracht. Die für die Minderjährigen relevanten Leistungen umfassen bei diesem Katalog vor allem die Leistungen zur sozialen Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben spielen für Minderjährige hingegen keine nennenswerte Rolle. Sie werden vor allem durch die Bundesagentur für Arbeit erbracht. Auf Bundesebene verzeichnen die Eingliederungshilfen gem. SGB IX insgesamt in den Jahren zwischen 2020 und 2022 einen Zuwachs von rund 13 Prozent.

Adoptionsdaten 2023 – sinkende Zahlen und neue Merkmale in der Statistik

Im Jahr 2023 sind die Adoptionszahlen in Deutschland mit 3.601 Kindesannahmen auf einen neuen Tiefststand seit Einführung der Statistik im Jahr 1991 gesunken. Gleichzeitig hat der Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen weiter zugenommen. Mit den neuen Daten kann aber nicht nur, wie bisher, die Entwicklung der Adoptionsformen beobachtet werden. Vielmehr wurden im Rahmen der Änderungen der Statistik im KJSG neue Merkmale in diese Erhebung integriert, auf welche im aktuellen KomDatHeft unter anderem eingegangen wird. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die Fachpraxis; etwa mit Blick auf Informationen zu den abgebenden und den annehmenden Eltern oder zur Bedeutung von Adoptionen im Anschluss an eine Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII.

KomDat Ausgabe 2 2024[1]


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