Ausgangssituation

Über den im Tagesbetreuungssausbaugesetz (TAG) festgeschriebenen Ausbau hinaus sollen laut Bundesregierung und Länder bis 2013 zusätzlich 750.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung stehen, 30% davon in Kindertagespflege. Legt man diese Ausbauziele zugrunde ist bis 2013 ein beträchtlicher quantitativer Ausbau mit der Gewinnung neuer Tagespflegepersonen zu bewältigen.

Gleichzeitig geht es auch darum, die Qualität dieser Betreuungsform deutlich zu verbessern, damit sie dem seit 2006 geltenden Förderauftrag für unter Dreijährige gerecht werden kann sowie die Akzeptanz bei den Eltern vergrößert wird. Das Aktionsprogramm Kindertagespflege des BMFSFJ hat zum Ziel, den erforderlichen quantitativen und qualitativen Ausbau zu unterstützen. Dafür setzt das Aktionsprogramm zwei zentrale Akzente. Zum einen unterstützt die Säule I in rund 160 Modellstandorten den Auf- und Ausbau der lokalen Tagespflegeinfrastruktur (Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie die fachliche Beratung und Begleitung, Vernetzung sowie Maßnahmen in Richtung Professionalisierung). Zum anderen zielt die Säule II darauf ab, das Qualifizierungsniveau der Tagespflegepersonen anzuheben. Hierfür wird die flächendeckende Umsetzung des fachlich akzeptierten Mindeststandards von 160 Unterrichtseinheiten in der Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum oder qualitativ vergleichbaren Lehrplänen forciert, die tätigkeitsbegleitende Fort- und Weiterbildung vorangetrieben sowie über ein Gütesiegel für Bildungsträger mit bundeseinheitlichen Qualitätsstandards bei der Qualifizierung eingeführt.

Die wissenschaftliche Begleitung des Aktionsprogramms evaluiert diese beiden inhaltlichen Schwerpunkte und begleitet die Initiative fachlich in Form von unterschiedlichen Praxismaterialien.

Für die Evaluation werden arbeitsmarkt- sowie familienpolitisch orientierte Kriterien des Europäischen Sozialfonds berücksichtigt (Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen, Angebotsverbesserung an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren). Darüber hinaus bezieht sich die Evaluation auf alle Aufgabenbereiche, deren Erfüllung den Modellkommunen im Rahmen des Aktionsprogramms obliegt, nämlich Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie die fachliche Beratung und Begleitung, Vernetzung sowie Maßnahmen in Richtung Professionalisierung. Dabei geht es um die Fragen, ob und in welchem Ausmaß die angestrebten Ziele (quantitativer und qualitativer Ausbau der Tagespflege) erreicht werden sowie ob und inwieweit die jeweiligen Ausbaumaßnahmen für die Zielereichung ursächlich waren.

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