Wirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes - wissenschaftliche Grundlagen
Befragung von Vertreterinnen und Vertretern aus Kinderschutzgruppen an Kliniken
Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte und weitere Berufsgruppen aus Kinderschutzgruppen an Kliniken werden in Fällen mutmaßlicher Kindeswohlgefährdung hinzugezogen, wenn Kinder beispielsweise mit (schweren) Verletzungen, die sich auf eine körperliche Misshandlung zurückführen lassen, in eine Klinik aufgenommen oder während des stationären Aufenthalts eines Kindes Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen werden.
Kinderschutzgruppen haben gegenüber niedergelassenen Berufsgruppen den Vorteil, in Fällen mutmaßlicher Kindeswohlgefährdung in einem interdisziplinären Team zusammenarbeiten zu können, das den Austausch über wahrgenommene Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sowie die Besprechung des weiteren Vorgehens ermöglicht.
Die Perspektive von Kinderschutzgruppen an Kliniken wurde im Rahmen der Evaluation mittels Durchführung einer Fokusgruppe erfasst, an der insgesamt neun Vertreterinnen und Vertreter aus Kinderschutzgruppen an Kliniken teilnahmen.