Wie reich sind die Kreise Deutschlands?

Im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden auch das Primäreinkommen sowie das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in regionaler Gliederung für Landkreise und kreisfreie Städte berechnet. Da für den größten Teil der Primäreinkommenskomponenten sowie der geleisteten und empfangenen Transfers keine orginären Angaben auf Kreisebene vorliegen, werden die Landeswerte in tiefer fachlicher Gliederung mit Hilfe geeigneter Schlüsselgrößen regionalisiert.

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte besteht im Wesentlichen aus dem Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit sowie Vermögenseinkommen. An dieses Primäreinkommen knüpft die staatliche Umverteilung an. Durch den Abzug von direkten Steuern und Sozialbeträgen und den Zufluss von Transferleistungen wie z.B. Renten, Kindergeld und Sozialhilfe wird aus dem Primäreinkommen das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte, das den in einer bestimmten Region lebenden Menschen für Konsumzwecke oder zur Ersparnisbildung zur Verfügung steht. Allerdings sollte das verfügbare Einkommen nicht pauschal mit dem Begriff "Kaufkraft" gleichgesetzt werden, da Kaufkraft neben dem nominellen Geldbetrag prinzipiell auch das Preisniveau berücksichtigen muß (reale Kaufkraft), während das verfügbare Einkommen als reiner nominaler Geldbetrag grundsätzlich keinerlei Preisveränderungen berücksichtigt. Dennoch kann dieses Einkommensaggregat als brauchbarer Indikator für den „monetären Wohlstand“ der Bevölkerung eines Kreises angesehen werden. Als Bezugsgröße zur Normierung bei Kreisvergleichen dient die Einwohnerzahl.

In Deutschland 2004 beträgt das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 17544 Euro. Die Kreise mit dem höchsten verfügbaren Einkommen je Einwohner sind Starnberg (27645 Euro) und der Hochtaunuskreis (26873 Euro). Die niedrigsten Werte haben der Kreis Weimar Land (13023 Euro) und der Kreis Uecker-Randow (13150), dort können die Haushalte nicht einmal über die Hälfte des Betrages verfügen, der für Starnberg berechnet wurde.

In der folgenden Tabelle wurde der Bundesdurchschnitt des verfügbaren Einkommens je Einwohner gleich 100 gesetzt und es zeigt sich, dass insbesondere die neuen Länder Werte unter 85 aufweisen. Die Spannbreite zwischen den Bundesländern geht von 79,5 in Mecklenburg-Vorpommern bis 131,4 in Hamburg.

Tabelle: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2004 sowie die Anzahl der Kreise pro Bundesland die über, im und unter dem Bundesdurchschnitt liegen
  
     
Bundesdurchschnitt = 100
     
Gebietseinheit

Verfügbares Einkommen je Einwohner

Anzahl der Kreise unter dem Bundesdurchschnitt

Anzahl der Kreise im Bundesdurchschnitt

Anzahl der Kreise über dem Bundesdurchschnitt

     
Schleswig-Holstein

94,8

11

2

2

Hamburg

131,4

   1
Niedersachsen

96,1

37

3

6

Bremen

111,3

  

2

Nordrhein-Westfalen

104,8

18

3

33

Hessen

104,8

12

2

12

Rheinland-Pfalz

95,9

30

1

5

Baden-Württemberg

109,6

5

1

38

Bayern

105,6

37

10

49

Saarland

97,5

4

 

2

Berlin

84,0

 1

   
Brandenburg

84,7

18

  
Mecklenburg-Vorpommern

79,5

18

  
Sachsen

84,8

29

  
Sachsen-Anhalt

80,8

24

  
Thüringen

81,5

23

  
 

 

   
Deutschland

100,0

267

22

150

 

 

   
     
Quelle: DJI Regionaldatenbank, auf der Basis der Daten des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"

Von den 439 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland liegen ca. ein Drittel über dem Bundesdurchschnitt, die meisten Kreise in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Auffallend ist auch hier, dass die Kreise der neuen Länder alle unter dem Durchschnitt liegen. Es gibt dagegen nur drei Länder, die mehr „reiche“ Kreise aufweisen als Kreise welche unter dem Durchschnitt liegen.

Der Begriff „reich“ wurde hier nicht im Sinne von Vermögen, sondern im Sinne von Einkommen gebraucht. Vermögen spielt nur insofern eine Rolle, als dass es Einkommen, z.B. Zinseinkommen, generieren kann. Einkommen wird als etwas betrachtet, das deshalb wichtig ist, da es Konsum ermöglicht und damit Nutzen stiftet. Das bedeutet aber auch, dass etwa öffentliche Güter, die kostenlos bereitgestellt werden, ebenfalls Nutzen stiften und in dem Sinne auch als Einkommen besonderer Art zu rechnen wären.

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