Re-play - Reinforce the right to play
Artikel 31 der UN-Kinderrechts-konvention
[Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung]
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
Dieser Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention formuliert das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Freizeit und Erholung, auf Spiel, Sport und die Teilhabe an kulturellen Aktivitäten. Die Bedeutung spielerischer Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen für ein gesundes Aufwachsen und die Entwicklung sozialer, physischer und kognitiver Kompetenzen wird jedoch oft nicht ausreichend erkannt.
Das EU-geförderte Forschungsprojekt verfolgte das Ziel, das Bewusstsein und die konkrete Umsetzung des Rechts auf Spiel für Kinder und Jugendliche zu stärken. Arbeitsschwerpunkte des Projekts waren neben der Recherche und Dissemination von Modellen guter Praxis vor allem eine Befragung von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Lehrkräften sowie von Lokalpolitikern und Lokalpolitikerinnen. Die Durchführung und Evaluation des Pilotmodells "Office 31" erfolgte in Parma, Liverpool und Warschau.
Die Erhebungen beziehen sich jeweils auf eine Kommune in jedem Partnerland. Für die Entwicklung der detaillierten Konzeption und Erhebungsinstrumente, die Datenanalyse und Darstellung der Ergebnisse waren die drei Forschungspartner DJI (Deutschland), DIT (Irland) und IIT (Rumänien) verantwortlich.
Folgende europäische Partner/Institutionen waren am Projekt beteiligt:
- Italien: Kommune Parma (Koordination)
- Irland: Dublin Institute of Technology (DIT)
- Rumänien: Institut Interculturel Timisoara (IIT)
- Frankreich: Association pour la promotion de la formation et recherche en sports et loisir (APFRSL, Montpellier)
- Großbritannien: Kommune Liverpool
- Polen: Kommune Warschau
- Belgien: Association Pluralis asbl. Rixensart
- Deutschland: Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI)