Ausgangssituation

Die Tagespflege hatte als Betreuungs- und Förderangebot für Kinder aller Altersstufen in den Jahren vor Beginn des Projekts zur Entwicklung eines Curriculums eine erhebliche Aufwertung erfahren. In der damals gültigen Fassung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 23) wurde bereits ihre Gleichrangigkeit mit der institutionellen Kinderbetreuung hervorgehoben. Nicht nur Tagespflegepersonen und Eltern hatten einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege, auch Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sollten beraten und unterstützt werden.

Als ein Schwerpunkt der Bemühungen um Qualität in der Tagespflege hatte sich - auch im internationalen Kontext - die Qualifizierung erwiesen, die sowohl als vorbereitende, wie auch als praxisbegleitende Fortbildung von Tagespflegepersonen durchgeführt wurde. Auch in der Bundesrepublik Deutschland waren Kurse zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen eingeführt worden. Die Fortbildungen unterschieden sich jedoch konzeptionell wesentlich voneinander, z.B. hinsichtlich zeitlicher Struktur, Zielen, Inhalten, Methoden, personeller Ausstattung. Sie waren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bis dahin keiner wissenschaftlichen Evaluation unterzogen worden und es fand kein systematischer Austausch zwischen den Trägern der Maßnahmen statt. Daneben gab es eine Vielzahl von Orten, an denen Tagespflegepersonen überhaupt keine Möglichkeit vorfanden, sich durch Fortbildung zu qualifizieren.

Kontakt

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Deutsches Jugendinstitut
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