Ausgangssituation

In der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni 2008 wurde folgender Beschluss gefasst: "Um Defizite im Kinderschutz zu identifizieren und um aus problematischen Kinderschutzverläufen zu lernen, wird das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in Abstimmung mit Bund und Ländern eine Plattform für einen regelhaften Erfahrungsaustausch einrichten."

Mit diesem Beschluss wurde hervorgehoben, dass die Reflexion problematisch verlaufener Fälle sowie die Evaluation lokaler Kinderschutzsysteme einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern in Deutschland liefern können.

Die Entwicklung einer Fehlerkultur im Kinderschutz steht in Deutschland noch am Anfang. Bisher wurden Fälle vor allem medial aufgearbeitet bzw. skandalisiert. Daneben gab es in einzelnen Fällen eine juristische Aufarbeitung, die jedoch in der Regel das persönliche Verschulden der Fachkräfte in den Blick nahm. In der Folge geriet die Praxis massiv unter Druck, was dazu führte, dass Fachkräfte den Fokus ihres Handelns verstärkt auf die eigene Absicherung verlagerten statt ihn auf die fachlich begründete Entscheidung zu legen. Gleichzeitig steht das Thema Qualitätsentwicklung im Kinderschutz seit einigen Jahren hoch im Kurs, was durch die Verabschiedung des § 79a SGB VIII Ende 2011 weiter befördert wurde. In einigen Kommunen wurden Praxisentwicklungs- und Forschungsprojekte angestoßen. Innerhalb der Projekte wurden unterschiedliche Ansätze zur Qualitätsentwicklung entwickelt und erprobt sowie unterschiedliche Daten zum Kinderschutz in Deutschland generiert. Ebenso wurden Ansätze der kritischen Reflexion und Analyse von Fällen erprobt. Einen systematischen Austausch zu den Projektergebnissen gab es bisher nicht.

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