Auswahlkriterien

Für die Aufnahme einer Evaluation in die „eXe“-Datenbank ist ausschlaggebend, dass es sich - der uns zugänglichen Projekt-Dokumentation zufolge - um eine externe Evaluation handelt, die sich inhaltlich auf die Kinder- und Jugendhilfe bezieht.

Von einer externen Evaluation gehen wir aus, wenn die Evaluation eines Projektes von Personen durchgeführt wird, die nicht der Organisation bzw. Institution angehören, die für die Projektumsetzung verantwortlich ist.
Unter Evaluation verstehen wir in diesem Kontext eine (sozialwissenschaftliche) Untersuchung, deren Ziel es ist, einen Gegenstand der Kinder- und Jugendhilfe systematisch und transparent zu beschreiben und zu bewerten.
Von einem hinreichenden inhaltlichen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe gehen wir aus, wenn Gegenstand/Bezugspunkt der Evaluation die im SGB VIII definierten Leistungen, Aufgaben und/oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind.

Evaluationen, die vor 1994 fertig gestellt wurden, sowie akademische Abschluss- bzw. Qualifikationsarbeiten unterhalb der Promotion werden nicht berücksichtigt. Diesen Einschränkungen liegen keine inhaltlichen Vorbehalte gegenüber entsprechenden Arbeiten zugrunde. Sie tragen zum einen der Notwendigkeit Rechnung, dass für entsprechende Recherchen der Zeitraum eingegrenzt werden muss, auf den sie sich beziehen sollen. Zum anderen sind sie dem Umstand geschuldet, dass Abschluss- bzw. Qualifikationsarbeiten in der Regel erst ab der Dissertation allgemein zugänglich publiziert werden.

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Kontakt

+49 89 62306-174
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

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