Zielsetzung und Vorgehensweise

Im Mittelpunkt der Erstellung der Expertise und der Arbeit des Beirates stand die Bearbeitung spezieller, inhaltlich sinnvoller Fragestellungen am Beispiel der Glen Mills Schools, wobei immer auch die Voraussetzungen und die Relevanz für die Bundesrepublik im Blick behalten wurden.
Dabei standen vor allem die besondere Rolle des Sports und der peer-culture, das System von Schule, Bildung und Ausbildung, die Einbettung der Schule in die Umwelt, die Kultur der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Körperlichkeit und Sexualität im Mittelpunkt der Betrachtung. Ein weiterer Focus der Expertise lag auf gruppenpädagogischen Ansätzen, die eine zentrale Rolle in der Konzeption der Glen Mills Schools spielen. Es ist bekannt, dass die überwiegende Mehrheit der Delikte von Kindern und Jugendlichen in einem engen Zusammenhang mit Gleichaltrigengruppen stehen bzw. aus ihnen heraus begangen werden. Sowohl die juristische Würdigung als auch die pädagogischen Angebote sind jedoch nahezu ausschließlich individualbezogen. So scheint die Zeit reif, auch im Zusammenhang mit der Suche nach geeigneten Strategien im Umgang mit Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, stärker als bisher die Grenzen und Möglichkeiten gruppenpädagogischer Ansätze und ihrer Voraussetzungen zu diskutieren. Die Bedingungen und Erfahrungen der Glen Mills Schools können hierfür eine wichtige Quelle darstellen.
Des weiteren wurde die Rolle von Privatisierung und die institutionelle Einbettung dieser Schule betrachtet. Die Privatschule zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schulsystem und Justiz angesiedelt ist. Genau an dieser Stelle entstehen in der Bundesrepublik Deutschland jedoch immer wieder Probleme. Die Schulen hierzulande haben nach wie vor Probleme mit delinquenten bzw. straffällig gewordenen Jugendlichen umzugehen. Zudem lässt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe nicht nur in Bezug auf männliche, straffällig gewordene Jugendliche zu wünschen übrig. Die Möglichkeiten der Justiz, diesen Jugendlichen statt einer Strafe eine Ausbildung zu ermöglichen, sind sehr begrenzt. Neben einer Betrachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Glen Mills ist deshalb auch diese Schnittstellenfunktion von besonderem Interesse.
Unabhängig von allen Interessen hinsichtlich einer Übertragbarkeit des Konzeptes nach Deutschland provoziert das Konzept der Glen Mills Schools deshalb die Frage nach den Voraussetzungen dieses Konzeptes bzw. der Praxis, den damit gemachten Erfahrungen und den daraus zu ziehenden Konsequenzen für die bundesdeutsche Fachpraxis.
Ziel des Projektes war es, eine vermittelnde Funktion einzunehmen, wobei eine Anregung und Unterstützung des fachlichen, fachpolitischen und öffentlichen Diskurses stattfinden sollte. Es wurde ein Hearing durchgeführt, zu dem zum einen VertreterInnen der bundesdeutschen Justiz eingeladen wurden, die sich bereits mit den Glen Mills Schools auseinandergesetzt haben, zum anderen Personen, die an der Entsendung Jugendlicher nach Glen Mills mitwirken bzw. die sich mit den zurückkehrenden deutschen Jugendlichen auseinandersetzen.

Die konstituierende Sitzung des Beirates fand am 12.12.2000 in München statt. Die Laufzeit des Projekts endete im Dezember 2001.

Kontakt

+49 89 62306-101
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Gefördert / finanziert durch

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