Ein wesentliches Ziel des Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) ist die fortgesetzte Qualitätsentwicklung im Kinderschutz, insbesondere im Hinblick auf Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. In § 8 LKG-NRW sind detaillierte Vorgaben für Qualitätsentwicklungsverfahren mit den Jugendämtern normiert. Insbesondere soll das Verfahren aus einer Evaluation und fachlichen Einordnung von konkreten Fallanalysen bereits abgeschlossener Fälle sowie Merkmalen der Strukturqualität der Kinderschutzarbeit im Jugendamt bestehen. Die Regelungen zu diesem Teil des LKG-NRW traten zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Die Fall- und Strukturanalysen zielen darauf ab, Qualitätsentwicklungsthemen in jedem Jugendamt zu identifizieren und damit Lern- und Entwicklungsprozesse im Jugendamt anzustoßen. Jugendämter sollen dabei umfangreich beteiligt sein und aktiv mitwirken. Ziel ist aber auch, durch zusammenführende Berichte über Fall- und Strukturanalysen in den einzelnen Jugendämtern hinweg Erkenntnisse zum Stand und zur Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit im Land NRW zu gewinnen und öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Das Pilotvorhaben hat nun zur Aufgabe, die Ausformung des Verfahrens zur Qualitätsentwicklung gemäß § 8 LKG-NRW zu konkretisieren und zu erproben. Hierzu haben sich drei Projektpartner zusammengefunden, leitend das Deutsche Jugendinstitut (DJI) sowie das Institut für soziale Arbeit (ISA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren (BAG KIZ). Für die einjährige Pilotphase kann auf Erfahrungen mit Fallanalysen bei allen drei Partnern, insbesondere aber auf das Konzept der systemorientierten Fallanalysen (Gerber/Lillig 2018[1]) zurückgegriffen werden. Die Erprobung beinhaltet auch eine wissenschaftliche Evaluation.

Kontakt

+49 89 62306-245
Deutsches Jugendinstitut
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81541 München

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