Mitgliedschaft Opstapje Deutschland e.V.

Informationen und Kontakt

Auszug aus der Satzung § 2 „Ziele und Aufgaben des Vereins“:

"Ziel des Vereins ist die Förderung der Entwicklung von jungen Menschen und deren Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Der Verein unterstützt und berät Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder gemäß den Bestimmungen des SGB VIII. Er fördert die Jugendhilfe durch die Entwicklung und Umsetzung von frühkindlichen Förderprogrammen im Rahmen der Eltern- und Familienbildung.
Der Verein unterstützt Einrichtungen und Träger in ihren Bemühungen, junge Menschen zu fördern, insbesondere solche junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung in erhöhtem Maße der Familienergänzenden Unterstützung bedürfen. Diesen Trägern werden im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen und Programme zur Verfügung gestellt, welche die Entwicklung, Bildung und soziale Integration von Kindern mit sozioökonomischen Entwicklungsrisiken fördern. Müttern, Vätern und anderen Erziehungsberechtigten werden dadurch Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten, die sie in ihrer Erziehungsleistung unterstützen und dabei helfen, ihrerseits die Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen.
Zur Erreichung dieser Zielsetzungen bietet der Verein insbesondere das Programm Opstapje an, welches sich an Kinder im Alter von 18 Monaten bis zu 4 Jahren und an ihre Eltern wendet. Durch die sozialpädagogischen Hilfen für die Erziehungsberechtigten und die Kinder soll das Selbsthilfepotential und die Erziehungskompetenzen in diesen Familien gestärkt, Chancengleichheit in der Schule herbeigeführt und die Integration in die Gesellschaft gefördert werden."

Jeder Träger, der Opstapje in Deutschland durchführen möchte, muss einen Vertrag mit dem Opstapje-Verein abschließen. Mit dem Vertrag erwirbt der Träger gegen eine Gebühr die Lizenz zur Durchführung des Programms entsprechend der Konzeption des Programms. Der Vertrag umfasst zudem die Verpflichtung zur Einhaltung der verbindlichen Qualitätsstandards, den Erwerb der Programmmaterialien sowie die Teilnahme an den Opstapje-Schulungen und dem nationalen Fachaustausch. Der Verein stellt die entsprechenden Angebote bereit und berät die Träger bei der Implementierung des Programms.

Auszug aus § 4 „Mitgliedschaft“

"Mitglieder können natürliche und alle juristischen Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Antragsteller sind zu der Beschlussfassenden Versammlung einzuladen und anzuhören."

Die Durchführung des Programms ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden, diese bietet jedoch die Möglichkeit, sich an der fachlichen Weiterentwicklung des Programms aktiv zu beteiligen.

Kontakt:
Opstapje Deutschland e.V.
Vorsitz: Dr. Heidemarie Rose
Senatorische Behörde Bremen, Abt. Junge Menschen und Familie
Contrescarpe 72
28159 Bremen
Tel.: 0421/361-2858
heidemarie.rose@soziales.bremen.de

Kontakt

+49 89 62306-255
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München