DR. ANNE BERNGRUBER, DR. CHRISTIAN ALT, SANDRA HUBERT  

Zentrum für Dauerbeobachtung und Methoden (Deutsches Jugendinstitut)

Die Auswirkungen des Ausbaus und des Rechtsanspruchs auf die Einstellungen der Eltern zur Kindertagesbetreuung

Die beiden Befragungswellen der DJI-Surveys AID:A (Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten) 2009 und 2013/2014 sowie jährliche Zusatzuntersuchungen des DJI zum Kinderförderungsgesetz (KiföG) geben für einen Zeitraum von fünf Jahren Aufschluss über die Einschätzungen zum „kindgerechten“ Aufwachsen im Kontext von privater und öffentlicher Betreuung von Eltern mit Kindern unter drei Jahren. Dabei ist es erstmals möglich, elterliche Einstellungen zur Betreuung von Kindern in den Jahren während des Ausbaus und kurz nach dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder im August 2013 zu untersuchen. Der Beitrag stellt dar, ob und wie sich der zunehmende Ausbau sowie die geänderte Rechtslage auf die elterliche Akzeptanz für eine öffentliche Kinderbetreuung auswirken. Eltern, die keine öffentliche Betreuung für ihr Kind nutzen, lassen sich danach differenzieren, ob sie ihr Kind gern ausschließlich in der Familie betreuen möchten oder ob vielmehr das gewünschte Betreuungsangebot fehlt.

Seit August 2013 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Der Anspruch bezieht sich auf eine halbtägige öffentliche Betreuung entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater). Das im Dezember 2008 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiföG) bildet das rechtliche Fundament des Ausbaus. Es ist der Maßstab für eine Ausweitung der Betreuungsangebote und eine Verbesserung der Betreuungsqualität. Der durch das Gesetz vorangetriebene Ausbau der Kindertagesbetreuung soll dazu beitragen, dass Eltern mit einem Betreuungsbedarf für ihr Kind diesen auch realisieren können, wobei gleichzeitig die Qualität der Kinderbetreuung und die frühkindliche Förderung sichergestellt werden sollen.

Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden der Frage nachgegangen, inwieweit sich die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes vor und nach der Einführung des Rechtsanspruchs verändert hat. Der Fokus richtet sich dabei sowohl auf die tatsächliche Inanspruchnahme als auch auf die bevorzugte Betreuungsform, die sich Eltern für ihr Kind mit einem Jahr bzw. zwei Jahren vorstellen.

Zunächst wird überprüft, ob die Erweiterung des Angebots dazu geführt hat, dass der Anteil derjenigen Eltern, die ihr Kind aufgrund fehlender Betreuungsplätze nur in der Familie betreuen können bzw. konnten, mit dem Ausbau über die Jahre hinweg gesunken ist. Um die Auswirkungen des Ausbaus auf diese Elterngruppe untersuchen zu können, werden diese Eltern in zwei Gruppen unterschieden: in jene, die ihr Kind unabhängig vom Angebot an öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten ausschließlich in der Familie erziehen wollen, und solche, die als potenzielle Interessenten an einem Betreuungsplatz bezeichnet werden können.

Des Weiteren wird geprüft, ob mit dem quantitativen Ausbau auch eine Veränderung der Einstellung gegenüber der Kindertagesbetreuung zu beobachten ist. Die Erfahrung zeigt – z.B. bei der Einführung des Rechts auf einen Kindergartenplatz –, dass die Akzeptanz mit der Verfügbarkeit der Angebote steigt. Diese Zunahme der Akzeptanz der öffentlichen Betreuung unter dreijähriger Kinder sollte unabhängig davon sein, ob das Betreuungsangebot genutzt wird oder nicht.

Anteil an Eltern, die ihre Kinder im zweiten Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen wollen, wächst seit 2010

Fragt man zunächst danach, inwieweit sich Ausbau und Rechtsanspruch auf die generelle Einstellung zur öffentlichen Kinderbetreuung ausgewirkt haben, wie also ein Kind nach Ansicht der Eltern mit einem oder mit zwei Jahren betreut werden sollte, so zeigt Abbildung 1, dass der Wunsch nach einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter seit 2009 mit leichten Schwankungen relativ konstant geblieben ist. Die Angaben beruhen auf den Aussagen von Eltern, deren Kind zum Zeitpunkt der Befragung jeweils unter einem Jahr alt war. Eine leicht positive Veränderung zeigt sich aber in den Jahren 2010 bis 2013/2014 in den Einstellungen der Eltern hinsichtlich einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes. Im Jahr 2013/2014 würde die Hälfte aller Eltern einen Platz in einer Einrichtung präferieren. 2010 lag der Anteil noch bei nur 37%. Die Befürwortung der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung korreliert mit dem Alter des Kindes: Acht von zehn Eltern sind der Meinung, dass die öffentliche Betreuung für ihr Kind im dritten Lebensjahr die richtige Lösung sein wird (vgl. Abb. 1).

Abbildung 1: Wie ein Kind mit einem oder zwei Jahren betreut werden sollte (in einer Kita oder bei einer Tagesmutter) im Vergleich zur tatsächlichen Betreuungsquote von Kindern im Alter von ein und zwei Jahren (2009 bis 2013/14, in %, Mehrfachantworten möglich)

Fragestellung: „Wenn Sie an die Betreuung Ihrer Kinder denken und freie Wahlmöglichkeiten hätten bzw. gehabt hätten, wie würden Sie die Kinderbetreuung in den verschiedenen Altersstufen Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder am liebsten organisieren? Sollte Ihr Kind bzw. sollten Ihre Kinder zu dem Zeitpunkt in einer Krippe, einem Kindergarten betreut werden? Im zweiten/im dritten Lebensjahr?“

Quellen: AID:A I 2009; AID:A-Zusatzuntersuchungen KiföG 2010, 2011, 2012; AID:A II 2013/14 (eigene Berechnungen zur hypothetischen Betreuung). N = 581 (2009), 632 (2010), 750 (2011), 738 (2012), 618 (2013/14). KiföG-Berichte 2011, 2012, 2013 (Berechnungen der Betreuungsquoten durch die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik; Betreuungsquoten für das Jahr 2014 liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor). Auskunftspersonen sind Eltern von Kindern im Alter von unter einem Jahr.

Vergleicht man diese Befunde mit den amtlichen Betreuungsquoten, so fällt die parallel verlaufende Entwicklung der zunehmenden Inanspruchnahme und der Akzeptanz von öffentlicher Betreuung in einer Kindertageseinrichtung für einjährige Kinder seit 2010 auf, wobei die Betreuungsquoten stets unterhalb der elterlichen Akzeptanzquoten bleiben. Allerdings ist mit dem Zeitpunkt des Rechtsanspruchs keine sprunghafte Zunahme der Akzeptanz zu beobachten.

Homogenisierungseffekt: Eltern geben seltener fehlende Plätze oder andere Bedingungsfaktoren als Gründe für eine Nichtinanspruchnahme an

Die bisherigen Ergebnisse basieren auf den Aussagen von Eltern, deren Kind zum Zeitpunkt der Befragung jünger als 12 Monate alt war. Sie geben also Auskunft darüber, wie sich Eltern die zukünftige Betreuung ihres Kindes vorstellen. Durch den Ausbau von Betreuungsplätzen in den letzten Jahren für Kinder ab einem Jahr müsste auch der Anteil derjenigen Eltern sinken, die ihr Kind in dieser Altersgruppe nur deshalb ausschließlich in der Familie erziehen, weil sie keinen Betreuungsplatz bekommen haben. Abbildung 2 zeigt zunächst den Status Quo im Jahre 2009. Danach gaben knapp 55% der Eltern an, keinen öffentlichen Betreuungsplatz zu nutzen. 80% dieser Nichtnutzer nannten als Grund für die Nichtinanspruchnahme, ihr Kind lieber selbst erziehen zu wollen. Die übrigen 20% erwähnten diesen Grund nicht und können damit folglich als potenzielle Nachfrager eines öffentlichen Betreuungsplatzes bezeichnet werden.

In dieser Gruppe der Nichtnutzer/Nachfrager scheiterte der Wunsch bei knapp 75% daran, dass es keinen Halbtags- oder Ganztagsplatz gab. Diese Eltern hätten gern eine öffentliche Betreuung für ihr Kind genutzt, konnten es aber nicht. Für das andere Viertel sind die Gründe ihrer Nichtinanspruchnahme eher darin zu suchen, dass bestimmte qualitative und strukturelle Bedingungen unzureichend erfüllt wurden (z.B. Wunsch nach passenderen Betreuungszeiten oder mehr Erzieherinnen/Erziehern pro Gruppe) oder die Kosten für eine außerhäusige Betreuung zu hoch waren.

Abbildung 2: Tatsächliche Betreuungsform 2009 und Ausdifferenzierung der Nichtnutzer nach Eltern, die ihr Kind nur in der Familie erziehen möchten und solchen, die gern öffentliche Betreuung nutzen würden (potenzielle Nachfrager) (in %)

Quelle: AID:A I 2009 (eigene Berechnungen). N = 1.979. Auskunftspersonen sind Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr. Anmerkungen: Bei der Betreuungsform des Kindes konnten die Eltern Mehrfachantworten geben. Damit kann es hier zu Abweichungen der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen im Vergleich zu den Angaben in der amtlichen Statistik kommen.

Betrachtet man im Vergleich dazu die Daten aus dem Jahr 2013/14 in Abbildung 3, so lässt sich bei einer signifikanten Verringerung des Anteils der Nichtnutzer aber auch beobachten, dass der Anteil derjenigen Nichtnutzer gewachsen ist, die ihr Kind selbst betreuen möchten. Das heißt, innerhalb der Gruppe der Nichtnutzer ist der Anteil der potenziellen Nachfrager gesunken oder andersherum: Der Anteil der Eltern innerhalb dieser Gruppe, die ihr Kind lieber selbst erziehen möchten, ist im Vergleich zu 2009 gestiegen (von 80% auf knapp 87%). Nur noch ca. 13% der Nichtnutzer wären potenziell daran interessiert, eine öffentliche Betreuung für ihr Kind in Anspruch zu nehmen. Das kann als ein Hinweis dafür gedeutet werden, dass sich der Zugang zu einem Platz erleichtert hat.

Eltern, die ihr Kind ausschließlich in der Familie betreuen, haben dies aktiv so entschieden und lassen sich auch nicht durch ein vergrößertes und verbessertes Angebot beeindrucken. Im Hinblick auf die Gruppe der potenziellen Nachfrager zeigt sich eine ganz ähnliche Verteilung der Anteile wie schon 2009, da immer noch etwa drei Viertel keinen Platz bekommen haben und ein Viertel aus anderen Gründen bislang keinen Platz in Anspruch genommen hat.

Bedarfsdeckungseffekt: Anteil öffentlicher Betreuung bei Ein- und Zweijährigen wächst von 41 auf 51 Prozent

Zum Beobachtungszeitpunkt 2013/14, der zeitlich nach dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im August 2013 lag, lässt bereits eine Mehrheit (55%) ihr ein- oder zweijähriges Kind in einer öffentlichen Einrichtung oder bei einer Tagespflegeperson betreuen (vgl. Abb. 3). Dies ist ein sichtbarer Effekt des Ausbaus.

Abbildung 3: Tatsächliche Betreuungsform 2013 und Ausdifferenzierung der Nichtnutzer nach Eltern, die ihr Kind nur in der Familie erziehen möchten, und den potenziellen Nachfragern einer öffentlichen Betreuung (in %)

 

Quelle: AID:A II 2013/14 (eigene Berechnungen). N = 1.795 Auskunftspersonen sind Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr. Anmerkungen: Bei der Betreuungsform des Kindes konnten die Eltern Mehrfachantworten geben. Damit kann es hier zu Abweichungen der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen im Vergleich zu den Angaben in der amtlichen Statistik kommen. 

Inanspruchnahme steigend, Einstellungen konstant

Welche Auswirkungen haben nun der erfolgte Ausbau der U3-Betreuung und der Rechtsanspruch auf die Einstellungen gegenüber Kindertageseinrichtungen? Im Kontext der jährlichen Evaluation des KiföG (vgl. KiföG-Berichte 2011, 2012, 2013) wurden Eltern gebeten, verschiedene Aussagen über Kindertageseinrichtungen zu beurteilen. Die beiden folgenden Abbildungen 4 („Kinder lernen in Kita Dinge, die sie nicht zu Hause lernen“) und 5 („Kita kümmert sich um vieles, wozu Eltern sich keine Zeit nehmen“) beziehen sich auf zwei typische Statements. Da immer allen Eltern diese Aussagen zur Einschätzung vorgelegt wurden, lassen sich auch hier wieder die bekannten (Nicht-)Nutzergruppen unterscheiden.

Abbildung 4: Aussage zur Kita „Kinder lernen in Kita Dinge, die sie nicht zu Hause lernen“ nach Nutzern, potenziellen Nachfragern und Eltern, die ihr Kind nur in der Familie erziehen möchten (2009 bis 2013/14, Mittelwerte)

Quellen: AID:A I 2009, AID:A/ Zusatzuntersuchungen KiföG 2010, 2011, 2012, AID:A II 2013/14 (eigene Berechnungen). N = 161-856 (2009), 94-700 (2010), 150-849 (2011), 117-708 (2012), 83-763 (2013/14). Auskunftspersonen sind Eltern von Kindern im Alter von einem oder zwei Jahren.

Fragestellung: „Sagen Sie mir bitte, inwieweit die jeweilige Aussage Ihrer Meinung nach für Sie zutrifft, von 1 ‚trifft überhaupt nicht zu‘ bis 6 ‚trifft voll und ganz zu‘: ‚Kinder lernen in einer Kita Dinge, die sie zu Hause nicht lernen können‘.“

Abbildung 5: Aussage zur Kita „Kita kümmert sich um vieles, wozu Eltern sich keine Zeit nehmen“ nach Nutzern, potenziellen Nachfragern und Eltern, die ihr Kind nur in der Familie erziehen möchten (2009 bis 2013/2014, Mittelwerte)

Quellen: AID:A I 2009, AID:A/ Zusatzuntersuchungen KiföG 2010, 2011, 2012, AID:A II 2013/14 (eigene Berechnungen). N = 161-856 (2009), 94-700 (2010), 150-849 (2011), 117-708 (2012), 83-763 (2013/14). Auskunftspersonen sind Eltern von Kindern im Alter von einem oder zwei Jahren.

Fragestellung: „Sagen Sie mir bitte, inwieweit die jeweilige Aussage Ihrer Meinung nach für Sie zutrifft, von 1 ‚trifft überhaupt nicht zu‘ bis 6 ‚trifft voll und ganz zu‘: ‚Eine Kita kümmert sich um vieles, wozu sich Eltern keine Zeit nehmen‘.“

Es zeigt sich recht deutlich, dass die Einstellungen zur öffentlichen Kinderbetreuung zwischen den (Nicht-)Nutzergruppen in stets der gleichen Weise differieren: Eltern, die ihr Kind lieber selbst erziehen wollen, stimmen allen Einstellungsfragen immer etwas weniger zu als die beiden anderen Elterngruppen. Anders als vielleicht vermutet, lehnen sie positive Aussagen über Kindertageseinrichtungen aber keineswegs ab. Dennoch stehen sich die Nutzer und die potenziellen Nachfrager hinsichtlich ihrer Einstellungen zur Institution der U3-Betreuung näher als Nichtnutzer und potenzielle Nutzer. Gleichzeitig lässt sich an der grundsätzlichen Einstellung innerhalb der Gruppen über den Beobachtungszeitraum kaum eine Veränderung ausmachen. Ob der Rechtsanspruch in der längerfristigen Perspektive möglicherweise einen Einfluss auf die Einstellungen von Eltern hat, sollte allerdings in den nächsten Jahren weiter beobachtet werden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass sich aus dem Rechtsanspruch kaum Veränderungen der Einstellungen gegenüber der öffentlichen Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder ableiten lassen. Gleichwohl führte der Ausbau zu einer vermehrten Inanspruchnahme öffentlicher Betreuungsangebote. Eltern haben so zunehmend die Wahl, selbst darüber entscheiden zu können, ihr Kind öffentlich oder ausschließlich in der Familie betreuen zu lassen, wobei sie zunehmend mehr Angebote im öffentlichen Bereich in Anspruch nehmen können.

 

Links

KiföG-Evaluation 2012-2014

DJI Online Thema August 2013: Die 45-Stunden-Woche für Kita-Kinder? Flexible und intensive Betreuungszeiten in der Diskussion  

DJI Impulse 98 (2/2012): Kinderbetreuung

DJI Online Thema November 2012: DJI-Länderstudie – Große regionale Unterschiede bei Bedarf und Nutzung der U3-Kinderbetreuung

Bundesprogramm Frühe Chancen

Zahlen und Statistiken zum Ausbau der Kinderbetreuung auf der Homepage des BMFSFJ

 

Weiterführende Literatur

Bien, Walter/Rauschenbach, Thomas/ Riedel, Birgit (Hrsg.) (2006): Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Kinderbetreuungsstudie. Weinheim

Alt, Christian/Berngruber, Anne/Riedel, Birgit (2012): Kinderbetreuung. Auf einem guten Weg zu Bildungsgerechtigkeit und Vereinbarkeit? In: Rauschenbach, Thomas/Bien, Walter (Hrsg.): Aufwachsen in Deutschland. AID:A – Der neue DJI-Survey. Weinheim/Basel

 

Autorinnen/Autor

Dr. Anne Berngruber (Jg. 1981) arbeitet seit 2009 als wissenschaftliche Referentin im Zentrum für Dauerbeobachtung und Methoden am Deutschen Jugendinstitut. Seit 2010 ist sie im Projekt KiföG-Evaluation beschäftigt. Im Jahr 2013 wurde sie im Fach Sozialwissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg zum Thema des Auszugs aus dem Elternhaus von jungen Erwachsenen und deren Rückkehr promoviert.

 

 

Dr. Christian Alt, DJI Foto: Weber, DJIDr. Christian Alt (Jg. 1954) ist Projektleiter der KiföG-Evaluationsstudie am DJI und stellvertretender Abteilungsleiter des Zentrums Dauerbeobachtung und Methoden. Die Arbeitsschwerpunkte sind die Lebenssituation von Kindern in Familien, die Entwicklung und der Wandel familialer Lebensformen, das Aufwachsen von Kindern in Deutschland und Kinderarmut.

 

 

Sandra Hubert, DJI Foto: privatSandra Hubert (Jg. 1978) ist seit 2011 als wissenschaftliche Referentin am DJI im Projekt KiFöG-Evaluation beschäftigt. In Kürze erscheint ihre an der Ruhr-Universität Bochum abgeschlossene Dissertation „The impact of religiosity on fertility. A comparative analysis of France, Hungary, Norway, and Germany” im Buchhandel.

 

 

 

Kontakt

Sandra Hubert

Deutsches Jugendinstitut
Zentrum für Dauerbeobachtung und Methoden

 

 

DJI Online / Stand: 1. Juni 2014

Kontakt

+49 89 62306-322
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Mehr zum Projekt