Die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wird nach einem umfassenden Evaluationskonzept jährlich auf den Prüfstand gestellt. Mit den KiföG-Evaluationsberichten erfüllt die Bundesregierung ihre Verpflichtung gemäß § 24a Absatz 5 SGB VIII, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Ausbaus vorzulegen, der über die Entwicklung des Versorgungsniveaus, den erreichten Ausbaustand und den weiteren Entwicklungsbedarf Auskunft gibt. Jeder Bericht stellt jeweils einen Themenbereich gesondert in den Fokus.

Die Grundlage für alle Berichte bilden die Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Ausbaustand.  Dabei handelt es sich um eine Vollerhebung bei allen rund 51.500 Tageseinrichtungen sowie bei allen 572 Jugendämtern zum Stichtag 1. März des entsprechenden Jahres.

Vier Zusatzerhebungen im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergänzen diese Datenbasis:

  • Erstens erfolgt jedes Vorjahr eine freiwillige Befragung unter allen Jugendämtern auf Landkreis- bzw. Gemeindeebene. (Eine Vollerhebung unter allen Jugendämtern in Deutschland. Trotz Freiwilligkeit zeigte sich eine große Resonanz der auf dem Postweg und online durchgeführten Befragung. Ca. 60 Prozent beteiligten sich an der Befragung)
  • Zweitens wird jährlich eine bundesweite Befragung von Tagespflegepersonen durchgeführt. (Für die repräsentative Stichprobe werden ca. 3.600 der rund 42.700 Tagespflegepersonen in Deutschland befragt.)
  • Drittens erfolgt ebenfalls wiederholt und bundesweit eine Einrichtungsbefragung. (Die nach Bundesländern geschichtete repräsentative Zufallsstichprobe erfasst knapp 6.800 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Die Nettostichprobe umfasst ca. 1.900 befragte Einrichtungen, die nach Abzug des systematischen Ausfalls einer Rücklaufquote von 33 Prozent entsprechen.)
  • Viertens wird durch eine jährlich stattfindende Elternbefragung die Perspektive von Eltern mit Kindern im Alter von unter drei Jahren abgebildet. (Die repräsentative Befragung umfasst ca. 800 Kinder je Altersjahrgang bzw. deren Eltern).

Im Auftrag des BMFSFJ hat das DJI in Vorbereitung auf den KiföG Bericht 2011 eine Zusatzerhebung zu AID:A 2009 durchgeführt, die einerseits die Betreuungssituation im Panel der zum neuen Erhebungszeitpunkt 1,5 bis 3 Jahre alten Kinder erfasst und andererseits eine neue Erhebung von zu diesem Zeitpunkt 0,5 bis 1,5 Jahre alten Kinder umfasst.

Mit dieser Zusatzstudie, einer Elternbefragung mit Kindern von 0 bis unter 3 Jahren, sollen insbesondere die folgenden Aspekte näher untersucht werden:

  • Die Inanspruchnahme des (institutionellen aber auch des privaten) Kinderbetreuungsangebots für unter Dreijährige
  • Die Gründe der Eltern für eine Inanspruchnahme bzw. Nichtinanspruchnahme des institutionellen Angebots
  • Die Elternwünsche und -ansprüche an das Kinderbetreuungsangebot (Qualität und Quantität)
  • Der aktuelle und zukünftige Kinderbetreuungsbedarf im Bundesgebiet für diese Altersgruppe

Die KiföG-Länderbefragung ist eine aus 16 repräsentativen Länderstudien zusammengesetzte Befragung von Eltern mit Kindern unter drei Jahren.

Die Befragung basiert überwiegend auf Telefoninterviews. Fanden Eltern keine Zeit für ein Telefoninterview, bestand auch die Möglichkeit, einen Online-Fragebogen auszufüllen oder an einer schriftlichen Befragung teilzunehmen. Die Befragung erfasst die Betreuungssituation und die Betreuungswünsche der Eltern in den einzelnen Bundesländern. Weiterhin wurde die Haushaltssituation erhoben, und es wurden sozio-demografische Fragen zur Auskunftsperson (AP) und des Partners gestellt. Der Umfang der Beobachtungen liegt jeweils bei ca. 12.600 Befragten.

Ziel der Erhebung war es, differenzierte Informationen auf der Bundeslandebene zur Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Kindertagespflege sowie den Betreuungsbedarfen bereitzustellen.

Kontakt

+49 89 62306-322
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

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