Jugend(hilfe) im Strafverfahren
Neue Gesetzeslage, veränderte Aufgaben und die Perspektive der jungen Menschen
Methodisches Vorgehen
Das Projekt gliedert sich in zwei Module: Für die Erhebung der Adressatenperspektive (Modul 1: Adressatenbefragung) ist eine qualitative Befragung von ca. 40 Jugendlichen, die ein Jugendstrafverfahren durchlaufen, mittels leitfadengestützen Interviews geplant. Zudem sind insgesamt vier Gruppendiskussionen mit je fünf bis sieben Jugendlichen im Jugendarrest und in ambulanten sozialpädagogischen Angeboten geplant. Die Erforschung der institutionellen Seite der Jugendhilfe im Strafverfahren erfolgt (Modul 2) in zwei Teilmodulen: Zum einen werden zehn qualitative Interviews mit Fachkräften der Jugendhilfe im Strafverfahren (Teilmodul 2a) geführt. Eine hierbei vorgesehene Follow-up-Erhebung soll die weiteren Entwicklungen im Umsetzungsprozess in der Fachpraxis eruieren. Das Jugendgerichtshilfeb@rometer II (Teilmodul 2b) erfolgt als bundesweite Institutionenbefragung in Form einer quantitativen Online-Vollerhebung aller Jugendhilfen im Strafverfahren zu Organisation und Personal, zu der Kooperation mit der Justiz und anderen Institutionen sowie zu ambulanten sozialpädagogischen Angeboten für straffällige Jugendliche und besondere Zielgruppen (z.B. Strafunmündige, junge Menschen mit Opfererfahrungen). Der Fragebogen orientiert sich am bewährten Instrument des Jugendgerichtshilfeb@rometers und wird u.a. auf Basis der Erkenntnisse aus Teilmodul 2a um aktuelle Fragestellungen ergänzt. Die Vorbereitung der Feldphasen und die Module werden durch Workshops und Expertengespräche mit Fachkräften der Jugendhilfe im Strafverfahren, Expertinnen und Experten aus Politik und Forschung begleitet.