Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention

Jugendgerichtsbarometer II
Bundesweite Online-Befragung aller Jugendrichterinnen und –richter und Jugendstaatanwältinnen und –anwälte (erweiterte Wiederholungsbefragung des Jugendgerichtsbarometer I)
Das Forschungsprojekt wird geleitet von Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel und Bernd Holthusen, Deutsches Jugendinstitut (DJI)
Inwieweit das Jugendgerichtsgesetz (JGG) in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird, ist immer wieder Gegenstand fachpolitischer Debatten. Seit vielen Jahren stehen hier u. a. die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz sowie die Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwälti:nnen im Fokus des Interesses. Diese beiden Themen sind auch wichtige Punkte der EU-Richtlinie 2016/800, die mit Wirkung zum 17. Dezember 2019 mit dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren umgesetzt wurde. Bezogen auf die besondere Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwälti:nnen sind die ausdrücklichen Vorgaben der Richtlinie wegen der Unabhängigkeit der Justiz zwar zurückhaltend formuliert, gleichwohl ist eine Anwendung des Jugendstrafrechts im Sinne der Richtlinie erkennbar kaum möglich ohne spezielle Qualifikation. Dies folgt auch aus den anspruchsvollen jugendspezifischen Neuregelungen zur notwendigen Verteidigung, zur Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen sowie zur Beteiligung der Erziehungsberechtigten. Das 2014 veröffentlichte Jugendgerichtsbarometer (http://www.uni-kassel.de/upress/online/OpenAccess/978-3-86219-498-8.OpenAccess.pdf ) konnte bezogen auf die Zusammenarbeit von Justiz und Jugendhilfe u. a. zeigen, dass die Zusammenarbeit für die Befragten insgesamt von hoher Bedeutung ist, dabei aber auch davon abhängt, mit welchen Stellenanteilen Jugendsachen bearbeitet werden. Zur Frage der Qualifikation betrafen zentrale Ergebnisse z. B. den Zusammenhang von Fortbildung und Einsatzdauer im Jugendstrafrecht. Seit dem ersten Befragungszeitraum 2013 sind in der Praxis verstärkte Bemühungen zu verzeichnen gewesen, innerhalb der Justiz spezielle Fortbildungsangebote im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit zu unterbreiten.
Die bundesweite Wiederholungsbefragung des Jugendgerichtsbarometers greift Aspekte der Zusammenarbeit mit der Jugend(gerichts)hilfe, zur Spezialisierung sowie zu anderen zentralen Aspekten im Kontext der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 bzw. des umsetzenden Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und Veränderungen durch die Corona-Pandemie auf.
Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. Die Erhebung findet im vierten Quartal 2021 statt. Erste Veröffentlichungen der Ergebnisse sind im laufenden Jahr 2022 geplant.