Ausgangssituation


Durch die Entschließung vom 23. Juni 1965 hat der Deutsche Bundestag erstmals die Bundesregierung mit der Vorlage von Familienberichten beauftragt. Geringfügig ergänzt und geändert wurde diese Entschließung durch die Beschlüsse vom 18. Juni 1970, vom 10. Dezember 1982 und vom 11. November 1993.
Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, jeweils eine Kommission mit bis zu sieben Sachverständigen einzusetzen und dem Deutschen Bundestag in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familie in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Dabei soll jeder dritte Bericht die Situation der Familien möglichst umfassend darstellen, während sich die übrigen Berichte ausgewählten Schwerpunkten widmen können.
Erstmals wurde ein Familienbericht im Jahr 1968 vorgelegt, der noch von der Bundesregierung selbst erstellt wurde. Der Zweite Familienbericht zum Thema "Familie und Sozialisation" wurde im April 1975 dem Bundestag zugeleitet, der Dritte Familienbericht (Gesamtbericht) im August 1979, der Vierte Familienbericht über "Die Situation der älteren Menschen in der Familie" im Oktober 1986 und der Fünfte Familienbericht "Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland - Zukunft des Humanvermögens" im Juni 1994. Thema des vorangegangenen Sechsten Familienberichts, der im Oktober 2000 vorgelegt wurde, war die Situation von Familien ausländischer Herkunft: "Familien ausländischer Herkunft in Deutschland - Leistungen - Belastungen - Herausforderungen".

Kontakt

+49 89 62306-255
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Mehr zum Projekt