Geschäftsführung Siebter Familienbericht der Bundesregierung
Aufgabe der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist für die organisatorische und verwaltungsmäßige Durchführung des Familienberichts sowie die technische Herstellung des Berichts verantwortlich. Hierzu gehören u.a. die Vor- und Nachbereitung von Kommissionssitzungen, die Betreuung der ErpertisennehmerInnen sowie die organisatorische Durchführung von Expertenhearings und Workshops. Darüber hinaus arbeitet sie der Kommission bzw. dem Vorsitzenden und einzelnen Mitgliedern zu und erstellt in Absprache mit der Kommission Vorlagen zu bestimmten Themenbereichen bzw. Fragestellungen, so z.B. zur demografischen Entwicklung, Übersicht über Prognoseannahmen zur demografischen Entwicklung, Topographie „Familienpolitik und Ökonomie“, Synopse „Empfehlungen aus bisherigen Familienberichten“, „Grundlagen für einen internationalen Vergleich“, Vorschläge zur methodischen und inhaltlichen Aufbereitung von Zukunftsszenarien zum Thema Familie.
Zusammenfassung
Der Siebte Familienbericht wurde unter der Regierung von Ministerin Renate Schmidt durch eine Sachverständigenkommission erstellt und im August 2005 dem Ministerium übergeben. Im April 2006 wurde er von Ministerin Ursula von der Leyen mit der Stellungnahme der neuen Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Siebte Familienbericht behandelt auf einer breiten empirischen Forschungslage vielfältige Aspekte von Familie.