Ausgangssituation

Entsprechend einer Empfehlung des Bundesrates (Beschluss vom 23. September 1994) und einem Vorschlag der Kommission für den Fünften Familienbericht erhielt die Kommission den Auftrag, die Situation ausländischer Familien darzustellen. Die Kommission hat sich dabei nicht auf Familien mit ausländischer Staatsangehörigkeit beschränkt, sondern alle Familien ausländischer Herkunft in ihre Betrachtungen einbezogen. Sie behandelte daher sowohl ausländische und eingebürgerte als auch Aussiedlerfamilien, weil diese - unabhängig von ihrem Rechtsstatus - aus dem Ausland kommend, sich auf die Gesellschaft einstellen müssen.

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