Projekt
Geschäftsführung Sächsischer Jugendbericht
Laufzeit: 31.10.2001 - 31.05.2003
Kurz-URL: www.dji.de/jugber_sachsen[1]
Der Sächsische Staatsminister für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, Herr Dr. Hans Geisler, hat im Mai 2001 eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des 2. Sächsischen Jugendberichtes gem. § 16 Sächs. AGKJHG berufen. Im Oktober 2001 nahm die Geschäftsstelle des Sächsischen Jugendberichtes am Deutschen Jugendinstitut e.V. ihre Arbeit auf.
Zweiter Sächsischer Kinder- und Jugendbericht[2]