Zielsetzung

Die Untersuchung behandelt insbesondere folgende Fragen und Problemfelder:
  • Wie viele nicht miteinander verheiratete Eltern leben längerfristig, d.h. für einen für das Kindeswohl erheblichen Zeitraum, als Familie zusammen? Wie hoch ist der Anteil der nichtehelichen Kinder, deren Eltern auch nach der Geburt nicht heiraten und die bei einem (allein erziehenden) Elternteil aufwachsen? Lassen sich gegenüber früheren Erhebungen und Untersuchungen zu dieser Frage Veränderungen feststellen und hat sich das Familienbild in Deutschland diesbezüglich gewandelt?
  • Aus welchen Gründen haben die Eltern keine Ehe geschlossen?
  • Wie hoch ist der Anteil der nicht miteinander verheirateten Eltern, die zusammenleben und die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen oder nachfolgende Heirat begründen? Lässt sich dieser Anteil als Regelfall, als Ausnahme oder als häufig vorkommend beschreiben?
  • Wie hoch ist der Anteil der nicht miteinander verheirateten Eltern, die trotz Zusammenlebens nicht die gemeinsame Sorge begründen? Fühlt sich in diesen Fällen nur ein Elternteil für die Kindessorge verantwortlich oder wird in der Praxis trotz der fehlenden rechtlichen Absicherung häufig die Sorge tatsächlich gemeinsam wahrgenommen?
  • Welche Gründe sprechen/sprachen in diesen Fällen gegen die Abgabe gemeinsamer Sorgeerklärungen? Mit dieser Frage sollte insbesondere untersucht werden, ob eine Mutter, die mit Vater und Kind zusammenlebt, die Begründung der gemeinsamen Sorge nur ausnahmsweise und nur dann verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden?

Mit Blick auf den Forschungsstand, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt (BVerfGE 107, 150, 155 ff.), bestand unter anderem auch Interesse an der Klärung folgender Fragestellungen, die die Lebenssituation der nicht verheirateten Eltern zu ihren Kindern allgemein betreffen:

  • Hat sich die Partnerschaft während der Schwangerschaft oder (kurz) nach der Geburt verändert, kam es insbesondere zu einer Trennung?
  • Wie hoch ist der Anteil der nicht verheirateten Väter/Mütter, die kein Interesse an einer persönlichen Beziehung zu ihrem Kind haben?

  • Auch die Praxis der Beratung unverheirateter Eltern durch das Jugendamt und der Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerechts wurde eingehend untersucht. Hier standen folgende Fragen im Vordergrund:
    - Wie läuft die Beratung der Eltern ab, welche Inhalte und Themen werden angesprochen?
    - Wie werden Eltern informiert und angesprochen? Gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede?

    Darüber hinaus konnte die Verwertbarkeit der sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse für zukünftige gesetzgeberische Änderungsüberlegungen durch juristische Expertisen, die das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. einbrachte, sichergestellt werden. Die Ergebnisse der Forschung wurden in einen dreifachen juristischen Rahmen eingebettet: eine rechtshistorische Untersuchung, eine Literatur- und Rechtsprechungsanalyse sowie einen internationalen Rechtsvergleich.
    Das Projekt wurde von DJI und LMU gemeinsam durchgeführt und im August 2010 beendet.

Kontakt

+49 89 62306-255
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Gefördert / finanziert durch

Bundesministerium der Justiz

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