Ausgangssituation

Die Durchführung einer familiären Bereitschaftsbetreuung (FBB) gründet auf einer unverzüglich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen notwendigen außerhäusliche Unterbringung durch Organe der öffentlichen Jugendhilfe oder der Ordnungsbehörden. Die Notunterbringung ist zeitlich begrenzt bis zur Entscheidung für eine Reintegration in die Familie oder Überleitung in eine geeignete Folgehilfe außerhalb der eigenen Familie. Die Einweisung von Kindern in FBB kann bei Gefahr im Verzug auch ohne Beteiligung und Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Die Personensorgeberechtigten sind jedoch von dieser Maßnahme unverzüglich zu unterrichten, da dieser Eingriff einer umgehenden Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten oder soweit diese die Zustimmung verweigern, ersatzweise durch das Vormundschaftsgericht bedarf.

Nach Erfahrungen aus drei großstädtischen wissenschaftlichen Begleitprojekten des DJI zur Bereitschaftsbetreuung (in Nürnberg, München und Mannheim) handelt es sich bei den Familien der in dieser Form betreuten Kinder überwiegend um Familien mit gravierenden Unterversorgungslagen in mehreren Lebensbereichen (Armut, Verschuldung, schlechte Wohnungsverhältnisse, soziale Isolation, Gesundheitsprobleme, mangelnde Bildung, Arbeitslosigkeit usw.) und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Versorgung und Erziehung von Kindern und der Bewältigung des Alltags.
Dementsprechend müssen die FBB-Betreuungspersonen und ihre Familien durch eine besondere Befähigung für diese Tätigkeit auszeichnen. So sind die Anforderungen an die Betreuung aufgrund der meist erheblichen Defizite der Kinder hoch und die Kurzzeitigkeit der Unterbringung macht einen besonders qualifizierten Umgang mit Bindungsübergängen notwendig.
Eine FBB grenzt sich nach den vorliegenden Erfahrungen zur Kurzzeitpflege insbesondere dadurch ab, dass es sich bei dieser um eine auf kurze Zeit begrenzte Hilfe zur Erziehung handelt, die von den Sorgeberechtigten aufgrund eines vorübergehenden und zeitlich einschätzbaren Ausfalls (Kur, Krankenhausaufenthalt usw.) der betreuenden Person beantragt wird, und eine Kindeswohlgefährdung nicht vorliegt. Kurzzeitpflege ist in der Regel mit einer deutlich geringeren Belastung der Betreuungsperson und deren Familienmitglieder verbunden.

Nach Erfahrungen aus den zwei kommunalen Modellen ist der Umfang der Betreuungen in Pflegestellen und in den Notaufnahmegruppen von Heimen vermutlich wesentlich höher, als dies die Jugendhilfestatistik vermuten lässt. In einer von Hamburger u.a. (1994) erstellten Untersuchung zu aktuellen Problemen der Heimerziehung zeigte eine Aktenanalyse, dass Anfang der 90er Jahre zwei Drittel der Heimunterbringungen "Kriseninterventionen und kurzfristige Unterbringungen waren." Hamburger u.a. vermuten in ihrer Untersuchung, dass diese Zahl in Zukunft eher noch wachsen wird. "Weiterhin verdeutlichen die Aktenanalyse und die ExpertInneninterviews, dass ein beträchtlicher Anteil von Heimunterbringungen im Kontext von Finanz- und Wohnraumproblemen erfolgte.

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