Evaluation des Kinder- und Jugendplans des Bundes
Ziel der Evaluation des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) – das zentrale jugend- und fachpolitische Förderinstrument des BMFSFJ – war es, eine empirisch gesättigte Beschreibung der durch den KJP ermöglichten Strukturen und Leistungen zu gewinnen und eine Vorstellung davon zu erhalten, welchen Nutzen diese Leistungen entfalten.
Hierzu wurden sukzessive acht KJP-Förderprogramme untersucht: „Allgemeine Politische Bildung“ (1.01), „Kulturelle Jugendbildung“ (2), „Jugendmigrationsdienste“ (4.01), „Jugendsozialarbeit“ (5.01) , „Allgemeine/Sportliche Jugendverbände“ (10.01/10.02), „Kinder‐ und Jugendhilfe der freien Wohlfahrtspflege“ (11) „Zentrale Einrichtungen der Fortbildung“ (12) und „Längerfristige Förderung der internationalen Jugendarbeit bundeszentraler Träger“ (14.01.01). Neben der Trägerperspektive, die in den Programmevaluationen im Vordergrund steht, wurde die Sichtweise des BMFSFJ und des Bundesverwaltungsamts (BVA) in einer gesonderten Erhebung einbezogen.
Ein zweiter Schwerpunkt des Projekts lag in der fachwissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung der operativen Phase der Weiterentwicklung des KJP, in deren Rahmen unter Einbezug aller am Prozess der KJP-Förderung beteiligten Akteure konkrete Zugänge zu Instrumenten fachlicher Steuerung erarbeitet werden. Dazu wurden zum einen die Ergebnisse programmübergreifend ausgewertet und verdichtet. Zum anderen einzelne fach- und förderpolitische Steuerungselemente bezüglich ihrer Ausgestaltung und Funktion genauer untersucht.
Die Evaluation lieferte eine belastbare empirische Grundlage für die Weiterentwicklung des KJP im Sinne eines kohärenten jugend- und fachpolitischen Förderinstrumentes. Die Ergebnisse machten zum einen deutlich, dass mithilfe des KJP bundeszentrale Verbände und Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden können, die für die Bundespolitik notwendige Partner bei der subsidiären Umsetzung jugendpolitischer Anliegen sind. Zum anderen enthielten die Ergebnisse eine Reihe von Ansatzpunkten für eine Reform der förderrechtlichen Verfahren und jugendpolitischen Planungs- und Steuerungsprozesse entlang der Kriterien Anwendbarkeit, Transparenz, Flexibilität, Partnerschaftlichkeit und Kohärenz. Vor allem die Einführung der Rahmenvereinbarung als zentrales mittelfristiges Steuerungsinstrument, die Ausweitung des Zentralstellenverfahrens auf Fragen der fachlichen Begleitung sowie die Profilierung der fachlichen und fachpolitischen Zusammenarbeit von Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfängern könnten zu einer Stärkung der bundeszentralen Infrastruktur und zu einer klaren Ausrichtung der KJP-Förderung auf jugendpolitische Schwerpunktsetzungen des Bundes beitragen. In einer wissenschaftlichen Begleitung[2] wurde der Implementationsprozess der KJP-Reform weiterhin durch das DJI unterstützt und evaluiert.
Im Rahmen der ersten Phase wurde für die programmspezifische Evaluation ein dreistufiges Erhebungsdesign entwickelt, dass sich in allen Untersuchungen bewährt hat:
- In einem Evaluierbarkeits-Assessment wurden die programmbezogenen Voraussetzungen der Evaluation geklärt, wie vor allem die Erarbeitung einer Programmlogik, die Verständigung über die wesentlichen fachpolitischen Leitlinien und eine kriteriengeleitete Auswahl der Träger.
- In der ersten Erhebungsstufe wurden leitfadengestützte ExpertInneninterviews mit den Trägern geführt sowie deren KJP-bezogene Verwendungsnachweise und Sachberichte herangezogen. Im Zuge der inhaltsanalytischen Auswertung wurden die KJP-finanzierten Leistungen und Funktionen rekonstruiert sowie die Erfahrungen der Träger mit dem KJP als Förderinstrument und der Förderpraxis dargestellt.
- In der zweiten Erhebungsstufe wurden Telefoninterviews mit Nutzerinnen und Nutzern der KJP-Förderprogramme geführt. Die Auswahl der sog. Resonanzorte soll jeweils das programmtypische Spektrum sowohl der Leistungen und Strukturen als auch der Akteure (Bund, Trägerstrukturen, Fachöffentlichkeit) und Zielgruppen abdecken. Bei der inhaltsanalytischen Auswertung wurd herausgearbeitet, ob und inwieweit „Impulse“ der KJP-geförderten bundeszentralen Infrastrukturen zu empirisch beobachtbaren Anregungen bei den jeweiligen Adressatinnen und Adressaten geführt haben.
In den Modulen „Programmspezifische Arbeitsgruppen“ und „Festbetragsfinanzierung“ wurden Dokumentenanalysen, teilstandardisierte Onlinebefragungen und telefonische ExpertInneninterviews im BMFSFJ sowie mit Trägern durchgeführt.