Evaluation der bayerischen Kinderschutzambulanz
Hintergrundinformationen zur bayerischen Kinderschutzambulanz
Die Tätigkeit im Kontext des Kinderschutzes stellt hohe Anforderungen an die hier involvierten Professionen und ihre Kooperation. Vor diesem Hintergrund gründete sich im April 2011 – gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration – die bayerische Kinderschutzambulanz, die sich inzwischen als wesentlicher Bestandteil des bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz etabliert hat. Sie ist am Institut für Rechtsmedizin der LMU München angesiedelt. Als zentrale bayernweite Anlaufstelle für Ärztinnen und Ärzte, Fachkräfte der Jugendämter sowie Sorgeberechtigte berät und unterstützt sie im Hinblick auf die Einschätzung von Verletzungen, die auf eine Gewalterfahrung eines Kindes oder Jugendlichen hinweisen. Darüber hinaus bietet sie Hilfestellung bei dem weiteren Umgang mit der Situation des bestehenden Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung. Hier soll sie in der Vermittlung richtiger Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner eine wichtige Unterstützungsfunktion einnehmen und durch ihr Aufgabenspektrum eine besondere Schnittstelle zwischen dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe bilden. Ihre Aufgaben sind wie folgt:
- Beratung (telefonisch sowie online über das Portal: www.remed-online.de[2])
- Durchführung kostenloser Untersuchungen vor Ort
- gerichtsverwertbare Dokumentation der Verletzungen
- Aufbewahrung und Sicherung der Beweismittel
- Einschätzung der medizinischen Diagnostik in Hinblick auf eine bestehende Kindeswohlgefährdung
- bei Bedarf interdisziplinäre Vermittlung geeigneter Ansprechpersonen sowie Unterstützungsangebote
- Konzeptionierung und Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (Grundlage: www.aerzteleitfaden.bayern.de[3])
- Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit
Die Tätigkeit der Kinderschutzambulanz hat zum Ziel, bei einem Verdacht auf Misshandlung und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zur Klärung der Situation beizutragen, die Handlungssicherheit der involvierten professionellen Akteure zu erhöhen und die Situation der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien zu verbessern.