Auf der Grundlage einer Aufarbeitung der zur Verfügung stehenden Wissens- und Erfahrungsbestände und einer Analyse der organisatorisch-rechtlichen Rahmenbedingungen wurde im Projekt "Kindeswohlgefährdung und ASD" ein Handbuch zur Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungsfällen nach § 1666 BGB für Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und weiterer tangierter Institutionen erstellt. Die dabei zu behandelnden Themen wurden zusammen mit Fachkräften beteiligter Projektorte und einer ExpertInnenrunde ausgewählt. Die Erarbeitung der Kurzartikel nach dem Muster des amerikanischen „Handbook for Child Protection Practice“ erfolgten unter Einbezug erfahrener Fachkräfte und externer WissenschaftlerInnen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.7.2005 der Vorlage des Bundestages zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, SGB VIII, zustimmt. Die Ende 2004 erfolgte Initiative zur Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die im „nichtzustimmungspflichtigen“ Teil des „Tagesbetreuungsausbaugesetz“ insbesondere den Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren focusierte, wurde nunmehr durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK)“ vervollständigt. Aufgrund der damit verbundenen Änderungen des SGB VIII ist eine Überarbeitung des im Projekt „Kindeswohlgefährdung und ASD“ erstellten Handbuches u.a. in Hinblick auf folgende Regelungen erforderlich:

  • Das SGB VIII enthält mit dem neugefaßten § 8a SGB VIII erstmals eine konkretisierende Schutzvorschrift bei Kindeswohlgefährdung.
  • Die bislang verwirrende Unterscheidung zwischen den § 42 und 43 SGB VIII insbesondere in Hinsicht auf die Herausnahme eines Kindes aus der eigenen Familie wird durch die Zusammenfassung der beiden Regelungen im neuen § 42 SGB VIII aufgehoben.
  • Mit § 72 SGB VIII erfolgen klärende Vorgaben in Hinblick auf die Frage nach der persönlichen Eignung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Mehr Klarheit für die Praxis der Jugendhilfe lassen sich auch im Zusammenhang mit der sprachlichen Konkretisierung des Gesetzestextes zum Sozialdatenschutz in den Rechtsnormen der §§ 61, 62, 64 und 65 SGB VIII erkennen.

Eine fortgesetzt aktualisierte Internetfassung ist hier aufrufbar.

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