Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik hat einen Arbeitsschwerpunkt in der Politikberatung. In diesem Rahmen dient die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik als Korrespondenzpartner für die institutionellen Akteure der Kinder- und Jugendpolitik auf Bundesebene, insbesondere für das Bundesjugendkuratorium (BJK). Die Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere die folgenden:
- Erarbeitung von Beratungsvorlagen aufgrund des bezeichneten Beratungsbedarfs der Bundesregierung sowie aufgrund eigener Erkenntnisse
- Sondierung der Entwicklung in der Kinder- und Jugend(hilfe)politik, einschließlich der einschlägigen Schnittstellen zu anderen Ressorts
- Inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbearbeitung von Veranstaltungen und Sitzungen des Bundesjugendkuratoriums und seiner Arbeitsgruppen
- Unterstützung des BJK-Vorstands in der Arbeit und der Arbeitsplanung
- Organisatorische Abwicklung der Geschäfte des Bundesjugendkuratoriums
- Betreuung von Veröffentlichungen und Expertisen
- Gestaltung der Homepage des Bundesjugendkuratoriums
Anhörungen und Fachveranstaltungen:
In den vergangenen Jahren wurden folgende Veranstaltungen konzipiert, begleitet und durchgeführt:
- Bilanzierung der Arbeit des Bundesjugendkuratoriums mit der Parlamentarischen Staatssekretärin (Abschlusssitzung des Bundesjugendkuratoriums, Berlin 06/2017)
- Kinder- und Jugendhilfe goes digital? Potenziale und Risiken (Fachforum des Bundesjugendkuratoriums auf dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag, Düsseldorf, 03/2017)
- Bericht des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Expertenhearing des Bundesjugendkuratoriums, Berlin, 03/2017)
- Kinder- und Jugendarbeit im 15. Kinder- und Jugendbericht (Expertenhearing des Bundesjugendkuratoriums, Berlin 03/2017)
- Vorstellung des Onlinetools zum Jugendcheck; Jugendstrategie Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft (Expertenhearing des Bundesjugendkuratoriums, Berlin, 12/2016)
- Regionale Disparitäten in der Kinder- und Jugendhilfe und im (Aus)Bildungsbereich (Fachgespräch des Bundesjugendkuratoriums in Kooperation mit der Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik, Berlin, 10/2016)
- Kinderschutz und Kinder- und Jugendgesundheit. Aktuelle Präventionspolitiken und -debatten (Expertenhearing des Bundesjugendkuratoriums, Berlin, 03/2016)
- Ländliche Räume: Ungleiche Bedingungen des Aufwachsens (Fachgespräch des Bundesjugendkuratoriums, Berlin, 12/2015)
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland (Praktikeranhörung des Bundesjugendkuratoriums, Berlin, 10/2015)
- Kooperation mit der Koordinierungsstelle "Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft" bei der Auftaktveranstaltung des Bundesjugendministeriums zur Jugendstrategie 2015-2018, 07/2015
- Aufwachsen vor Ort – Steuerungsinstrumente für eine kinder- und jugendorientierte Kommunalpolitik (Fachgespräch des Bundesjugendkuratoriums in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung und dem Deutschen Jugendinstitut, München, 09/2013
- Lokale "Allianzen für Jugend" - Mitdenken, Mitlenken! Zur Weiterentwicklung von Jugendhilfeplanung, Jugendhilfeausschüssen und Jugendberichterstattung für eine Eigenständige Jugendpolitik (Fachforum der Geschäftstelle des Zentrums Eigenständige Jugendpolitik in Kooperation mit dem Bundesjugendkuratorium und den Kommunalen Spitzenverbänden, Potsdam, 12/2012)
- Inklusion als handlungspraktische Herausforderung in ausgewählten Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe (Praktikeranhörung des Bundesjugendkuratoriums, Berlin, 03/2012)
- Migration im Spannungsverhältnis von Dramatisierung und Entdramatisierung (Fachgespräch des Bundesjugendkuratoriums, Berlin, 02/2012)
- Inklusion: Herausforderung über die fachliche Arbeit mit behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen hinaus? (Fachgespräch des Bundesjugendkuratoriums, Berlin, 10/2011)
- Bildungsarmut!? Fragen an Wissenschaft und Praxis (Fachforum und Podiumsdiskussion des Bundesjugendkuratoriums, 14. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag, Stuttgart, 06/2011)
Das Bundesjugendkuratorium: Aufgaben und Ziele
- Das BJK ist ein Sachverständigengremium der Bundesregierung, dem bis zu 15 Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft angehören. Die Mitglieder werden durch die Bundesjugendministerin/den Bundesjugendminister für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen, längstens jedoch bis zum Ablauf des auf eine Bundestagswahl folgenden Quartals. Eine Wiederberufung ist zulässig.
- Das BJK geht aus dem 1950 eingerichteten Kuratorium für Jugendfragen hervor. Die entsprechende gesetzliche Grundlage wurde mit der Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) 1961 geschaffen und 1990 ins Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) überführt. In § 83 Absatz 2 SGB VIII, in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift und der jeweiligen Geschäftsordnung werden die Aufgaben und Ziele des BJK spezifiziert.
- Das BJK berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Der Beratungsauftrag richtet sich auf die von der Bundesregierung bezeichneten Angelegenheiten der Kinder- und Jugend(hilfe)politik. Das BJK kann zudem der Bundesregierung, dem zuständigen Ministerium und der (Fach-)Öffentlichkeit zu weiteren Themen Stellungnahmen, Empfehlungen und Positionspapiere übermitteln. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein.