14. Kinder- und Jugendbericht
Ausgangssituation
Die Bundesregierung hat im Juni 2010 den 14. Kinder- und Jugendbericht in Auftrag gegeben sowie eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Erstellung des Berichts berufen. Die Bundesregierung ist gemäß § 84 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen solchen Bericht mit ihrer Stellungnahme dazu vorzulegen. Ziel des Berichts ist es, einen Überblick über die Lage der Kinder und Jugendlichen sowie die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe zu geben.
Die Geschäftsführung für diesen Bericht lag wie in den Berichten zuvor beim Deutschen Jugendinstitut. e.V.. Zentrale Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die Sachverständigenkommission bei ihrer Arbeit inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen und ihr fachlich-wissenschaftlich zuzuarbeiten.
Mitglieder der Sachverständigenkommission zum 14. Kinder- und Jugendbericht:
- Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität, FB Erziehungswissenschaften
- Gaby Hagmans, Sozialdienst Katholischer Frauen, Bundesgeschäftsführerin
- Prof. Dr. Nadia Kutscher, Katholische Hochschule NRW, FB Sozialwesen
- Prof. Dr. Thomas Olk, Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, FB Sozialpädagogik und Sozialpolitik
- Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor und Vorstandsvorsitzender des Deutschen Jugendinstituts
- Prof. Klaus Schäfer, bis 30. September 2012 Staatssekretär im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport in Nordhrhein-Westfalen (MFKJKS-NRW)
- Prof. Dr. Bernd Seidenstücker, Hochschule Regensburg, Fakultät für Sozialwissenschaften (bis Juli 2011 in der Sachverständigenkommission mitgewirkt)
- Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Freie Universität Berlin und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
- Wolfgang Trede, Landkreis Böblingen, Leiter des Jugendamts
- Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, Hochschule Rhein-Main,
Vorsitzender der Kommission
Ständiger Gast:
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner