Berichte der Bundesregierung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist verpflichtet, in jeder Legislaturperiode einen Bericht für seine Themenfelder vorzulegen. Während die ersten Berichte vom damaligen Familienministerium noch selbst erstellt wurden, bestehen seit 1972 die Berichte jeweils aus dem Gutachten einer unabhängigen Expertenkommission und einer Stellungnahme der Bundesregierung.
Seit dem dritten Kinder- und Jugendbericht und seit dem zweiten Familienbericht (mit Ausnahme des achten Berichts) werden die jeweiligen Sachverständigenkommissionen von einer am DJI angesiedelten Geschäftsführung unterstützt.
Kinder- und Jugendbericht
Jede dritte Ausgabe des „Berichts über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“, kurz Kinder- und Jugendbericht, vermittelt als Gesamtbericht einen Überblick über die Situation der Jugendhilfe und die Lage der jungen Generation. Dazwischen erfolgen Themenberichte.
Der 17. Kinder- und Jugendbericht wird wieder ein Gesamtbericht und soll 2024 erscheinen.
Hierfür hat die Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 15. Juni 2022 eine Kommission aus 14 Sachverständigen beauftragt.
Pressemitteilung des BMFSFJ „Kommission beginnt Arbeit am 17. Kinder- und Jugendbericht“ [1]
Weitere Informationen zur Geschäftsführung 17. Kinder- und Jugendbericht[2]
Im Mittelpunkt des 16. Kinder- und Jugendberichts stand die „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter". Es war der erste Bericht, der sich ausführlich und systematisch dem Thema politische Bildung im Kindes- und Jugendalter und der Frage, wie junge Menschen für demokratische Teilhabe gewonnen und befähigt werden können, befasste.
Weitere Informationen zur Geschäftsführung 16. Kinder- und Jugendbericht[3]
Familienbericht
Mit einer Beschreibung von Familie und Familienleben stellen die Familienberichte eine Konstante der Sozialberichterstattung dar. Die zum jeweiligen Thema formulierten Handlungsempfehlungen wurden nicht selten in familienpolitischen Gesetzesvorhaben aufgegriffen. Der Erste, Dritte, Fünfte, Siebte und Neunte Familienbericht haben die Lebenssituation von Familien umfassend dargestellt. Der Zweite, Vierte, Sechste und Achte Familienbericht behandelten spezifische Themen.
Der Zehnten Familienbericht wird aktuell zum Thema „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder“ erarbeitet.
Weitere Informationen zur Geschäftsführung für den Zehnten Familienbericht[8]
Der Neunte Familienbericht „Eltern sein in Deutschland. Ansprüche, Anforderungen und Angebote bei wachsender Vielfalt. Empfehlungen für eine wirksame Politik für Familien“ wurde am 3. März 2021 veröffentlicht. Er bietet einen Überblick über die wichtigsten gesellschaftlichen Trends, die das Familienleben und die Situation von Eltern in Deutschland bestimmen. Im Mittelpunkt standen Eltern als Weichensteller für das Leben ihrer Kinder. Ansprüche, Anforderungen und Angebote, denen sich Eltern bei wachsender Vielfalt gegenübersehen, wurden Wünschen und Zielen gegenübergestellt, um daraus Empfehlungen für eine wirksame Politik für Familien abzuleiten. In ihrer Stellungnahme zum Sachverständigenbericht legte die Bundesregierung dar, welche Schwerpunkte sie in der politischen Umsetzung der Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts zukünftig setzt, damit Familien ihr Familienleben entsprechend ihren Vorstellungen und mit mehr Zeitsouveränität gestalten können.
Weitere Informationen zur Geschäftsführung für den Neunten Familienbericht[9]
Themenseite: Chancen und Herausforderungen von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften[11]