Schutz mit Konzept
Wie Institutionen Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen und welche zusätzliche Unterstützung sie benötigen – zentrale Ergebnisse des Monitoring-Berichts zum Stand der Prävention sexueller Gewalt in Deutschland
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) erforschte mit einem mehrjährigen Monitoring den Stand der Entwicklung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt in Einrichtungen und Organisationen in Deutschland. Untersucht wurde, welche Maßnahmen zum Beispiel in Kitas, Schulen, Heimen, Internaten, Kliniken, Praxen oder Sportvereinen zum Schutz vor sexueller Gewalt inzwischen verwirklicht werden. Dazu zählen beispielsweise Fortbildungen für Fachkräfte, Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, interne und externe Beschwerdemöglichkeiten und ein Handlungsplan bei einem Verdacht.
In fast 5.000 Einrichtungen wurden Leitungen und Fachkräfte befragt, welche Schutz- und Hilfeangebote sie einsetzen und auf welche Schwierigkeiten sie bei der Umsetzung stoßen. Mit dem bundesweiten Monitoring hatte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) das Deutsche Jugendinstitut (DJI) beauftragt. Die detaillierten Ergebnisse schildert der 2019 erschienene Abschlussbericht „Kinder und Jugendliche besser schützen – der Anfang ist gemacht. Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in den Bereichen: Bildung und Erziehung, Gesundheit, Freizeit“.
Durch institutionelle Schutzkonzepte können Einrichtungen und Organisationen mit vielfältigen Maßnahmen dabei unterstützt werden, kein Tatort zu werden, sondern Schutz- und Kompetenzort zu sein. Kinder und Jugendliche können im Rahmen von Schutzkonzepten gestärkt und zu sexueller Gewalt aufgeklärt werden und sie können kompetente Ansprechpersonen und Zugang zu Hilfe finden, wenn sie innerhalb oder außerhalb der Einrichtung oder Organisation von sexueller Gewalt betroffen sind.
Überblick über zentrale Ergebnisse des Monitorings in den einzelnen untersuchten Handlungsfeldern:
Schutzkonzepte im Bereich Bildung und Erziehung
Im Vergleich zu den Erhebungen 2013 sind erkennbare Fortschritte festzustellen: In mehr als der Hälfte aller Einrichtungen und Organisationen gibt es inzwischen mehrere Bestandteile eines Schutzkonzepts. Umfassende Konzepte sind aber nach wie vor nur in wenigen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen zu finden. Den Anstoß zur Schutzkonzeptentwicklung geben in fast allen Handlungsfeldern häufig gesetzliche Bestimmungen oder Vorgaben des Trägers, daneben spielen auch (Verdachts-)Fälle in der Einrichtung/Organisation bzw. in deren Umgebung eine Rolle. Eine Ausnahme stellt das Handlungsfeld Schule dar. Hier scheinen übergeordnete Strukturen deutlich weniger oft den Anstoß zur Entwicklung eines Schutzkonzepts zu geben. Positiv zu bewerten ist, dass es in einem beträchtlichen Anteil der Einrichtungen und Organisationen einen Handlungsplan für konkrete Fälle gibt. Bei der Ausgestaltung der Pläne zeigt sich aber eine große Varianz. Nur in einer Minderheit der Einrichtungen werden alle verschiedenen Konstellationen sexueller Gewalt (innerhalb der Einrichtung, außerhalb der Einrichtung, Übergriffe durch Erwachsene, Übergriffe durch Gleichaltrige) im Handlungsplan abgedeckt.
Schutzkonzepte im Bereich Freizeit (Religiöses Leben, Kinder- und Jugendarbeit)
Bei den im Monitoring untersuchten Organisationen handelt es sich um Orte, die geprägt sind durch Selbstorganisation und Freiwilligkeit der Angebote, denn Kinder- und Jugendarbeit wird vorwiegend von ehrenamtlichen Personen geleistet. Dies erfordert – ebenso wie die große Bedeutung der Selbstorganisation – einen hohen Grad an Sensibilisierung. Die Erfahrung in den Handlungsfeldern zeigt, dass bestehende Schutzkonzepte, wenn sie einmal eingeführt und verankert sind, überwiegend als Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendarbeit anerkannt werden und Vorbehalte bzw. Ängste zunehmend schwinden. Kinder und Jugendliche sollten jedoch viel stärker einbezogen werden, um ihre Selbstbestimmung und die soziale Teilhabe zu stärken. So können Schutzkonzepte noch passgenauer und zielgruppenorientierter ausgerichtet werden.
Schutzkonzepte im Bereich Gesundheit
Im Vordergrund der Fachdiskussion im Gesundheitsbereich steht die Rolle von Kliniken und ambulanten Praxen als Kompetenzort. Das heißt als ein Ort, an dem sexuelle Gewalt, die an anderen Orten geschehen ist, bemerkt wird, an dem man sich anvertrauen kann und an dem kompetente Hilfe geleistet wird. Doch auch in Gesundheitseinrichtungen selbst gibt es Risiken, die Grenzüberschreitungen begünstigen. Diese werden bislang kaum thematisiert. Gemessen an den Selbsteinschätzungen der Beteiligten sind umfassende Schutzkonzepte insgesamt bisher nur in einem kleineren Teil der Gesundheitseinrichtungen zu finden. Dennoch haben sich bereits zahlreiche Kliniken und Praxen mit Präventionskonzepten zur Verhinderung bzw. zum Umgang mit sexueller Gewalt beschäftigt. Es bestehen bei der Vernetzung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sowie mit der Kinder- und Jugendhilfe noch Verbesserungsbedarfe, um einen wirksamen Kinderschutz zu fördern.
Erkenntnisse aus dem Selbstevaluationstool „Du bist gefragt“
Das Online-Tool „Du bist gefragt!“ wurde als Pilot entwickelt, um den Einrichtungen und Organisationen ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie erfragen können, wie Jugendliche einrichtungsinterne Schutzkonzepte wahrnehmen. Insgesamt wurden elf handlungsfeldspezifische Fragebögen (für Schulen, Internate, Heime, somatische Kliniken, psychiatrische Kliniken, evangelische Kirchengemeinden, katholische Pfarreien, Kinder- und Jugendreisen, Organisationen der verbandlichen, sportlichen und kulturellen Kinder- und Jugendarbeit) mit jeweils acht bis zehn Fragen entwickelt, die in zehn Minuten ausgefüllt werden können. Es stand den Einrichtungen und Organisationen frei, dem Monitoring die jeweiligen Datensätze zukommen zu lassen. Das als benutzerfreundlich eingeschätzte Tool wurde beispielsweise zur Risikoanalyse und damit auch als Ausgangspunkt der Entwicklung eines Schutzkonzepts genutzt. Bei bestehenden Schutzkonzepten konnten die Einrichtungen und Organisationen einen Überblick darüber erhalten, welche ihrer Bemühungen bei den Jugendlichen sichtbar sind und bei welchen es gegebenenfalls noch Verbesserungsbedarfe gibt.
Folgende Schlussfolgerungen können aus den Ergebnissen des Monitorings gezogen werden:
Fazit 1: Schutzkonzepte sind in den Handlungsfeldern präsent.
In allen durch das Monitoring untersuchten Handlungsfeldern ist das Thema Schutzkonzepte angekommen. Aus den qualitativen Teilstudien ist festzuhalten, dass es selbst in den Bereichen, die noch am Anfang der Entwicklung von Schutzkonzepten stehen, nicht schwer war, Fokusgruppen mit engagierten Ehren- und Hauptamtlichen zusammenzustellen, die sich für die Verbreitung von Schutzkonzepten in ihrem Feld einsetzen. In den quantitativ befragten Handlungsfeldern gibt die große Mehrzahl der teilnehmenden Einrichtungen an, bereits mehrere Elemente von Schutzkonzepten umzusetzen. Insgesamt spricht diese Welle des Monitorings dafür, dass mit dem Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ erfolgreich ein Prozess gestartet werden konnte, in dessen Rahmen sich viele Dachorganisationen und Trägerstrukturen, Einrichtungen, Fachkräfte und Ehrenamtliche für einen besseren Schutz von Kindern bzw. Jugendlichen vor sexueller Gewalt engagieren.
Fazit 2: Schutzkonzepte sind in den Handlungsfeldern ungleich weit verbreitet und unterschiedlich ausgestaltet.
Zwischen den untersuchten Handlungsfeldern bestehen aber in mehrfacher Hinsicht bedeutsame Unterschiede. Diese betreffen zunächst den Stand der Verbreitung von Schutzkonzepten vor Ort. Die Bandbreite reicht hier von Feldern, in denen ein großer Anteil von Einrichtungen Schutzkonzepte bzw. mehrere Bestandteile implementiert hat, bis zu Handlungsfeldern, die eher noch am Anfang des Prozesses zur Einführung von Schutzkonzepten stehen. Insgesamt wird deutlich, dass noch einiges unternommen werden muss, um den Auftrag des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ zu erfüllen, tragfähige Schutzkonzepte in allen Einrichtungen und Organisationen umzusetzen.
Die Studien zeigen zudem deutliche Unterschiede in der handlungsfeldbezogenen Ausgestaltung von Schutzkonzepten und einzelnen Bestandteilen. Für zukünftige Diskussionen um institutionelle Schutzkonzepte ist es sinnvoll, die feldspezifischen Unterschiede stärker systematisierend in den Blick zu nehmen, damit ein klareres Bild davon entsteht, was als Kern von Schutzkonzepten stets gleichbleiben sollte und inwieweit spezifische Anpassungen sinnvoll sind. Außerdem wird sichtbar, dass sich die Gewichtung der beiden Schutzkonzeptaspekte: kein Tatort werden und Schutz- und Kompetenzort für Zugang zu Hilfe sein über die verschiedenen Handlungsfelder hinweg unterscheidet. Da es kein Handlungsfeld gibt, das einen Aspekt ausblenden kann, gilt es, bei Risiko- und Potenzialanalyse sowie bei den einzelnen Schutzkonzeptbestandteilen jeweils beides zu berücksichtigen. Hieraus ergeben sich perspektivische Fragen der jeweiligen Qualitätsanforderungen für „Schutz- und Kompetenzort“.
Fazit 3: Schutzkonzepte ermöglichen heißt, einen Rahmen bieten, begleitende Strukturen schaffen und ein systematisches Vorgehen der Einrichtung fördern.
Bei allen Unterschieden fallen mehrere handlungsfeldübergreifende Ähnlichkeiten auf, vor allem im Hinblick auf Bedingungen, die die Einführung von Schutzkonzepten unterstützen. Solche Bedingungen wurden nicht nur im Rahmen der qualitativen Teilstudien erfragt, sondern erstmals auch im Zuge der Fragebogenerhebungen untersucht. In nahezu allen Handlungsfeldern fanden sich Hinweise, dass die Einbindung in ein Netzwerk sowie eine Grundorientierung, die auf Partizipation setzt, die Entwicklung von Schutzkonzepten fördert. Gleiches gilt für eine systematische Herangehensweise an die Entwicklung von Schutzkonzepten, bei der eine Risiko- und Potenzialanalyse am Anfang steht. Die Akzeptanz des Schutzkonzepts bei der Belegschaft, eine verantwortliche Rolle der Leitung, eine positive Einrichtungskultur sowie begleitende Strukturen und Dienste sind sehr förderlich für die Umsetzung von Schutzkonzepten. Dabei geht es zum einen um normative Strukturen wie gesetzliche Vorgaben oder Vorgaben eines Trägers. Zum anderen wird eine inhaltliche Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts als sehr wichtig beschrieben, und zwar jenseits der Kooperation bei konkreten oder vermuteten sexuellen Übergriffen. Eine solche inhaltliche Unterstützung und Begleitung kann von verschiedenen Seiten kommen, etwa von spezialisierten Fachberatungsstellen, dem Jugendamt oder den Hauptamtlichen beim Dachverband oder Träger. Deutlich wurde, dass Einrichtungen und Organisationen sich ohne eine solche inhaltliche Unterstützung vielfach überfordert fühlen.
Fazit 4: Schutzkonzepte müssen richtig verstanden werden.
An dieser Stelle sei auf einige erkennbare Vergröberungen des Schutzverständnisses hingewiesen, die kritisch zu bewerten sind und mit der Idee der Schutzkonzepte wenig zu tun haben. Die Vorstellung, dass ein Einholen polizeilicher Führungszeugnisse bei Fragen der Personalverantwortung ausreiche, ist falsch. Führungszeugnisse können nur einen Bestandteil der Personalverantwortung ausmachen. Auch die Annahme, sexuelle Gewalt finde fast ausschließlich in einer festen Geschlechterkonstellation statt, ist nicht richtig. Diese beiden sehr verbreiteten Vorstellungen behindern sowohl die Prävention als auch den Zugang zu Hilfe. Auch die Idee, Prävention sei vor allem die Vermeidung von Körperkontakt zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen („no-touch policy“), ist insbesondere in pädagogischen Kontexten nicht hilfreich und wird entschieden abgelehnt.
Fazit 5: Schutzkonzepte müssen weiter gefördert und konzeptionell ausgebaut werden.
Das Monitoring hat in seiner zweiten Welle gezeigt, welche Erfolge breit getragene Anstrengungen zur Einführung von Schutzkonzepten erzielen können. Es hat aber auch noch zu leistende Aufgaben sichtbar gemacht. In seiner bisherigen Form beantwortet das Monitoring nicht die Frage, wie Schutzkonzepte ausgestaltet sein müssen, damit sie im Leben von Kindern und Jugendlichen wirksam werden – das heißt, dass durch sie sexuelle Gewalt wirksam zurückgedrängt wird, Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen und Vertrauen zu Ansprechpersonen entwickeln. Diese Fragen sind nicht ohne den Einbezug von Kindern und Jugendlichen zu klären. Geeignete Befragungsformen, wie sie in dieser Welle des Monitorings in Form eines Selbstevaluationstools mit Jugendlichen erprobt wurden, sind daher zu entwickeln.
Als neue, noch unzureichend bewältigte Herausforderung wurden im Rahmen des Monitorings auch sexuelle Übergriffe im Internet und in den digitalen Medien beschrieben. Bisher ist wenig darüber bekannt, wie in Institutionen verschiedene Präventionskonzepte (zum Beispiel gegen Mobbing, gegen Gewalt) aufeinander abgestimmt und dadurch mit weniger Mitteln mehrere Präventionsziele verfolgt werden können. Diese Themen deuten darauf hin, dass Schutzkonzepte zwar bereits über ein durchdachtes Fundament verfügen, konzeptionelle Weiterentwicklungen und Öffnungen aber wichtige Zukunftsaufgaben darstellen.
Fazit 6: Schutzkonzepte helfen, Kinderrechte zu stärken und den Kinderschutz insgesamt zu verbessern.
Kinderschutz wurde bisher als Frage staatlicher Hilfen und Interventionen im Interesse von Kindern, die in der Familie sexuellen Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung erleben, verstanden. Mit der Idee von Schutzkonzepten wird das Verständnis von Kinderschutz wesentlich erweitert. Zwar wird mit dem Begriff des Kompetenzortes auch in Schutzkonzepten das Ziel formuliert, dass Kinder, die in der Familie sexuelle Gewalt erfahren, in Institutionen kompetente Ansprechpartner vorfinden sollten. Die Idee von Schutzkonzepten hat jedoch ein weiter reichendes Verständnis von Kinderschutz: Hier wird auch berücksichtigt, dass es in Institutionen sexuelle Gewalt geben kann, vor der Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Im Zuge der Ausweitung betreuter Kindheit (zum Beispiel Ganztagesschulen, Ausbau von Krippen, Zunahme organisierter Freizeit) erscheint dies nicht nur als ein Lernen aus Erfahrung, sondern auch als eine Anpassung an eine veränderte und sich stets verändernde Kindheit.
Auf den ersten Blick greifen Schutzkonzepte vor allem Schutzrechte auf und wollen diese verwirklichen, indem Kinder wirksam vor bestimmten Verletzungen ihrer Rechte (zum Beispiel des Rechts auf Freiheit vor sexueller Gewalt nach Artikel 19 Kinderechtekonvention) geschützt werden. Tatsächlich geht der Anspruch von Schutzkonzepten aber weiter. Emanzipatorische Rechte, also Rechte auf Beteiligung und Mitbestimmung, werden als Baustein verstanden, der es wahrscheinlicher macht, dass Kinder bei Übergriffen den Mut finden, Hilfe zu suchen. Schutzkonzepte tragen daher nicht nur zu einer Veränderung unseres Verständnisses von Kinderschutz bei, sondern greifen Kinderrechte auch in ihrer Bandbreite auf.
Die zentralen Ergebnisse des Monitorings sind in folgenden Factsheets zu den einzelnen Handlungsfeldern pointiert zusammengefasst:
Factsheet 1: MonitoringFactsheet 2: SchulenFactsheet 3: KindertageseinrichtungenFactsheet 4: Heime und andere betreute EinrichtungenFactsheet 5: InternateFactsheet 6: Freizeit - religiöses Leben und Kinder- und JugendarbeitFactsheet 7: Gesundheit