Gesucht: flexible Angebote
Welche Betreuung sich Eltern für ihre Grundschulkinder wünschen, unterscheidet sich stark. Deutschland benötigt deshalb nicht nur mehr Hortplätze und schulische Ganztagsangebote.
Von Katrin Hüsken und Christian Alt
Kinder, die derzeit eingeschult werden, hatten ab Vollendung ihres ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Viele Eltern haben diese Chance ergriffen. Mit Schuleintritt gibt es diesen Rechtsanspruch jenseits des Unterrichts nicht mehr. Die Eltern stehen somit vor der Herausforderung, eine bedarfsgerechte Betreuung für ihr Kind am Nachmittag zu organisieren, da für einen Großteil der Grundschulkinder der Unterricht zur Mittagszeit endet. Dabei stehen ihnen unterschiedliche und zeitlich variierende Betreuungsangebote zur Verfügung. Im Fokus öffentlicher Diskussionen sind meist die Ganztagsschulen, manchmal noch die Horte. Ergänzend stellt vor allem in Westdeutschland die (Über-)Mittagsbetreuung – häufig von Elterninitiativen oder den Schulträgern organisiert – für Eltern eine weitere Möglichkeit dar, ihr Kind bis in die frühen Nachmittagsstunden hinein betreuen zu lassen.
Nach den neuesten Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) hatten im Jahr 2018 fast drei Viertel aller Eltern eines Grundschulkindes einen Betreuungsbedarf für ihr Kind. Aber nur knapp die Hälfte nutzte laut amtlicher Statistik im Frühjahr 2018 einen Hort oder eine Ganztagsschule (BMFSFJ 2019).
In Ostdeutschland werden 78 Prozent der Grundschulkinder ganztägig betreut
Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede: In Westdeutschland wünschen sich 69 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Immerhin 42 Prozent nutzen ein Ganztagsangebot im Hort oder in der Ganztagsschule. In Ostdeutschland (mit Berlin) ist dagegen nicht nur der Bedarf mit 91 Prozent deutlich höher, sondern auch die Inanspruchnahme: Hier nutzen 78 Prozent der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot. Ein ähnlich hoher Bedarf ist in Westdeutschland nur im Stadtstaat Hamburg zu beobachten (Alt u.a. 2019).
Damit fallen der Bedarf und die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes bei Grundschulkindern deutlich geringer aus als bei Eltern mit einem Kind im Kleinkindalter, von denen ab drei Jahren nahezu alle einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für alle Kinder durch die verpflichtende Unterrichtszeit bereits eine Betreuung nahe am Umfang eines Kita-Halbtagsplatzes abgedeckt ist.
Wie schon während der Kita-Zeit haben aber viele Eltern auch während der Grundschulphase einen Betreuungsbedarf, der 25 Stunden pro Woche übersteigt. So wünschen sich im Osten Deutschlands 58 Prozent der Eltern, die einen Betreuungsbedarf haben, für ihr Kind einen Ganztagsplatz mit einem Umfang von 35 bis unter 45 Stunden pro Woche. Weitere 22 Prozent benötigen einen „langen“ Ganztagsplatz mit mehr als 45 Stunden pro Woche. In Westdeutschland benötigen dagegen nur 39 Prozent der Eltern für ihr Kind eine Betreuung in Umfang zwischen 35 und 45 Stunden, und 13 Prozent eine darüber hinausgehende Betreuung (siehe Abbildung 1).
Vergleicht man insgesamt die von Eltern gewünschten Betreuungsumfänge für ihre Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter, so zeigen sich große Ähnlichkeiten. In Westdeutschland liegt der wöchentliche Bedarf von mehr als 35 Stunden bei Kindergartenkindern bei 39 Prozent und bei Grundschulkindern bei 36 Prozent, in Ostdeutschland liegen diese Werte bei 71 und 72 Prozent.
Die Übermittagsbetreuung ist vor allem in Westdeutschland beliebt
In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion um einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird häufig übersehen, dass derzeit nicht alle Eltern ein ganztägiges Angebot wünschen. In Westdeutschland sucht beispielsweise die Hälfte der Eltern mit Bedarf kein Angebot, das der Formel „fünf Tage pro Woche mit jeweils acht Stunden“ entspricht (siehe Abbildung 1). Diese Eltern benötigen vielmehr flexible, kürzere Angebote – sei es, dass eine Betreuung nur an einzelnen Wochentagen gewünscht wird oder nur bis zum frühen Nachmittag. So geben beispielsweise 19 Prozent der Eltern mit einem Bedarf an, lediglich an maximal drei Tagen pro Woche eine Betreuung zu benötigen. Etwa ein Fünftel der ostdeutschen und knapp die Hälfte der westdeutschen Eltern haben einen Bedarf von maximal 35 Stunden pro Woche. Nicht wenige Eltern wünschen sich damit ein zeitlich flexibles Betreuungsangebot, das zwar bei Bedarf die Mittagszeit nach der Halbtagsschule abdeckt, jedoch bereits am frühen Nachmittag endet.
Die (Über-)Mittagsbetreuungen bieten einen derartigen Betreuungsumfang an. Allerdings ist über dieses Format relativ wenig bekannt. Anders als Horte und Ganztagsschulen, für die zumindest grundlegende Merkmale auf Bundesebene festgelegt sind, gibt es für (Über-)Mittagsbetreuungen meist keine verbindlichen, geschweige denn gesetzliche Regelungen. Zudem wird die Zahl der Kinder, die ein solches Angebot nutzen, in keiner amtlichen Statistik differenziert erfasst, auch wenn diese in einzelnen Ländern inzwischen in der KMK-Ganztagsschulstatistik einfach mitgezählt werden.
Auf Basis der KiBS-Elternbefragung lassen sich jedoch Aussagen über das Ausmaß der Inanspruchnahme treffen: Demnach besuchten im Jahr 2018 bundesweit 16 Prozent der Grundschulkinder eine (Über-)Mittagsbetreuung und 2 Prozent ein sonstiges Betreuungsangebot (etwa der Kindertagespflege). In Westdeutschland besucht sogar knapp jedes fünfte Grundschulkind eine (Über-)Mittagsbetreuung. Diese stellt damit einen bislang politisch kaum beachteten dritten Pfeiler innerhalb des Gesamtangebots an Betreuungsplätzen im Grundschulalter dar.
Vier von fünf Betreuungsplätzen decken den Bedarf der Eltern
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Betreuungsangebote den Familien ein bedarfsdeckendes Angebot bieten können. Der Anteil der gut versorgten Familien in Ostdeutschland ist mit 61 Prozent höher als in Westdeutschland (42 Prozent, siehe Abbildung 2). Als bedarfsdeckend wird dabei ein Angebot bezeichnet, dessen (genutzter) Umfang maximal fünf Stunden pro Woche vom gewünschten Betreuungsumfang abweicht.
Der Großteil dieser Angebote wird von Horten und Ganztagsschulen bereitgestellt. Für diese gilt genauso wie für die (Über-)Mittagsbetreuung: Vier von fünf in Anspruch genommene Plätze sind bedarfsdeckend. Beim restlichen Fünftel geben die Eltern an, dass ihr Bedarf um mehr als fünf Stunden pro Woche höher liegen würde. Eine solche Lücke kann ein Zeichen dafür sein, dass die Öffnungszeit des Angebots nicht ausreichend ist. Die Lücke kann aber auch auf die Flexibilitätserfordernisse der Eltern hinweisen, da sie offenbar in ihren Betreuungsbedarf einen Zeitpuffer für unvorhergesehene Termine mit einkalkulieren. Das bestätigen auch die KiBS-Daten aus dem frühkindlichen Bereich. Warum Kinder dann aber am Ende doch nicht den kompletten vereinbarten Betreuungsrahmen ausnutzen, ist bislang kaum erforscht.
Wenn die Politik über einen weiteren Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder nachdenkt, sollte daher nicht nur der Ausbau von ganztägigen Angeboten wie Hort und Ganztagsschule im Fokus stehen. Zu klären wäre, ob nicht auch flexiblere, zeitlich kürzere Angebote geschaffen werden sollten, die den individuellen Bedürfnissen der Eltern besser gerecht werden. Für jede zehnte Familie stellt schon jetzt die (Über-)Mittagsbetreuung ein solches Angebot dar.
Alt, Christian u.a. (in Vorbereitung): DJI-Kinderbetreuungsreport 2019,
Inanspruchnahme und Bedarfe bei Kindern bis 12 Jahre aus Elternperspektive – ein Bundesländervergleich. München
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2019): Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2018. Ausgabe 4. Berlin
Weitere Analysen gibt es in Ausgabe 2/2019 der DJI Impulse „Recht auf einen Ganztagsplatz – Potenziale des geplanten Rechtsanspruchs im Grundschulalter“.