Digitalisierung der Verwaltung

Was bedeutet die Digitalisierung der Verwaltung für den Datenschutz?

Im Rahmen der Digitalisierung unserer Verwaltungsprozesse werden auch weiterhin personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert.

Der Schutz sämtlicher personenbezogener Daten hat dabei nach wie vor höchste Priorität. Die Dienstleister wurden alle danach ausgewählt, dass sie die europäischen Dtenschutzvorgaben einhalten. Alle Digitalisierungsmaßnahmen erfolgen unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzregelungen (DSGVO) sowie unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten. Personenbezogene Daten werden nur für festgelegte Zwecke verarbeitet und durch technische sowie organisatorische Maßnahmen umfassend geschützt.