DJI Spezial
Babyklappe, anonyme Geburt, vertrauliche Geburt
Um die Tötung oder das Aussetzen von Neugeborenen zu verhindern sowie Schwangere und Mütter in Problemlagen zu unterstützen, wurden in Deutschland 1999 die ersten Babyklappen eingerichtet. Später wurde auch die Möglichkeit geschaffen, Kinder „anonym“ zur Welt zu bringen. Diese Angebote unterlaufen den bestehenden Rechtsrahmen sowie das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft. Aus Sicht des Deutschen Ethikrates sind sie zu verbieten.
Eine DJI-Studie hatte 2011 ermittelt, dass sich viele Träger dieser Angebote eine klare gesetzliche Regelung wünschten, um alle Beteiligten aus dem ethischen und rechtlichen Dilemma zu befreien. Am 1. Mai 2014 trat dann das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) in Kraft.
Babyklappen: Hierbei gibt es keinen persönlichen Kontakt zwischen der abgebenden Person und den Mitarbeiter/innen des Angebots. Eine medizinische Versorgung oder Beratung findet in der Regel nicht statt.
Anonyme Übergabe: Nachdem die abgebende Person mit einem Anbieter telefonisch Ort und Zeit vereinbart hat, findet die Übergabe des Neugeborenen bei einem persönlichen Treffen statt; die sogenannte „Arm-zu-Arm-Übergabe“.
Anonyme Geburt: In diesen Fällen ist eine medizinische Versorgung von Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt gewährleistet. Es besteht zudem die Möglichkeit der Beratung. Personendaten der Mutter werden zu keinem Zeitpunkt erhoben.
Vertrauliche Geburt: Diese seit Mai 2014 mögliche Form ist die einzige, die rechtlich abgesichert ist. Ein vertraulich geborenes Kind hat nach 16 Jahren die Chance, den Namen seiner leiblichen Mutter zu erfahren. Informationen über die Identität der Mutter werden in einem verschlossenen „Herkunftsnachweis“ von der Beratungsstelle an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) weitergeleitet.
Das DJI-Projekt: Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland. Fallzahlen, Angebote, Kontexte
Im Rahmen des von 2009 bis 2011 laufenden Projektes [1]wurde erfasst, wie häufig Babyklappen genutzt werden, wie sich die gängige Praxis gestaltet und wie häufig anonyme Geburten durchgeführt werden. An der Befragung beteiligten sich 272 Anbieter von Babyklappen, anonymen Geburten oder Übergaben sowie 466 Jugendämter. Außerdem konnten mit sechs betroffenen Frauen ausführliche Interviews geführt werden.
Demnach ist die Gruppe der Nutzer/innen ausgesprochen heterogen in punkto Altersspektrum, Bildungsgrad, wirtschaftliche Situation und Schichtzugehörigkeit. Ebenso vielschichtig sind die Motivlagen, die zu einer anonymen Kindesabgabe führen. Meist handelt es sich um ein ganzes Bündel an Beweggründen.
Zwischen 2000 und 2010 wurden laut der DJI-Studie mindestens 973 Kinder über anonyme Angebote abgegeben. Ein Teil der Mütter hat später die Anonymität aufgegeben, aber mehr als 300 Mütter blieben endgültig bei ihrer Entscheidung.
Die Studie lieferte u.a. Aufschluss darüber, mit welchen Beratungsangeboten Schwangere in Notsituationen besser präventiv unterstützt werden könnten. Sie war wegbereitend für die Verabschiedung des Gesetzes zur vertraulichen Geburt im Mai 2014.
Am 1. Mai 2014 trat das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Frauen, die ihre Schwangerschaft aus einer Notsituation heraus verheimlichen, den Weg ins reguläre Hilfesystem zu ebnen. Hierfür wurden das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ sowie die Internetseite www.geburt-vertraulich.de[3] eingerichtet. So können betroffene Frauen schnell und unbürokratisch beraten werden.
Für die ausgebildeten Fachkräfte geht es in erster Linie darum, Handlungsoptionen aufzuzeigen, Alternativen auszuloten und im besten Fall gemeinsam mit der werdenden Mutter einen Weg zu finden, der für sie und das Kind eine gute Lösung darstellt. Gibt es für eine Schwangere keine Alternative zur (vorübergehenden) Anonymität, folgt in einem zweiten Schritt eine Beratung zur vertraulichen Geburt mit der Möglichkeit, das Kind anschließend zur Adoption freizugeben.
Die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Evaluation des Gesetzes zur vertraulichen Geburt ist 2017 abgeschlossen worden. Demnach ist das SchwHiAusbauG bei den professionellen Akteuren der Schwangerschaftsberatung und Geburtshilfe auf hohe Akzeptanz gestoßen. Sie sind gut über die Neuregelungen informiert.
Zwischen Mai 2014 und September 2016 gingen im BAFzA insgesamt 249 Herkunftsnachweise ein; im Schnitt gab es etwa 9 vertrauliche Geburten pro Monat. Im selben Zeitraum wurden weit über tausend Frauen mit Anonymitätswunsch zur vertraulichen Geburt beraten. In vielen Fällen gelang es den Beratungsstellen, die Frauen an das Hilfesystem heranzuführen und ihnen die Aufgabe der Anonymität zu ermöglichen, sei es als Entscheidung für eine reguläre Adoptionsfreigabe oder häufiger noch für ein Leben mit dem Kind.
Wie viele Kinder aber tatsächlich anonym abgegeben werden, ist schwer zu sagen, weil die Anbieter nicht verpflichtet sind, dies zu melden oder offenzulegen. Einer Schätzung der Evaluation zufolge ist die Zahl der anonymen Formen der Kindesabgabe seit 2014 zurückgegangen.
Publikationen
Lesetipp
Monika Bradna/Claudia Krell (2014): Anonyme Kindesabgabe – ein passgenaues Angebot für hilfesuchende Frauen oder der Preis für ein kollektives gutes Gewissen? [11]In: Querelles. Jahrbuch für Frauen- und Geschlechterforschung
Weitere Informationen finden Sie auch auf der DJI-Themenseite zum KINDERSCHUTZ[12].