Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern
Sie werden automatisch weitergeleitet...
Sollten sie nicht innerhalb weniger Sekunden zur Webseite des Deutschen Jugendinstitutes weitergeleitet werden, klicken Sie bitte
hier
You will be redirected automatically...
If you will not be redirected to the webpage of the German Youth Institute within a few seconds, please click
here
Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 können sich Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, für oder gegen die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch Sorgeerklärung entscheiden.
Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Eltern, die zusammen leben und die Sorge kooperativ ausüben, sich in der Regel auch durch die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung rechtlich absichern. Eine gemeinsame Sorge sollte ausdrücklich nicht gegen den Willen eines Elternteils eintreten. Darüber hinaus ist das Jugendamt durch das Gesetz dazu verpflichtet, in Fragen der Sorgeerklärung zu beraten.
Die vorliegende Studie wurde von der Bundesregierung in Auftrag gegeben, um sowohl die gesetzgeberischen Prämissen, als auch die Alltagspraxis der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Paare zu überprüfen. Die Studie wurde vom Deutschen Jugendinstitut, der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)in Kooperation durchgeführt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 3. Dezember 2009 die unterschiedliche Behandlung von verheirateten und ledigen Vätern als Diskriminierung
gerügt. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hat im Sommer 2010 das Sorgerecht unverheirateter Paare als zu mütterzentriert beanstandet.
Die Studie konnte im August 2010 abgeschlossen werden.
Ausgangssituation Die bisher vorliegenden Untersuchungen zur Abgabe bzw. Nichtabgabe von Sorgeerklärungen sind inhaltlich und von der Zielgruppe der Erhebungen her betrachtet begrenzt und bundesweit nicht repräsentativ. Es fehlte bisher eine gesicherte Grundlage für die Einschätzung, wie häufig zusammenlebende Eltern in der Regel Sorgeerklärungen abgeben und ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen auf das Wohl des Kindes beispielsweise die Nicht-Abgabe von Sorgeerklärungen durch die Mutter haben kann. Diese Erkenntnislücken konnten durch diese Untersuchung geschlossen werden.
Zielsetzung Die Untersuchung behandelt insbesondere folgende Fragen und Problemfelder:
- Wie viele nicht miteinander verheiratete Eltern leben längerfristig, d.h. für einen für das Kindeswohl erheblichen Zeitraum, als Familie zusammen? Wie hoch ist der Anteil der nichtehelichen Kinder, deren Eltern auch nach der Geburt nicht heiraten und die bei einem (allein erziehenden) Elternteil aufwachsen? Lassen sich gegenüber früheren Erhebungen und Untersuchungen zu dieser Frage Veränderungen feststellen und hat sich das Familienbild in Deutschland diesbezüglich gewandelt?
- Aus welchen Gründen haben die Eltern keine Ehe geschlossen?
- Wie hoch ist der Anteil der nicht miteinander verheirateten Eltern, die zusammenleben und die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen oder nachfolgende Heirat begründen? Lässt sich dieser Anteil als Regelfall, als Ausnahme oder als häufig vorkommend beschreiben?
- Wie hoch ist der Anteil der nicht miteinander verheirateten Eltern, die trotz Zusammenlebens nicht die gemeinsame Sorge begründen? Fühlt sich in diesen Fällen nur ein Elternteil für die Kindessorge verantwortlich oder wird in der Praxis trotz der fehlenden rechtlichen Absicherung häufig die Sorge tatsächlich gemeinsam wahrgenommen?
- Welche Gründe sprechen/sprachen in diesen Fällen gegen die Abgabe gemeinsamer Sorgeerklärungen? Mit dieser Frage sollte insbesondere untersucht werden, ob eine Mutter, die mit Vater und Kind zusammenlebt, die Begründung der gemeinsamen Sorge nur ausnahmsweise und nur dann verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden?
Mit Blick auf den Forschungsstand, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt (BVerfGE 107, 150, 155 ff.), bestand unter anderem auch Interesse an der Klärung folgender Fragestellungen, die die Lebenssituation der nicht verheirateten Eltern zu ihren Kindern allgemein betreffen:
- Hat sich die Partnerschaft während der Schwangerschaft oder (kurz) nach der Geburt verändert, kam es insbesondere zu einer Trennung?
- Wie hoch ist der Anteil der nicht verheirateten Väter/Mütter, die kein Interesse an einer persönlichen Beziehung zu ihrem Kind haben?
Auch die Praxis der Beratung unverheirateter Eltern durch das Jugendamt und der Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerechts wurde eingehend untersucht. Hier standen folgende Fragen im Vordergrund:
- Wie läuft die Beratung der Eltern ab, welche Inhalte und Themen werden angesprochen?
- Wie werden Eltern informiert und angesprochen? Gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede?
Darüber hinaus konnte die Verwertbarkeit der sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse für zukünftige gesetzgeberische Änderungsüberlegungen durch juristische Expertisen, die das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. einbrachte, sichergestellt werden. Die Ergebnisse der Forschung wurden in einen dreifachen juristischen Rahmen eingebettet: eine rechtshistorische Untersuchung, eine Literatur- und Rechtsprechungsanalyse sowie einen internationalen Rechtsvergleich.
Das Projekt wurde von DJI und LMU gemeinsam durchgeführt und im August 2010 beendet.
Konzeption und Methode Bezugspunkt des Forschungsvorhabens waren nicht miteinander verheiratete Eltern von nichtehelich geborene Kinder bis zum vierten Lebensjahr. Ausgewählt wurden Erhebungsstandorte im Hinblick auf Ost - West-, Stadt - Land-, sowie Nord - Süd-Relation. Neben quantitativen, standardisierten Befragungen wurden auch qualitative Tiefeninterviews mit Eltern sowie Experten/-innengespräche mit ausgewählten Jugendämtern einbezogen. Zurückgegriffen wurde neben amtlichen Daten auch auf aktuelle Survey-Erhebungen aus dem Deutschen Jugendinstitut sowie auf das Beziehungs- und Familienentwicklungspanel (PAIRFAM) der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Die Studie gliedert sich einerseits in quantitative und qualitative empirische Befragungen und andererseits in die Auswertung amtlicher Statistiken und bereits vorhandener Datensätze, sowie in eine juristische Expertise, wofür das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) beauftragt wurde.
Die quantitative Datenerhebung wurde von der Ludwig-Maximilians-Universität (Prof. Dr. Sabine Walper) in München durchgeführt. Hierbei handelte es sich um eine repräsentativ angelegte bundesweite Befragung.
Das DJI führte die qualitative Untersuchung durch. Es wurden Eltern und Sorgerechts-BeraterInnen an mehreren Standorten befragt. Außerdem wurden Daten des AID:A Datensatzes hinsichtlich relevanter Fragestellungen ausgewertet.
Ergebnisse Die Studie ist abgeschlossen und liegt dem Bundesjustizministerium (BMJ) vor. Sie ist auf der Homepage des BMJ abrufbar.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Endbericht_Sorgerecht_final.pdf?__blob=publicationFile
Lipp, Martin Wer erhält das Sorgerecht? Zur Situation und Rechtsstellung nicht miteinander verheirateter Eltern und ihrer Kinder in Deutschland 2005-00-00 Spiegel der Forschung 22 1/2 78-83
Deutscher Bundestag Bundesdrucksache16/6078 2007-00-00 Berlin
Coester, Michael; Peschel-Gutzeit, Lore Maria; Salgo, Ludwig Buch 4. Familienrecht 2007-00-00 J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen 148-155 Sellier - de Gruyter Berlin
Burschel, Maria Sorge um den Vater 2010-00-00 DJI Bulletin 89 18-19