
Laut amtlicher Kinder- und Jugendhilfestatistik erhielten im Jahr 2007 rund 725.000 Familien Hilfen zur Erziehung. Damit wurden etwa 810.000 Kinder und junge Menschen, die in den entsprechenden Familien leben, erreicht. Bezogen auf die gesamte Altersgruppe der unter 21-Jährigen in Deutschland entspricht das etwa 5 Prozent aller jungen Menschen.
In Heimen und betreuten Wohnformen lebten im Jahr 2007 dauerhaft oder vorübergehend nach der Gewährung einer Jugendhilfeleistung rund 79.200 junge Menschen – also weniger als 1 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Von ihnen sind 56 Prozent Jungen und junge Männer, 44 Prozent sind weiblich. Deutlich überproportional sind die 16- und 17-Jährigen vertreten. Zählt man zu den Jugendlichen in Heimen und Wohngemeinschaften die rund 60.100 jungen Menschen hinzu, die einen Platz in einer Pflegefamilie hatten, ergibt sich eine Zahl von rund 140.000 Kindern, die außerhalb ihrer Familien untergebracht waren.
Wurden im Jahre 1969 über die damalige Jugendwohlfahrtsstatistik noch 58 Heimunterbringungen pro 10.000 der unter 18-Jährigen im früheren Bundesgebiet gezählt, so hat sich die Inanspruchnahmequote bis 1991, also kurz nach dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf 34 Maßnahmen reduziert. Seither ist der Umfang der Inanspruchnahme von Maßnahmen der Heimerziehung insgesamt nahezu unverändert geblieben – allerdings mit sehr deutlichen regionalen und lokalen Unterschieden.
Von 10.000 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kommen in Berlin 87, in Mecklenburg-Vorpommern 82 ins Heim; in Baden-Württemberg sind es 32, in Bayern sogar nur 28. Diese Unterschiede setzen sich bis auf die lokale Ebene einzelner Jugendämter fort. Im Jahr 2005 variierten die Zahlen zwischen 5 in einzelnen Kommunen südlicher Bundesländer und 170 in einigen kreisfreien Städten Deutschlands.
Ein Grund für diese Differenzen sind die Belastungen der sozioökonomischen Lebenslagen in einer Region. Am Beispiel Nordrhein-Westfalen hat der Forschungsverbund DJI – TU Dortmund nachgewiesen: Je höher die ALG-II-Quote in einer Kommune, desto höher ist auch die Inanspruchnahme von Maßnahmen der Heimerziehung. Bundesweit liegt der Anteil der Familien, aus denen ein Kind im Heim untergebracht wird, und die zugleich Transferleistungen beziehen, bei 58 Prozent. Kommen zur Armutslage weitere Belastungen hinzu – wie der Ausfall eines Elternteils durch Trennung oder Scheidung – entstehen belastende Lebenslagen, in denen eine Hilfe zur Erziehung überproportional häufig die familiäre Erziehung unterstützt oder wie im Falle der Heimerziehung ersetzt. So erhöht sich der Quotenwert für die Heimerziehung bei der Gruppe der Alleinerziehenden Familien mit Transfergeldbezug noch einmal deutlich und liegt bei 70 Prozent.
Familien, in denen die Eltern ausländischer Herkunft sind, sind proportional weniger von Heimerziehungen betroffenen. Während insgesamt der Anteil der Minderjährigen mit einem Migrationshintergrund – laut Mikrozensus 2006 – bei etwa 27 Prozent liegt, haben von den rund 28.700 neuen Fällen von Heimerziehung knapp 6.700 Eltern mit einer ausländischen Herkunft. Das entspricht einem Anteil von nur rund 23 Prozent.
Bundesweit war die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern mit 45 Prozent der am häufigsten genannte Grund dafür, dass junge Menschen in einem Heim untergebracht werden. Mit jeweils 23 Prozent spielen die Gefährdung des Kindeswohls oder die unzureichende Förderung und Betreuung vor allem der unter 12-jährigen Kinder eine große Rolle. In 37 Prozent der Fälle wurden verstärkt in der Gruppe der 12- bis 18-Jährigen Auffälligkeiten im sozialen Verhalten und in 25 Prozent schulische beziehungsweise berufliche Probleme vor allem bei den jungen Erwachsenen als Gründe angegeben.
Träger beim Gros der Einrichtungen sind die Wohlfahrtsverbände wie Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt. Etwa 4 Prozent der „Heimkinder“ lebten 2007 in Einrichtungen privatgewerblicher Träger.
Gegenstand der Forschungsverbund-Studien ist auch die Frage nach der Wirksamkeit – ermittelt über die plan- oder unplanmäßige Beendigung der Hilfemaßnahme Heimerziehung. „Weder die Familienform noch die ökonomischen Ressourcen der Familie spielen offenbar eine annähernd so große Rolle für die Erfolgsaussichten einer Hilfe wie der Migrationshintergrund der jungen Menschen“, so Jens Pothmann (TU Dortmund). Möglicherweise berücksichtigten die familienersetzenden Hilfen die Besonderheiten der Lebenssituation dieser jungen Menschen noch zu wenig. Der kulturellen Herkunft der jungen Menschen müsse man noch besser gerecht werden. Darüber hinaus sinkt die Chance auf einen planmäßigen Abschluss der Hilfe mit dem steigenden Alter der Jugendlichen. Sie wächst hingegen bei steigender Dauer der Hilfe.
Diese Einschätzung bestätigt Otto Schittler, Leiter eines Heims in der Jugendhilfe Birkeneck, in seiner kritischen Bestandsaufnahme: „Angesichts der komplexen, häufig schon sehr verfestigten Vorgeschichten, die nicht nur einige Verhaltensbereiche, sondern die gesamte Persönlichkeit, manchmal auch Generationen übergreifend das Familiensystem betreffen, ist es (leider) oft unrealistisch, mit kurzfristigen Strategien die nötigen nachhaltigen Veränderungen erzielen zu wollen.“ Zu frühe Rückführungen in die Familien seien nicht selten kontraproduktiv. Hingegen sei es eine der größten Leistungen der Heimerziehung, im Alltag mit ausdauernd langem Atem geduldig kleine und kleinste Schritte zusammen mit den jungen Menschen zu gehen – professionell dokumentiert –, ohne das Ziel am Horizont aus den Augen zu verlieren, so Schittler. Dazu gehöre vor allem auch die in die integrierte schulische und berufliche Ausbildung der Jugendlichen in heimeigenen Werkstätten.
DJI-Gastautor Prof. Dr. Christian Schrapper (Runder Tisch Heimerziehung) sieht in der Heimerziehung der zurückliegenden 80 Jahre vor allem „eine Bewährungsprobe für die Versprechen eines demokratischen Gemeinwesens“. „Menschenwürde“ und „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ sollten für alle Menschen gelten und nicht nur für die, die es sich leisten können. Regelmäßig aufscheinende Skandale rückten den empfindlichen Gradmesser Heimerziehung daher zu Recht ins Licht der Aufmerksamkeit.
DJI Online / Stand: 1. Oktober 2009
Blick von außen I
von Otto Schittler (Heimleiter im Jugendwerk Birkeneck)
„Heimerziehung heute – eine kritische Bestandsaufnahme“ von Otto Schittler (Heimleiter im Jugendwerk Birkeneck)

„Ehemalige Heimkinder schildern Rundem Tisch prägende Erlebnisse. – Vor dem Runden Tisch des Bundestages haben ehemalige Heimkinder eindrucksvoll berichtet, warum sie wesentliche Jahre ihres Lebens in Heimen verbracht haben und welche Erfahrungen sie in diesen 2000er Jahren „in öffentlicher Erziehung“ gemacht haben. Nun soll die Verantwortlichkeit geklärt werden.“
Im Jahr 2060 wird eine Neuauflage des „Runden Tisches“ über die Heimerziehung der heutigen Zeit und damit über uns, die derzeit in der Verantwortung stehen, richten. Die meisten von uns werden es leider nicht mehr erleben. Es wird ein differenziertes, farbiges Bild entstehen; mit grellen Kontrasten und feinen Schattierungen, hellen glänzenden Partien und dunklen düsteren Flecken. Einige werden schonungslose Aufklärung ohne falsche Rücksichten fordern, andere betonen, dass alles in Relation zu den damals herrschenden Umständen zu sehen sei. Man befand sich schließlich in einer abgrundtiefen Wirtschaftskrise, zumindest vom Plateau eines ansehnlichen Wohlstands der damaligen BRD aus betrachtet.
Zurück in die Gegenwart
Heimerziehung schafft es immer wieder in die Schlagzeilen. Die Anlässe sind in der Regel eruptiv an die mediale Oberfläche geschleuderte Einzelheiten komplexer Strukturen. Derzeit ist es gerade wieder ein grausames Tötungsdelikt, bei dem einer der Täter im Heim, der andere in seiner Familie lebte. Unabhängig davon, ob die öffentlich gewordenen (Schweigepflicht?!) persönlichen Hintergründe zutreffen, handelt es sich um Menschen, deren Biographie viele Übereinstimmungen mit der Klientel der Jugendhilfe, insbesondere der Heimerziehung aufweisen. Schlagzeilen machen aber auch Kinder als Opfer von Missbrauch und Misshandlung bis hin zur Kindstötung. In vielen Fällen werden Opfer später Täter bei identischen Straftaten; nicht selten ist die Zeitspanne dazwischen erstaunlich kurz.
Die mediale Berichterstattung reagiert in Erfüllung der an sie gestellten Erwartungen fast ausschließlich nur bei aktuellen Auslösern, dann reflexartig schablonenhaft, aber auch mit sehr differenzierten Artikeln. Und die Fachwelt?
In den letzten Jahren dominieren die Themen Heimerziehung der 1950er und 60er Jahre, Freiheit entziehende Maßnahmen, Individualpädagogische Maßnahmen und immer wieder die Kosten der Heimerziehung. Ausgelöst (nicht nur) durch die „Heimkampagne“ gab es von Mitte der 1970er Jahre bis in die 90er, intensive inhaltliche Diskussionen und Entwicklungen, die in der Praxis freilich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und Güte umgesetzt wurden. Vorreiter waren Praktiker und Autoren wie Flosdorf und Weinschenk. Die Einführung des SGB VIII im Jahr 1990 und in der Folge die der Leistungsbeschreibungen und darauf Bezug nehmende Entgeltverhandlungen lösten einen neuen Schub fachlicher Auseinandersetzung aus. Der Schwerpunkt der Themen verlagerte sich aber sehr zügig auf vordergründig finanzielle Aspekte (Stellenschlüssel, Finanzierung der Fachkräfte, Sachkosten und Investitionen). Im §78 ff SGB VIII sollten über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung getroffen werden. Ein Anlass für freudige Erwartung seitens der Fachkräfte und der Leistungsberechtigten, soweit Betroffene überhaupt etwas davon mitbekommen haben.
Die standardisierte Beschreibung von Leistungsangeboten und die Auseinandersetzung der Beteiligten darüber haben in der Breite sicher zu mehr Transparenz und einer Verbesserung der inhaltlichen und formalen Qualität der Hilfen zur Erziehung geführt. Für diejenigen, die zum Teil schon lange davor differenzierte, ausgereifte Konzepte erarbeitet hatten, war es allerdings oft nur eine zusätzliche administrative Arbeit, ihre Konzepte in die Form von standardisierten Leistungsbeschreibungen zu bringen. Die geforderte Qualitätsentwicklung wurde und wird häufig als Weiterentwicklung der inhaltlichen Qualität verkauft und missverstanden, obgleich sie in erster Linie, oft ausschließlich, die – meist sinnvolle – Optimierung von Verfahrensabläufen darstellt. Sicherlich steigt damit die Wahrscheinlichkeit, einer Förderung von qualitätvoller erzieherischer Arbeit, ein kausaler Schluss ist aber mitnichten gerechtfertigt.
Die Leistungen (Produkte) sind also nun beschrieben. Gibt es eigentlich eine Untersuchung, wie hoch die Übereinstimmung zwischen Beschreibung und tatsächlich, in der Regel von freien Trägern, erbrachten Leistungen ist? (Applaus der öffentlichen Träger). Zu der Frage, ob die Leistungsbeschreibungen bei den freien Trägern hinreichend bekannt sind, ob sie nach erfolgter sozialpädagogischer Diagnose zielgenau für Betroffene eingesetzt werden, ist demgegenüber schon eher zu beantworten. Allerdings mit einem wenig schmeichelhaften Ergebnis. Effektstudien (EVAS, EST!, JES) zeigen, dass es in nur 50 Prozent der Fälle gelingt, die am ehesten geeignete Hilfe zu wählen. Dem stehen aber 30 Prozent der Fälle gegenüber, bei denen eine nicht geeignete Hilfe gewählt wird. Auf diesem Hintergrund kann es nicht verwundern, wenn 51 Prozent der 14- bis 18-Jährigen in Heimen bereits vollstationär in vorangegangenen Erziehungshilfen untergebracht waren (EVAS 2007). Offensichtlich wurden mit diesen Hilfen die Erziehungsziele nicht genügend erreicht. Selbst wenn ein gewisser Teil als geplante Anschlusshilfen zu sehen ist, z.B. bei Schülern, die von Kinderheimen aus Altersgründen in Einrichtungen mit integrierter Berufsausbildung wechseln, oder aus hoch spezialisierten Betreuungsarten in heilpädagogische Gruppen, stellt dies doch eine Erkenntnis dar, die genau zu hinterfragen ist.
Das Bedürfnis, zu hinterfragen, ist keineswegs neu. Eigentlich wurde und wird ständig aus vielen Richtungen kommend analysiert: Fachleute der psychosozialen Versorgung, der Heimaufsicht, aus dem Schulsektor, aus Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Polizei, Justiz, Kommunal-, Landes- und Bundespolitik, aus Forschung, Kämmereien, Controllingabteilungen, durch Medien und Betroffene.
Kritik der Heimerziehung
Wenn alle Beteiligten ihre Arbeit gründlich erledigten, die Ergebnisse gewissenhaft abglichen und logische Schlussfolgerungen zögen, müsste ein tragfähiger Konsens über Erfolg versprechende Maßnahmen längst zustande gekommen sein. Warum ist das nicht der Fall? Ein Kritikversuch ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Heimerziehung als Teil der Jugendhilfe muss sich erstens am legitimen Bedarf der Klientel orientieren. Zweitens hat die Organisation (Konzepte, Personal, Ausstattung) den Aufgaben zu folgen, auch und gerade dann, wenn sie sich verändern. Drittens sind Ziele und Maßnahmen zu operationalisieren, nachhaltig umzusetzen und zu kontrollieren, viertens in möglichst kurzer Zeit erfolgreich und fünftens preisgünstig abzuschließen.
Was ist der legitime Bedarf der Klientel? Wer definiert ihn? Wie wird der Bedarf in Nachfrage umgesetzt? Nach SGB VIII §36 (Mitwirkung, Hilfeplan), eine klare Sache. In der Realität eine äußerst schwierige Angelegenheit, die mit der Fallerschließung (sozialpädagogische Diagnosen s.o.) beginnt. Dazu sind hinreichend Wissen, Erfahrung und Zeit seitens der Fachkräfte in den Jugendämtern nötig. Die Zahlen zur „Zuweisungsqualität“ (EST) zeigen, dass leider zu wenige KollegInnen über alle drei Ressourcen in genügendem Maße verfügen (können dürfen?).
Es ist nicht nur eine Realität der Jugendhilfe, dass Bedürfnis, Bedarf und Nachfrage bisweilen bewusst oder unbewusst verwechselt oder vertauscht werden. In der Hilfe zur Erziehung definieren Individuen, die in verschiedene Strukturen eingebunden und oft von ihnen abhängig sind, ihre Bedürfnisse ( = Wünsche, einen empfundenen oder tatsächlichen (Erziehungs-) Mangel abzuschaffen). Daraus wird ein Bedarf (= die vom gesetzlichen Rahmen zugestandenen Bedürfnisse) abgeleitet, der schließlich in tatsächlich auf dem Markt der Erziehungshilfen angeforderte Dienstleistungen als Nachfrage mündet. Bei Bedarf und Nachfrage nehmen die EntscheiderInnen zum Teil erhebliche Interpretations- und Gestaltungsspielräume für sich in Anspruch. Sparprogramme werden hier schon mal als Qualitätsoffensive betitelt. Wer den Bedarf an Erziehungshilfe mit einem vorgegebenen Haushalt zu managen hat, ist aber auch wirklich nicht zu beneiden. Allerdings sind bei den handelnden Personen, sowohl bei den Jugendämtern wie bei den freien Trägern, durchaus Unterschiede festzustellen, wenn es um die Vertretung des Bedarfs von Jugendhilfeklientel geht. Ein wenig mehr Zivilcourage würde uns allen hier gut tun.
Was machen die Organisationen, sprich Heime? Wir beklagen die schwieriger werdenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die Zunahme von Klientel mit einem hohen Jugendhilfekarriereindex (Klienten, die mehrere, intensive Jugendhilfemaßnahmen ohne Erfolg durchlaufen haben), überdurchschnittlich schwierige, im Vergleich wenig attraktive Arbeitsbedingungen, hohe Personal- und Sachkosten, wenig gesellschaftliche Anerkennung. Aber, verkünden viele von uns: wir sind unheimlich erfolgreich. Absolut betrachtet, sind hier Zweifel anzumelden (siehe Anzahl vorangegangener, nicht nachhaltig erfolgreicher vollstationärer Hilfen). Die Ergebnisse müssen jedoch in Relation zu den Eingangsdiagnosen beurteilt werden.
Klientel der Heimerziehung
Unter Berücksichtigung verschiedener Betreuungsintensitäten und Alterskategorien weisen Kinder und Jugendliche bei der Aufnahme u.a. im Durchschnitt folgende Merkmale auf (Daten von über 28.000 Hilfen der Evaluationsstudie EVAS): Das durchschnittliche Alter beträgt knapp 13 Jahre. Die 14- bis 17-Jährigen stellen mit 47 Prozent die größte Gruppe dar, wobei ihr Anteil in den letzten Jahren sukzessive zugenommen hat und aktuell schon bei über 50 Prozent liegt. Dies spricht möglicherweise für einen Trend, Heimerziehung später zu gewähren. Zusammen mit Bestrebungen z.B. des Münchener Jugendamtes,
Rückführungen möglichst frühzeitig zu realisieren, bedeutet dies bei einer relativ kurzen Verweildauer die Reduzierung der Erfolgswahrscheinlichkeit. Dominierende eltern-, bzw. umfeldbezogene Aufnahmeanlässe sind häusliche Konflikte (61%, in den letzten beiden Jahren zunehmend) und Erziehungsinkompetenz (50%). Kindbezogen stehen Leistungsprobleme (42%), dissoziale Störungen (30%) und Entwicklungsdefizite im Vordergrund. Insgesamt geringen Ressourcen steht ein ausgeprägt externalisierendes Störungsbild mit aggressivem (38%), dissozialem und delinquentem Verhalten (21%) gegenüber. Der Wert für mindestens eine ermittelte Straftat, die zu einer Verurteilung geführt hat, erreicht z.B. bei der Gruppe der 14- bis 17-Jährigen im Jugendwerk Birkeneck 45 Prozent (Macsenaere u.a. 2009). Diese jungen Menschen und ihre Familien benötigen und erhalten Hilfen und Leistungen der Heimerziehung.
Leistungen der Heimerziehung
Sowohl strukturell als auch inhaltlich bedeutet dies die Akzeptanz von und Orientierung an zielgruppenspezifischen Lebenswelten, insbesondere an konkreten individuellen Lebenszusammenhängen. Über eine häufig geografisch definierte Sozialraumorientierung hinaus, die vor diesem Hintergrund eine Verkürzung bedeuten würde, stellen die Erfahrungen der Zielgruppen, ihre individuelle Lebensgestaltung und Lebensentwürfe die Basis der Hilfeprozesse dar. Das Maß an realen Möglichkeiten und die Aufforderung zur Partizipation sind wichtige Qualitätsmerkmale der Hilfen. Dies bedingt die Notwendigkeit eines flexiblen, aber auch berechenbaren, eines individuellen, aber auch praktikablen und, nicht zuletzt, finanzierbaren Methoden- und Maßnahmenrepertoires.
Dabei muss zunächst eingeschränkt werden, dass es „die“ Heimerziehung weniger gibt denn je. Auch wenn in den Leistungsbeschreibungen aus durchaus nachvollziehbaren Gründen eine gewisse Standardisierung erfolgt ist, die sich aber überwiegend auf die Beschreibung (s.o.) und weniger auf die inhaltliche Qualität der Leistung bezieht. Daraus lässt sich allerdings keine allgemeine Bewertung von Leistungen ableiten. Trotzdem: Heimerziehung, wie der gesamte psychosoziale Bereich, muss konkrete, nachvollziehbare, der Indikation folgende Hilfen leisten und ihr Handeln professionell dokumentieren. Obwohl hier in der letzten Dekade große Verbesserungen zu verzeichnen sind und eine Reihe von Einrichtungen vorbildlich ist, ist das Ziel in der Breite noch nicht erreicht.
Dafür gibt es natürlich auch Gründe: Heimerziehung ist in der Regel auf längere Dauer (mehrere Jahre) angelegt, wenn nicht, wird sie explizit als Kurzzeitunterbringung bis zu sechs Monaten bezeichnet. Demgegenüber spricht man z.B. bei einer Drogentherapie ab einer Dauer von sechs bis zehn Monaten von einer Langzeitbehandlung. Angesichts der komplexen, häufig schon sehr verfestigten Vorgeschichten, die nicht nur einige Verhaltensbereiche, sondern die gesamte Persönlichkeit, manchmal auch Generationen übergreifend das Familiensystem betreffen, ist es (leider) oft unrealistisch, mit kurzfristigen Strategien die nötigen nachhaltigen Veränderungen erzielen zu wollen. Aber gerade langfristige Strategien brauchen detailliert geplante, kleinteilige Schritte. Es ist vielleicht eine der größten Leistungen der Heimerziehung, im Alltag mit ausdauernd langem Atem geduldig kleine und kleinste Schritte zusammen mit den jungen Menschen zu gehen, ohne das Ziel am Horizont aus den Augen zu verlieren. Wenn auch der geplante Weg einigermaßen gerade und überschaubar ist, so geraten unsere Kinder und Jugendlichen häufig auf Abwege, manche steuern blind oder sehenden Auges auf Abgründe zu, finden sich in einem Labyrinth, lehnen Hilfe ab um im nächsten Moment danach zu schreien. Bei all dem darf die Lebensfreude nicht zu kurz kommen und das positive, lebendige Beispiel der Erzieherinnen und Erzieher für junge Menschen, die in ihrem bisherigen Leben Verlässlichkeit nur unzureichend oder gar nicht erlebt haben. Und dies gerade dann, wenn höchst kritische Verhaltensweisen bis hin zu Abscheu erregenden Taten, eine Abwendung von dem jungen Menschen nachvollziehbar machen würden.
Neben der Alltagspädagogik, die ein verbindendes Element zwischen verschiedensten Einrichtungs-, Betreuungs- und Gruppenformen darstellt, gibt es eine große Vielfalt von Einzelmaßnahmen spezieller sozialpädagogischer, psychologischer, therapeutischer, medizinischer, schulischer und beruflicher Maßnahmen und Methoden, deren Aufzählung den Rahmen dieses Artikels sprengen würde. Wichtig für die Wirksamkeit ist nicht die Menge, sondern der zielgerichtete und fachkompetente Einsatz, der möglichst gut in den pädagogischen Alltag integriert, auf jeden Fall aber zwischen den Beteiligten abgesprochen ist.
Ergebnisse und Konsequenzen
Trotz der äußerst ungünstigen Ausgangssituation weisen ca. 60 Prozent der evaluierten Hilfen einen positiven Effektindex und somit positive Entwicklungen auf. Erfreulicherweise konnten davon bei mehr als der Hälfte große Effektstärken erreicht werden. Ein kritisches Ergebnis ist, dass ca. 35 Prozent der Stichprobe negative Verläufe aufweisen, was bei den Ausgangsvoraussetzungen nicht unbedingt verwundert, aber natürlich nicht so hingenommen werden kann. Im KOMDAT Heft 2/09 berichten Rechlin/Pothmann von gut 42 Prozent verfehlter Hilfeplanziele. Eine genaue Analyse der Verläufe erbringt hier wichtige Hinweise für mögliche Maßnahmen zum Gegensteuern. Wirkfaktoren wie Kooperation der Eltern und/oder des jungen Menschen, frühzeitiges Reagieren, Vermeiden von Jugendhilfekarrieren, sozialpädagogische Diagnostik, Mitarbeiterqualifikation und schließlich Ressourcenorientierung sind bei jeweils positiver Ausprägung wichtige Bestandteile einer erfolgreichen Heimerziehung.
Diese Erkenntnisse sind nicht unbedingt neu, zum großen Teil entsprechen sie auch dem Erfahrungswissen der Fachkräfte. Eine Erkenntnis, die bisher in der Jugendhilfe häufig nicht genügend zum Tragen gekommen ist, stellt der Bereich der schulischen und beruflichen Bildung dar. Hier schlagen auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Ministerienebene auf die Basis durch. Die Bedeutung der schulischen Bildung, die damit einhergehenden Probleme und daraus folgenden Konsequenzen für das gesamte Leben scheinen trivial zu sein. Betrachten wir aber die reale Bildungssituation unserer Klientel, muss festgestellt werden, dass mit den bisherigen Maßnahmen zu wenige Anstrengungen unternommen werden, um hier dringend notwendige Verbesserungen zu erzielen. Gebundene Ganztagsschulen und „normale“ Schulen zur Erziehungshilfe greifen hier zu kurz. Dagegen können – und das ist hoch erfreulich – mit intensiver, in die Heimerziehung integrierter Beschulung und Ausbildung, durchschnittlich enorme Wissenszuwächse erarbeitet werden. Schulabschluss und berufliche Bildung sind mehr denn je die Eintrittskarten in unser gesellschaftliches Leben. Sie stellen aber auch einen Wert an sich dar, fördern gesundes Selbstbewusstsein und erzeugen – gerade bei dissozialen Jugendlichen – ein legitimes Gefühl der Selbstwirksamkeit. Kontraproduktiv sind dabei Bestrebungen, sozialpädagogisch begleitete berufliche Bildung in heimeigenen, produktorientierten Werkstätten, die auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt abzielt, aus der Jugendhilfe auszugliedern.
Weil die Qualität der Kooperation, sprich die Mitwirkung der Beteiligten einen wesentlichen Erfolgsfaktor darstellt, muss darauf auf allen Ebenen des Hilfeprozesses höchster Wert gelegt werden. Kooperation und die Motivation dazu sind keine unveränderlichen Größen, die einfach hinzunehmen sind. Die Fähigkeit, (Veränderungs-)Motivationen zu erkunden, zu entwickeln und aufrecht zu erhalten ist eine der bedeutendsten aber auch schwierigsten Aufgaben der Fachkräfte. Hier sollte auf breiter Ebene aus- und weitergebildet werden. Fortschritte würden wie ein Katalysator auf die Hilfen wirken. Allerdings bedeutet das Umsetzen dieser Erkenntnisse in konkrete Konzepte, zunächst einen erhöhten Kostenaufwand. Nicht zuletzt deshalb sind harte Daten vorzulegen.
Kosten der Heimerziehung
Kosten sollen reduziert, bzw. nur im unbedingt notwendigen Maß erzeugt und beglichen werden. Wer will das nicht? Das SGB VIII hält dafür ein eigenes Verfahren vor, mit dem naturgemäß nicht alle Beteiligten glücklich sind, aber es gilt. Öffentliche Träger wollen/müssen sparen, freie Träger auch. Der Prozess der Kostenentwicklung ist nicht frei von gegenseitigen Schuldzuweisungen, aber auch wechselseitiges Verständnis und ein gemeinsames Interesse an sinnvollen Problemlösungen sind vorhanden. Ein großer Teil von Kostensteigerungen geht auf das Konto von kurzzeitigen Fremdunterbringungen in Folge von Maßnahmen zum Schutz für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen (§8a SGB VIII). In München z.B. gab es von 2006 auf 2008 eine Steigerung um 20 Prozent. 50 Prozent davon gingen in stationäre Anschlusshilfen über. Es stellt sich die Frage, ob es sich bei der Steigerung um das Bedürfnis handelt, einem quantitativ gestiegenen Mangel abzuhelfen, oder einem durch veränderten gesetzlichen Rahmen (§8a) zugestandenen höheren Bedarf zu entsprechen (s.o.). Einfacher gesagt: ob das Kindeswohl gefährdet ist und Abhilfe geschaffen werden muss, ist eine pädagogisch-inhaltliche Frage und keine formale. Traurig genug, dass mit dem „Kindeswohl-Schutzparagrafen“ eine Gesetzesnorm zur Verpflichtung auf Einhaltung von bestehenden Gesetzen (GG Art. 6 Abs. 2, SGB VIII §1 Abs. 1) und hoch stehenden moralischen Verpflichtungen eingeführt werden musste.
Ein Vergleich von Kostensteigerungen von 2001 bis 2008 im Gesundheitssektor der BRD (+3,6% p.a.) (Quelle: statistisches Bundesamt) und der Entgeltsätze für fünf verschiedene Betreuungsarten im Jugendwerk Birkeneck (+2,7% p.a.) zeigt, dass die Kostensteigerungen keineswegs überproportional sind. Die freien Träger sollten von sich aus Wert auf Kostentransparenz legen und ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen mindestens in der Form offen legen, wie es vergleichsweise im HGB (Handelsgesetzbuch) für mittelgroße GmbH’s verlangt wird. Ebenso sollten öffentliche Träger Verständnis für das unternehmerische Risiko und daraus entstehende betriebswirtschaftliche Verpflichtungen von Jugendhilfeträgern aufbringen.
Heimerziehung ist weder Selbstzweck noch ultima ratio für alle möglichen Notfälle. Die Verantwortlichen sind der Klientel und der Gesellschaft verpflichtet und müssen ihre Wirkungen und Nebenwirkungen so klar wie möglich beschreiben, um die Möglichkeiten auszuschöpfen und die Grenzen anzuerkennen. Harte Daten und weiche Faktoren sind zu unterscheiden, wobei bei richtiger Einordnung beide notwendig sind, um nachvollziehbar steuern zu können. Dazu sind viel Fachwissen, Ehrlichkeit und die Investition von Finanzmitteln erforderlich. München wird 2009 nach Berechnungen vom Juli diesen Jahres (Süddeutsche Zeitung vom 27.7.2009) 192,6 Mio. Euro Netto für Erziehungsangebote und Kinderschutz aufwenden. Würde man ein halbes Prozent davon für eine wissenschaftliche Katamnese stationärer Hilfen zur Erziehung aufwenden, könnten wir gezielter und sicherer in die Zukunft gehen.
Eine Fragestellung könnte sein: Ist es sinnvoll und notwendig, das Instrument der Heimerziehung für ihre Klientel weiter zu entwickeln und zu sichern, weil sie ohne diese Hilfe keine Zukunft hat?
Otto Schittler ist Dipl. Sozialpädagoge (FH), 1956 geboren, verheiratet, zwei erwachsene Töchter. Nach dem Studium arbeitete er neun Jahre in der stationären Entwöhnungsbehandlung von Opiatabhängigen. Von 1989 bis 2000 war er pädagogischer Leiter im Jugendwerk Birkeneck, mit Gründung der GmbH im Jahr 2000 wurde er deren Heimleiter und Geschäftsführer. In diese Zeit fallen weit gehende inhaltliche und strukturelle Veränderungen. Die Jugendhilfeeinrichtung betreibt heilpädagogische, sozialtherapeutische und Inobhutnahmegruppen, integrierte Ausbildungswerkstätten, Haupt- und Berufsschule sowie flexible Hilfen. Er ist Mitglied in regionalen und überregionalen, verbandlichen Gremien und im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Freising. Ein wesentliches berufliches Interesse neben der praktischen Arbeit und der Personalentwicklung ist die Evaluation. Er ist Mitglied der Urheberrechtsgruppe der Evaluationsstudie EVAS und an deren ständigen Weiterentwicklung beteiligt.
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Kontakt
Otto Schittler
Jugendwerk Birkeneck
Tel.: 0811/82-110
e-mail: schittler@birkeneck.de
DJI Online / Stand: 1. Oktober 2009
Blick von außen II
von Prof. Dr. Christian Schrapper (Universität Koblenz)
„Heimerziehung der 1950er und 60er Jahre in der Kritik“
von Prof. Dr. Christian Schrapper (Universität Koblenz)

Überfordert und hilflos! So bewerten wir heute vielfach die Praxis der Heimerziehung in den Gründungsjahrzehnten dieser Republik. Nachkriegsnot und die Schattenseiten des Wirtschaftswunders sind Stichworte für die gesellschaftlichen Verhältnisse, in denen Heimerziehung ihre Funktion zu erfüllen hatte: „Wenn Erziehung scheitert, dann kommen Kinder ins Heim“ So einfach? Ja und nein.
Mit dem kühlen Blick des Forschers kann ich analysieren: Jede Gesellschaft organisiert sich die Heimerziehung, die sie braucht, vor 30 und 40 Jahren ebenso wie heute: In einer durch Naziherrschaft und Krieg völlig aus den Fugen geratenen Welt sollte damals wenigstens in der Erziehung der Jugend wieder Ordnung herrschen, wenn notwendig auch mit Gewalt durchgesetzt – so sind die von Jugendschutzthemen beherrschten Jugendwohlfahrtsdebatten noch bis weit in die 1960er Jahre zu erklären. „Arbeit ist die Eintrittskarte in eine bessere Zukunft“, diese Überzeugung war ein Motor der Wirtschaftswunderjahre und prägte auch eine Jugendwohlfahrt und Heimerziehung, die auf Arbeitsverweigerung bei den Jungen in der Produktion und bei den Mädchen in der Reproduktion mit scharfen Sanktionen und Besserungsprogrammen antwortete.
Die personelle und materielle Ausstattung der Heimerziehung in den Nachkriegs- und Wirtschaftswunderjahren war für diese Funktionserwartungen unzureichend und viel zu schlecht – ein eklatanter Mangel an Personal überhaupt und an ausgebildetem Personal im besonderen und Pflegesätze von 3 DM pro Tag (bei Stundenlöhnen für ungelernte Arbeit schon deutlich über 3 DM) noch Ende der 1950er Jahre sprechen für sich. Aber es ging auch nicht um Ergebnisse gelungener Erziehung – es ging um „symbolische Politik“, um Prinzipien und um Abschreckung: „Wer sich nicht fügt, den machen wir gefügig.“ Und dazu reichten schlecht ausgestattete und finanzierte Heime allemal, sie sollten abschrecken. Also: Jede Gesellschaft organisiert sich die Heimerziehung, die sie braucht, das galt damals - und gilt sicher auch heute.
Aber die aktuellen Debatten um die Vergangenheit der Heimerziehung in unserem Lande haben noch eine andere Qualität, die nicht auf nüchterne Funktionsanalysen zu reduzieren ist. Die zentralen Vorwürfe ehemaliger Fürsorgezöglinge westdeutscher Fürsorgeerziehungsanstalten in den 1950er und 1960er Jahren lauten: (1) Ihre Menschenwürde sei unter dem Vorwand der Erziehung durch Straf- und Züchtigungspraktiken bis hin zum sexuellen Missbrauch massiv verletzt worden. (2) Sie seien unter dem Vorwand der Arbeitserziehung und Ausbildung durch sehr schlecht bezahlte oder unbezahlte Arbeit wirtschaftlich ausgebeutet worden. Beide Vorwürfe münden in einen weiteren Vorwurf, der nicht nur ihre damalige Situation in den Fürsorgeheimen betrifft: (3) Schlechte Behandlung und mangelnde Förderung hätten ihnen Schäden zugefügt, die sie für das gesamte weitere Leben gezeichnet und z.T. massiv beeinträchtigt hätten; dies vor allem begründe die Forderung nach Entschädigung und Schadensersatz.
Das ist neu und anders: Die Heimkinder, um deren schlechte Behandlung und Förderung es geht, sind längst erwachsene Menschen; ihre Zeit in den Heimen liegt oft schon 40 bis 50 Jahre zurück, und sie blicken mit den Erfahrungen und Prägungen eines gelebten Lebens auf ihre Kindheit und Jugend in zumeist westdeutschen Fürsorgeanstalten der 1950er und 1960er Jahre zurück. Diese Rückblicke sind vielfach mit deutlichen Anschuldigungen und Vorwürfen verbunden, fordern Beachtung, Entschuldigung und inzwischen auch deutlich materielle Entschädigung.
Gerade letzteres ist für die Instanzen öffentlicher Sorge noch neu, für die (west-) deutsche Nachkriegsgesellschaft allerdings kaum. Seit 1945 ist sie immer wieder konfrontiert mit Entschuldigungs- und Entschädigungsforderungen aus der Zeit nationalsozialistischer Herrschaft, dem Holocaust und massenhafter Zwangsarbeit und Zerstörung in ganz Europa. Ist das Zusammentreffen dieser beiden Traditionslinien, dem schlechten Reden über die Heimerziehung und den nachkriegsdeutschen Schuld- und Entschädigungsdebatten in der aktuellen Diskussion über die „ehemaligen Heimkinder der 1950er und 1960er Jahre“ nur zufällig oder bedeutungsvoll für ihr Verständnis? Worum geht es eigentlich, und wer diskutiert hier mit wem worüber? Und schließlich: Was können diese Debatten für Gesellschaft und Heimerziehung in der Berliner Republik bedeuten? Keine fertigen Antworten, aber doch Ideen und Erfahrungen dazu, will ich in der gebotenen Kürze skizzieren:
Was ist passiert? – eine kurze Chronologie der aktuellen Debatte
Anschuldigungen, in der Heimerziehung würden die Kinder mehr gequält als gefördert, sind so alt wie die Heimerziehung selbst; in immer neuen Anläufen wurden sie meist mit großer Empörung und Betroffenheit vorgetragen. Anschaulich und glaubwürdig aus der Sicht der betroffenen Kinder und Jugendlichen, eher zugespitzt skandalisierend und meist auch instrumentalisiert für aktuelle politische Auseinandersetzungen in der öffentlichen Präsentation: so schon im Waisenhausstreit Ende des 18. Jahrhunderts oder in den Fürsorgeskandalen Ende der 20er Jahre oder in den Heimkampagnen Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts.
Reportagen über und Lebensberichte von durch schreckliche Erlebnisse in Heimen und Anstalten gezeichnete Kindheit und Jugend werden Anfang des 20. Jahrhunderts zu einer eigenen Literaturgattung. Erinnert sei hier nur exemplarisch an die autobiographische Erzählung „Schluckebier“ von Georg Glaser. Es ist das literarische Debüt des damals 22-jährigen Georg Glaser – eine radikale Erzählung aus den letzten Jahren der Weimarer Republik. Die Originalausgabe kam 1932 heraus, Neuausgaben erschienenen 1979 in Berlin und 1995 in Basel/Frankfurt/M. Die Erzählung berichtet von Aufstand und Widerstand, vom Weg über die Landstraßen und durch Jugendverwahranstalten. Der Weg endet für den Rebellen und Fürsorgezögling Schluckebier unter Polizeikugeln. Erinnert sei auch an Peter Martin Lampel. Seine Erfahrungen mit der Jugendfürsorge beschrieb er 1928 in der Reportageserie „Jungen in Not“ und verarbeitete sie im gleichen Jahr im Schauspiel „Revolte im Erziehungshaus“, das 1930 auch verfilmt wurde.
Für die Zustände in den Fürsorgeheimen der 1950er und 1960er Jahre lässt sich diese Traditionslinie kritischer Berichte und Erzählungen fortsetzen mit Ulrike Meinhoffs Drehbuch für den Fernsehfilm „Bambule“ aus dem Jahr 1970, Peter Broschs ebenfalls autobiographischen Sozialreportagen „Fürsorgeerziehung. Heimterror und Gegenwehr“ von 1971, dem autobiographischen Roman „Treibjagd. Die Geschichte des Benjamin Holberg“ von Michael Holzner (1978), Alexander Markus Homes „Prügel vom lieben Gott“ von 1981 oder dem von Martin Walser angeregten und kommentierten Sozialbericht „Vom Waisenhaus ins Zuchthaus“ von Wolfgang Werner, der 1985 erschien. Die Zustände öffentlicher Erziehung der 1950er und 60er Jahre wurden literarisch bereits vielfach verarbeitet, vor allem aber in einer langen Reihe von Sozialreportagen, wissenschaftlichen Akten- und Fallstudien und sozialpädagogischen Fachbüchern. Kaum ein pädagogisches Arbeitsfeld ist wohl so intensiv untersucht und kritisch analysiert worden wie die Heimerziehung. (dazu mit zahlreichen Beiträgen und weiterführenden Quellenangaben: Colla u.a. 1999; aktuell darin Gabriel, S. 1085ff; siehe auch Gabriel/Winkler 2003)
Umso erstaunlicher erscheint es, dass die aktuellen Debatten über die Zustände in den Fürsorgeanstalten dieser Jahre in Deutschland durch den irischen Kinofilm „Die unbarmherzigen Schwestern“ von Peter Mullan, der 2003 in Venedig den Goldenen Löwen gewann, ausgelöst worden sein sollen. Mullans Film schildert in eindrücklichen Bildern sowohl die Menschenverachtung und den Sadismus katholischer Mädchenheime als auch die breite gesellschaftliche Zustimmung zu dieser Praxis im katholischen Irland jener Jahre. Der Film und weitere Reportagen haben in Irland inzwischen eine breite gesellschaftliche Debatte und umfangreiche Untersuchungen ausgelöst, in deren Folge auch umfangreiche Entschädigungsforderungen ehemaliger Insassen von Waisenhäusern und Fürsorgeanstalten gegen die katholische Kirche erfolgreich durchgefochten wurden
Für den SPIEGEL-Redakteur Peter Wensierski wird dieser Film zur Initialzündung; nach Hinweisen einer Leserin, sie habe ähnliches wie in dem irischen Film auch bei den „Barmherzigen Schwestern“ in Dortmund erlebt, erscheint im Sommer 2003 ein Artikel von Wensierksi im Magazin DER SPIEGEL, der diese Erzählungen aufgreift und kritisch über die Heimerziehung der 1950er und 60er Jahre in Deutschland berichtet. Dieser Artikel löst eine Flut von Leserbriefen und Zuschriften aus, die von ähnlichen Schicksalen vor allem in westdeutschen Heimen und Fürsorgeanstalten bis weit in die 1970er Jahre hinein berichten. Peter Wensierski beginnt zu recherchieren, und im Frühjahr 2006 erscheint, begleitet durch eine professionelle Pressekampagne und schon im Vorfeld viel diskutiert, sein Buch „Schläge im Namen des Herrn – die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik“.
Parallel zu dieser medialen Aufbereitung des Themas „Ehemalige Heimkinder“ schafft aber erst das Internet etwa ab dem Jahr 2000 die Voraussetzungen für eine zunehmende Vernetzung betroffener Menschen in unterschiedlichen Internetforen (z.B. durch das Portal www.imheim.de). Auch aufgrund solcher Kontakte kommt es im Oktober 2004 zur Gründung des Vereins ehemaliger Heimkinder (siehe dazu ausführlich unter www.vehev.org).
Seitdem überschlagen sich die Ereignisse: Als erste politische Körperschaft beschließt im April 2006 die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) einstimmig eine Resolution, in der sie „das tiefe Bedauern über die damaligen Verhältnisse in den Heimen (des LWV) aus(spricht) und (sich) entschuldigt bei den ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern, die körperliche und psychische Demütigungen und Verletzungen erlitten haben.“ Ähnliche Beschlüsse gibt es inzwischen von der Landschaftsversammlung im Rheinland und dem Landtag in Schleswig-Holstein; in Niedersachsen und Hessen ist Ähnliches in Vorbereitung. Auch die kirchlichen Verbände beschäftigt das Thema nun intensiv, und seit Frühsommer 2006 wird von keinem Fachverband versäumt, Betroffenheit und Anteilnahme auszudrücken sowie immer wieder eine intensive und offene Auseinandersetzung mit diesem „dunklen Kapitel“ ihrer Geschichte zu fordern.
Im Dezember 2008 mündet die dreijährige Beschäftigung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags mit einer Eingabe ehemaliger Heimkinder in einem beachtlichen Abschlussbericht, in dem schon im ersten Satz der Ausschuss einstimmig und unumwunden „erlittenes Leid und Unrecht“ ehemaliger Heimkinder anerkennt. Vorgeschlagen wird weiter ein „Runder Tisch Heimerziehung“, der unter aktiver Beteiligung aller Akteure eine Lösung erarbeiten soll (dazu ausführliche Informationen unter www.rundertisch-heimerziehung.de). Seit Januar 2009 arbeitet diese „kleine Wahrheitskommission“ (Vollmer) unter dem Vorsitz der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Anke Vollmer und will bis Ende 2010 zu einen Ergebnis kommen – ein anspruchsvolles Unternehmen.
Was macht das Thema so aufregend?
Hier sehe ich vor allem zwei Aspekte: Zum einen war und ist Öffentliche Erziehung eine zwiespältige Veranstaltung, ist Versprechen und Fluch zugleich und in den zurückliegenden gut 80 Jahren vor allem eine Bewährungsprobe für die Versprechen eines demokratischen Gemeinwesens gewesen. Das macht sie auch immer wieder skandalträchtig. Seit der Weimarer Reichsverfassung, der ersten mit ausdrücklich „versprochenen“ Menschenrechten in Deutschland, gab es etwa alle 40 Jahre einen größeren „Heimskandal“: Kaum in Erinnerung sind die Heimskandale aus dem Jahr 1927 in Ricklingen und Scheunen, Orte mit großen preußischen Erziehungsanstalten in der Nähe von Berlin und im Harz. Es waren die gleichen Themen wie heute. Es gab Gerichtsverhandlungen, weil in diesen Einrichtungen Jugendliche zu Tode geprügelt worden sind. Und es gab die gleiche Empörung. Das schon erwähnte Buch „Jungen in Not“ und das Theaterstück „Revolte im Erziehungshaus“ beziehen sich auf diese Ereignisse. Dann gut 40 Jahre später, 1969, folgen die sogenannten Heimkampagnen, ebenfalls ausgehend von massiven Vorwürfen unwürdiger Behandlung und vor allem schlechter Förderung; und 2006, wiederum etwa 40 Jahre später, die „Schläge im Namen des Herrn“ und der „Runde Tisch Heimerziehung“.
Offensichtlich braucht eine demokratische Gesellschaft in regelmäßigen Abständen solche skandalösen Erinnerungen, um sich damit konfrontieren zu lassen, dass ihre Versprechen „Menschenwürde“ und „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ für alle Menschen gelten sollen und nicht nur für die, die es sich leisten können. Gerade die „staatliche Sorge für Kinder“ muss sich messen lassen an genau diesen Versprechen eines demokratischen Gemeinwesens. Die Heimerziehung ist dafür so geeignet, weil sie ein Lebensbereich ist, der einerseits nicht so viele betrifft, aber andererseits, gerade weil es um Kinder und Jugendliche geht, die der Förderung bedürfen, den Skandal umso deutlicher macht.
Zum anderen konfrontieren die Erzählungen und Vorwürfe der „Ehemaligen“ das heutige Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung damit, wie schnell eine längst überwunden geglaubte Vergangenheit lebendig werden kann. So sind auch die Stellungnahmen der Fachverbände und Einrichtungen neben allem zu erwartenden Verständnis für traumatisierende Erfahrungen vor allem von der Versicherung geprägt, heute könne so etwas nicht mehr passieren. Die Heimreformen der späten 1970er und vor allem der 1980er Jahre haben einen so tiefen Erinnerungsgraben geschaffen, dass sich aktuell kaum einer der Verantwortlichen in Verbänden und Einrichtungen vorstellen möchte, Heimerziehung könne immer noch zu massiven Verletzungen und lebenslang wirksamen Schädigungen führen. Angesichts der zeitgleich mit alter Logik und neuer Heftigkeit geführten Debatten um Konzept und Praxis einer „Geschlossenen Unterbringung“ kann dies nur verwundern.
Heimerziehung war und ist, ob es ihr fachlich gefällt oder nicht, immer auch – nicht nur! – ein Instrument zur gesellschaftlichen Sanktion und Disziplinierung. die heute „Ehemaligen“ erinnern unüberhörbar an das große Risiko, dass solche Sanktions-Aufträge selbst bei pädagogischem Bemühen – und dies wird den meisten der in den 1950er und 60er Jahren handelnden Erzieherinnen und Erzieher ja in der Regel zugestanden – trotz allem erhebliche Verletzungen und Schädigungen der betroffenen jungen Menschen verursachen können. .
Wie kann es weitergehen?
Wie es immer weitergeht mit solchen Geschichts-Aufarbeitungs-Debatten: Sie lassen sich nicht durch Schlussstrich-Rhetorik beenden. Das Verdrängte kehrt immer wieder, so die Erfahrungen der zuerst bundesdeutschen und inzwischen gesamtdeutschen Geschichts-Aufarbeitungsdebatten. Das mussten auch Verbandsvertreter und Ministeriale in Bund und Ländern erleben, als sie versuchten, die Initiative des Petitionsausschusses zum Runden Tisch administrativ „klein zu backen“
Der „Runde Tisch Heimerziehung“ in Berlin entfaltet zunehmend eine eigene Dynamik, trotz des massiven Sperrfeuers der Entschädigungsanwälte des Vereins ehemaliger Heiminder (siehe zuletzt in DIE ZEIT vom 10.9.09, S. 9) auf den einen Seite und manch hinhaltender Äußerung von Trägerseite. Erkennbar ist der ernsthafte Wille aller Beteiligten, Ausmaß und Tragweite der Schädigungen und Verletzungen durch öffentlich verantwortete Fürsorge fundiert zu erfassen und zu bewerten, um auf dieser Grundlage zu einer insgesamt tragfähigen Lösung zu kommen. Dabei muss sowohl hinreichend differenziert werden – nicht die Heimerziehung war schlecht, sondern in konkreten Einrichtungen und Gruppen zu benennbaren Zeiten sind junge Menschen massiv geschädigt worden – als auch die Verantwortungskette herausgearbeitet werden: Es geht nicht allein um die Praxis in Heimen und Einrichtungen, sondern ebenso ernsthaft um die Verantwortung der Jugendämter und Vormünder, der Gerichte und Aufsichtsbehörden.
Die schwierigste Aufgabe aber wird es werden, einen gesellschaftspolitisch tragfähigen Vorschlag für den Umgang mit systematischem Unrecht im Rechtsstaat zu machen. Denn dies ist grundsätzlich neu im Vergleich zu bisherigen Entschädigungsdebatten, die sich immer auf die Anerkennung von in Unrechtssystemen begangenem Unrecht bezogen, im NS-Staat ebenso wie in der DDR. Hier aber geht es um die Anerkennung systematischen, und nicht nur im nachzuweisenden Einzelfall erlittenen Unrechts unter den Bedingungen eines „demokratischen und sozialen Rechtsstaats“, wie es in unserer Verfassung heißt. Kann es überhaupt „systematisches Unrecht“ gegeben haben und welche Konsequenzen hätte die Anerkennung für die Institutionen des Rechtsstaates, die genau dies verhindern sollten?
Prinzipielle Fragen also und folgenreich für die Zukunft unserer Gesellschaft, ihrer Fürsorgeinstitutionen und ihrer Verfassung. Dass ausgerechnet an der Heimerziehung solche Exempel statuiert werden müssen, ist kein Zufall, darauf habe ich hingewiesen. Daher ist eines heute bereits sicher: Die Art und Weise, wie die Debatte um die „ehemaligen Heimkinder“ und die Zustände in den (west-)deutschen Fürsorgeerziehungsanstalten der 1950er und 60er Jahren geführt wird, ist ebenso ein neuerlicher Prüfstein für die Glaubwürdigkeit unserer Zivilgesellschaft und ihrer Verfassungsversprechen wie für die Fähigkeit der modernen Sozialpädagogik, ihre gesellschaftliche Funktion kritisch zu begreifen und daraus angemessene Schlüsse für ihre Gegenwart zu ziehen.
Literatur
Colla, Herbert u.a. (Hrsg.) (1999): Handbuch Heimerziehung und Pflegekinderwesen in Europa, Neuwied/Kriftel
Gabriel, Thomas/ Winkler, Michael (Hrsg.) (2003): Heimerziehung. Kontexte und Perspektiven. München
Glaser, Georg (1932): Schluckebier. Berlin, Wien; Neuausgabe 1995, Basel/Frankfurt am Main
Holzner, Michael (1978): Treibjagd. Die Geschichte des Benjamin Holberg. Hamburg
Homes, Alexander Markus (1981): Prügel vom lieben Gott, Frankfurt/M.
Homes, Alexander Markus (2006): Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft? Gewalt und Lust im Namen Gottes. Norderstedt
Kuhlmann, Carola/ Schrapper, Christian (2001): Zur Geschichte der Erziehungshilfen von der Armenpflege bis zu den Hilfen zur Erziehung. In: Birtsch/Münstermann/Trede (Hrsg.)(2001): Handbuch Erziehungshilfen, Münster, S. 282-328
Lampel, Peter Martin (Hrsg.) (1929): Jungen in Not. Berichte von Fürsorgezöglingen. Volksausgabe. Berlin
Landeswohlfahrtsverband Hessen (Hrsg.)(2006): Aus der Geschichte lernen – die Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, die Heimkampagnen und die Heimreform. Tagungsdokumentation der Veranstaltung des LWV Hessen mit der IGfH und dem SPIEGEL-Buchverlag bei DVA am 9.6.2006 in Idstein, Kassel, August 2006
Meinhof, Ulrike M. (1994): Bambule. Fürsorge - Sorge für wen? Neuausgabe, Berlin
Schrapper, Christian (2007): Sorgen und erziehen im öffentlichen Auftrag – Traditionen und Perspektiven. In AFET (Hrsg.): 100 Jahre AFET – 100 Jahre Erziehungshilfe, Band II, Hannover, S. 14-23
Wensierski, Peter (2006): „Schläge im Namen des Herrn“. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik, Hamburg
Werner, Wolfgang (1985): „Vom Waisenhaus ins Zuchthaus“. Ein Sozialbericht. Frankfurt/M.
(Dieser „Blick von außen“ ist die aktualisierte Fassung eines Beitrags aus Dialog Erziehungshilfe (AFET), Heft 2/2007 S. 56-59)
Prof. Dr. Christian Schrapper (Jg. 1952) ist Mitglied des Runden Tisches Heimerziehung, der 2006 ins Leben gerufen wurde, um die Entschädigung von systematisch misshandelten Heimkindern in den 1950er und 60er Jahren voranzutreiben. Auf das Studium der Sozialarbeit sowie der Erziehungswissenschaften, Geschichte und Philosophie in Münster folgten berufliche Stationen als Referent und Hochschulassistent in Hannover und Münster. Nach der Promotion 1985 und der Habilitation 1993 mit einer Arbeit über Hans Muthesius, einen auch in der NS-Zeit bedeutenden deutschen Fürsorgejuristen und Sozialpolitiker, war Schrapper von 1993 bis 1998 Geschäftsführer des Instituts für soziale Arbeit (ISA) in Münster. Seit 1997 ist er Professor für Pädagogik (mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik) an der Universität Koblenz-Landau.
Links
Universität Koblenz-Landau / Sozialpädagogik
Runder Tisch Heimerziehung
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Prof. Dr. Christian Schrapper
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56070 Koblenz
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DJI Online / Stand: 1. Oktober 2009
Menschen im Profil Dr. Jens Pothmann (Forschungsverbund DJI – TU Dortmund)
Jens Pothmann (Jg. 1971) stammt aus dem östlichen Ruhrgebiet. Nach dem Abitur leistet er seinen Zivildienst in der mobilen und stationären Altenpflege, bevor er 1992 das Studium der Erziehungswissenschaften an der Universität Dortmund aufnimmt. Nach dem Abschluss als Diplom-Pädagoge 1997 arbeitet Jens Pothmann zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft im Modellprojekt „Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik“ (AKJStat), mit der das Deutsche Jugendinstitut (DJI) seit 2002 einen Forschungsverbund unterhält.
Nach einem sechsmonatigen Forschungsaufenthalt am DJI in München ist Jens Pothmann seit 1999 in der Dortmunder AKJStat als wissenschaftlicher Angestellter tätig. Dort ist er im Bereich Hilfen zur Erziehung zuständig für Auswertungen, Analysen und Kommentierungen. Zu seinen Aufgaben gehört ferner die Redaktion des regelmäßig erscheinenden Informationsdienstes der Arbeitsstelle KomDat Jugendhilfe mit Beiträgen zur Inanspruchnahme sowie zur Qualität von Hilfen zur Erziehung.
Darüber hinaus bringt Jens Pothmann seine Expertise in diversen Projekten der Arbeitsstelle ein. Bereits seit 1998 unterstützt er eine vergleichende bundesweite Untersuchung von Hilfen zur Erziehung in verschiedenen mittleren Großstädten. Seit 2001 ist die Arbeitsstelle zuständig für das landesweite Berichtswesen zu den Erziehungshilfen in Nordrhein-Westfalen. Um detailgenauere Erhebungen zu ermöglichen, arbeitet Jens Pothmann in den Jahren 2004 bis 2006 mit an der Neukonzipierung des Fragebogens der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik im Bereich „Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige“. 2007 begleitet er ein Projekt der Stadt Bielefeld zur Entwicklung eines Instruments für die Risikoanalyse in Verbindung mit einer Personalbemessung des dortigen Allgemeinen Sozialen Dienstes mit. Im Frühjahr 2009 ist eine breit angelegte, von der Stiftung Jugendmarke mit finanzierte zweijährige Studie zu Entscheidungsprozessen von Teams im Allgemeinen Sozialen Dienst zum Abschluss gekommen.
Zuletzt nahm Jens Pothmann für die Arbeitsstelle an einem Kooperationsprojekt zur Kindeswohlgefährdung teil, das im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) gemeinsam von der Ruhr-Universität Bochum, dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Köln und dem Institut für soziale Arbeit Münster durchgeführt wurde.
Seine Doktorarbeit, mit der Jens Pothmann 2004 an der Universität Dortmund promoviert wurde, behandelt das Thema Kennzahlen in der Kinder- und Jugendhilfe und deren Bedeutung für die Sozialen Dienste. Neben den Hilfen zur Erziehung gehören zu seinen Arbeitsschwerpunkten die Kinder- und Jugendarbeit, das Jugendamt, Formen der Sozialberichterstattung sowie die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Kontakt
Dr. Jens Pothmann
Forschungsverbund DJI - Technische Universität Dortmund
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatstik (AKJStat)
FB Erziehungswissenschaft/ Soziologie
CDI-Gebäude
Vogelpothsweg 78
44227 Dortmund
Telefon: 0231/755-5420
E-Mail: Dr. Jens Pothmann
DJI Online / Stand: 1. Oktober 2009
Literatur DJI-Publikationen
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (Hrsg.): KomDat Jugendhilfe. Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe Download der einzelnen Ausgaben
Fuchs-Rechlin, K./Pothmann, J. (2009): Wann erreichen familienersetzende Hilfen ihre Ziele? In: KomDat Jugendhilfe, Heft 2, S. 3-4 Download
Gragert, Nicola/Pluto, Liane/van Santen, Eric/Seckinger, Mike (2005): Entwicklungen (teil)stationärer Hilfen zur Erziehung. Ergebnisse und Analysen der Einrichtungsbefragung 2004. München Download
Gragert, Nicola/Pluto, Liane/van Santen, Eric/Seckinger, Mike (2004): Institutionalisierte Beteiligungsformen in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe in Bayern. Ergebnisse einer Vollerhebung. München Download
Gragert, Nicola/van Santen, Eric/Seckinger, Mike (2005): Eltern – die vergessenen Kooperationspartner der stationären Hilfen? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit. Jg. 36, Heft 2, S. 74-86
Hoops, Sabrina (2009): Was hilft bei Kinderdelinquenz? Familien als Experten. Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfeforschung, hrsg. von T. Rauschenbach. Weinheim und München
Kindler, Heinz/Permien, Hanna/Hoops, Sabrina (2007): Geschlossene Formen der Heimunterbringung als Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe. Eine empirische Forschungsübersicht zu Wirkungen, Alternativen und Indikationen. In: ZJJ - Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, Heft 1, S. 40-48
Pluto, Liane (2007): Partizipation in den Hilfen zur Erziehung. Eine empirische Studie. München
Pluto, Liane/Seckinger, Mike (2008): Experten stehen sich selbst im Weg - einige Anmerkungen zur Beteiligung von Adressaten in den stationären Hilfen zur Erziehung. In: Musfeld, Tamara/Quindel, Ralf/Schmidt, Andrea (Hrsg.): Einsprüche. Kritische Praxis Sozialer Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Baltmannsweiler
Pluto, Liane/Gragiert, Nicola/van Santen, Eric/Seckinger, Mike (2007): Kinder- und Jugendhilfe im Wandel. Eine empirische Sturkuranalyse. München
Pluto, Liane/Gragert, Nicola/van Santen, Eric/Seckinger, Mike (2005): Partizipation in der Heimerziehung. Institutionalisierte Beteiligungsformen in Einrichtungen der stationären. In: Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Jahresbericht 2004 des Bayerischen Landesjugendamts. München
Pothmann, Jens (2006): Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik – ein Instrument zur Erfolgsmessung bei erzieherischen Hilfen? In: EREV-Schriftenreihe 3/2006, S. 32-36
Pothmann, Jens (2006): Interkommunale Vergleiche – Eine Simulation von Markt und Wettbewerb. Empirische Befunde zu Benchmarkingprozessen im Feld der Hilfen zur Erziehung. In: G. Hensen (Hrsg.): Markt und Wettbewerb in der Jugendhilfe. Weinheim und München, S. 111-126
Pothmann, Jens (2006): 15 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz. Eine quantitative Bilanz zu den Auswirkungen des Jugendhilferechts auf die Hilfen zur Erziehung. In: Evangelische Jugendhilfe, Heft 1, S. 28-33
Pothmann, Jens (2007): Bildungsverlierer – eine Herausforderung für die Heimerziehung. Schulbesuch von 12- bis 17-Jährigen in Heimen und betreuten Wohnformen. In: Forum Erziehungshilfen. Heft 3, S.179-188
Pothmann, Jens (2007): Mehr familienunterstützende, weniger familienersetzende Leistungen. Überblick zur Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Spiegel der Statistik, in: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe. Heft 11, S. 427-437
Pothmann, Jens (2007): Zusammenhang von Armutslagen und der Inanspruchnahme von Maßnahmen der Vollzeitpflege und Heimerziehung. Analyse regionaler Disparitäten im Horizont von ALG II-EmpfängerInnen und der Anzahl der Fremdunterbringungen am Beispiel Nordrhein-Westfalens. In: Forum Jugendhilfe, Heft 3, S.32-36
Potmann, Jens (2009): Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, … Antworten der Hilfen zur Erziehung für Familien in der Krise. In: KomDat Jugendhilfe, Heft 2, S. 2-3 Download
Pothmann, Jens/Fendrich, Sandra (2005): Hilfen zur Erziehung – über quantitative Ausweitungen und qualitative Strukturveränderungen. In: Rauschenbach, Thomas/Schilling, Matthias (Hrsg.): Kinder- und Jugendhilfereport 2. Analysen, Befunde und Perspektiven. Weinheim und München, S. 85-108
Pothmann, Jens/Fendrich, Sandra (2007): Gehen der Heimerziehung in Ostdeutschland die Kinder aus? In: SOS-Dialog, S. 40-47
Pothmann, Jens/Fendrich, Sandra (2007): Profilwandel der Hilfen zur Erziehung setzt sich weiter fort. Quantitative Vermessungen zu familienunterstützenden, -ergänzenden und -ersetzenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. In: Jugendhilfe, Heft 3, S.132-138
Pothmann, Jens/Fendrich, Sandra (2009): Hilfen zur Erziehung – zur Struktur der Maßnahmen. In: KomDat Jugendhilfe, Heft 1, S. 2-4 Download
Pothmann, Jens/Wilk, A. (2008): Erhalten Mädchen zu spät und zu wenig Hilfe? Geschlechterdisparitäten bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung, in: Betrifft Mädchen, Heft 4, S. 168-175
Pothmann, Jens/Wilk, A. (2005): Hinter die Kulissen geschaut. Personalstrukturen und Arbeitsweisen des Allgemeinen Sozialen Dienstes. In: Forum Erziehungshilfen, Heft 3, S.139-144
Pothmann, Jens/Schilling, Matthias/Fendrich, Sandra/Wilk, A. (2008): Hilfen zur Erziehung. Bericht 2008 (Datenbasis 2006). Dortmund
Rauschenbach, Thomas (2007): Fremdunterbringung und gesellschaftlicher Wandel. In: SPI im SOS Kinderdorf e.V. (Hrsg.): Wohin steuert die stationäre Erziehungshilfe? München, S. 8-39
Rauschenbach, Thomas/Pothmann, Jens/Wilk, Agathe: Armut, Migration, Alleinerziehend – HzE in prekären Lebenslagen. In: KomDat Jugendhilfe, Heft 1, S. 9-11 Download
van Santen, Eric/Seckinger, Mike (2006): Wie kann die Kooperation des ASD mit Schutzstellen und Heimen gestaltet werden? In: Kindler, Heinz/Lillig, Susanne/Blüml, Herbert (Hrsg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München
Wahl, Klaus/Alt, Christian/Hoops, Sabrina/Sann, Alexandra/Thrum, Kathrin (2007): Black Box Familie: Wie kompetent sind Eltern in ihrer Erziehung? In: Wahl, Klaus/Hees, Katja (Hrsg.): Super Nanny und Co.? Ratlose Eltern - Herausforderung für die Elternbildung. Weinheim und München, S. 31-43; Nachdruck: Berlin, Düsseldorf, Mannheim
DJI Online / Stand: 1. Oktober 2009
Auf einen Blick
Die Heimerziehung ist eine der ältesten Formen gesellschaftlich organisierter Hilfe für Kinder und Jugendliche. Zurückzuverfolgen sind die Wurzeln mindestens bis zu den Findel- und Waisenhäusern des Mittelalters. Heimerziehung am Anfang des 21. Jahrhunderts ist eine rechtlich im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe festgelegte und beschriebene Form der Hilfen zur Erziehung (siehe insbesondere §§27, 34 SGB VIII). Sie gehört zu den so genannten familienersetzenden oder auch stationären Leistungen. Das Spektrum der damit einhergehenden Wohn- und Lebensformen ist dabei beträchtlich. Dies ist so in der öffentlichen Wahrnehmung noch nicht wirklich angekommen. Hier wird mit dem Begriff der Heimerziehung noch häufig eine verordnete anstaltsähnliche Unterbringung in großen Institutionen unter strenger Aufsicht des Personals verbunden.
Insbesondere seit den „Heimkampagnen“’ Ende der 1960er und in den 1970er Jahren hat sich jedoch das Profil der Heimerziehung grundlegend gewandelt. Heute sind diese Hilfen weitaus mehr als die dauerhafte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Mehrgruppeneinrichtungen im Schichtdienstbetrieb. Vielmehr ist der Begriff zu einem Synonym für ein differenziertes Spektrum öffentlich organisierter und finanzierter sowie pädagogisch gestalteter und professionell strukturierter Orte des Aufwachsens für junge Menschen bis zum 21. – in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr – außerhalb der Herkunftsfamilie geworden. Dazu gehören beispielsweise neben den Mehrgruppeneinrichtungen dezentrale Wohngruppenformen, Kleinstheime, Kinderhäuser, Jugendwohngemeinschaften, aber auch Erziehungsstellen oder vielfältige Formen betreuten Wohnens. Es besteht also ein ausdifferenziertes Angebot an Wohn- und Betreuungsformen, in denen Kinder und Jugendliche ihren Alltag zumindest in einem höheren Maße als in vergangenen Zeiten selbst mit gestalten können.
Trotz allem bleibt die Entscheidung, einen Jugendlichen oder ein Kind in einem Heim unterzubringen, von erheblicher Tragweite. Auch wenn die Zeiten, als Heime noch als „Verwahranstalten“ dienten, längst vorbei sind, muss in jedem Einzelfall sehr genau geprüft werden, welche Vor- und Nachteile mit einer stationären Unterbringung für den jungen Menschen verbunden sind. Die biografischen Konsequenzen können im positiven wie im negativen Sinne erheblich sein.
Bei aller Vielfalt und Ausdifferenzierung der stationären Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gehört die „geschlossene Unterbringung“ nach wie vor zu den vielen Facetten der Heimerziehung. Ausgelöst durch Medienberichte über gravierende Fälle von Gewaltausübung einzelner Jugendlicher wird immer wieder der Ruf nach mehr „geschlossener Unterbringung“ für diese jungen Menschen laut. In der Folge hat sich tatsächlich in den vergangenen Jahren die Anzahl dieser Plätze wieder erhöht.
Dennoch sind in den 1970er und in den 1980er Jahren Kinder und Jugendliche insgesamt häufiger in ein Heim gegeben worden als dies heute der Fall ist. Das hat sicherlich auch damit zu tun, dass das Spektrum an ambulanten und teilstationären, an familienunterstützenden und –ergänzenden Leistungen der Hilfen zur Erziehung heute sehr viel ausdifferenzierter ist. Die Reaktionsmöglichkeiten des Hilfesystems für Familien mit Erziehungsschwierigkeiten haben sich beträchtlich erweitert. Gleichwohl haben die letzten 20 Jahre gezeigt, dass es hierüber nicht möglich sein wird, Heime als Orte des Aufwachsens für junge Menschen überflüssig zu machen. Sie sind vielmehr aus heutiger Sicht ein für die Kinder- und Jugendhilfe unersetzbares Instrument innerhalb des ausdifferenzierten Spektrums der Hilfen zur Erziehung. Auch wenn– anders als noch zu Zeiten des Jugendwohlfahrtsgesetzes – Leistungen der Heimerziehung keine Zwangsmaßnahmen sind, sondern vom Anspruch her Hilfen für junge Menschen und deren Familien, so kann im Fall einer Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB) eine Heimerziehung auch gegen den Willen der Eltern verfügt werden.
Die folgenden Datenanalysen des Forschungsverbundes DJI – TU Dortmund auf der Basis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik geben näheren Aufschluss über die Bedeutung der Heimerziehung im Spektrum des Leistungskanons der Hilfen zur Erziehung, über die Klientel dieser familienersetzenden Hilfen, die Gründe für eine Inanspruchnahme sowie die Lebenslagen der Familien, aber auch über die Strukturen der Heimunterbringung und regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme.
| Erziehung im Heim: Definition nach dem Sozialgesetzbuch SGB VIII §34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden. |
Zahlen und Fakten
1. Heimunterbringung im Spektrum der Hilfen zur Erziehung
2. Trägerstruktur
3. Differenzierung nach Geschlecht und Alter
4. Gründe für die Fremdunterbringung
5. Entwicklung der Fallzahlen seit Ende der 1960er Jahre
6. Regionale Unterschiede und deren Ursachen
7. Prekäre Lebenslagen / Familienstruktur
8. Migrationshintergrund
1. Heimunterbringung im Spektrum der Hilfen zur Erziehung
Jeder vierte Euro für Leistungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe wird für die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung ausgegeben. Mit etwa 5,5 Mrd. Euro pro Jahr (Stand 2007) ist dieser Posten nach der Kindertagesbetreuung der ausgabenstärkste. Und innerhalb der Hilfen zur Erziehung entfällt wiederum mit Abstand das höchste Ausgabenvolumen auf die Heimerziehung. Das waren zuletzt immerhin 2,5 Mrd. Euro. Dank neuer Erhebungsverfahren im Kontext der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistiken ist es nun erstmalig nicht nur möglich, das Spektrum der in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung vollständig, sondern auch mit Blick auf einzelne Hilfeformen, wie z.B. die Heimerziehung, detaillierter abzubilden als bisher.
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik für das Jahr 2007 zählt insgesamt rund 725.000 Hilfen zur Erziehung. Etwa 810.000 überwiegend in ihren Familien lebende junge Menschen werden hierüber erreicht. Bezogen auf die gesamte Altersgruppe der unter 21-Jährigen in Deutschland sind das – statistisch betrachtet – etwa 5 Prozent der jungen Menschen. In Heimen und betreuten Wohnformen lebten im benannten Jahr dauerhaft oder vorübergehend nach der Gewährung einer Jugendhilfeleistung insbesondere gem. §34 SGB VIII rund 79.200 junge Menschen – also weniger als 1 Prozent.
Das Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung setzt sich aus ganz unterschiedlichen Settings zusammen. Anders formuliert: Hilfe ist nicht gleich Hilfe. So entfallen 58 Prozent der in Anspruch genommenen Leistungen auf die Erziehungsberatung sowie 42 Prozent auf andere Formen der Hilfen zur Erziehung – beispielsweise die Erziehungsbeistandschaften, die sozialpädagogische Familienhilfe oder auch die Vollzeitpflege und eben die Heimerziehung. Allerdings sind die Rahmenbedingungen und die Regularien für die Erziehungsberatung genauso wie die Zusammensetzung der Klientel kaum vergleichbar mit anderen Hilfen zur Erziehung.
Rechtlich kodifiziert sind die Hilfen zur Erziehung im „SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe“. Zu den Leistungen der Hilfen zur Erziehung gehören neben der Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnformen (§34) verschiedene Maßnahmen wie §28 Erziehungsberatung, §29 Soziale Gruppenarbeit, §30 Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer, §31 Sozialpädagogische Familienhilfe, §32 Erziehung in einer Tagesgruppe, §33 Vollzeitpflege sowie §35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst 2007 jenseits der Erziehungsberatung 302.979 zumeist hilfeplangestützte und vom Allgemeinen Sozialen Dienst mit initiierte Leistungen der Hilfen zur Erziehung. Von diesen entfallen zusammen genommen 54 Prozent auf ambulante und teilstationäre, also eher familienunterstützende und -ergänzende Hilfenformen, also: z.B. Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe oder auch Erziehung in einer Tagesgruppe. Etwa 20 Prozent sind Maßnahmen der Vollzeitpflege. 26 Prozent können der Kategorie „Heimerziehung/betreute Wohnformen“ zugeordnet werden (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Leistungen der Hilfen zur Erziehung* nach Hilfearten
(Deutschland; 2007; Aufsummierung andauernder und beendeter Hilfen; Anteile in %)

* Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; N = 302.979; in der Kategorie „Heimerziehung/betreute Wohnformen“ werden die stationär durchgeführten ‚27er-Hilfen’ mit berücksichtigt.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, 2007
Ein für die Kinder- und Jugendhilfe typisches Charakteristikum ist ihre Trägervielfalt. Über die amtliche Statistik konnte diese bislang lediglich alle vier Jahre bei der Vollerhebung zu den Einrichtungen und tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe untersucht werden. Seit den vorliegenden 2007er-Erhebungsergebnissen zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung ist dies jährlich möglich.
Für die Heimerziehung zeigen die Ergebnisse, dass zwar 38 Prozent der Maßnahmen von einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe, aber keineswegs etwa von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt werden. Auf diese entfallen rund 45 Prozent, davon jeweils 15 Prozent auf Caritas und Diakonie. In Einrichtungen privatgewerblicher Träger lebten 2007 etwa vier Prozent aller „Heimkinder“ (vgl. Abb. 2).
Abb. 2: Maßnahmen der Heimerziehung* nach Art des Trägers
(Deutschland; 2007; Aufsummierung andauernder und beendeter Hilfen; Anteile in %)

* Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; mit berücksichtigt werden die stationär durchgeführten ‚27er-Hilfen’; N = 79.204
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, 2007
3. Differenzierung nach Geschlecht und Alter
Wer lebt eigentlich in Einrichtungen der Heimerziehung? Wie viel Jungen und wie viele Mädchen sind es? Und wie alt sind die jungen Menschen?
Die Mehrzahl der in Heimen und betreuten Wohnformen lebenden jungen Menschen ist männlich. 56 Prozent sind Jungen und junge Männer, 44 Prozent Mädchen und junge Frauen.
Die in den Heimen lebenden jungen Menschen sind in Deutschland im Durchschnitt zwischen 14 und 15 Jahre alt. Die am stärksten vertretenen Altersgruppen sind die 16- und 17-Jährigen. Wenn junge Menschen in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, so sind es vor allem Jugendliche (vgl. Abb. 3). Ab der Volljährigkeit wird deutlich, dass vonseiten der Kinder- und Jugendhilfe eine Beendigung der Maßnahme angestrebt werden muss. Während die Zahl der 18-Jährigen noch vergleichsweise hoch ist, sind junge Volljährige im Alter von 19 Jahren und älter eher die Ausnahme.
Abb. 3: Inanspruchnahme von der Heimerziehungsmaßnahmen* nach Alter der jungen Menschen
(Deutschland; 2007; Aufsummierung andauernder und beendeter Hilfen; Angaben pro 10.000 der altersentsprechenden Bevölkerung)

* Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; mit berücksichtigt werden die stationär durchgeführten ‚27er-Hilfen’.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, 2007
4. Gründe für eine Fremdunterbringung
Seit 2007 wird bei der Erhebung in den Jugendämtern auch nach den Gründen für die Unterbringung von jungen Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform gefragt. Dabei können neben einem Hauptgrund bis zu zwei weitere Gründe für die Notwendigkeit einer erzieherischen Hilfe angegeben werden.
Die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern war mit 45 Prozent der am häufigsten genannte Grund dafür, dass junge Menschen in einem Heim untergebracht werden. In 37 Prozent der Fälle wurden Auffälligkeiten im sozialen Verhalten und in 25 Prozent schulische bzw. berufliche Probleme der jungen Menschen als Gründe angegeben. Mit jeweils 23 Prozent spielen die Gefährdung des Kindeswohls oder die unzureichende Förderung und Betreuung der Kinder ebenfalls eine große Rolle.
Weitere Differenzierungen dieser Angaben verdeutlichen, dass die Notwendigkeit einer Heimerziehung je nach Alter der jungen Menschen ganz unterschiedliche Gründe haben kann. Entfallen bei den unter 12-Jährigen die häufigsten Nennungen neben der eingeschränkten Erziehungskompetenz noch auf eine unzureichende Förderung sowie die Gefährdung des Kindeswohls, so sind es bei den 12- bis unter 18-Jährigen neben den fehlenden Erziehungskompetenzen der Eltern die Verhaltensauffälligkeiten des jungen Menschen, aber auch Belastungen des Kindes oder Jugendlichen durch familiäre Konflikte bzw. Krisen (vgl. Abb. 4). Bei der Gruppe der 18-Jährigen und Älteren schließlich werden neben den Verhaltensauffälligkeiten des jungen Volljährigen, Entwicklungsauffälligkeiten, aber auch schulische bzw. berufliche Probleme als Grund für eine Heimerziehung bzw. häufig auch eine betreute Wohngruppe genannt.
Abb. 4: Gründe für die Heimerziehung* nach ausgewählten Altersgruppen
(Deutschland; 2007; begonnene Hilfen; Angaben in % bezogen auf die Zahl der jungen Menschen einer Altersgruppe)

* Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; Angaben ohne die stationär durchgeführten ‚27er-Hilfen’; Mehrfachnennungen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, 2007
5. Entwicklung der Fallzahlen seit Ende der 1960er Jahre
Eingangs ist das Fallzahlenvolumen in der Heimerziehung für die heutige Bundesrepublik insgesamt auf rund 79.200 Hilfen pro Jahr (Stand 2007) beziffert worden. Hierin enthalten sind auch die stationär durchgeführten ‚27er-Hilfen’. Zählt man noch die rund 60.100 jungen Menschen in Pflegefamilien dazu, ergibt sich eine Zahl von etwa 139.300 Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die im Rahmen der Hilfen zur Erziehung in einer Pflegefamilie, einer Heimeinrichtung oder einer betreuten Wohnform leben. Wie ist dieses aktuelle Fallzahlenvolumen im Verhältnis zu Ergebnissen aus vergangenen Jahrzehnten einzuordnen?
Betrachtet man zur Beantwortung dieser Frage eingehender die Zahlen der in Pflegefamilien und Heimen lebenden Minderjährigen Westdeutschlands seit dem Ende der 1960er Jahre, so zeigt sich, dass die derzeit ausgewiesenen Gesamtzahlen in etwa noch denen aus den 1990er Jahren entsprechen, gleichwohl aber deutlich niedriger ausfallen als noch in den 1980er und 1970er Jahren (vgl. Abb. 5).
Speziell für die Heimerziehung ist zu konstatieren, dass seit Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre – also seit der „Heimkampagne“ – die Zahl der stationären Unterbringungen zurückgegangen ist. Wurden im Jahre 1969 über die damalige Jugendwohlfahrtsstatistik noch 58 pro 10.000 der unter 18-Jährigen im früheren Bundesgebiet gezählt, so hat sich die Inanspruchnahmequote bis 1991, also kurz nach dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf 34 Maßnahmen reduziert. Seither ist der Umfang der Inanspruchnahme von Maßnahmen der Heimerziehung nahezu unverändert geblieben (vgl. Abb. 5).
Abb. 5: Fallzahlenentwicklung für Vollzeitpflege und Heimerziehung*
(Westdeutschland einschl. Berlin; 1969-2007; Angaben pro 10.000 der unter 18-Jährigen am 31.12. des jeweiligen Jahres)**

* Die Angaben zu den Fallzahlen rekurrieren auf die Bestandserhebung zum 01.01.1991, die Bevölkerungsdaten auf den 31.12.1991.
** Die vertikalen Linien in der Grafik signalisieren eine Umstellung der statistischen Erfassung.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Hilfen zur Erziehung, versch. Jahrgänge
6. Regionale Unterschiede und deren Ursachen
Insgesamt werden für das Jahr 2007 – ohne die stationär durchgeführten ‚27er-Hilfen’ – knapp 76.700 Maßnahmen der Heimerziehung ausgewiesen. Das sind 45 pro 10.000 der unter 21-Jährigen. Diese Inanspruchnahmequote variiert allerdings regional in einem erheblichen Maße. Dazu nur ein Blick in die Bundesländer: Während auf der einen Seite für Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg pro 10.000 der unter 21-Jährigen mit etwa 80 Hilfen und mehr die meisten Maßnahmen ausgewiesen werden, liegt die Quote für Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bayern in etwa nur halb so hoch.
Abb. 6: Inanspruchnahme von Maßnahmen der Heimerziehung nach Bundesländern
(2007; Aufsummierung andauernder und beendeter Hilfen; Angaben pro 10.000 der unter 21-Jährigen)

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, 2007
Diese Unterschiede setzen sich auf der lokalen Ebene zwischen den Jugendämtern weiter fort. So variieren beispielsweise die Zahlen der auf der Grundlage des §34 SGB VIII in Heimen und betreuten Wohnformen lebenden jungen Menschen 2005 – aktuellere verlässliche Daten liegen hierzu derzeit nicht vor – bundesweit zwischen nicht einmal 5 in einigen bayerischen bzw. baden-württembergischen Landkreisen und weit über 170 pro 10.000 der unter 21-Jährigen in einigen kreisfreien Städten der Republik.
Ein Grund für diese Differenzen sind die Belastungen der sozioökonomischen Lebenslagen in einer Region. Je ausgeprägter die Armutslagen in einer Kommune sind, desto höher ist in der Regel auch der Bedarf an stationären Unterbringungen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe. Am Beispiel Nordrhein-Westfalens heißt dies: Je höher die ALG-II-Quote in einer Kommune, desto höher ist auch die Inanspruchnahme von Maßnahmen der Heimerziehung – die Datenreihen korrelieren mit einem statistisch relevanten Wert von r = .500.
Auch wenn sich hier also nachweisbar ein Zusammenhang zeigt, so sind die prekären Lebenslagen in einer Kommune nur einer der bestimmenden Faktoren für den Bedarf an stationären Unterbringungen. Weitere sind nach einem theoretischen Modell von Ulrich Bürger die zu erwartenden demografischen Entwicklungen, mögliche Veränderungen in den Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, die politisch-fiskalischen Rahmenbedingungen für kommunale Kinder- und Jugendhilfe, die Infrastruktur und Angebote des örtlichen Erziehungs-, Sozial- und Bildungswesens sowie nicht zuletzt die Wahrnehmungs-, Definitions- und Entscheidungsprozesse der am Prozess der Hilfegewährung beteiligten Akteure, und hier nicht zuletzt der Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
7. Prekäre Lebenslagen / Familienstruktur
Das Wissen über die Hilfen zur Erziehung in Deutschland wies bislang an entscheidenden Stellen Lücken über die Lebenslagen der AdressatenInnen auf. Über die familiäre Situation, über die sozialen Rahmenbedingungen für die Kinder und ihre Familien fehlten im Rahmen einer empirischen Dauerbeobachtung zentrale Informationen. Dabei haben Studien wiederholt gezeigt, dass prekäre Lebenslagen von Familien auch folgenreich für das Aufwachsen junger Menschen sind. Mit der überarbeiteten amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik stehen nunmehr regelmäßig Informationen zu den Lebenslagen von jungen Menschen und deren Familien, die eine familienersetzende Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen, zur Verfügung.
Mit Blick auf die im Jahre 2007 begonnenen Maßnahmen der Heimerziehung zeigt sich: Etwa die Hälfte der jungen Menschen mit einer 2007 begonnenen Heimerziehungsmaßnahme kommt aus einer Alleinerziehendenfamilie. Hinzu kommen noch weitere 28 Prozent, bei denen der jeweilige Elternteil – zumeist die Mutter – mit einem neuen Partner zusammen lebt. Lediglich in 20 Prozent der neuen Fälle lebten die beiden Elternteile noch zusammen (vgl. Abb. 7). Zum Vergleich: Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Familienformen mit Kindern liegt laut Angaben des Mikrozensus 2007 bei 18 Prozent.
Abb. 7: Begonnene Maßnahmen der Heimerziehung* nach Familienstatus
(Deutschland; 2007; begonnene Hilfen; Anteile in %)

* Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; Angaben ohne die stationär durchgeführten ‚27er-Hilfen’; N = 28.706.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, 2007
Der Anteil der Familien, denen eine Hilfe zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) gewährt wird und die zugleich Transferleistungen beziehen, liegt bei knapp 59 Prozent. (Transferleistungen sind hier: Arbeitslosengeld II auch in Verbindung mit dem Sozialgeld, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen der Sozialhilfe oder auch der Kinderzuschlag.) Je nach Hilfeart schwankt dieser Wert zwischen 48 Prozent (Erziehungsbeistandschaft) auf der einen und 73 Prozent (Vollzeitpflege) auf der anderen Seite. Für die Heimerziehung liegt dieser Wert bei 58 Prozent. Demgegenüber liegt der Anteil der Familien mit Bezug von Transferleistungen in der Erziehungsberatung bei lediglich knapp 17 Prozent.
Die bereits genannte Durchschnittszahl von 59 Prozent, die einen Transfergeldbezug aufweisen und denen gleichzeitig eine Hilfe zur Erziehung gewährt wird (ohne Erziehungsberatung), erhöht sich noch einmal deutlich bei der Gruppe der Alleinerziehenden. Insgesamt sind über alle Hilfen betrachtet 70 Prozent der Alleinerziehenden, die eine entsprechende Leistung in Anspruch nehmen, gleichzeitig Transfergeldempfänger. Je nach Hilfeart schwankt dieser Anteil zwischen 58 Prozent bei den Erziehungsbeistandschaften und 78 Prozent bei der Vollzeitpflege. Für die Heimerziehung liegt dieser Wert bei 70 Prozent.
Verdeutlicht wird hiermit, dass insbesondere Alleinerziehende durch zusätzliche Belastungen in Form von fehlenden materiellen Ressourcen stärker unter Druck geraten. Die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen auf das Erziehungsgeschehen steigt dadurch. Für die Heimerziehung heißt das: Während bei zusammen lebenden Eltern der Anteil der Maßnahmen der Heimerziehung in Anspruch nehmenden Familien mit einem Transfergeldbezug bei 49 Prozent liegt, so ist die vergleichbare Quote für die Alleinerziehendenfamilien von 70 Prozent erheblich höher (vgl. Abb. 8).
Abb. 8: Anteil der Familien mit einem Bezug von Transferleistungen* nach Familienstatus bei der Gewährung von Maßnahmen der Heimerziehung**
(Deutschland; 2007; in %)

* Mit Transferleistungen sind gemeint: ALG II, Grundsicherung (Alter o. Erwerbsminderung), Sozialhilfe, Kinderzuschlag.
** Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; Angaben ohne die stationär durchgeführten ‚27er-Hilfen’; N = 28.706.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, 2007
Es zeigt sich also, dass die Hilfen zur Erziehung im Allgemeinen sowie die Heimerziehung im Besonderen ganz offenkundig notwendige Unterstützungsleistungen für Familien in schwierigen Lebenskonstellationen sind. Der Ausfall eines oder beider Elternteile, die Trennung und Scheidung, aber auch die Folgen von fehlenden materiellen Ressourcen sowie damit verbundene Ausgrenzungsprozesse stellen Lebenslagen dar, in denen eine Hilfe zur Erziehung überproportional häufig die familiäre Erziehung unterstützt, nicht selten aber auch – wie im Falle der Heimerziehung – ersetzt.
Allein die Tatsache, dass jemand einen Migrationshintergrund aufweist, ist für sich betrachtet sicherlich kein hinreichendes Merkmal für eine prekäre Lebenslage, die womöglich noch für das Aufwachsen von jungen Menschen mit besonderen Risiken behaftet sein soll. Gleichwohl zeigen die Daten diverser Sozialstatistiken, dass der Migrationsstatus nach wie vor eine diskriminierende Einflussvariable für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sein kann.
Somit stellt sich die Frage, inwiefern Hilfen der Heimerziehung besonders häufig von Eltern mit einer ausländischen Herkunft in Anspruch genommen werden. Allerdings wird mit Blick auf die Zahlen schnell deutlich, dass dies nicht der Fall ist. Während insgesamt der Anteil der Minderjährigen mit einem Migrationshintergrund – laut Mikrozensus 2006 – bei etwa 27 Prozent liegt, haben von den rund 28.700 neuen Fällen von Heimerziehung knapp 6.700 Eltern mit einer ausländischen Herkunft. Das entspricht einem Anteil von nur rund 23 Prozent.
Abb. 9: Junge Menschen in der Heimerziehung* mit einem Migrationshintergrund**
(Deutschland; 2007; begonnene Hilfen)

* Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige; Angaben ohne die stationär durchgeführten ‚27er-Hilfen’; N = 28.706.
** Der Migrationshintergrund wird hier erfasst über das Herkunftsland der Eltern. Zum Vergleich: Laut Mikrozensus 2006 lag bei den Minderjährigen der Anteil der Personen mit einem Migrationshintergrund bei 27 Prozent.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfen, 2007
Bewertungen zu diesen Befunden müssen sicherlich noch sehr vorsichtig ausfallen. Hierzu werden weitere Analysen notwendig sein, um so die Befunde besser in den fachlichen Diskurs um interkulturelle Kompetenzen oder auch migrationssensibles Handeln der Kinder- und Jugendhilfe einzubinden. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass mit dem verfügbaren Datenmaterial weitaus verlässlicher die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen durch Familien mit Migrationshintergrund beobachtet werden kann als zuvor mit dem Merkmal Staatsangehörigkeit.
DJI Online / Stand: 1.Oktober 2009
Interview
mit Dr. Jens Pothmann (Forschungsverbund DJI – TU Dortmund)
„Neuer Trend – gefährdete Kinder und gefährliche Jugendliche ins Heim?“
mit Dr. Jens Pothmann (Forschungsverbund DJI – TU Dortmund)

Herr Pothmann, das Deutsche Jugendinstitut unterhält mit der Technischen Universität Dortmund seit Jahren einen Forschungsverbund. Im Zentrum der Arbeiten stehen die Arbeitsfelder und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, zu denen die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat), bei der Sie tätig sind, regelmäßig kommentierte Daten herausgibt. Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt gemeldet, dass 2007 für 28.700 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Erziehung in einem Heim oder in einer betreuten Wohnform begonnen hat. Das sind 17 Prozent mehr als noch 2006. Können Sie diesen Trend bestätigen?
Meines Erachtens ist es eher unwahrscheinlich, dass innerhalb eines Jahres die Zahl der „Neufälle“ in der Heimerziehung um 17 Prozent gestiegen sein soll. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass die amtliche Statistik zu den Hilfen zur Erziehung 2007 nach einem veränderten Erhebungskonzept und unter veränderten Rahmenbedingungen erstmalig in dieser Form durchgeführt worden ist. Alles in allem sind meiner Auffassung nach gegenwärtig Zeitvergleiche nur sehr eingeschränkt möglich und dann oftmals nur unter Vorbehalt aussagekräftig. Entsprechende Analysen aus der Vergangenheit von neu eingeführten oder überarbeiteten Teilerhebungen haben dies immer wieder gezeigt.
So mag es in diesem konkreten Fall durchaus sein, dass die Zahl der Neuzugänge in der Heimerziehung 2007 gegenüber dem Vorjahr zugenommen hat. Ein Anstieg um 17 Prozent erscheint mir jedoch auch im Lichte der sonstigen Entwicklungen seit 2001 zu hoch. So ist die Zahl der begonnenen Hilfen gemäß §34 SGB VIII zwischen 2001 und 2006 um eben 17 Prozent zurückgegangen. Auch sind die Ausgaben zwischen 2006 und 2007 um gerade einmal 4 Prozent gestiegen. Es ist zwar wenig zufriedenstellend: Aber man wird die 2008er-Erhebung abwarten müssen, um in dieser Hinsicht zuverlässige Aussagen treffen zu können. Ende des Jahres, vielleicht auch Anfang nächsten Jahres ist mit diesen Ergebnissen seitens des Statistischen Bundesamtes zu rechnen.
Wenn man einmal von den aktuellen Entwicklungen absieht: Leben heute mehr oder weniger junge Menschen in stationären Einrichtungen der Heimerziehung als noch vor 25 oder 30 Jahren?
In den 1970er- oder auch in den 1980er-Jahren lebten weitaus mehr Kinder und Jugendliche in Heimen als in den 1990er- oder auch den 2000er-Jahren. Wurden beispielsweise für 1975 auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik noch knapp 79.000 Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Heimerziehung erfasst, so lag deren Zahl 2005 in den westlichen Bundesländern und Berlin bei etwas mehr als 42.000. Zwar liegt die Zahl der Minderjährigen in Westdeutschland heute auch um 3 Millionen niedriger als vor 30 Jahren, doch das reicht als Erklärung für die Halbierung der Heimkinderzahlen nicht aus. So hat sich mittlerweile – nicht zuletzt angestoßen durch das vor nunmehr vor fast 20 Jahren in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfegesetz – ein beachtliches Spektrum an ambulanten und teilstationären, also an familienunterstützenden und -ergänzenden Leistungen der Hilfen zur Erziehung in den Kommunen etabliert. Die Reaktionsmöglichkeiten des Hilfesystems für Familien mit Erziehungsschwierigkeiten haben sich somit erheblich erweitert. Die Heimerziehung hat, wenn man so will, heute keine Monopolstellung mehr, wenn es um Antworten der Kinder- und Jugendhilfe auf familiäre Krisen und/oder entwicklungs- bzw. verhaltensauffällige junge Menschen geht. Vielmehr ist sie heute eine notwendige, bei bestimmten Problemkonstellationen unverzichtbare Leistung bzw. Interventionsform in einem ausdifferenzierten Hilfespektrum der Kinder- und Jugendhilfe.
Warum wird eine Heimerziehung überhaupt notwendig? Differenziert die Statistik zwischen Kindern, die in einem Heim untergebracht werden, weil sie selbst gefährdet sind, und denen, die für andere eine potenzielle Gefahr darstellen?
Betrachtet man die Kinder- und Jugendhilfestatistik einmal als Instrument einer empirischen Dauerbeobachtung für die Kinder- und Jugendhilfe, und in diesem Falle speziell für die Heimerziehung, so war es in der Vergangenheit schon ein wenig bedauerlich, dass dabei keine Aussagen zu den Gründen für eine Heimunterbringung möglich waren. Diese Zeiten sind nun vorbei. Jährlich werden uns die Statistischen Ämter mit der Veröffentlichung der Daten zumindest Anhaltspunkte über die Ursachen für die Notwendigkeit einer Heimerziehung liefern. Dabei können die Fachkräfte in den Jugendämtern beim Ausfüllen der Bögen bis zu drei Angaben machen.
Aber konkret zu den Gründen: Natürlich wusste man auch schon vorher, dass der Ausfall eines oder beider Elternteile, die Ablehnung oder auch das mitunter dramatische ‚Scheitern’ der Elternschaft (einschließlich einer Überforderung durch die Elternverantwortung), massive Entwicklungsprobleme sowie Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu Persönlichkeitsstörungen bei den Kindern und Jugendlichen das Spektrum an Ursachen für die Notwendigkeit einer Heimerziehung ausmacht. Mit den Ergebnissen der Statistik kann man hierzu nun aber einiges genauer analysieren. Unter dem angesprochenen Aspekt einer Gefährdung von Kindern und Jugendlichen zeigt sich dabei zum Beispiel – ohne jetzt hier nach einzelnen Altersgruppen oder auch nach Jungen oder Mädchen zu unterscheiden –, dass in fast jedem zweiten Heimerziehungsfall der Grund in fehlenden Erziehungskompetenzen der Eltern liegt. In immerhin jedem vierten Fall lagen massive Defizite bei der Betreuung bzw. Förderung des jungen Menschen vor. Ähnlich hoch war die Zahl der Fälle, in denen aufgrund einer Kindeswohlgefährdung eine Heimerziehung unvermeidlich war. Zugleich ist auch die Zahl der jungen Menschen, die aufgrund von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung leben, keineswegs unerheblich. In 37 Prozent der Neufälle aus 2007 wurde die Notwendigkeit einer Heimerziehung zumindest auch auf dissoziales Verhalten des jungen Menschen zurückgeführt. In immerhin noch jedem fünften Fall waren es Entwicklungsstörungen und sogar in jedem vierten Fall spielten schulische bzw. berufliche Probleme eine entscheidende Rolle.
Allerdings sind – anders als man vielleicht angesichts der statistischen Befunde meinen könnte – die Ursachen für eine Heimerziehung nicht immer so eindeutig zu trennen, also nach der Gefährdung eines jungen Menschen einerseits sowie dem jungen Menschen als Gefahr für seine Umwelt oder auch mitunter für sich selbst andererseits. Gerade im Falle von Heimunterbringungen sind die Gründe für eine solche Hilfe oftmals auf mehreren Ebenen zu suchen.
Welche Lebensorte bietet Heimerziehung den jungen Menschen heute?
Die Realitäten in der Heimerziehung haben sich mittlerweile erheblich verändert. Nicht umsonst spricht der Gesetzgeber im § 34 SGB VIII von Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen. Das heißt, neben den nach wie vor vorhandenen „klassischen“ stationären Einrichtungen mit mehreren Gruppen im „Schichtdienstbetrieb“ hat sich das Spektrum der Wohn- und Lebensorte im Kontext der Heimerziehung erheblich erweitert. Etabliert haben sich inzwischen Formen, in denen zusammen mit den pädagogischen Fachkräften in mitunter familienähnlichen Lebensgemeinschaftsformen der Alltag gemeinsam organisiert und gestaltet wird. Die verschiedensten Varianten betreuter Wohnformen firmieren heute unter dem Begriff der Heimerziehung. Das geht so weit, dass im Rahmen von Wochengruppen für Kinder oder Jugendliche, regelmäßig Wochenenden mit den Eltern verbracht werden. Auch verschwimmen mitunter die Grenzen zur Vollzeitpflege. So werden beispielsweise Erziehungsstellen, das sind professionelle Pflegestellen, in manchen Bundesländern als Form der Heimerziehung betrachtet, während dieses Setting anderswo dem Pflegekinderwesen zugerechnet wird.
Eine Dezentralisierung und Ausdifferenzierung der Heimerziehung wird auch mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Zahlen zur Verteilung der Plätze deutlich. So entfielen Ende 2006 etwas mehr als 43 Prozent der vorhandenen Kapazitäten auf eher zentrale Einrichtungsformen. Aber ein fast ebenso hoher Anteil von etwa 40 Prozent ist dezentralen Unterbringungsformen sowie Jugendhilfestationen und Erziehungsstellen zuzuordnen. Rund 15 Prozent der Plätze entfielen auf teilstationäre Einrichtungen.
Auch diese Zahlen machen deutlich: Heimerziehung kann heute eigentlich nicht mehr wörtlich als „Erziehung in einem Heim“ genommen werden, sondern ist eher zu einem Synonym für das von der Kinder- und Jugendhilfe begleitete und mit gestaltete Aufwachsen von jungen Menschen an einem anderen Ort als der Familie geworden. Dass es dafür noch keinen anderen akzeptierten Begriff als den der Heimerziehung gibt – sieht man einmal von dem Begriff der „stationären Erziehungshilfe“ ab –, ist vielleicht sogar ein Problem mit Blick auf die öffentliche Wahrnehmung. Hier wird Heimerziehung oftmals immer noch ausschließlich verstanden als anstaltsähnliche Unterbringung in großen Institutionen.
Ende September war auf der Grundlage einer dpa-Meldung in gleich mehreren Medien berichtet worden, dass die Kinderheime voll sind. Auch Umschreibungen wie „überfüllt“ und „rappelvoll“ fielen in diesem Zusammenhang. Was weiß man über die Auslastung der Heimplätze, und wie viele Kinder leben eigentlich im Heim?
Über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik werden zwar Angaben zu den Kindern in Heimen, nicht aber zu dem darüber hinaus bestehenden Potenzial an weiteren Plätzen erfasst. Allerdings hat das Deutsche Jugendinstitut hierzu vor einigen Jahren eine Einrichtungsbefragung bei stationären und teilstationären Einrichtungen durchgeführt. Hierbei kam heraus, dass in etwa jeder dritten Einrichtung weniger als 80 Prozent der Plätze belegt waren. In deutlich mehr als jeder zweiten Einrichtung lag die Auslastungsquote zwischen 80 und 100 Prozent. In Einzelfällen waren die Einrichtungen auch überbelegt (6 Prozent). Aktuelle, für die Bundesrepublik repräsentative Ergebnisse liegen hierzu allerdings noch nicht wieder vor.
Führt man sich nun vor Augen, dass die Zahl der im Laufe eines Jahres in Obhut genommenen Kinder im Alter von unter 9 Jahren zwischen 2005 und 2008 je nach Altersgruppe um 70 bis 80 Prozent gestiegen ist, liegt es auf der Hand, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten der Einrichtungsträger zumindest an ihre Grenzen kommen können. Das ist die Folge einer erhöhten Sensibilität gegenüber Gefährdungslagen von Kindern in der Familie, aber auch sich verändernder Arbeitsweisen der Sozialen Dienste in Richtung einer erhöhten Interventionsbereitschaft. Allerdings ist hierbei nicht von Fällen der Heimerziehung im Kontext der Hilfen zur Erziehung mit beispielsweise dem üblichen Hilfeplanverfahren die Rede, sondern von vorläufigen Schutzmaßnahmen, in denen das Jugendamt bei unmittelbaren Gefährdungslagen und eskalierenden Krisensituation seiner Garantenpflicht gerecht werden muss.
Die Zahl der über einen längeren Zeitraum in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe lebenden Kinder ist hingegen im Vergleich zum Gesamtfallzahlenvolumen eher gering und in den letzten Jahren auch keineswegs übermäßig stark gestiegen. Der Anteil der unter 9-Jährigen von allen in Einrichtungen der Heimerziehung lebenden jungen Menschen lag 2007 bei gerade einmal etwas mehr als 10 Prozent. Das Durchschnittsalter liegt hier bei 14 Jahren, wobei die zahlenmäßig stärksten Gruppen die der 16- und 17-Jährigen sind. Auch der Anteil zum Beispiel der unter 9-Jährigen an den im Laufe eines Jahres gewährten Neuhilfen hat sich keineswegs erhöht. Im Jahre 2000 lag dieser Wert noch bei 13 Prozent, im Jahre 2007 bei 15 Prozent.
Blicken wir einmal auf die Beendigung dieser Hilfen und kommen zu der heiklen Frage nach der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Experten streiten seit Jahren über die möglichen, begrenzten oder kontraproduktiven Effekte insbesondere von geschlossener Unterbringung der „Problemfälle“. Jenseits dieser ideologischen Diskussionen haben Sie in Ihren aktuellen Untersuchungen nach dem Erfolg von sogenannten familienersetzenden „Hilfen zur Erziehung“ gefragt. Zu welchem Ergebnis sind sie gekommen?
Zunächst einmal muss man ja festhalten: Für die Hilfen zur Erziehung ist die Frage nach den Effekten und dem Erfolg ihrer Angebote nicht neu. Seit Jahrzehnten ist sie, besonders bei Formen wie Vollzeitpflege und eben Heimerziehung Gegenstand der empirischen Forschung. Und das ist auch richtig so. Wir brauchen angesichts der hohen Einzelfallkosten für den Kinder- und Jugendhilfeetat, aber auch insbesondere aufgrund der biografischen tiefgreifenden Bedeutung dieser Hilfeformen belastbare Erkenntnisse hierüber. Im Übrigen bin ich gar nicht so sicher, dass es noch andere Felder der Kinder- und Jugendhilfe gibt, die sich in den letzten Jahren so eingehend mit Fragen nach der eigenen Wirksamkeit auseinandergesetzt haben. Zu denken ist da zuletzt beispielsweise an das gerade abgeschlossene Projekt: Wirkungsorientierte Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung.
In unserer aktuellen Untersuchung haben wir Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den Gründen für das Ende einer Hilfe ausgewertet. Auch hier haben sich die Auswertungs- und Erkenntnismöglichkeiten gegenüber der alten Systematik verbessert. So wird nunmehr für jede Leistung erfasst, ob die Hilfe gemäß den vereinbarten Hilfeplanzielen oder in Abweichung von diesen beendet worden ist. Sicherlich darf die Aussagekraft dieses Merkmals nicht überbewertet werden, dennoch finden sich hier Hinweise auf eher erfolgreiche bzw. weniger erfolgreiche Hilfeverläufe.
Wenn man die „planmäßige Beendigung“ einmal als Erfolgskriterium zugrunde legt, so zeigen sich im breiten Spektrum der Hilfen zur Erziehung erhebliche Unterschiede. So liegt der Anteil der Hilfeplanabweichungen bei der Erziehungsberatung bei 16 Prozent, während für das Spektrum der ambulanten Leistungen ein Anteil von 29 Prozent ausgewiesen wird. Und bei den stationären Hilfen, also der Vollzeitpflege und der Heimerziehung, verfehlen sogar gut 42 Prozent der Hilfen ihr im Hilfeplan festgelegtes Ziel. Das ist aber keineswegs ein Beleg dafür, dass die interventionsorientierteren Hilfen angesichts einer deutlich geringeren „Zielerreichungsquote“ schlechter arbeiten. So einfach ist es nicht. Vielmehr deutet sich bei diesen Zahlen ein Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Probleme und der Erfolgswahrscheinlichkeit der Hilfe an.
Der Erfolg einer Hilfe ist also immer auch abhängig von der Schwere der Fälle. Gibt es denn darüber hinaus Faktoren, die den Verlauf einer Hilfe hin zu einer planmäßigen Beendigung begünstigen oder vielleicht auch behindern?
In der Tat scheint so etwas wie die Problembelastung eines jungen Menschen eine große Rolle für einen planmäßigen Verlauf einer Hilfe zu spielen. So deutet sich bei der Gewichtung der Einflussfaktoren mit Blick auf die Zielerreichung der Hilfen an: Je jünger die Kinder bei Ende der Hilfe sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, gemäß Hilfeplan zum Abschluss zu kommen. Entwicklungspsychologisch verweist dies sicherlich auf die zunehmenden pädagogischen Herausforderungen mit steigendem Lebensalter der jungen Menschen. Diese könnten aus der Perspektive professionellen Handelns nicht zuletzt mit der Schwierigkeit verbunden sein, angemessene Zielformulierungen zwischen den Beteiligten zu vereinbaren. Darüber hinaus zeigt sich aber auch, dass mit steigender Dauer der Hilfen die Wahrscheinlichkeit einer geplanten Beendigung steigt. Zusammengenommen legen diese Befunde die Vermutung nahe, dass bei einer länger andauernden Problembelastung die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen familienersetzenden Hilfe sinkt. Das wird man aber noch eingehender untersuchen müssen.
Neben dem Alter und der Dauer hat offensichtlich auch die familiäre Situation einen Einfluss auf geplante bzw. ungeplante Beendigungen von familienersetzenden Hilfen. Bei Heranwachsenden aus Familien mit Migrationshintergrund, in denen die beiden Merkmale Zuwanderung und nichtdeutsche Familiensprache zusammenkommen, ist die Gefahr größer, das Ziel des Hilfeplans zu verfehlen, als bei Kindern ohne Migrationshintergrund. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang: Weder die Familienform noch die ökonomischen Ressourcen der Familie spielen offenbar eine annähernd so große Rolle für die Erfolgsaussichten einer Hilfe wie der Migrationshintergrund der jungen Menschen. Möglicherweise berücksichtigen die familienersetzenden Hilfen die Besonderheiten der Lebenssituation dieser jungen Menschen noch zu wenig. Hier scheinen verstärkte Anstrengungen in der Form notwendig, der kulturellen Herkunft der jungen Menschen noch besser gerecht zu werden.
Alles in allem stellen sich aber derzeit noch mehr Fragen, als Antworten gegeben werden können. Weitere differenziertere Analysen werden hier folgen müssen. So wird beispielsweise zu untersuchen sein, in welchen familiären Konstellationen oder auch bei welchen Problemlagen Hilfeverläufe zu einem höheren Anteil planmäßig verlaufen. Auch wird man sich die Fallverläufe mit einem vorausgehenden Sorgerechtsentzug mit Blick auf eine planmäßige Beendigung noch einmal ansehen müssen. In diesem Zusammenhang werden auch die Ergebnisse zu den Hilfen interessant, die mit einem Freiheitsentzug verbunden sind.
Herr Pothmann, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
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Forschungsverbund DJI – TU Dortmund
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Kontakt
Dr. Jens Pothmann (Forschungsverbund DJI – TU Dortmund, AKJStat)
Technische Universität Dortmund
Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie
Forschungsverbund
CDI-Gebäude, Vogelpothsweg 78
44227 Dortmund
Telefon: 0231/755-5420
E-Mail: jpothmann@fk12.tu-dortmund.de
DJI Online / Stand: 1. Oktober 2009
Forschungsverbund DJI – TU Dortmund
Ziel des im September 2002 gegründeten Forschungsverbunds ist es, gemeinsame Forschungsprojekte und Fachveranstaltungen durchzuführen im Themenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe, der Familien-, Jugend- und Geschlechterforschung, der sozialen Dienste und Berufe sowie zu den Tätigkeiten jenseits von Lohn- und Familienarbeit (bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Zivil- und Freiwilligendienste). Innerhalb des Forschungsverbundes bereitet die Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik die Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik nutzerfreundlich auf und liefert regelmäßig fachliche Kommentierungen. Darüber hinaus entwickelt sie im Dialog mit Statistischen Ämtern sowie der Fachpraxis, Politik und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe Vorschläge zur Weiterentwicklung der Statistik.
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IzKK - Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
Das IzKK ist eine bundesweite, interdisziplinäre Informations-, Beratungs- und Vernetzungsstelle zur Unterstützung der primären, sekundären und tertiären Prävention von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung. Als nationale wie internationale Schnittstelle zwischen Forschung, Praxis und Politik fördert es die Transparenz und produktive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Feldern.
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Nationales Zentrum Frühe Hilfen
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Jugendinstitut (DJI) haben gemeinsam die Trägerschaft für das multiprofessionelle „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ übernommen. Das Zentrum soll einen Beitrag dazu leisten, den Schutz von Kleinkindern vor Vernachlässigung und Gewalt zu verbessern. Es unterstützt die Praxis dabei, Risiken früher und effektiver zu erkennen und adäquate Hilfen bereit zustellen. Die gemeinsame Trägerschaft soll beispielgebender Ausdruck sein für die Entwicklung multiprofessioneller Kooperationen im Arbeitsfeld „Frühe Hilfen“.
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DJI Projekt Jugendhilfe und sozialer Wandel - Leistungen und Strukturen (Phase V)
Erhebungen bei Einrichtungen der (teil)stationären erzieherischen Hilfen
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DJI Projekt
Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfe, Psychiatrie und Justiz
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DJI Thema 2008/04
Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen
Was tun, wenn schwierige Kinder und Jugendliche sich der erzieherischen Einflussnahme von Familie, Schule und Jugendhilfe komplett verweigern? In Deutschland gibt es immer noch die Möglichkeit, diese "Fälle", meist Kinder mit problematischen Biografien, zeitweise in geschlossenen Heimen unterzubringen. Ein Zeichen der Kapitulation oder letztes Hilfsmittel beim Erziehungsversuch? Ein DJI-Projekt untersucht die „Freiheitsentziehenden Maßnahmen“.
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DJI Online Thema 2008/09
Gemeinsam stärker – multiprofessionelle Kooperation im Bereich Frühe Hilfen
Zu viele traurige Kinderschicksale rücken immer wieder unser aller Verantwortung in das öffentliche Bewusstsein, Kinder effektiver vor Kindesvernachlässigung und -misshandlung zu schützen als bisher. Ein verbesserter Schutz vor Gefährdung soll u.a. durch eine stärkere Verzahnung von Hilfen des Gesundheitswesens mit der Kinder- und Jugendhilfe erreicht werden. Vor dem Hintergrund dieses multiprofessionellen Ansatzes richtete der Bund im Jahr 2007 zur Entwicklung und Implementierung effektiverer Hilfesysteme das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) ein – in gemeinsamer Trägerschaft des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
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DJI Thema 2009/04
Genau hinschauen! Chancen und Grenzen der Prävention von Jugendgewalt
Das DJI befasst sich seit Jahren in unterschiedlichen Kontexten mit dem Thema Jugendgewalt, deren Ursachen und Folgen sowie möglicher Prävention. Insbesondere die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention am DJI trägt dazu bei, die in der Bundesrepublik vorhandenen kriminalpräventiven Ansätze und Projekte im Bereich von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz stärker aufeinander zu beziehen.
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DJI Online Thema 2009/08
Sozialpolitik des Kindes- und Jugendalters
Mit dem Antritt des neuen Leiters Dr. Jan Skrobanek steht die DJI-Außenstelle des Deutschen Jugendinstituts in Halle organisatorisch und inhaltlich vor einer Neuausrichtung. Im Zentrum der Forschungsarbeiten werden verstärkt die Übergänge von Jugendlichen zwischen Schule und Arbeit, die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen sowie die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund stehen. Auf dieser wissenschaftlichen Grundlage können Jugendsozialpolitik und Jugendsozialarbeit den Herausforderungen besser begegnen.
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DJI Online Thema 2009/05
Pflegekinder und ihre Familien: Chancen, Risiken, Nebenwirkungen
Im Zusammenhang mit eklatanten Fällen von Kindesvernachlässigung wird zunehmend auch die zeitweise Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien thematisiert. Das DJI hat 1987 ein Handbuch „Beratung im Pflegekinderbereich" veröffentlicht, das zum Standardwerk der Pflegekinderhilfe wurde. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, eine gewandelte Landschaft der Pflegekinderdienste sowie eine geänderte Rechtslage waren Anlass für ein neues „Handbuch Pflegekinderhilfe“ des DJI, das Mitte 2009 erscheinen wird. Grundlage für das Handbuch sind Erkenntnisse aus dem seit August 2005 laufenden, gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) durchgeführten und vom Bund geförderten Forschungsprojekt des DJI, das nun abgeschlossen ist.
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DJI Online Thema 2008/04
Alles aus einer Hand: Familie im Zentrum
Die Anforderungen an Eltern, an Familien wachsen. Wie bekommen Eltern Beruf und Familie unter einen Hut? Wohin wende sie sich, wenn Erziehungsprobleme entstehen? Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es viele, aber wo und wann? Eine Hilfe kann es für Familien sein, sie dort zu finden, wo viele von ihnen ohnehin jeden Tag einmal sind: Denn 90 Prozent der Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen einen Kindergarten. Deswegen weist der Trend, Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren auszubauen, die Betreuung, Bildung UND Beratung unter einem Dach anbieten bzw. mit anderen familienbezogenen Dienstleistungsanbietern eng zusammenarbeiten, in die richtige Richtung, wenn es um die Förderung der Kinder und maßgeschneiderte Unterstützungsangebote für Familien geht.
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Externe Links
Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe - AFET
Evangelischer Erziehungshilfeverband - EREV
Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen
Fachkräfteportal Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt – Kinder- und Jugendhilfestatistiken
Verein Ehemalige Heimkinder mit Anlaufstelle
DJI Online / Stand: 1. Oktober 2009