
Fettleibigkeit, Magersucht und problematisches Ernährungs- und Bewegungsverhalten bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind neben teilweise exzessivem Alkoholkonsum sowie dem Anstieg psychosozialer Auffälligkeiten die Phänomene, die die aktuellen gesundheitlichen Probleme von Kindern und Jugendlichen andeuten. So die Ergebnisse des Gesundheitsmonitorings des Robert-Koch-Instituts (RKI), auf die sich der 13. Kinder- und Jugendbericht u.a. bezieht. Den aktuellen Gesundheitszustand der Jugendlichen in Deutschland hat RKI-Referent Thomas Lampert für DJI Online zusammengefasst.
Vor diesem Hintergrund hat der 13. Kinder- und Jugendbericht bilanziert, welche Funktion die Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der gesundheitsbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung derzeit hat und welche sie – im Verbund mit anderen gesundheitsrelevanten Institutionen (Schule, Gesundheitssystem etc.) – einnehmen könnte und sollte. Zu den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zählen neben Eltern- und Familienbildung, Frühen Hilfen und früher Förderung die Kindertagesbetreuung (in Krippen, Kindergärten und Horten und bei Tagespflegepersonen), die offene und verbandliche Jugendarbeit (Sport- und Freizeitangebote), die Hilfen zur Erziehung, der Jugendschutz und Präventionsangebote im Bereich jugendlicher Delinquenz, Kriminalität und Gewalt sowie die schulbezogene Jugendsozialarbeit und die Jugendberufshilfe.
Die Bilanz lautet: Ein Großteil der Angebote zur Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe ist derzeit punktuell und projektförmig organisiert; flächendeckende integrierte Regelangebote finden sich – mit Ausnahme der Kindertagesbetreuung – noch zu selten. Weit verbreitet sind konzeptionell wenig trennscharfe, implizite Formen der gesundheitsbezogenen Prävention. Es mangelt an kontinuierlichen Angeboten für Kinder chronisch sucht- und psychisch kranker Eltern sowie an therapeutischen Hilfen für traumatisierte Kinder. Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen werden noch zu sehr unter dem Aspekt ihrer Einschränkungen wahrgenommen. Durchgängig besteht ein ausgewiesener Mangel an Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie zur Evaluation der in der Praxis realisierten Angebote.
Der 13. KJB empfiehlt daher, fachliche Standards zu setzen. Besondere Bedeutung kommen dabei der Förderung des achtsamen Umgangs mit dem eigenen und fremden Körper, der Sprache und Kommunikation sowie der Ausbildung von Kohärenzgefühl und Selbstwirksamkeit zu. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte sowie die Ausbildung entsprechender institutioneller Kulturen. Notwendig ist vorrangig der flächendeckende Auf- und Ausbau von Netzwerken, in denen die Angebote von Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitssystems und der Behindertenhilfe zielgruppenspezifisch gebündelt werden. Um Systembrüche zu überwinden – so Dr. Christian Lüders (DJI) und Dr. Hanna Permien (DJI) im Interview – fordert der 13. KJB, endlich die Jugendlichen ins Zentrum der Überlegungen zu stellen und nicht mehr aus der Perspektive der Systeme heraus zu argumentieren.
Das gilt für die frühe Förderung von Familien ebenso wie für die Kindertagesbetreuung und die Schnittstelle zur Schule und ganz besonders für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, wie auch Christiane Bopp (Deutscher Caritasverband) im DJI-Gespräch betont. Sie fordert Grundkonzepte von Prävention und Gesundheitsförderung, die „ohne Einschränkung auf alle Kinder und Jugendlichen Anwendung finden können“. Junge Menschen mit Behinderungen dürften nicht „in den toten Winkel der Gesetzgebung“ geraten.
Gefordert wird im 13. KJB ferner ein bundesweites Register für Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung sowie ein besseres Gesundheitsmonitoring u. a. auch auf kommunaler Ebene, das mit der Bildungsplanung und Jugendhilfeplanung gekoppelt ist. Notwendig sei zudem eine stärkere fachliche Aufmerksamkeit für die steigenden gesundheitlichen Belastungen während des Schul- und Jugendalters. Medikamente allein seien keine Lösung für Ernährungsprobleme, Übergewicht, chronische Erkrankungen wie Allergien und psychosoziale Probleme wie ADHS, Sucht oder Depressionen.
Wie Prof. em. Dr. Heiner Keupp im DJI-Gastbeitrag zusammenfassend formuliert, weist die Sachverständigenkommission im 13. KJB außerdem mit Nachdruck darauf hin, die Bekämpfung der Armut als „vorrangiges nationales Gesundheitsziel“ anzusehen. Neben der Investition in Bildung gehöre dazu die Verbesserung der materiellen Lage aller Haushalte mit Kindern, vor allem Armer, Alleinerziehender, Arbeitsloser und MigrantInnen.
DJI Online / Stand: 1. Juli 2009
Interview mit Dr. Christian Lüders, Leiter der Abt. Jugend und Jugendhilfe (DJI)
und Dr. Hanna Permien, Abt. Jugend und Jugendhilfe (DJI)
„Was kann die Kinder- und Jugendhilfe zur Gesundheit der Jugendlichen beitragen?“ mit Dr. Christian Lüders, Leiter der Abt. Jugend und Jugendhilfe (DJI) und Dr. Hanna Permien, Abt. Jugend und Jugendhilfe (DJI)
„Erkennen – Bewerten – Handeln“, so lautet der Titel einer vom Robert-Koch-Institut gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegebenen Veröffentlichung zum Thema Gesundheit von Kindern- und Jugendlichen. Der vom Robert-Koch-Institut erstellte Kinder- und Jugendgesundheitssurvey KIGGS hat in den letzten Jahren umfassende Daten dazu erhoben und ausgewertet. Allerhöchste Zeit also zum Handeln. Das Bundesministerium für Gesundheit hat 2008 eine Strategie zur Gesundheitsförderung formuliert. Auch der 13. Kinder- und Jugendbericht hat die Gesundheit von jungen Menschen zum Thema. Wie kam es dazu?
Dr. Christian Lüders: Das war eine Entscheidung der Bundesregierung. Das Deutsche Jugendinstitut war als geschäftsführendes Institut mit der Umsetzung betraut. Die turnusmäßige Erstellung von Kinder- und Jugendberichten ist ja laut Sozialgesetzbuch (SGB) VIII gesetzlich vorgeschrieben. Jeder dritte Bericht befasst sich mit der Situation von Kindern und Jugendlichen sowie den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe allgemein. Die weiteren Berichte setzen thematische Schwerpunkte, die von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgewählt werden. Im 12. Kinder- und Jugendbericht (KJB) ging es beispielsweise um Bildung vor, während und neben der Schule. Und im 13. KJB standen die Gesundheitsförderung und die gesundheitsbezogene Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe im Zentrum.
Wir haben also keinen Gesundheitsbericht erstellt. Dies leistet ja z.B. das bereits vorhin erwähnte Robert-Koch-Institut. Sondern uns ging es vorrangig um die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich ...
Dr. Hanna Permien: ... natürlich basierend auf dem aktuellen Kenntnisstand zur gesundheitlichen Situation der Kinder und Jugendlichen, den wir in einem Kapitel des 13. KJB ausführlich zusammenfassen – gegliedert nach „gesundheitsrelevanten Entwicklungsthemen“, die analog zum SGB VIII die Alterspanne bis 27 Jahren umfassen. Entlang dieser Themen haben wir uns mit gesundheitlichen Störungen und Schwierigkeiten befasst, konzentriert auf Erscheinungsbilder der neuen Morbidität, im Volksmund Zivilisationskrankheiten genannt, aber auch mit gesundheitsfördernden Faktoren. Zugrunde lag unserer Arbeit das Gesundheitsverständnis der WHO, das nicht nur die körperliche, sondern auch die geistig/seelische und soziale Gesundheit sowie die entsprechenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen betont.
Die Gesundheit der Kinder wird gemeinhin als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Vor allem aber sind erst einmal die Eltern gefordert. Deren Verantwortung für die gesunde Entwicklung des Nachwuchses beginnt ja schon während der Schwangerschaft. Gibt es in dieser frühen Phase bereits Ansatzpunkte für die Kinder- und Jugendhilfe?
C.L.: Nicht direkt, denn die Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) sind ja die Kinder und die müssen laut derzeitiger Interpretation des SGB VIII dafür erst einmal geboren sein. Eine Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit den Eltern hat immer das vorrangige Ziel, die Kinder zu unterstützen. In der Zeit vor der Geburt ist es derzeit für die KJH noch problematisch, aktiv zu werden und Leistungen zu erbringen – es sei denn, die werdenden Mütter gehören zum Klientel der Kinder- und Jugendhilfe.
Sobald die Kinder auf der Welt sind, gibt es dann die allgemeinen Unterstützungsangebote der Familienbildung und Familienförderung wie Elternbriefe und Fortbildungsangebote mit ihrer klassischen „Kommstruktur“, d.h. die Eltern müssen sich in der Regel auf den Weg zu diesen Angeboten machen. Immer mehr Angebote wählen aber neue Wege, indem sie versuchen, von sich aus in Kontakt mit den Eltern zu kommen. Darüber hinaus kommt die KJH zum Einsatz bei krisenhaften, belastenden oder das Kindeswohl gefährdenden Konstellationen.
Bei Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung oder Misshandlung werden unter dem Stichwort „Frühe Hilfen“ in jüngerer Zeit große Anstrengungen unternommen, die beteiligten Institutionen besser zu vernetzen. Welche Rolle spielt dabei die Kinder- und Jugendhilfe?
H.P.: Das DJI wirkt derzeit über das Nationale Zentrum Frühe Hilfen aktiv daran mit, diese Systemverzahnung zu optimieren. Ein Beispiel: Wenn eine Hebamme, die die Familie des Neugeborenen einige Wochen lang betreut, erkennt, dass das Baby nicht gut versorgt wird, wird sie frühzeitig die Kinder- und Jugendhilfe einschalten. Meist haben die Familien allerdings große Angst, dass das Jugendamt ihnen die Kinder „wegnehmen“ könnte. Wenn das Ineinandergreifen gelingen soll, muss nun die Kinder- und Jugendhilfe von den Hebammen so eingeführt werden, dass sie nicht als Bedrohung, sondern wirklich als Hilfe empfunden wird. Dann kann z.B. eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) eingerichtet werden, die regelmäßig die Familie besucht und der Mutter hilft, das nötige Feeling für das Kind und seine körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zu entwickeln und in Kooperation mit dem Kinderarzt sicher stellt, dass das Kind gut betreut wird.
Die nächste Station für die Kinder sind die Kinderkrippen und Kindergärten. In welche Zuständigkeit fallen die Einrichtungen und die Ausbildung der ErzieherInnen?
C.L.: Der Kindergarten ist ja die Institution der Kinder- und Jugendhilfe, die als erste in der Breite die Gesundheitsförderung thematisiert, sie explizit in ihre Bildungspläne aufgenommen und mehr oder weniger ausgeprägt in den Alltag der Kita-Praxis eingeführt hat. Gesunde und genussvolle Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung, die Schulung der Sinne, Zahnhygiene, Unfallprävention und anderes mehr stehen vielerorts auf dem Programm. Auch die Krankenkassen suchen die Kooperation mit den Kitas, weil sie die Chance nutzen möchten, präventiv möglichst früh möglichst viele Kinder zu erreichen.
Zuständig für die Bildungspläne sind die Bundesländer, was naturgemäß zu unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen führt. Auch wird in den einzelnen kommunal geführten, kirchlichen oder freien Kindertagesstätten das Thema Gesundheit graduell unterschiedlich umgesetzt. Insgesamt ist die Situation in der Praxis recht gut, allerdings könnte die Kindergesundheit in der Qualifizierung der ErzieherInnen noch einen höheren Stellenwert bekommen.
H.P.: Entscheidend für eine erfolgreiche Arbeit der Kindertagesstätten in punkto Gesundheit ist nach unseren Erkenntnissen außerdem, wie gut es den ErzieherInnen gelingt, die Eltern mit einzubeziehen. Denn gerade bei den Themen Ernährung und Bewegung kann nicht nachhaltig gearbeitet werden, wenn sich die Arbeit ausschließlich auf die Zeit in der Einrichtung bezieht. Auch hier könnten die ErzieherInnen in ihrer Aus- und Fortbildung noch besser auf die Zusammenarbeit mit den Familien vorbereitet werden. Denn es gilt ja, die unterschiedlichsten Lebensweisen, kulturellen Hintergründe und Essgewohnheiten zu berücksichtigen.
C.L.: Eine auf gegenseitigem Respekt gegründete funktionierende Erziehungspartnerschaft ist ja ohnehin – auch über das gesundheitliche Wohlergehen der Kinder hinaus – von Vorteil.
H.P.: Von Vorteil für eine gesunde Lebensführung sind übrigens eine gute Bildung und ein entsprechender Einkommensstatus. Der 13. Kinder- und Jugendbericht betont deswegen, wie ungleich die Chancen für ein gesundes Aufwachsen verteilt sind. Salopp ausgedrückt: Wer arm ist, ist mehr krank und stirbt früher.
Da könnte mit gesunder Verpflegung für alle Kinder in den Kindergärten doch prima gegensteuert werden. Ist Bio-Essen in den Kindertagesstätten schon Standard?
C.L.: Nein, sicher nicht. Hinsichtlich der Verpflegungsstandards gibt es eine große Bandbreite, die von den finanziellen Budgets der Kommune, der Träger und nicht zuletzt der Eltern abhängt. Einige Tagesstätten handhaben das sehr locker und setzen andere Schwerpunkte – zum Beispiel im kreativen oder naturwissenschaftlichen Bereich; andere Tagesstätten schreiben den Eltern genau vor, welche Brotzeit sie ihren Kindern mitgeben dürfen, wieder andere verzichten ganz auf mitgebrachte Speisen und bereiten mit den Kindern gemeinsam Rohkostteller oder Obstsalate zu.
H.P.: Das gemeinsame Zubereiten und das Essen in der Gruppe sind außerdem ganz wichtige Erfahrungen für viele Kinder, die mitunter nur noch selten erleben, dass sich alle Familienmitglieder an den Tisch setzen und mit Genuss eine frisch zubereitete Mahlzeit essen. Kürzlich wurde übrigens vom Ministerium für Verbraucherschutz eine neue Richtlinie für das Essen in Kitas herausgegeben, die ähnlich wie bereits für das Essen in den Schulkantinen eine gesunde Mischung an Produkten vorsieht. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass hier ein Prozess im Gang ist, der der Kindergesundheit eine höhere Priorität einräumt als bisher.
Die gesundheitlichen Belastungen für Kinder nehmen zu, wenn sie ins schulpflichtige Alter kommen. Die Stichworte lauten Fehlernährung, Übergewicht, Magersucht, Bewegungsmangel, ADHS, Alkohol, Nikotin, Medikamenten- und Drogenmissbrauch – häufig eng verbunden mit diversen psychischen Erkrankungen. Ein „Gesundheitstag“ in der Schule pro Jahr wird nicht viel Abhilfe schaffen können. Soll und kann die Kinder- und Jugendhilfe ausbügeln, was in Elternhaus und Schule nicht geleistet wird oder werden kann?
C.L.: Um kein schiefes Bild entstehen zu lassen, möchte ich betonen, dass die im Durchschnitt zunehmenden Belastungen zwar während des Schulalters sichtbar werden, aber natürlich nicht zwingend durch die Schule zu verantworten sind. Schule wirkt nur zum Teil als Verursacher, vielfach als Verstärker, und häufig sind die gesundheitlichen Belastungen ganz einfach auf die „normalen“ Umbrüche im Kindes- und Jugendalter, auf die Identitätsfindungsversuche in der Pubertät zurückzuführen – und ein Teil der Störungen verschwindet auch wieder. Viele Erkrankungen werden übrigens gar nicht oder auch sehr spät sichtbar. Magersüchtige Mädchen sind zum Beispiel viel weniger auffällig als aggressive oder hyperaktive Jungen. Und gerade Magersucht – ein typisches Pubertätsphänomen – würde ich weder der Schule noch den Eltern anlasten. Vielmehr sind hier die Medien die Transporteure von vermeintlichen Idealbildern, denen die jungen Mädchen nacheifern.
H.P.: Jenseits all dieser Verantwortlichkeitsdiskussionen ist die Kinder- und Jugendhilfe hier natürlich gefordert. Sie hat sicher, z.B. über Jugendarbeit, in dem Alter auch oft einen besseren oder leichteren Zugang zu den Jugendlichen als Elternhaus oder Schule. Aber sie allein kann diese Aufgabe nicht bewältigen.
Sind die dafür notwendigen Kooperationen eher im kleinen kommunalen Netzwerk-Biotop zu suchen – oder könnte ein „großer Wurf“ gelingen, z.B. durch die flächendeckende Einführung der Ganztagsschule mit starker Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe?
C.L.: Die Kinder- und Jugendhilfe tritt ja schon zunehmend als Partner der Schulen – insbesondere bei deren Umwidmung in Ganztagsschulen – auf. Vor allem bei den Grundschulkindern ist dies zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen häufig der Fall. Da die gesamte Thematik Ganztagsschule aber Ländersache ist, wird es hier erst einmal nur für einen „regionalen“ Wurf reichen.
Daneben gibt es auf kommunaler Ebene sehr verschiedene Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendhilfe als offene Freizeittreffs, Jugendverbände, Sportvereine, ehrenamtliche Organisationen, Jugendfeuerwehr. Hier ist aber sicher noch ein stärkerer Austausch vor Ort mit anderen Partnern im Bereich Gesundheit möglich.
H.P.: Darüber hinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe in den vorher angesprochenen Fällen von belasteten Jugendlichen im Rahmen der Erziehungshilfen aktiv. Eltern können z.B. die Angebote der Erziehungsberatung nutzen, wenn sie Probleme haben, ihren Sohn vom Computer wegzubekommen und für sportliche Angebote zu interessieren oder wenn ihre Tochter Depressionen wegen ihres starken Übergewichts hat. Außerdem bietet die KJH die freiwillige Inanspruchnahme von Trainingsangeboten wie z.B. Konflikttrainings an. Aber auch Maßnahmen, die zum Beispiel Tendenzen zur Selbstverletzung oder Suizidgefährdung entgegenwirken, gehören zu den Angeboten. Hier ist dann natürlich die Kinder- und Jugendpsychiatrie ein wichtiger Partner der KJH.
Welche Anregungen gibt der 13. Kinder- und Jugendbericht für eine verbesserte Kooperation?
C.L.: Nun, neben dieser Schnittstelle zur Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die gesamte Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem zweifelsohne noch stark ausbaufähig. Als Eisbrecher haben hier die Anstrengungen im Rahmen der Frühen Hilfen bei Kindeswohlgefährdungen gewirkt. Diesen Schwung sollte man nun nutzen, um die Annäherung der beiden Systeme, die ja höchst unterschiedlich gestrickt sind, zu befördern. Diese strukturelle Verankerung einer Systemvernetzung ist sicher eine sehr große Herausforderung für die nächste Zukunft, die an vielen runden Tischen gut überlegt und diskutiert sein will.
H.P.: Dazu gehört, dass die Personen und Institutionen, die sich für die Gesundheitsförderung der Jugendlichen und für die Kooperation der Systeme einsetzen, auch politisch unterstützt und ausreichend finanziert werden. Dies geschieht im Gesundheitssystem in erster Linie über die Krankenkassen und bezogen auf die einzelnen Patienten. Und wenn man es nun – wie wir es tun – für sinnvoll hält, ärztliche Unterstützung in der Kinder- und Jugendhilfe zu haben, stellt sich z.B. die Frage, wie die Ärzte für ihre Leistungen, etwa für ihre Teilnahme an runden Tischen entlohnt werden.
Können Sie die mögliche Zusammenarbeit an einem konkreten Beispiel erläutern?
C.L.: Stellen Sie sich eine Mutter vor, die entdeckt, dass ihre Tochter magersüchtig ist. Diese kann zum Beispiel zu einer Beratungsstelle der Kinder- und Jugendhilfe gehen, um sich Hilfe zu holen. Wenn es angezeigt ist, wird diese Beratungsstelle die beiden auch noch an eine ärztliche Stelle verweisen. Die Beratungsstellen sind in der Regel gut informiert über die entsprechenden Anlaufstationen des Gesundheitssystems für diese Krankheitsbilder. Im umgekehrten Fall, wenn also die Mutter zunächst einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen würde, muss aber ebenso gewährleistet sein, dass ausreichend Informationen für die mögliche Hinzuziehung ausgewiesener Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen, wenn nicht an psychiatrische Fachärzte des Gesundheitssystems überwiesen wird.
H.P.: Ähnlich verhält es sich ja bei Kindern, bei denen die Diagnose ADHS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) lautet. Es ist ja mittlerweile klar, dass die Familien mit ADHS-Kindern wegen der starken Belastung häufig psychologisch-soziale Unterstützung benötigen. Hier sollten die Familien von den Ärzten auf die Möglichkeiten der KJH hingewiesen werden, die dann beispielsweise eine sozialpädagogische Familienhilfe einrichtet. Außerdem gibt es Jugendliche, die bei einer schweren psychischen Erkrankung nach der stationären Akutbehandlung in einer psychiatrischen Klinik nicht in ihre Familien zurückkehren können und in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht werden.
C.L.: Es gab in den letzten zehn Jahren zum Teil heftige Diskussionen, weil Ärzte bei bestimmten Krankheitsbildern die Jugendlichen an die Kinder- und Jugendhilfe verwiesen, weil die Krankenkassen schlichtweg für die Therapie z.B. von Lese-Rechtschreibstörungen nicht zahlten. Damals gab es einen enormen Anstieg der §35a SGB VIII-Fälle, d.h. der seelisch behinderten oder von seelischer Behinderung bedrohten Kinder, was eine Explosion der Kosten in der KJH zur Folge hatte und letztlich dazu führte, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe nun vorbehält, selbst zu entscheiden, welche Hilfe sie finanziert.
Diese beiderseitigen Abschiebe- bzw. Abschottungstendenzen, wenn es um die Finanzierung geht, müssen natürlich überwunden werden. Das geht nur durch ganz klare finanzielle Regelungen, um die aber gerungen werden muss. Denn die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen darf nicht zum Zankapfel der wenig passgenauen, weil nach unterschiedlichen Logiken und Finanzierungsweisen funktionierenden Systeme werden.
H.P.: Außerdem müssen wir ja nochmals ganz deutlich sagen: die Jugendhilfe kann ja gar nicht aktiv werden, wenn es um einen gesundheitlichen Bedarf geht, sondern nur, wenn ein erzieherischer Bedarf besteht! Dann ist die Pflichtleistung der Kinder- und Jugendhilfe gefordert.
C.L.: Um diese Systembrüche zu überwinden, brauchen wir dringend eine neue Sichtweise, die im 13. Kinder- und Jugendbericht formuliert ist. Wir müssen endlich anfangen, aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen heraus zu argumentieren und nicht aus der Perspektive der Systeme heraus. Die Frage muss lauten: Was brauchen die Kinder, um gesund aufwachsen zu können, und was können wir bzw. die Institutionen dafür tun? Und nicht: Wie passen wir das gesundheitliche Wohl und Wehe unserer Kinder den Systemlogiken an?
Dafür reichen aber der gute Wille, der ja bei allen Beteiligten durchaus vorhanden ist, und eine oberflächliche Sicht auf die Sache nicht aus. Das ist nicht mal eben in drei Monaten zu machen, sondern Kärrnerarbeit, die ganz konkret ins Detail der Strukturen hinein gehen muss.
Besonderes Augenmerk galt im 13. Kinder- und Jugendbericht den jungen Menschen mit Behinderungen. Thematisiert wird u.a. das derzeitige Zuständigkeitswirrwarr. Worin liegt das Hauptproblem?
H.P.: Dass zum Beispiel die Kinder- und Jugendhilfe für seelisch Behinderte und davon bedrohte zuständig ist, nicht aber für geistig und körperlich behinderte Jugendliche. Mischfälle wie Kinder mit Verhaltensproblemen als Folge einer geistigen Behinderung sind dann schwer zuzuordnen. Den Dschungel der gesetzlich vorgesehenen Mischfinanzierungen und der sogenannten Komplexleistungen müssen die beteiligten Eltern erst einmal durchdringen. Meist stehen sie verzweifelt vor der Frage: Wer ist zuständig? Oft werden sie von Pontius zu Pilatus geschickt.
Welchen konkreten Verbesserungsvorschlag formuliert der 13. KJB?
H.P.: Grundsätzlich gilt es, Systemgrenzen zu überwinden, über den Tellerrand hinauszudenken und Wege zu ebnen, um die gesetzlichen Möglichkeiten wirklich auszuschöpfen.
C.L.: Allerdings empfinden weite Teile der Fachwelt die Unterscheidung mit der künstlich gezogenen Trennlinie zwischen seelisch und geistig/körperlich Behinderten als nicht praxisnah, wenig einleuchtend und unangemessen. Dass diese Zuordnung eigentlich nicht sinnvoll ist, weiß man, seitdem es sie gibt – nämlich seit 20 Jahren.
Unter dem Stichwort „große Lösung“ wird deswegen die Debatte – nicht zuletzt durch die Stellungnahme der Bundesregierung zum 13. KJB – neu befeuert. Denkbar sind zwei Varianten: entweder alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen werden der Eingliederungshilfe (Behindertenhilfe) zugeordnet, wobei der erzieherische Bedarf dann weiter davon abgetrennt bliebe. Oder die – von vielen favorisierte – Lösung lautet: alle Kinder und Jugendlichen, seien sie behindert oder nicht behindert, gehören in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe. Das wäre allerdings ein Systemumbau allergrößten Ausmaßes, nämlich eine Kommunalisierung der gesamten derzeitigen Eingliederungshilfe und damit eine umfassende Änderung bis in die gesetzlichen Grundlagen hinein. Das wird sicher noch sehr intensiv diskutiert werden.
Die Kinder- und Jugendberichte werden alle vier Jahre erstellt. Das DJI war zum wiederholten Mal mit der Geschäftsführung betraut. Sie haben den 13. KJB in Rekordzeit erstellen müssen. Wie ist das Echo in der Öffentlichkeit bislang?
C.L.: Erfahrungsgemäß ist das Echo in der breiten Öffentlichkeit eher gering und die Resonanz in der Fachwelt braucht natürlich ihre Zeit. Der Bericht ist seit Ende Mai als Bundestagsdrucksache auf dem Dokumentenserver der Bundesregierung oder über die Homepage des DJI als Download verfügbar. Die durch das DJI und die Mitglieder der Fachkommission vorgenommene Vorstellung der Ergebnisse wird sich sicher bis in den Herbst dieses Jahres hineinziehen, beginnend mit der Fachtagung der AGJ (Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe), wo wir Ende Juni die Erkenntnisse des 13. KJB mit den Verbänden eingehend diskutiert haben.
Frau Permien und Herr Lüders, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
(Die Fragen stellte DJI Online Redakteurin Susanne John.)
Kontakt
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Tel: 089/62306-225
Mail: (DJI)
Tel: 089/62306-210/11
DJI Online / Stand: 1. Juli 2009
Auf einen Blick Der 13. Kinder- und Jugendbericht
Unter dem Titel „Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen“ widmet sich der 13. Kinder- und Jugendbericht dem Thema „Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe“. Die Geschäftsführung oblag dem Deutschen Jugendinstitut. Er wurde im Auftrag der Bundesregierung durch eine interdisziplinär zusammengesetzte Kommission von Sachverständigen unter Vorsitz von Prof. Dr. Heiner Keupp erstellt und im Januar 2009 der Bundesregierung übergeben. Zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung ist der Bericht als Bundestagsdrucksache Ende Mai 2009 erschienen.
Die Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes ist in §84 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes KJHG/SGB VIII gesetzlich verankert: In jeder Legislaturperiode legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht über die Lage junger Menschen sowie über die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vor.
Neben Bestandsaufnahmen und Analysen sollen die Berichte insbesondere auch Vorschläge und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe enthalten. Ferner soll jeder dritte Bericht einen Gesamtüberblick über die Jugendhilfe geben. Seit 1965 sind insgesamt dreizehn Kinder- und Jugendberichte vorgelegt worden (Details dazu unter Links)
Der 13. KJB gliedert sich in fünf Teile:
1) Konzeptionelle Grundlagen
2) Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
3) Schnittstellen – Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitssystem sowie Eingliederungshilfe und Rehabilitation
4) Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe
5) Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen – Leitlinien und Empfehlungen
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse sowie die dem Bericht und den Empfehlungen zugrunde liegenden Leitlinien wiedergegeben.
Vorbemerkung
A. Ergebnisse
B. Empfehlungen
C. Leitlinien
Fünf Ziele für die nächsten fünf Jahre
Vorbemerkung
Fettleibigkeit, Magersucht und problematisches Ernährungs- und Bewegungsverhalten bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind neben teilweise exzessivem Alkoholkonsum sowie dem Anstieg psychosozialer Auffälligkeiten die Phänomene, die auf die vorrangigen aktuellen gesundheitlichen Probleme von Kindern und Jugendlichen hindeuten.
Anknüpfend an die vielerorts stattfindenden Diskussion, wie diesen Herausforderungen am besten und effektivsten zu begegnen sei, hat der 13. Kinder- und Jugendbericht untersucht, welche Rolle die Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der gesundheitsbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung spielt und im Verbund mit anderen gesundheitsrelevanten Systemen (Gesundheitssystem, Schule etc.) einnehmen könnte und sollte. Grundlegend ist dafür die Einsicht, dass Gesundheit und Wohlbefinden von Heranwachsenden nicht mehr vorrangig oder gar allein in der Zuständigkeit des Gesundheitssystems gesehen werden können. Die Kinder- und Jugendhilfe ist schon qua gesetzlichem Auftrag aufgefordert, „alle Heranwachsenden in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten bzw. zu schaffen (§1 SGB VIII). Diesen Anspruch zu erfüllen ist gar nicht vorstellbar, ohne dass Gesundheit im Sinne von sozialem, seelischem und körperlichem Wohlbefinden mitbedacht wird.
Da es der Anspruch der Kinder- und Jugendhilfe ist, alle Heranwachsenden in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, hat sich die Kommission im Anschluss an die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, aber auch an das Sozialgesetzbuch (SGB IX) bemüht, dieser Aufgabe durch das konsequente Einnehmen einer inklusiven Perspektive gerecht zu werden. Die Kommission geht davon aus, dass Heranwachsende mit drohenden oder bereits manifesten Behinderungen das gleiche Recht und das gleiche Bedürfnis haben, die für ihr soziales, psychisches und physisches Wohlbefinden bestmögliche Förderung zu erfahren, wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen. Unter dieser Perspektive ist ein Leistungsangebot für behinderte Kinder und Jugendliche notwendig, das sich primär an der Lebenslage „Kindheit und Jugend“ orientiert und erst in zweiter Linie nach der Behinderung differenziert.
A. Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe: Ergebnisse
Zu den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe gehören die Eltern- und Familienbildung, die frühen Hilfen sowie die frühe Förderung, die Kindertagesbetreuung (in Krippen, Kindergärten und Horten und bei Tagesmüttern und -vätern), die offene und verbandliche Jugendarbeit (Sport- und Freizeitangebote), die Hilfen zur Erziehung, der Jugendschutz und Präventionsangebote im Bereich jugendlicher Delinquenz, Kriminalität und Gewalt sowie die schulbezogene Jugendsozialarbeit und die Jugendberufshilfe.
Über die verschiedenen Praxisfelder der Kinder- und Jugendhilfe hinweg bilanziert der 13. Kinder- und Jugendbericht zum aktuellen Stand von Gesundheitsförderung und Prävention:
1. Viele Angebote der Gesundheitsförderung: In allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe – wenn auch mit erkennbaren Unterschieden – stehen gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung mittlerweile auf der Tagesordnung.
2. Überwiegend zeitlich befristete Projektarbeit: Ein Großteil der vielfältigen Angebote ist allerdings punktuell und projektförmig organisiert. Das bedeutet: Sie sind zeitlich und thematisch begrenzt und mehr oder weniger deutlich vom Alltag abgehoben. Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung als flächendeckende integrierte Regelangebote finden sich demgegenüber – mit Ausnahme der Kindertagesbetreuung – noch zu selten.
3. Konzeptionelle Unschärfen: In der Kinder- und Jugendhilfe besteht erheblicher konzeptioneller Klärungsbedarf, um das eigene gesundheitsfördernde Potenzial bewusst auszuschöpfen und nach außen hin sichtbar zu machen.
4. Formenvielfalt bei Angeboten: Vorrangig lassen sich vier Formen expliziter gesundheitsbezogener Prävention und Gesundheitsförderung ausmachen: Information und Aufklärung, gesundheitspädagogische Projekte und Aktionen, gesundheitspädagogische Prävention sowie eingebettete Gesundheitsförderung. Diese Formen sind nicht immer ganz trennscharf und werden in der Praxis häufig kombiniert.
5. Implizit angelegte Förderung und Prävention weit verbreitet: Eine besondere konzeptionelle Herausforderung stellen jene zahlreichen Angebote dar, die, ohne dass dies ausdrücklich formuliert bzw. beabsichtigt wird, gesundheitsfördernd angelegt sind. Kennzeichnend für diese Angebote ist, dass sie sich zwanglos als bislang nicht bewusst wahrgenommene Formen der Gesundheitsförderung bzw. – in anderen Feldern – der gesundheitsbezogenen Prävention begreifen lassen. Dabei handelt es sich nicht nur um gleichsam implizite, nicht unmittelbar intendierte Nebenwirkungen einer gelungenen pädagogischen Praxis, sondern in vielen Fällen um konstitutive, aber bislang nicht als solche thematisierte Momente dieser Praxis. Was unter einem pädagogischen Blick als Unterstützung bei der Persönlichkeits- oder Identitätsbildung erscheint, ließe sich unter dem Blickwinkel von gesundheitsbezogener Prävention und Gesundheitsförderung als wichtiger Beitrag zur Ausbildung von Schutzfaktoren, Resilienz oder unter salutogenetischer Perspektive als konstitutiver Bestandteil von Lebenskohärenz beschreiben.
6. Zu wenig Angebote für spezifisch belastete Kinder: Für alle Altersgruppen gilt, dass es besonders an kontinuierlichen Angeboten für Kinder chronisch sucht- und psychisch kranker Eltern fehlt – ebenso wie an Sensibilität und pädagogischen und therapeutischen Hilfen für die Folgen von Traumatisierungen bei Kindern und Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen werden noch zu sehr unter dem Aspekt ihrer Einschränkungen wahrgenommen und zu wenig als Kinder mit dem Bedürfnis nach altersgerechter Teilhabe, die ihnen auch durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe – etwa in der Jugendarbeit – erleichtert werden könnte.
7. Mangelnde Evaluation: Es besteht ein ausgewiesener Mangel an Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie zur Evaluation der in der Praxis realisierten Angebote.
B. Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe: Empfehlungen
Um Verbesserungen in der Gesundheitsarbeit der Kinder- und Jugendhilfe anzustoßen, gibt der 13. KJB folgende Empfehlungen. Diese richten sich erstens an die Fachpraxis der Kinder- und Jugendhilfe, zweitens arbeitsfeldübergreifend an die beteiligten Institutionen in den gesundheitsbezogenen Netzwerken (neben Kinder- und Jugendhilfe vor allem Gesundheitssystem, Behindertenhilfe/Rehabilitation, Schule) und drittens an die Politik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
1. Fachliche Standards setzen: Gesundheitsförderung muss fachlicher Standard in der Kinder- und Jugendhilfe werden; besondere Bedeutung als Aufgaben für die Praxis kommen dabei der Förderung des achtsamen Umgangs mit dem eigenen und fremden Körper, der Sprache und Kommunikation sowie der Ausbildung von Kohärenzgefühl und Selbstwirksamkeit zu. Daraus ergeben sich eine Reihe von Herausforderungen, so u. a. für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Ausbildung entsprechender institutioneller Kulturen.
2. Gesundes Aufwachsen für alle ermöglichen: Die Strategien zur gesundheitsbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung müssen in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell stärker an den unterschiedlichen Verläufen gesundheitlicher Entwicklung und den jeweiligen Ressourcen von Mädchen und Jungen ausgerichtet werden. Zu beachten sind dabei vor allem Genderaspekte und die Bedingungen des Aufwachsens in Armutslagen, mit Migrationshintergründen und mit Behinderung. Entscheidend ist, dass diese Strategien vor allem auf der kommunalen Ebene ansetzen und greifen.
3. Spezielle Hilfe für Kinder kranker Eltern: Angebote für Kinder chronisch, sucht- und psychisch kranker Eltern sowie von Eltern mit Behinderungen müssen verbessert und die entsprechenden kooperativen Angebote ausgebaut werden.
4. Traumatisierte Kinder erkennen und unterstützen: Traumatisierte Kinder und Jugendliche brauchen mehr Aufmerksamkeit in den Hilfsangeboten. Im Kompetenzprofil der Fachkräfte müssen die Sensibilität für die Situation von traumatisierten Kindern und Jugendlichen und das Wissen um die Konzepte der Traumapädagogik einen höheren Stellenwert erhalten.
5. Kooperation der Systeme verbessern: Notwendig ist der flächendeckende Auf- und Ausbau von Netzwerken, in denen die Angebote von Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitssystems und der Behindertenhilfe zielgruppenspezifisch gebündelt werden. Das gilt für die frühe Förderung von Familien ebenso wie für die Kindertagesbetreuung, die Schnittstelle zur Schule und inklusive Unterstützungssysteme für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen.
6. Gesundheitsrisiken für Heranwachsende im Schulalter stärker beachten: Notwendig ist eine stärkere fachliche und politische Aufmerksamkeit für die gesundheitlichen Herausforderungen und Risiken des Schul- und Jugendalters, beginnend mit dem Schuleintritt. Die steigenden gesundheitlichen Belastungen (Ernährungsprobleme, Übergewicht, chronische Erkrankungen wie Allergien und psychosoziale Probleme wie ADHS, Sucht oder Depressionen) dürfen nicht nur medikalisiert werden.
7. Mehr Unterstützung für junge (alleinerziehende) Mütter: Bereits volljährige junge schwangere Frauen, die sich in belastenden, unsicheren Lebenssituationen befinden, bedürfen ergänzend zur medizinischen Schwangerschaftsvorsorge der besonderen Unterstützung – ggf. zusammen mit ihrem Partner. Im Interesse der gesunden Entwicklung und zum Schutz des Kindes stellt sich der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem eine komplexe Aufgabe: Sie schließt sowohl die berufliche und psychosoziale Förderung der Mütter ein als auch die Entwicklungsförderung der Kinder. Es bedarf der gesetzlichen Regelung, dass diese notwendige Unterstützung zukünftig vonseiten der Kinder- und Jugendhilfe in verbindlicher Kooperation mit dem Gesundheitssystem regelhaft erbracht werden kann.
8. Kinderschutz durch überregionale Vernetzung: Gefordert wird ein bundesweites Register für Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung sowie ein besseres Gesundheitsmonitoring (u. a. auch auf kommunaler Ebene, das mit der Bildungsplanung und Jugendhilfeplanung gekoppelt ist).
9. Armut als Gesundheitsrisiko verringern: Unter dem Stichwort „Verringerung ungleicher Gesundheitschancen als vorrangiges nationales Gesundheitsziel“ fordert die Sachverständigenkommission das Zusammenwirken aller beteiligten Ressorts. Dazu gehört neben der Investition in Bildung und Qualifikation auch die Verbesserung der materiellen Lage armer Haushalte mit Kindern – unter besonderer Berücksichtigung der sozioökonomischen Lage Alleinerziehender, Arbeitsloser und MigrantInnen – sowie die allgemeine Verbesserung der materiellen Lage von Haushalten mit Kindern.
C. Die Gesundheit der Heranwachsenden in der Gesellschaft: 12 Leitlinien
Der 13. KJB fußt, wie in Kapitel A des Berichts ausführlich dargestellt, auf dem Gesundheitskonzept der Ottawa-Charta der WHO, das körperliche, psychische und soziale Aspekte umfasst und Gesundheit nicht als die Abwesenheit von Krankheit versteht, sondern als ständige Bewegung auf einem Kontinuum zwischen den Polen Gesundheit und Krankheit, sowie den zentralen Konzepten der Salutogenese, Lebenskohärenz, Resilienz, Befähigung und Verwirklichungschancen. Dementsprechend hat der Bericht 12 Leitlinien formuliert, an denen sich eine zukünftige Gesundheitspolitik orientieren sollte.
1. Stärkung der Lebenssouveränität: Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen zielen auf eine Stärkung der Lebenssouveränität von Heranwachsenden durch die Verminderung bzw. den gekonnten Umgang mit Risiken und eine Förderung von Verwirklichungschancen, Entwicklungs- und Widerstandsressourcen.
2. Gesellschaftsbezug: Maßnahmen der Gesundheitsförderung und gesundheits-bezogenen Prävention müssen Antworten auf die Fragen beinhalten, in welche Gesellschaft Kinder und Jugendliche hineinwachsen und welche Ressourcen sie benötigen, um sich an dieser Gesellschaft aktiv beteiligen zu können. Sie bedürfen also einer zeitdiagnostischen Komponente.
3. Lebenswelt- und Kontextbezug: Die Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention der Kinder- und Jugendhilfe sind lebensweltbezogen zu entwickeln. Sie sind an den sozialräumlichen Kontexten der Heranwachsenden zu orientieren. Mädchen und Jungen sollten nicht lediglich als individualisierte Träger von medizinisch diagnostizierten Symptomen wahrgenommen und allein medizinisch bzw. medikamentös behandelt werden.
4. Förderung positiver Entwicklungsbedingungen: Kinder und Jugendliche wachsen in ihrer großen Mehrheit gesund, selbstbewusst und kompetent auf. Sie dürfen nicht unter einer generalisierten Risikoperspektive gesehen werden; notwendig sind vielmehr der Blick auf die positiven Entwicklungsbedingungen der nachwachsenden Generationen und Antworten auf die Frage, wie solche Bedingungen für alle Kinder und Jugendlichen gefördert werden können bzw. welcher unter-stützender Strukturen und gesellschaftlicher Investitionen es dazu bedarf. Im Wissen, dass sich ein gesundes Leben und Aufwachsen nicht einfach „naturwüchsig“ entwickeln, ist es ratsam, dass im Sinne von „good governance“ die schon geleisteten gesellschaftlichen Anstrengungen verdeutlicht und bestehende Errungenschaften gepflegt und ggf. ausgebaut werden.
5. Befähigungsgerechtigkeit: Es gibt gesellschaftliche Segmente, in denen ein gesundes Aufwachsen bedroht ist, weil in ihnen die erforderlichen Entwicklungs- und Widerstandsressourcen nicht vorhanden sind bzw. nicht an Heranwachsende weitergegeben werden können. Hier ist vor allem die wachsende Armut zu nennen, die in überproportionaler Weise Kinder und Jugendliche betrifft. Die Orientierung am Ziel der Befähigungsgerechtigkeit verpflichtet zu Fördermaßnahmen, die allen Heranwachsenden die Chance zum Erwerb der Entwicklungsressourcen geben, die zu einer selbstbestimmten Lebenspraxis erforderlich sind. Dabei gilt es, aktiv an den vorhandenen Ressourcen gerade sozial benachteiligter Heranwachsender anzuknüpfen, statt diese implizit und explizit zu entwerten.
6. Bildungsgerechtigkeit: Alle verfügbaren Daten belegen einen engen Zusammenhang nicht nur zwischen Einkommensarmut, sondern auch zwischen dem Bildungsgrad von Eltern und ihren Kindern und dem Grad an objektiver und subjektiver Gesundheit. Es gilt daher, allen Kindern und Jugendlichen möglichst früh formelle und informelle Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, um damit sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken und gesundheitliche Ressourcen zu stärken.
7. Inklusion: Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention (§24) haben alle Kinder, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, ein Recht „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit“. Insofern sind alle Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive auszurichten, die keine Aussonderung akzeptiert. Inklusionsnotwendigkeiten bestehen vor allem für Kinder, die in Armut aufwachsen, für Heranwachsende mit Migrationshintergrund und für Mädchen und Jungen mit behinderungsbedingten Handlungseinschränkungen. Sprach-, Status- und Segregationsbarrieren sind abzubauen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sind in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen (disability mainstreaming).
8. Achtsamer Körperbezug, kommunikativer Weltbezug, reflexiver Bezug: In jedem Lebensalter haben Mädchen und Jungen spezifische Kompetenzen zu erwerben, die für ein gesundes Heranwachsen von zentraler Bedeutung sind und die in ihrer Gesamtheit ihre Handlungsbefähigung ausmachen. Sie reichen vom frühen Aufbau sicheren Bindungen über Autonomiegewinnung, Erwerb von Sprache und Möglichkeiten kommunikativer Verständigung, Bewegungskompetenz, Beziehungsgestaltung, Welterschließung, Beheimatung im eigenen Körper, Umgang mit Grenzerfahrungen und Identitätsbildung bis hin zu Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsübernahme. Diese gesundheitsrelevanten Entwicklungsthemen lassen sich unter drei Perspektiven bündeln, die für die Gesundheitsförderung eine besondere aktuelle Relevanz haben: ein achtsamer Körperbezug, ein kommunikativer Weltbezug, ein reflexiver Bezug auf das eigene Selbst.
9. Lebensverlaufsperspektive: Gesundheitsförderung, die sich an einer Lebensverlaufsperspektive ausrichtet, wird der Förderung altersspezifischer Entwicklungsressourcen in den frühen Lebensphasen besondere Priorität einräumen, um möglichst gute Bedingungen für die weitere Entwicklung zu schaffen. Sie darf trotzdem die späteren Lebensphasen nicht vernachlässigen. Gerade das Schul- und Jugendalter zeigt einen besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf im Sinne der Erhöhung von Verwirklichungschancen, um die anstehenden gesundheitsrelevanten Entwicklungsthemen für sich selbst und bezogen auf die gesellschaftlichen Anforderungen befriedigend bewältigen zu können.
10. Interprofessionelle Vernetzung: Die bestehenden Systeme der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der Eingliederungshilfe und Rehabilitation müssen in einer Vernetzung auf kommunaler Ebene weiterentwickelt werden, sodass – bezogen auf die jeweiligen Personen und Gruppen – bedarfsgerechte, passgenaue Förderkonzepte gemeinsam gestaltet und realisiert werden können.
11. Von einer Anbieter- zu einer Akteursperspektive: Notwendig ist ein Paradigmenwechsel von einer Anbieter- zu einer Akteursperspektive. Förderprogramme haben sich an den Bedürfnissen und Handlungsmöglichkeiten von Heranwachsenden und deren Familien auszurichten. In der Konsequenz bedeutet dies eine verbindliche Partizipation der Heranwachsenden und ihrer Familien an den Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe und der anderen Akteure.
12. Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Gesundheitsförderung und Prävention bedürfen einer gesellschaftspolitischen Rahmung und Prioritätensetzung. In vielen Konstellationen, in denen Heranwachsende Förderung und Unterstützung benötigen und die in hohem Maße gesundheitsrelevant sind (Sozialpolitik, Armutsbekämpfung, Integration von MigrantInnen und Menschen mit Behinderung, Bildung, Ökologie), ist eine integrierte Gesamtpolitik erforderlich. Die Handlungsmächtigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und Rehabilitation sowie des Gesundheitssystems sind begrenzt und bedürfen einer gezielten Unterstützung der anderen Politikfelder.
Fünf Gesundheitsziele für die nächsten fünf Jahre
Die Sachverständigenkommission hat im 13. KJB fünf aus ihrer Sicht besonders dringliche Gesundheitsziele für die nächsten fünf Jahre formuliert und sie an überprüfbare Erfolgskriterien gekoppelt. Diese richten sich an alle für die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Verantwortlichen:
1. Frühe Förderung der Entwicklung von Kindern: Auf- und Ausbau einer flächendeckenden, breit angelegten und umfassenden kommunalen Infrastruktur zur frühen Förderung und Unterstützung von allen Familien von der Schwangerschaft bis ins Vorschulalter. Die Ziele: die systematische und frühe Förderung der Entwicklung von Kindern und die Reduktion der Fälle von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung in den nächsten fünf Jahren.
2. Ernährung und Bewegung: Kontinuierliche, fachlich qualifizierte Angebote der Bewegungsförderung und kostenfreie, gesunde Verpflegung für alle Heranwachsenden in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schule, ohne dass dies zu Kürzungen an anderer Stelle führt. Das Ziel: In den nächsten fünf Jahren steigt das Übergewicht bei Heranwachsenden nicht weiter an.
3. Sprache/Kommunikation: Verbesserung der frühen Sprachförderung, mit dem Ziel Sprachkompetenzen zu steigern – insbesondere von Kindern aus belastenden Lebenslagen und mit Migrationshintergrund. Das Ziel: 95 Prozent aller Kinder verfügen bei der Einschulung über adäquate Sprachkompetenzen.
4. Schulbezogene Gesundheitsförderung: Flächendeckender Auf- und Ausbau der Angebote und Netzwerke der gesundheitsbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung von Heranwachsenden im Schulalter im Rahmen von Maßnahmen und Angeboten schulbezogener Kinder- und Jugendhilfe. Das Ziel: Aufbau von schulbezogener Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der gesundheitsbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung, beginnend mit dem Primarbereich und insbesondere in der schulischen Ganztagsbetreuung, in mindestens 25 Prozent aller Schulen und Schultypen in den nächsten fünf Jahren.
5. Psychosoziale Entwicklung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter: Umfassendere Unterstützung der psychosozialen Entwicklung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer immer komplexer werdenden Gesellschaft. Die Ziele: Die psychosozialen Auffälligkeiten von Jugendlichen sind in fünf Jahren um 10 Prozent vermindert. Überprüfung der Auftretenshäufigkeiten von psychischen und Verhaltensauffälligkeiten bei der nächsten umfassenden Untersuchung (z. B. im Rahmen einer KiGGS-Fortschreibung).
Links
DJI-Projekt: Geschäftsführung 13. Kinder- und Jugendbericht
13. Kinder- und Jugendbericht (Download)
DJI Online / Stand: 1. Juli 2009
Blick von außen II 
von Prof. em. Dr. Heiner Keupp, Sozialpsychologe (LMU München)
Die Basisphilosophie des 13. Kinder- und Jugendberichts von Prof. em. Dr. Heiner Keupp, Sozialpsychologe (LMU München)

Ein Kinder- und Jugendbericht findet immer ein jeweils typisches gesellschaftliches Diskursfeld vor, zu dem er sich positionieren muss. Die geistige ‚Lufthoheit‘ zu Fragen von Erziehung haben seit einigen Jahren eindeutig die Verkünder von Katastrophen und Endzeitstimmung übernommen. Da geht dann schnell nicht nur ,die Weltwirtschaft den Bach runter‘, sondern der ,Untergang des Abendlandes‘ wird auch an Kindern und Familien festgemacht.
Gegenüber solchen „katastrophischen“ Deutungen ist eine empiriegestützte nüchterne Bilanz aufzumachen. Und die zeigt uns erst einmal, dass etwa 80 Prozent der Heranwachsenden gut ins Leben finden. Haben wir eigentlich genug Wissen darüber, wie sie das schaffen? Aber diese Frage wird kaum gestellt, vielmehr wird ein sorgenvoller Blick auf die Welt und die Lebenswelt von Heranwachsenden vor allem von einer soziokulturellen Grundstimmung gespeist: Wir sind mit einer erkennbaren allgemeinen großen Verunsicherung konfrontiert, die sich durch Gesellschaft und Politik zieht, und sie stimuliert gegenwärtig nicht die Suche nach vorwärts gerichteten Lösungen oder gar motivierenden Utopien, sondern aktiviert die Sicherheitsbedürfnisse.
Eine wohlfahrtsstaatlich orientierte Reformgesellschaft hat sich in eine ,Sicherheitsgesellschaft‘ verwandelt, von der auch die Kinder- und Jugendhilfe betroffen ist, vor allem wenn es um die Frage geht, welchen Beitrag die Jugendhilfe leisten könnte, um die Vernachlässigung, den Missbrauch oder gar die Tötung von Kindern zu verhindern. Diese Frage soll keinesfalls bagatellisiert werden, aber sie überlagert im Augenblick alle Suchbewegungen, die sich um Lösungen für eine nachhaltige Förderung von Lebenskompetenzen Heranwachsender bemühen.
Kompetenzen der Jugendlichen stärken
Im Zuge eines grundlegenden gesellschaftlichen Strukturwandels verändern sich nicht nur die Alltagswelten, sondern auch die Kompetenzprofile, die Menschen und vor allem Heranwachsende brauchen, um ihr Leben in die eigene Hand nehmen zu können. Unstrittig für alle Seiten dieser Debatte dürfte sein, dass das Hineinwachsen in diese unruhige und unberechenbare globalisierte Netzwerkgesellschaft Kompetenzen und Ressourcen erfordert, die nicht einfach als ,soziales Erbe‘ von der Elterngeneration an ihre Kinder weitergegeben werden könnte. Jugendhilfe und Gesundheitsförderung zielen auf die Verbesserung von Ressourcen und Fähigkeiten, die für eine souveräne Lebensführung unabdingbar sind.
Gesundheit wird zum Thema
Die Sorge um die gesundheitliche Verfassung unserer Kinder und Jugendlichen ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem öffentlichen Thema geworden. Wissenschaftliche Studien, wie z.B. der Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) des Robert-Koch-Institutes (RKI), trugen dazu ebenso bei wie nationale und internationale Berichte zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, wie z B. die 2007 und 2008 vorgelegten UNICEF-Berichte zur Lage der Kinder in Deutschland. Eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielten schließlich einige dramatische Fälle von Kindesvernachlässigung, zum Teil mit Todesfolgen, die durch die große Resonanz in den Medien auch politisches Handeln herausforderten. So wurden in kurzer Zeit die Verbesserung des Kinderschutzes, die Weiterentwicklung früher Förderung in der Familie und die Förderung der Kindergesundheit zu wichtigen Themen im politischen Diskurs, zum Gegenstand von Beschlüssen bis hin zum Bundeskabinett und zu Obliegenheiten für die Gesetzgebung. In diesen Kontext gehört auch der 13. Kinder- und Jugendbericht.
Der 13. Kinder- und Jugendbericht (KJB)
Zum ersten Mal wurden mit dem 13. KJB die Themen Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogene Prävention zum Gegenstand eines Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung gemacht. In den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt wurde einerseits das soziale, psychische und physische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen; zugleich wurde auf der anderen Seite auf eine wesentliche Voraussetzung dafür, nämlich das Zusammenspiel bzw. das in Teilen nur unzureichende Zusammenspiel der beteiligten gesellschaftlichen Teilsysteme, verwiesen. In den Blick genommen wurden also die jeweiligen Systeme, ihre Möglichkeiten und Grenzen, die Brüche zwischen den Systemen, Chancen der Kooperation und Vernetzung und „eine möglichst optimale Gestaltung“ der Übergänge.
Grundlegende Voraussetzungen und Konzepte
Die Sachverständigenkommission geht davon aus, dass Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitssystem und Behindertenhilfe dann eine Chance haben, Synergieeffekte zu entwickeln und Übergänge zu verbessern, wenn sie füreinander anschlussfähige Konzepte nutzen können. Dafür scheinen vor allem jene Konzepte geeignet, in deren Mittelpunkt die Stärkung von Ressourcen Heranwachsender steht, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowohl in der Auseinandersetzung mit den Risiken und Belastungen in ihrer jeweiligen Lebenswelt als auch für die produktive Gestaltung ihrer eigenen Lebensprojekte benötigen. Sowohl aus den Gesundheitswissenschaften als auch aus den sozialwissenschaftlichen Grundlagen sozialer und rehabilitativer Arbeit werden dementsprechend Theoriebausteine vorgestellt, die zu einer begehbaren Brücke verknüpft werden können.
Aus den Gesundheitswissenschaften stammen die Konzepte zur Prävention und Gesundheitsförderung, die sowohl Zugänge zur Risikobearbeitung als auch zur Förderung von Entwicklungsressourcen ermöglichen sollen, sowie die unterschiedlichen und sich ergänzenden Perspektiven von Pathogenese und Salutogenese. Von Seiten der Sozialwissenschaften wurde auf die Diskussion um Empowerment und die Befähigungs- bzw. Capability-Konzepte zurückgegriffen, die ebenfalls auf die Ressourcenstärkung ausgerichtet sind und die nach den Bedingungen der Möglichkeit fragen, die Befähigung von Menschen zu einer selbstbestimmten Lebensführung zu stärken.
In der Brückenbildung auf der Grundlage gesundheits- und sozialwissenschaftlicher Konzeptbausteine hat dieser Bericht auch eine gemeinsame Sprache mit der Behindertenhilfe genutzt. Kompetenzorientierung, Befähigung zur Selbstbestimmung und Selbstständigkeit sind inklusive Konzepte für alle Heranwachsenden, die Jungen und Mädchen mit Behinderungen konsequent einbeziehen.
Salutogenese: Wie gelingt es, gesund zu leben?
Als zentrale Grundorientierung für die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention bezieht sich der vorliegende Bericht auf die salutogenetische Perspektive. Diese fragt im Unterschied zu Erklärungen der Krankheitsentstehung (Pathogenese) danach, wie es Menschen gelingt, gesund zu leben. Sie bietet eine Reihe von empirisch begründeten Ansatzpunkten, gelingendes alltägliches Umgehen mit Anforderungen und auch Belastungen zu fördern. Dies ist das Anliegen jeder Gesundheitsförderung. Danach soll sich Gesundheitsförderung auf Gesundheit statt auf Krankheit konzentrieren und positive Zustände fördern, statt negative zu vermeiden.
Das Konzept der Salutogenese des israelischen Gesundheitsforschers Aaron Antonovsky liefert den differenziertesten Ansatz zur Gesundheitsförderung. In seinem Zentrum stehen die Widerstandsressourcen und der Kohärenzsinn. Letzterer wird von Antonovsky so definiert: „Das Gefühl der Kohärenz, des inneren Zusammenhangs ist eine globale Orientierung, die ausdrückt, inwieweit jemand ein sich auf alle Lebensbereiche erstreckendes, überdauerndes und doch dynamisches Vertrauen hat“, dass
Die Widerstandsressourcen lassen sich wie folgt differenzieren:
Diese Perspektive steht nicht im Widerspruch zu empirisch abgesichertem Wissen über die Entstehung von Krankheiten oder über Risikokonstellationen, die häufig die Bewältigungskompetenzen von Menschen überfordern. Die Frage danach, welche Konsequenzen aus dem Wissen über die Entstehung von Störungen und Krankheiten in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu ziehen sind, stellt sich vor einer salutogenetischen Perspektive als Ansatzpunkt für eine gesundheitsbezogene Prävention, die letztlich auch auf die Stärkung von Ressourcen zielt, die für eine Bewältigung von Risikobedingungen erforderlich sind.
Befähigungsgerechtigkeit herstellen
Wenn man sich dem Thema Ressourcen stellt, dann findet hier auch die Ungleichheits- und Differenzfragestellung Anschluss. Materieller Status, Geschlecht, Migrationshintergrund und Behinderung beschreiben Konstellationen, die erschwerte Zugänge zu Wirksamkeitserfahrungen bedingen. Sie werfen unter der Perspektive von Prävention und Gesundheitsförderung das Thema der ,Befähigungsgerechtigkeit‘ auf. Diese ist an folgenden Kriterien zu orientieren:
Befähigungsgerechtigkeit formuliert ein Ziel, das alle politischen, institutionellen und professionellen Strategien darauf ausrichtet, Heranwachsende zu befähigen, „selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben sowie dadurch, dass die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen herstellt, die all ihren Bürgern Gesundheit ermöglichen“ (WHO 2001), um die Ottawa Charta zu zitieren.
Pädagogischer Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe
Mit der Nutzung dieser Konzepte ist allerdings der Handlungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe im Feld der Gesundheitsförderung noch nicht ausreichend spezifiziert. Dazu ist es erforderlich, die disziplinäre und professionelle Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe als ein im Wesentlichen pädagogisch geprägtes Praxisfeld zu erkennen.
Sie sieht Heranwachsende als Akteure, die ihre eigenen Vorstellungen von sich und ihren Lebensperspektiven haben und die in spezifischen Lebenswelten verortet sind. Diese ernst zu nehmen und die Möglichkeit zu eröffnen, sie einbringen bzw. die eigenen Lebensbedingungen entsprechend mitgestalten zu können, gerade auch in Fragen des eigenen Körpers und der eigenen Gesundheit, sind wichtige Voraussetzungen für gelingende Prozesse der Gesundheitsförderung. Der Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich gesundheitsbezogener Prävention und Gesundheitsförderung besteht also in der besonderen pädagogischen Unterstützung von gesundheitsbezogener Prävention und Gesundheitsförderung auf Seiten ihrer Adressatinnen und Adressaten. Hierin ist ihre besondere Stärke zu sehen, zugleich stellt sie aber auch eine Begrenzung dar.
Auswirkungen sozialer Ungleichheit auf Gesundheit
Diese konzeptionellen Überlegungen wurden von Beginn der Kommissionsarbeit an mit Fragen der Gerechtigkeit angesichts zunehmender sozialer Ungleichheit verknüpft. Die Sachverständigenkommission rückt deshalb immer wieder die gesundheitlichen Herausforderungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Armuts- und sozial benachteiligenden Lebens- und Problemlagen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Als normativer Bezugspunkt fungiert dabei – im Anschluss an die gerade erwähnte Theorieperspektive – das Kriterium der Befähigungsgerechtigkeit.
Prof. em. Dr. Heiner Keupp (Jg. 1943) studierte in Frankfurt, Erlangen und München Psychologie und Soziologie. Nach Promotion und Habilitation übernahm er 1978 eine Professur für Sozial- und Gemeindepsychologie an der Universität München. Seine Handlungs- und Forschungsschwerpunkte lagen zunächst im Bereich der Sozialpsychiatrie und Gemeindepsychologie. Als Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte kamen die Netzwerk-, Identitäts- und Gesundheitsforschung, später die Erforschung und Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements hinzu. Im Herbst 2008 ging er in Ruhestand. In der Lehre ist er weiterhin als Gastprofessor an der Freien Universität Bozen und der Universität Klagenfurt aktiv. Zuletzt hatte er die Federführung für den 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung zum Thema Gesundheitsförderung.
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Prof. Dr. Heiner Keupp
DJI Online / Stand. 1. Juli 2009
Dr. Christian Lüders, Leiter der Abt. Jugend und Jugendhilfe (DJI)
Dr. Hanna Permien, Abt. Jugend und Jugendhilfe (DJI)
Dr. Christian Lüders, Leiter der Abt. Jugend und Jugendhilfe (DJI)
Christian Lüders (Jg. 1953) stammt aus München. Hier geht er zur Schule und sammelt erste Erfahrungen in der Jugendarbeit. Im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) hat er durch die über 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in diversen Leitungsfunktionen die praktische Arbeit der Jugendhilfe aus nächster Nähe kennen gelernt.
Nach dem Abitur arbeitet Christian Lüders zunächst beim Bildungswerk der bayerischen Wirtschaft. Im Rahmen der außerbetrieblichen Weiterbildung organisiert und leitet er Kurse für Auszubildenden. 1976 beginnt er, an der Ludwig-Maximilians-Universität Erziehungswissenschaft, Soziologie und Psychologie zu studieren. 1981 schließt er das Studium mit einer Magisterarbeit über die Methodik der teilnehmenden Beobachtung in den Sozialwissenschaften ab.
Schon während des Studiums hat er in verschiedenen empirischen Forschungsprojekten mitgearbeitet. In der Forschung würde er auch gern beruflich tätig sein. Kurz nach Ende des Studiums erhält er die Möglichkeit, als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität der Bundeswehr in Neubiberg einen Antrag für ein Projekt über die Folgen von Arbeitslosigkeit in Familien auszuarbeiten. Nach Bewilligung des Projektes arbeitet er an dieser Studie und übernimmt für fünf Jahre eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Studiengang Sozialpädagogik an der Fakultät für Pädagogik bei Prof. Dr. Walter Hornstein.
In seiner Promotion über den „wissenschaftlich ausgebildeten Praktiker“ widmet er sich dem Theorie-Praxis-Problem am Beispiel des Diplom-Studiums Erziehungswissenschaft. Ein aus der Dissertation hervorgehender Aufsatz, der in der Zeitschrift für Pädagogik erscheint, wird 1988 mit dem Preis für Nachwuchswissenschaftler der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft ausgezeichnet. Christian Lüders bleibt der Universität der Bundeswehr weitere sechs Jahre treu – als Wissenschaftlicher Assistent von Professor Walter Hornstein, dem ehemaligen Direktor des Deutschen Jugendinstituts.
Dorthin, an das DJI, wechselt Christian Lüders 1994 als Leiter der Abteilung Jugend und Jugendhilfe. Seit 2002 ist er Stellvertretender Direktor des Instituts. Neben seinen Arbeitsgebieten Kinder- und Jugendhilfeforschung, Sozialpädagogik, qualitative Sozialforschung und Evaluationsforschung beschäftigt er sich gern mit der Theorie pädagogischen Wissens und Wissenschaftsforschung.
Christian Lüders ist verheiratet und lebt mit seiner Frau und zwei Kindern in München.
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DJI Online / Stand: 1. Juli 2009
Dr. Hanna Permien, Abt. Jugend und Jugendhilfe (DJI)
Hanna Permien wurde 1947 in Hamburg geboren, wo sie bis zum Abitur 1966 lebte. Nach einem Werksemester im Evangelischen Studienwerk Villigst studierte sie in Bochum und München Psychologie. Während ihrer studienbegleitenden Praktika, u.a. bei der Jugendgerichtshilfe, hatte sie erstmals mit der Kinder- und Jugendhilfe und mit benachteiligten Jugendlichen zu tun. Noch während des Studiums, vor allem aber nach ihrem Diplom 1972 begann sie – stark beeinflusst von der Frauenbewegung und einer Ausbildung in Gestalttherapie – mit psychologischer Beratung und Fortbildung für unterschiedliche Zielgruppen. Mit der Geburt ihrer Tochter lernte sie die Kunst, Beruf und Familie zu vereinbaren.
Seit 1974 am DJI, arbeitete sie in verschiedenen bundesweiten Modell- und Praxisentwicklungsprojekten sowie in der Forschung zu den AdressatInnen der Kinder- und Jugendhilfe. Tagesmütter, Beratung im Pflegekinderbereich, Stieffamilien, Freiheitsentziehende Maßnahmen in Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie sind einige der Themen. Neben Genderaspekten geht es ihr dabei auch immer um die Dynamik innerhalb von benachteiligten Familien und zwischen den Familien- und Helfersystemen.
In den Forschungsprojekten zu Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen, zu delinquenten Kindern und deren Familien sowie zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen rückten für sie immer mehr folgende Fragen in den Mittelpunkt: Wie kommt es zu sogenannten Abweichungskarrieren? Welche Rolle spielt dabei die Kinder- und Jugendhilfe? Wann sind niedrigschwellige, wann hochschwellige oder gar freiheitsentziehende Maßnahmen angemessen und hilfreich – und wann nicht? Und: Wie wird das aus der AdressatInnenperspektive eingeschätzt? Wie können die Systeme (Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Kinder- und Jugendpsychiatrie) besser kooperieren, um auch sehr belastete Mädchen und Jungen zu fördern? Dies alles gab genug Stoff für eine Promotion zum Thema Straßenkarrieren.
Eine engere Kooperation von Praxis, Forschung und Politik ist Hanna Permien von jeher ein wichtiges Anliegen. So engagiert sie sich einerseits in einem Fachausschuss der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe (AGJ) sowie in der Aus- und Fortbildung von SozialpädagogInnen, andererseits in einem Frauenprojekt.
Zuletzt war Hanna Permien im Rahmen der dem DJI obliegenden Geschäftsführung, mit der Erstellung des 13. Kinder- und Jugendberichts befasst, der Ende Mai 2009 von der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Auch in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe erweisen sich die Verringerung sozialer und damit gesundheitlicher Benachteiligung und nach einer guten Kooperation der Systeme wieder als zentrale Fragen.
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Tel: 089-62306225
DJI Online / Stand: 1. Juli 2009
Blick von außen I
von Dr. Thomas Lampert, Abt. Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung (Robert Koch-Institut)
„Der Status Quo: Wie gesund sind unsere Kinder?“ von Dr. Thomas Lampert, Abt. Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung (Robert Koch-Institut)
Der Grundstein für ein langes und gesundes Leben wird bereits in der Kindheit und Jugend gelegt. Kinder und Jugendliche, die gesund aufwachsen, haben zumeist auch als Erwachsene bessere Gesundheitschancen. Früh auftretende Entwicklungsdefizite und Gesundheitsstörungen können in ein langfristiges Krankheitsgeschehen münden und die Lebensqualität dauerhaft einschränken. Gesundheitsbezogene Einstellungen und Verhaltensmuster, die sich im Kindes- und Jugendalter herausbilden, erweisen sich häufig als überaus stabil und sind im späteren Leben nur noch schwer zu beeinflussen. Im Vergleich zu Erwachsenen und älteren Menschen stellen Kinder und Jugendliche zwar die gesündeste Bevölkerungsgruppe dar. Andererseits zeichnen sich die ersten Lebensphasen durch eine hohe organische und psychische Vulnerabilität aus. Die Nutzung der Präventionspotenziale im Kindes- und Jugendalter und die Förderung eines gesunden Aufwachsens sind deshalb wesentliche Voraussetzungen für eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen sind Daten, die eine umfassende Beschreibung der gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen erlauben und vorhandene Problemlagen und Handlungsbedarfe kenntlich machen. In Deutschland wurde hierzu bislang vor allem auf die amtliche Statistik, Routinedaten der Krankenkassen, Erhebungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und verschiedene epidemiologische Studien, wie z.B. die "Drogenaffinitätsstudien" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die "Deutschen Mundgesundheitsstudien" des Instituts der Deutschen Zahnärzte und die von der Weltgesundheitsorganisation koordinierte "Health Behaviour in School-aged Children"-Studie zurückgegriffen. Diese Datenquellen sind aber nur bedingt belastbar, da sie eine Reihe von Limitationen aufweisen. So sind sie in den meisten Fällen thematisch stark eingegrenzt, beziehen sich nur auf bestimmte Altersgruppen und können häufig keine bundesweite Repräsentativität beanspruchen. Mit dem Kinder- und Jugendgesundheitssurvey des Robert Koch-Instituts steht mittlerweile eine Studie zur Verfügung, die zu einer deutlichen Verbesserung der Datenlage und damit der Handlungsgrundlage für die Prävention und Gesundheitsförderung beigetragen hat. Im Folgenden werden zentrale Ergebnisse der Studie berichtet, die inzwischen breit publiziert wurden und auch Eingang in den 13. Kinder- und Jugendbericht gefunden haben.
Der Kinder- und Jugendgesundheitssurvey des Robert Koch-Instituts
Der Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) wurde vom Robert Koch-Institut im Zeitraum von Mai 2003 bis Mai 2006 durchgeführt. An der bundesweit repräsentativen Studie haben 17.641 Jungen und Mädchen im Alter von 0 bis 17 Jahren sowie deren Eltern teilgenommen. Die Studienteilnehmer wurden nach dem Zufallsprinzip in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Zunächst wurden 167 Orte in ganz Deutschland ermittelt, die für die sozialräumliche Struktur der Bundesrepublik repräsentativ sind. Anschließend wurden aus den Einwohnermelderegistern der Untersuchungsorte die Zielpersonen bestimmt und in eigens für diesen Zweck vor Ort eingerichtete Studienzentren eingeladen (Teilnahmequote: 66,6%). Dort wurden die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern von einem Untersuchungsteam, das sich aus einem Arzt, einer Krankenschwester, einer medizinisch technischen Assistentin und zwei Interviewern zusammensetzte, befragt und die Heranwachsenden zusätzlich körperlich untersucht. Die Befragung wurde mit Selbstausfüllfragebögen durchgeführt, die von den Eltern und ab dem 11. Lebensjahr auch von den Kindern und Jugendlichen selbst auszufüllen waren. Zu den Themenschwerpunkten der Befragung zählten neben der körperlichen und psychischen Gesundheit auch das subjektive Befinden, die gesundheitsbezogene Lebensqualität, das Gesundheitsverhalten und die gesundheitliche Versorgung. Die Eltern haben zudem an einem ärztlichen Interview zu Krankheiten, Impfungen und Arzneimittelgebrauch ihrer Kinder teilgenommen. Im Rahmen der medizinischen Untersuchung wurden Körpermesswerte erhoben, der körperliche Reifestatus festgestellt, der Blutdruck gemessen, Sehtests und Hautuntersuchungen durchgeführt sowie die motorischen Fähigkeiten und die körperliche Fitness der Heranwachsenden überprüft. Außerdem wurden Blut- und Urinproben genommen und später im Robert Koch-Institut einer Laboranalytik unterzogen, die Hinweise auf die Nährstoffversorgung und latente Gesundheitsrisiken lieferte.
Neben diesem Kernsurvey, der sich an alle Studienteilnehmer richtete, umfasste das Erhebungsprogramm der KiGGS-Studie mehrere Zusatzmodule, die zu ausgewählten Themen vertiefende Betrachtungen an Unterstichproben erlauben. Dazu zählten Module zur Erfassung psychischer Störungen und Einflussfaktoren ("BELLA-Studie"), der motorischen Entwicklung und körperlich-sportlichen Aktivität ("Motorik-Modul"), des Einflusses von Umweltbelastungen auf die Gesundheit ("Kinder-Umweltsurvey"), des Ernährungsverhaltens ("EsKiMo-Studie") sowie der Jodversorgung ("Jodmonitoring"). Den Bundesländern wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch eine Aufstockung der Stichprobe und unter Nutzung der Methodik und Logistik von KiGGS mit relativ geringem zusätzlichem Aufwand repräsentative Daten auf Landesebene zu gewinnen. Diese Option, die sich auf die im Rahmen des Kernsurveys durchgeführten Erhebungen erstreckte, wurde allerdings nur von Schleswig-Holstein wahrgenommen.
Mehrheit der Kinder und Jugendlichen wächst gesund auf
Die Ergebnisse der KiGGS-Studie zeigen, dass die große Mehrheit der Kinder- und Jugendlichen in Deutschland gesund aufwächst. Rund 93% der Eltern schätzen den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Kinder als sehr gut oder gut ein, etwa 6% bewerten diesen als mittelmäßig und deutlich unter 1% bezeichnen ihn als schlecht oder sehr schlecht. Von schwerwiegenden Krankheiten oder Behinderungen ist nur ein sehr geringer Anteil der Heranwachsenden betroffen, die allerdings dann zumeist einen erheblichen Versorgungs- und Unterstützungsbedarf haben. Auch die mittlerweile hohe Teilnahme am Krankheitsfrüherkennungsprogramm für Kinder (U-Untersuchungen) und die deutlich verbesserten Impfquoten können als Belege für die insgesamt gute gesundheitliche Situation der Kinder und Jugendlichen angesehen werden. Gleichzeitig verweist die KiGGS-Studie aber auf vorhandene, noch nicht ausgeschöpfte Potenziale für die Prävention und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter. In Bezug auf körperliche Krankheiten gilt dies insbesondere für atopische Krankheiten, von denen unter Berücksichtigung von Heuschnupfen, Asthma, Neurodermitis und atopischer Dermatitis rund 23% der Heranwachsenden betroffen sind. Daneben verweist die KiGGS-Studie auf die große und vermutlich zunehmende Bedeutung von Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit. So fanden sich bei etwa 15% der Kinder und Jugendlichen Anhaltspunkte für Verhaltensauffälligkeiten und bei etwa 10% der Heranwachsenden für eine Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), in beiden Fällen bei Jungen deutlich häufiger als bei Mädchen. Ein Verdacht auf Essstörungen wurde bei mehr als 20% der Jugendlichen im Alter von 11 bis 17 Jahren festgestellt, wobei sich hier die Mädchen gegenüber den Jungen hervortaten. Auch das ein Viertel der Jugendlichen in den vorausgegangen 12 Monaten Gewalt ausgeübt haben oder Opfer von Gewalt geworden sind und ein Fünftel die Anwendung von Gewalt zumindest gelegentlich als erforderlich erachten, um eigene Interessen durchzusetzen, Ziele zu erreichen oder Konflikte zu lösen, deutet auf die vorhandenen Probleme im Bereich der psychischen Gesundheit hin.
Ansatzpunkte für die Prävention und Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter ergeben sich daneben über Gesundheitsrisiken, die im engen Zusammenhang mit dem Gesundheitsverhalten der Heranwachsenden zu sehen sind. Nach den Ergebnissen der KiGGS-Studie sind 15% der Kinder und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren übergewichtig, zwei Fünftel davon, also rund 6% der Heranwachsenden, sogar adipös. Unter Berücksichtigung von Vergleichswerten, die im Zeitraum zwischen 1985 und 1999 erhoben wurden, bedeutet dies in Bezug auf Übergewicht einen Anstieg um 50% und in Bezug auf Adipositas eine Verdopplung. Als Ursachen dieser Entwicklung werden unter anderem eine Zunahme von Bewegungsmangel und fehlerhafter Ernährung diskutiert. Die Ergebnisse der KiGGS-Studie zeigen unter anderem einen Rückgang der körperlich-sportlichen Aktivität im Jugendalter auf, der bei Mädchen noch stärker ausgeprägt ist als bei Jungen. Von den 14- bis 17-jährigen Mädchen geben fast ein Viertel an, dass sie sich an keinem Tag in der Woche körperlich-sportlich betätigen. Im Hinblick auf die Ernährung ist auf einen zu geringen Verzehr an Obst und Gemüse, Brot und Getreideprodukten sowie anderen hochwertigen Lebensmitteln zu verweisen. Süßigkeiten, Süßgetränke, fettreiche Speisen und andere kalorienreiche Lebensmittel werden hingegen deutlich zu häufig konsumiert. Des Weiteren ist im Zusammenhang mit dem Gesundheitsverhalten der Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsum der Jugendlichen zu beachten. Nach den KiGGS-Daten raucht etwa ein Fünftel der Jungen und Mädchen im Alter von 11 bis 17 Jahren. Zwei Drittel der Jugendlichen haben schon einmal Alkohol getrunken, ein Drittel trinkt mindestens einmal in der Woche Alkohol. Dass sie mindestens einmal in den letzten zwölf Monaten Haschisch oder Marihuana geraucht haben, wird von etwa 8% der Jugendlichen dieses Alters angegeben. Die Verbreitung des Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsums nimmt dabei im Laufe der Adoleszenz kontinuierlich zu. Alkohol und illegale Drogen werden von Jungen deutlich häufiger konsumiert als von Mädchen, bezüglich des Rauchens zeigen sich hingegen keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern.
Neben der Vermeidung von Krankheiten, Beschwerden und Risikofaktoren kommt der Stärkung von Ressourcen ein hoher Stellenwert für Bemühungen um eine weitere Verbesserung der Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen zu. Die KiGGS-Studie verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Bedeutung des familiären Umfeldes. So sind Kinder und Jugendliche, die in Familien mit einem guten Zusammenhalt und gegenseitiger Unterstützung aufwachsen, deutlich seltener in ihrer psychischen Gesundheit beeinträchtigt und neigen seltener zu gesundheitsriskanten Verhaltensmustern. Ebenso erwiesen sich eine gute Ausstattung mit personalen Ressourcen, wie z.B. eine hohe Selbstwirksamkeitserwartung oder optimistische Lebenseinstellung, sowie positive Erfahrungen im Kreis der Gleichaltrigen als förderlich für die Gesundheit der Heranwachsenden.
Gesundheitschancen sind sozial ungleich verteilt<BR>
Bei der Einordnung und Bewertung dieser Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass ein enger Zusammenhang zwischen den Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen und ihrer sozialen Herkunft besteht. Festmachen lässt sich dieser unter anderem am sozialen Status der Familie, der in der KiGGS-Studie anhand von Angaben der Eltern zu ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, zur beruflichen Stellung sowie zum Haushaltsnettoeinkommen ermittelt wurde. Kinder und Jugendliche aus der niedrigsten von drei betrachteten Statusgruppen haben demnach zu 10% einen mittelmäßigen, schlechten oder sogar sehr schlechten allgemeinen Gesundheitszustand, während es in der hohen Statusgruppe lediglich 5% sind. Ebenso deutliche statusspezifische Unterschiede zeigen sich in der psychischen Gesundheit der Heranwachsenden. Verhaltensauffälligkeiten wurden bei 21% der Kinder und Jugendlichen aus der niedrigen Statusgruppe und 9% derjenigen aus der hohen Statusgruppe festgestellt. Auch der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung und einem Verdacht auf Essstörungen ist in der niedrigen Statusgruppe etwa um das Doppelte erhöht. Der Einfluss des sozialen Status auf die Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen findet darüber hinaus beim Gesundheitsverhalten einen deutlichen Niederschlag. Kinder aus statusniedrigen Familien machen 2- bis 3-mal seltener Sport, was sich insbesondere beim Vereinssport zeigt. Im Jugendalter lassen sich außerdem Unterschiede im Rauchverhalten und in der Passivrauchbelastung beobachten. Im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung ist besonders hervorzuheben, dass die statusniedrigen Bevölkerungsgruppen seltener die Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen für Kinder in Anspruch nehmen.
Für die Prävention und Gesundheitsförderung bedeutet dies, dass bei Kindern und Jugendlichen aus der niedrigen Statusgruppe der größte Handlungsbedarf besteht. Die KiGGS-Studie zeigt aber auch Gesundheitsunterschiede zwischen der mittleren und hohen Statusgruppe auf, so dass von einem sozialen Gefälle der Gesundheitschancen gesprochen werden kann: Je niedriger der soziale Status, desto eher treten Gesundheitsprobleme auf und desto ungünstiger ist das Gesundheitsverhalten der Heranwachsenden.
Fazit
Die KiGGS-Studie ermöglicht eine umfassende Beschreibung der gesundheitlichen Situation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und zeigt vorhandene Problemlagen und Handlungsbedarfe auf. Potenziale für eine Verbesserung der Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen, die künftig besser genutzt werden sollten, bestehen demnach insbesondere in Bezug auf die psychische Gesundheit und das Gesundheitsverhalten. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien entgegengebracht werden, zumal diese von den vorhandenen Maßnahmen und Programmen häufig nicht erreicht werden. Die Verringerung der gesundheitlichen Ungleichheit kann allerdings nicht alleinige Aufgabe der Prävention und Gesundheitsförderung sein. Nur durch gemeinsame und aufeinander abgestimmte Anstrengungen der Sozial-, Familien-, Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Umwelt- und Gesundheitspolitik und unter Einbeziehung der auf den verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen relevanten Akteure erscheint ein sozialer Ausgleich der Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen möglich.
Literatur
Robert Koch-Institut (2007): Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz. Berlin
Robert Koch-Institut/Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2008): Erkennen - Bewerten - Handeln: Zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Berlin
Robert Koch-Institut (2008): Lebensphasenspezifische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Ergebnisse des Nationalen Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS). Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Berlin
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Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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E-Mail: Dr. Thomas Lampert
DJI Online / Stand: 1. Juli 2009
Literatur Materialien zum 13. Kinder- und Jugendbericht

13. Kinder- und Jugendbericht
„Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen – Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe“
Download
Margret Dörr
Gesundheitsförderung in stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
Heime als Orte für Salutogenese
Download
Jörg M. Fegert und Tanja Besier
Psychisch belastete Kinder und Jugendliche an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitssystem
Zusammenarbeit der Systeme nach der KICK-Reform
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Tina Friederich
Die Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention in Kindertageseinrichtungen
Download
Andreas Hanses und Kirsten Sander
Gesundheitsförderung in der außerschulischen Jugendarbeit
Download
Michael Kölch
Versorgung von Kindern aus Sicht ihrer psychisch kranken Eltern
Download
Petra Kolip
Zentrale genderrelevante Kriterien für Gesundheitsförderung und Prävention
Download
Elke Opper und Petra Wagner
Gesundheitsförderung und Prävention im Kinder- und Jugendsport
Download
Peter Paulus
Gesundheitsförderung in Kooperation von Schule, Jugendhilfe und anderen Partnern
Download
Peter Rörle
Evaluationsprogramme zu Strategien der Gesundheitsförderung und Prävention – was können sie leisten?
Download
Stephan Sting
Suchtprävention im Kindes- und Jugendalter
Potenziale und Grenzen der verschiedenen Ansätze zur Suchtprävention im Hinblick auf Gesundheitsförderung unter Berücksichtigung der Lebens- und Risikolagen und der Suchtgefährdung von Kindern und Jugendlichen
Download
Florian Straus
Gesundheitsförderung und Prävention in berufsbildenden Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe
Download
Ulrich Gerth und Klaus Menne
Der Beitrag der Erziehungsberatung zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Download
Nico Dragano, Thomas Lampert und Johannes Siegrist
Wie baut sich soziale Ungleichheit im Lebenslauf auf?
Download
Manfred Hintermair
Salutogenetische und Empowerment-Konzepte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
Download
Renate Höfer und Luise Behringer
Interdisziplinäre Frühförderung Angebot und Leistungen
Download
Knut Lambertin
Gesundheitsförderung in der Jugendverbandsarbeit
Download
Albert Lenz
Riskante Lebensbedingungen von Kindern psychisch und suchtkranker Eltern
Stärkung ihrer Resilienzressourcen durch Angebote der Jugendhilfe
Download
Elisabeth Wacker, Rainer Wetzler und Stefanie Frings
Delphi-Studie zu Gesundheitsförderung und Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
Download
DJI Online / Stand: 1. Juli 2009
2009
Dreizehnter Kinder- und Jugendbericht
Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe
Download
2006
Zwölfter Kinder- und Jugendbericht
Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule
Download
2002
Elfter Kinder- und Jugendbericht
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Download
1998
Zehnter Kinder- und Jugendbericht
Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen in Deutschland
Download
1994
Neunter Jugendbericht
Bericht über die Situation der Kinder und Jugendlichen und die Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
Download
1990
Achter Jugendbericht
Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe
Download
1986
Siebenter Jugendbericht
Jugendhilfe und Familie - die Entwicklung familienunterstützender Leistungen und ihre Perspektiven
Download
1984
Sechster Jugendbericht
Verbesserung der Chancengleichheit von Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland
Download
1980
Fünfter Jugendbericht
Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe
Download
1978
Vierter Jugendbericht
Sozialisationsprobleme der arbeitenden Jugend in der Bundesrepublik Deutschland - Konsequenzen für Jugendhilfe und Jugendpolitik
Download
1972
Dritter Jugendbericht
Download
1968
Zweiter Bericht über Lage der Jugend
und über die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe
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1965
Bericht der Bundesregierung über Lage der Jugend
und über die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe
Download
DJI Online / Stand: 1. Juli 2009