
Chatten, MMS, Instant Messenger, Blogs und Second Life – was für die meisten Jugendlichen schon ganz selbstverständlich zum Alltag gehört, ist für viele Eltern noch ein blinder Fleck auf ihrer Medienlandkarte. Welche Wege ihre pubertierenden Söhne und Töchter im Internet gehen, welche Orte sie dort besuchen, mit wem sie dort in Kontakt kommen? Manche wollen es gar nicht so genau wissen, andere sind technisch nicht versiert genug, um es herauszufinden.
Das sollten sie aber. Denn die Zahlen sind alarmierend: 92% der Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren besitzen ein Handy, bei den 10- bis 11-Jährigen ist es bereits mehr als die Hälfte. Und 77% der Jugendlichen sind laut einer aktuellen Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest regelmäßig im Internet unterwegs.
Catarina Katzer beschreibt im „Blick von außen“ die Risiken, die in den gern besuchten Chatrooms lauern. Von den in ihrer Studie befragten Chatterinnen im Alter zwischen 10 bis 19 Jahren berichtete fast jede Zweite, bereits von einem anderen Chatteilnehmer gegen ihren Willen nach sexuellen Dingen gefragt worden zu sein; bei den Jungen trifft dies auf jeden Vierten zu. Jedes zehnte Mädchen wurde aufgefordert, vor der Webcam sexuelle Handlungen an sich selbst auszuführen. Zwischen 5 und 10 Prozent erhielten pornografisches Material in Form von Fotos oder Filmen. Nur wenige von ihnen sprechen mit ihren Eltern oder anderen Erwachsenen über die unangenehmen sexuellen Erlebnisse – aus Scham, Angst vor Unverständnis, aber auch vor einem Internetverbot.
Das Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindevernachlässigung (IzKK) am Deutschen Jugendinstitut versteht sich als Vermittlungsinstanz zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis und hat im November 2006 eine interdisziplinär besetzte Konferenz zum Thema „Sexuelle Gewalt durch neue Medien“ organisiert, bei der sich PsychologInnen, VertreterInnen der Jugendarbeit und des Jugendmedienschutzes, Multimediaanbieter sowie Polizei und Strafverfolgung miteinander austauschen konnten.
„Auf einen Blick“ präsentiert die Zusammenfassung der Tagungsergebnisse: die Formen sexueller Gewalt in den neuen Medien, die TäterInnen, die Auswirkungen auf die Opfer, den rechtlichen Rahmen sowie Anregungen für präventive Maßnahmen. Dazu gehört vor allem die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen.
Die Schule sei der am besten geeignete Ort für diese medienpädagogischen Schulungen meinen Regine Derr, Sabine Herzig und Dr. Susanne Nothhafft vom IzKK im „Interview“. Hier können in Kooperation mit medien- und sexualpädagogischen Einrichtungen oder Beratungsstellen flächendeckend Angebote etabliert werden, entweder in den Unterricht integriert oder nachmittags z.B. als Bestandteil von Ganztagsschulkonzepten. In jedem Fall gehört dieses Thema dringend auf die Agenda von Jugend- und Kultusministerkonferenz. Bund und Länder müssen gemeinsame Konzepte entwickeln.
DJI Online / Stand: 1. August 2007
Interview
mit Regine Derr, Sabine Herzig, Dr. Susanne Nothhafft, DJI
"Das IzKK an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und Praxis"
mit Regine Derr, Sabine Herzig, Dr. Susanne Nothhafft, DJI
Informationszentrum für Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK)
"Das IzKK an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und Praxis"

Internet und moderne Handys bieten pädokriminellen Erwachsenen neue Möglichkeiten zum Kindesmissbrauch. Wer ist in Deutschland für diese kaum zu bewältigende Aufgabe des Jugendmedienschutzes in erster Linie zuständig?
Für gesetzlich verbotene Darstellungen wie z.B. Kinderpornografie sind die Strafverfolgungsbehörden, in erster Linie Polizei und Staatsanwaltschaften, zuständig. Für jugendgefährdende Inhalte gilt in Deutschland nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) das Prinzip der „Regulierten Selbstregulierung“. Es betont die Notwendigkeit einer Selbstkontrolle der Anbieter und schafft Voraussetzungen zur Selbstverantwortung und Eigeninitiative von Anbietern und Betreibern. Demzufolge überprüft die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei ihren Mitgliedern. Dazu gehören u.a. Inhalteanbieter, Portale, Suchmaschinenanbieter, Host- und Accessprovider sowie Mobilfunkbetreiber.
Die FSM selbst unterliegt wiederum der Aufsicht der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Zu dieser gehört auch „jugendschutz.net“, das für die Überprüfung von Internetangeboten zuständig ist und bei Verstößen die KJM sowie die zuständige Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle informiert.
Stoßen Internet-NutzerInnen auf unzulässige oder jugendgefährdende Inhalte, können sie sich sowohl an jugendschutz.net als auch an die Internet-Beschwerdestelle der FSM wenden.
Das IzKK versteht sich als eine Art Vermittlungsinstanz. Als solche haben Sie im letzten November eine interdisziplinäre Konferenz zum Thema „Sexuelle Gewalt durch neue Medien“ organisiert. Sind solche Konferenzen typisch für Ihre Arbeit?
Ja, als Einrichtung an der Schnittstelle von Wissenschaft, Praxis und Politik gehört es zu unseren originären Aufgaben, den Austausch der verschiedenen Akteure im jeweiligen Themenbereich zu organisieren und zu fördern, beispielsweise durch eine solche Tagung. So schätzten die TagungsteilnehmerInnen aus der Jugendhilfe auf dieser Konferenz ganz besonders die Möglichkeit des Gesprächs mit VertreterInnen von Polizei und Strafverfolgung und nutzten sie rege.
Haben auch Jugendliche daran teilgenommen?
In der ersten Konzeption der Tagung war die Teilnahme von Jugendlichen in einer Arbeitsgruppe vorgesehen, um eine SchülerInnen-AG zum kompetenten Umgang mit Handys (zum Schutz vor Gewalt) vorzustellen. Da für die Vorbereitungen der Konferenz nur ein enger Zeitrahmen bestand, einigten sich IzKK und BMFSFJ darauf, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an anderer Stelle zu realisieren. Eine angemessene Beteiligung der Jugendlichen, die über eine „Statistenrolle“ hinausgegangen wäre, war in der Kürze der Zeit nicht umzusetzen. Generell sehen wir es als unsere Aufgabe an, insbesondere, wenn es um die Belange von Kindern und Jugendlichen geht, geeignete Partizipationsmöglichkeiten sicherzustellen.
Was geschieht mit den Ergebnissen der Tagung?
Als wesentliches Ergebnis der Tagung wurde benannt, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen möglichst umfassend zu stärken. Da Schule die Institution ist, in die alle Kinder ab 6 bzw. 7 Jahren gehen, wäre das der Ort, geeignete medienpädagogische Schulungen anzubieten. Diese können entweder in den Unterricht integriert sein oder am Nachmittag (z.B. als Bestandteil der Ganztagsschulkonzepte) durchgeführt werden.
Um hier flächendeckend Angebote zu etablieren, muss der Bedarf in der Jugendministerkonferenz benannt werden bzw. noch dringender in der Kultusministerkonferenz. Denn letztere ist für die Schule zuständig. Hier ergibt sich jedoch folgende Schwierigkeit: Die Tagung wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt im Rahmen der Nachfolgeveranstaltungen zum 2. Weltkongress gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Die Zuständigkeit für Schule und Bildung liegt jedoch in der Verantwortung der Bundesländer. Daher müssen gemeinsame Konzepte zwischen Bund und Ländern entwickelt werden, was durch die Föderalismusreform nicht unbedingt einfacher geworden ist.
Zauberwort Medienkompetenz! Wie sind die Jugendlichen am besten zu erreichen?
Indem man Ihnen ein attraktives Angebot macht! Die neuen Medien bieten ja unendlich viele Möglichkeiten der Kommunikation, Unterhaltung und Information und haben im Alltag von Jugendlichen einen hohen Stellenwert. Es geht nicht darum, sie zu verteufeln. Vielmehr müssen medienpädagogische Angebote die Faszination der Medien für die Jugendlichen akzeptieren, sie sachlich über mögliche Gefahren informieren und ihnen Handlungskompetenzen vermitteln. Verbote und der erhobene Zeigefinger wirken bei Jugendlichen eher kontraproduktiv.
Die Schulen sollen es richten. Glauben Sie, dass die LehrerInnen die richtigen Vermittlungsinstanzen sind, wenn es darum geht, die Gefahren der Medien zu thematisieren?
Mit der Forderung, dass die Schule der Ort sein sollte, an dem Medienkompetenz vermittelt wird, ist nicht gemeint, dass dies allein die Aufgabe der Lehrerschaft ist. Vielmehr ist in diesem Bereich eine Kooperation von Schulen mit medien- und sexualpädagogischen Einrichtungen sowie Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt sinnvoll. Mit Personen aus außerschulischen Einrichtungen fällt es Jugendlichen auch leichter, über Sexualität zu sprechen.
Es gibt aber nicht nur Vorbehalte der Jugendlichen gegenüber den LehrerInnen. Viele Lehrkräfte selbst haben Berührungsängste mit diesem Thema. Wie ist das zu erklären?
MedienpädagogInnen auf unserer Tagung berichteten, dass ein Teil der LehrerInnen den neuen Medien eher ablehnend gegenübersteht und den Stellenwert und die vielfältigen Funktionen, die die neuen Medien im Alltag der Jugendlichen haben, nicht erkennen oder abwerten. Hinzu kommt eine Verunsicherung, weil die Jugendlichen ihnen in der technischen Beherrschung der Medien in der Regel überlegen sind.
Auch für viele Eltern sind die Gefahren der neuen Medien noch ein blinder Fleck. Müsste die Öffentlichkeitsarbeit zur Elternaufklärung nicht verstärkt werden?
Sicher wäre es gut, Eltern über mehr Öffentlichkeitsarbeit auf die Gefahren neuer Medien für Kinder und Jugendliche hinzuweisen. Ein gelungenes Beispiel ist der von klicksafe entwickelte Spot „Wo ist Klaus?“, der u.a. im Fernsehen ausgestrahlt wird. Zu berücksichtigen ist aber, dass man mit vielen dieser öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen in der Regel nur einen Teil der Eltern erreicht. Für Eltern, die aus verschiedenen Gründen Probleme mit der Erziehung ihrer Kinder haben, bedarf es Angebote, die aktiv auf diese Zielgruppe zugehen.
Es sind nicht nur kleine und Kleinstkinder, die Opfer von pädokriminellen Erwachsenen werden, sondern vielfach die Jugendlichen selbst, die untereinander Gewalt ausüben, z.B. durch das „Happy Slapping“. Jugendstreiche oder eine unterschätzte Gefahr?
Unter dem vor einigen Jahren in England aufgekommenen Begriff des „Happy Slapping“ fallen Angriffe auf unbekannte Personen, die mit dem Handy gefilmt werden. Wurden zunächst als Scherz erschrockene Gesichter z.B. nach dem Übergießen mit einem Glas Wasser gefilmt, so versuchen die Jugendlichen sich mittlerweile mit immer brutaleren Gewaltaufnahmen zu überbieten. Der Reiz des Mitfilmens kann die Hemmschwelle, Grenzverletzungen oder gewalttätige Übergriffe zu begehen, weiter absenken.
Der Begriff des „Happy Slapping“ ist auf zynische Weise verharmlosend und daher unpassend. Er suggeriert, dass es sich bei den gefilmten Gewalttaten aus Sicht des Täters lediglich um lustige Scherze handelt. Tatsächlich sind es aber erhebliche Straftaten, je nach Fallgestaltung können das einfache oder gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung oder sogar das ganze Spektrum der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sein.
Die Aufnahme solcher Gewalttaten mit dem Handy ist gem. § 131 StGB strafbar, wenn der Täter damit eine gewaltverherrlichende Schrift herstellt, um sie anschließend in verbotener Weise anderen Personen zugänglich zu machen. Werden von einer Person in einer Wohnung oder einem besonders geschützten Raum unbefugt Bildaufnahmen hergestellt, verletzt das den durch § 201a StGB geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich. Aufnahmen von Personen außerhalb dieser geschützten Bereiche dürfen nach den Regelungen des Kunsturhebergesetzes (§§ 22,23,33 KunstUrhG) nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Unabhängig davon ist das Mitfilmen von Gewalt zur eigenen Unterhaltung und Profilierung eine grobe Missachtung des Opfers. Dieses findet sich zudem wieder in der „Endlosschleife“ aus Sekundärviktimisierungen, da der/die Betroffene in der Regel die durch die Bluetooth-Technik erleichterte Verbreitung der Aufzeichnung im nahen Umfeld wie der Schule, aber auch im offenen Raum des Internet nicht stoppen kann.
Wer wendet sich am häufigsten mit Anfragen an das IzKK?
Wir richten uns an die Fachöffentlichkeit, also an alle Berufsgruppen, die professionell mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder sich im Bereich der Wissenschaft und Politik mit Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung beschäftigen. Neben der Politik und Wissenschaft werden Informationen und wissenschaftliche Beratung des IzKK häufig von der sozialpädagogischen Praxis (Beratungsstellen, Jugendämter, weiteren Einrichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen), von psychologischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Fachkräften, von Justiz und Polizei, seltener von LehrerInnen oder ErzieherInnen nachgefragt.
Wenn sich Eltern an uns wenden, vermitteln wir sie je nach Anliegen an geeignete Einrichtungen vor Ort, wie z.B. Beratungsstellen oder das Jugendamt.
Kooperieren Sie beim Thema Jugendmedienschutz mit anderen Abteilungen oder Projekten im DJI?
Im DJI gibt es eine Vielzahl an Projekten und ExpertInnen, die zu unterschiedlichen Themen arbeiten. Insofern bietet das Institut für das IzKK eine gute Gelegenheit, je nach Themenschwerpunkt fachübergreifend zusammenzuarbeiten.
Zum Thema „Jugendmedienschutz / Sexuelle Gewalt in den neuen Medien“ haben wir u.a. auf Forschungsergebnisse und Expertisen von Projekten der Abteilung Kinder und Kinderbetreuung im Bereich „Kinder und Internet“ zurückgegriffen sowie auf die Erkenntnisse von Prof. Dr. Andreas Lange, der sich seit vielen Jahren u.a. auch mit dem Thema der neuen Medien im Kontext von Kindheit und Familie befasst.
Mit Ihnen, Frau Derr und Frau Dr. Nothhafft, hat das IzKK eine Soziologin mit Recht im Nebenfach und eine Volljuristin im Team. Spielen rechtliche Zusammenhänge im Kinderschutz eine zunehmend wichtigere Rolle?
Der Kinderschutz als Pflichtauftrag der öffentlichen Jugendhilfe und der Familiengerichte findet natürlich im Rahmen gesetzlicher Regelungen statt. Damit waren bereits in der Vergangenheit insbesondere aktuelle gesetzliche Neuregelungen wie der §1631 BGB (Inhalte und Grenzen der Personensorge) oder der §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) im Rahmen der Reform des KJHG für die Arbeit des IzKK von Bedeutung und wurden durch das IzKK im Rahmen von Workshops, Fachtagungen oder IzKK-Nachrichten für die Praxis aufbereitet.
Auch die Aktionspläne der Bundesregierung „Für ein kindergerechtes Deutschland“ und „Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“, die das IzKK mitentwickelt hat und bereits seit Jahren begleitet, gehen auf internationale rechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik zurück. Recht spielt also für den Kinderschutz ganz grundsätzlich und für die Arbeit des IzKK im Besonderen schon immer eine wichtige Rolle. Ingesamt wird durch die allmählich wahrgenommene Durchgriffstiefe internationaler Vereinbarungen und supranationaler gesetzgeberischer Akte auf das nationale Recht das internationale Recht für den Kinderschutz in Deutschland zunehmend relevant.
Natürlich ist es für das IzKK mit der gegenwärtigen multidisziplinären Teamstruktur leichter, juristische Fragestellungen des Kinderschutzes differenziert und umfassend anzugehen und das Zusammenspiel zwischen psychosozialen Inhalten und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis kindeswohlorientiert weiter zu entwickeln.
Jugendmedienschutz ist nicht die einzige Aufgabe des IzKK. Was sind neben den Daueraufgaben die nächsten großen Projekte/Ziele o.ä.?
Eines der Themen, welches auf unserer Agenda ganz oben steht, sind die „Frühen Hilfen“. Nachdem das IzKK schon bevor die Thematik politisch relevant wurde, in diesem Bereich aktiv war und Handlungsbedarfe benannt hat, erfolgt nun eine enge Kooperation mit dem neu gegründeten „Nationalen Zentrum Frühe Hilfen“.
Des Weiteren wird zur Zeit auf politischer Ebene die Reform des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform) diskutiert. Die im FGG-Reformgesetz verankerten Elemente der Beschleunigung und der Einvernehmlichkeit dienen nicht in jedem Fall dem Kindeswohl. Daher wird sich das IzKK in diesen Prozess über ExpertInnenworkshops, Stellungnahmen und wissenschaftliche Beratung der Politik und der RechtsanwenderInnen „einklinken“.
Unsere Recherchen haben darüber hinaus ergeben, dass sexuelle Gewalterfahrungen im Jugendalter in Deutschland ein wenig beachtetes Thema ist. Der Fokus liegt meist auf dem sexuellen Missbrauch von Kindern oder auf sexueller Gewalt gegen erwachsene Frauen. Deshalb möchten wir in unseren nächsten IzKK-Nachrichten auf die entwicklungsbedingten Risiken sexueller Gewalterfahrungen in der Adoleszenz eingehen sowie Erkenntnisse über Verbreitung und Folgen sowie jugendspezifische Intervention und Prävention vorstellen.
DJI Online / Stand: 1. August 2007
Dr. Susanne Nothhafft, DJIInformationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK)
Dr. Susanne Nothhafft, DJI
Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK)
Frau Dr. Nothhafft, sie beraten als Juristin auch die Politik. Möchten Sie nicht selbst politisch tätig werden? Ich habe lange Jahre einen politischen Arbeitskreis zum Thema Demokratie und Recht auf Landesebene geleitet. Am Ende habe ich diese Arbeit niedergelegt, weil mich enttäuscht hat, dass die Parteipolitik immer mehr zu Lasten der Inhalte ging. Das IzKK kann das BMFSFJ durch seine wissenschaftliche Beratung in aktuellen politischen und gesetzgebenden Prozessen unterstützen, insoweit scheint mir hier ein unabhängigerer und damit direkterer Einsatz für Kinder- und Menschenrechte möglich. |
Susanne Nothhafft wächst in der fränkischen Metropole Nürnberg auf. Dort wird sie 1968 geboren, besucht Grundschule und Gymnasium. Während der Kollegstufenzeit fährt sie bereits nach München, um an der Universität Vorlesungen zu besuchen. Besonders die von Philosophie-Professor Robert Spaemann beeindrucken die Schülerin. Nach dem Abitur schreibt sie sich 1987 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München für die Fächerkombination Germanistik, Romanistik und Philosophie ein. Ausgelöst durch das Gefühl, dass die Philosophie zu sehr im „Elfenbeinturm“ sitzt, von dem aus sich die Welt nicht wirklich verbessern lässt, wechselt Susanne Nothhafft nach zwei Jahren und beginnt 1989 mit dem Studium der Rechtswissenschaften – verbunden mit der Hoffnung, sich in dieser Disziplin mit Steuerungsinstrumenten vertraut zu machen, die in der Praxis effektiver „der Verteidigung der weniger Privilegierten“ dienen können.
Obwohl der jugendliche Weltverbesserer-Schwung mit den Jahren mit einer größeren Realismus-Portion angereichert wird, zieht das Interesse an sozio-politischen Fragestellungen durch ihr gesamtes Jurastudium, was nicht immer leicht ist, weil Grenzgänger in der doch eher konservativen Disziplin auch Irritationen erzeugen. Ihre Studienschwerpunkte liegen dort, wo sich Schnittstellen zwischen rechtlichen und psycho-sozialen Fragestellungen ergeben. Dies zeigt sich auch an den Wahlfachgruppen für die Staatsexamina: Im ersten Staatsexamen ist die Fachgruppe Kriminologie / Soziologie vertiefter Prüfungsbereich, im zweiten Examen sind es die Bereiche Justiz und Jugendstrafrecht.
Als Rechtsreferendarin arbeitet Susanne Nothhafft von März 1995 bis Juni 1997 in unterschiedlichen Kontexten, u.a. für die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I, in einer Fachanwaltskanzlei für Strafrecht, am Lehrstuhl für die gesamten Strafrechtswissenschaften der LMU, in der Stelle für interkulturelle Angelegenheiten (damals Ombudsstelle) der Stadt München und dem Sozialreferat der Stadt München. Hier kann Susanne Nothhafft neben „klassischen“ juristischen Fragestellungen immer wieder ihr soziologisches Wissen einbringen. Diese Schnittstellen-Expertise erweist sich in der Praxis als besonders wertvoll.
Nach dem 2. juristischen Staatsexamen beginnt Susanne Nothhafft 1997 mit der Dissertation bei ihrem Doktorvater Professor Horst Schüler-Springorum, den sie als Lehrer, Wissenschaftler und Mensch sehr schätzt: diese Arbeit verbindet die Felder Rechtheorie und Soziologie bei der Suche nach Formen alternativer Rechtsfindungsprozesse wie etwa der Partizipation am Beispiel der Peer Mediation.
Um die Prozesse autonomieorientierter Konfliktlösung nicht nur wissenschaftlich zu untersuchen, sondern auch praktisch umzusetzen, beginnt Susanne Nothhafft schon während des Studiums an den ersten in Deutschland dazu angebotenen Fortbildungen teilzunehmen. In der Zeit des Referendariats absolviert sie die einjährige, berufsbegleitende Grundqualifikation der Deutschen Bewährungshilfe (DBH) zur Konfliktberaterin, knüpft internationale Arbeitskontakte (Mediation UK, iiSjL OHati, Berghof Stiftung) und kann diese durch einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Frankreich vertiefen. So arbeitet sie in Chambery bei einem Rechtsanwalt und in einer gerichtsnahen Beratungsstelle (ARESO). Ziel dieser dort angeregten, beraterischen Intervention ist eine umfassende, nachhaltige Konfliktlösung in familiären wie strafrechtlich relevanten Auseinandersetzungen. Im Jahr 2001 erhält sie vom Bundesverband Mediation e.V. die Anerkennung als Mediatorin und Trainerin für Mediation.
Parallel zur Arbeit an ihrer Dissertation beginnt Susanne Nothhafft 1997 ihre Tätigkeit bei der BRÜCKE e.V. und baut dort die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktsschlichtung maßgeblich mit auf. Die Fachstelle ist bundesweit eine der ersten Einrichtungen, die den Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene anbietet. Aufgrund stark anwachsender Fallzahlen vor allem aus dem Bereich des sozialen Nahraums (Ehe/Partnerschaft/Familie) entwickelt Susanne Nothhafft mit einem interdisziplinären Team (SozialarbeiterInnen, FamilientherapeutInnen, Juristin/Mediatorin) eine für diesen Bereich spezifische Methodik. Die hohe Komplexität der Konfliktlagen erfordert eine Erweiterung des mediativen Prozesses durch Beratungs- und Clearingmodule sowie eine Vertiefung der Methodik durch Strukturelemente wie z. B. das reflecting team, durch Elemente aus der lösungsorientierten Kurzzeittherapie sowie aus der systemischen Familientherapie.
Diesen Methodenansatz sowie die aus der Anwendung erwachsenden Erfahrungen gibt Susanne Nothhafft seit 1998 regelmäßig in Trainings und Vorträgen im gesamten deutschsprachigen Raum weiter.
Um sich noch intensiver mit dem Thema der Gewalt im Geschlechterverhältnis und in der Familie zu beschäftigen, absolviert Susanne Nothhafft 1998 und 1999 praxisorientierte Fortbildungen zur Traumatologie.
Ihre zahlreichen Veröffentlichungen reflektieren die intensive Bearbeitung von psycho-sozialen und rechtlichen Fragestellungen, die sich u. a. aus dem Querschnittsbereich der Häuslichen Gewalt ergeben: so u.a. zur anwendungsorientierten Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, zur Problematik mediativer Interventionen bei gewaltbelasteten Paarbeziehungen und Familien, zu Verteidigungsstrategien für Frauen, die ihren Peiniger töten und zur Verbesserung des Opferschutzes in strafrechtlichen Verfahren.
Auf Einladung des Deutschen Juristinnenbundes (DJB) ist Susanne Nothhafft seit 2000 Mitglied des Arbeitsstabes „Gewalt gegen Frauen und Kinder“, der für den Gesetzesentwurf und die bundesweite Umsetzung des neuen Gewaltschutzgesetzes zuständig ist. Im Rahmen dieses Arbeitsauftrags entstehen zahlreiche Stellungnahmen für den Rechtsausschuss des Bundestages und des Bundesrates.
Darüber hinaus bewertet Susanne Nothhafft seit 2001 als Expertin im Rahmen der Strafrechtskommission u.a. den Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Sanktionenrechts und des Sexualstrafrechts, die Umsetzung der EU-Richtlinien zum Menschenhandel und zur Verbesserung des Opferschutzes.
2004 gründet Susanne Nothhafft das Institut für Mediation, Konfliktmanagement und Ausbildung (IMKA). In Referaten und Trainings sowie als Lehrende an Fachhochschulen und Universitäten vermittelt Susanne Nothhafft zum einen die rechtlichen Zugänge aufbereitet für die beraterische Arbeit. Zum anderen sensibilisiert sie JuristInnen für die psycho-sozialen Dynamiken, die hinter den herkömmlichen rechtlichen Fragestellungen z. B. des Familienrechts stehen.
Seit Januar 2007 verstärkt Susanne Nothhafft das Team des Informationszentrums Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung am Deutschen Jugendinstitut in München. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen insbesondere die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen für den Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Ausbeutung.
Susanne Nothhafft ist verheiratet und hat einen zweijährigen Sohn.
DJI Online / Stand: 1. August 2007
Auf einen Blick • Formen sexueller Gewalt in den neuen Medien
• Auswirkungen auf die Opfer
• TäterInnen
• Rechtlicher Rahmen
• Prävention
Formen sexueller Gewalt in den neuen Medien
Sexuelle Gewalt in den neuen Medien umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Gewaltphänomene in den verschiedenen Diensten des Internets, die im Folgenden kurz dargestellt werden sollen.
Minderjährige werden in intimen Situationen heimlich gefilmt, Porträtfotos werden auf pornografische Darstellungen montiert und unter Jugendlichen einvernehmlich hergestellte intime Aufnahmen werden nach einem Streit öffentlich gemacht. Sexuelle Gewalt kann auch mit dem vorrangigen Ziel ausgeübt werden, die Tat zu filmen und das Opfer durch die Verbreitung dieser Aufnahmen besonders zu demütigen. Das auf diese Weise entstandene Bildmaterial stellen die TäterInnen ins Internet und/oder verbreiten es mittels drahtloser Datenübertragung über das Handy. Kinder und Jugendliche zwingen sich gegenseitig, Gewaltdarstellungen als Mutprobe anzusehen.
In den kommunikativen Diensten des Internets werden Kinder und Jugendliche verbal sexuell belästigt, bekommen pornografische Darstellungen zugesandt und werden dazu aufgefordert, intime Informationen von sich preis zu geben und intime Aufnahmen von sich herzustellen. Pädokriminelle Täter bahnen in Chats auf raffinierte Weise Kontakte zu Minderjährigen an, um bei einem persönlichen Treffen sexuelle Gewalt gegen sie auszuüben. Durch die Internetfähigkeit von Handys und Spielekonsolen sind diese Gefahren nicht mehr auf die Nutzung des (heimischen) Computers beschränkt.
Sexuelle Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche werden fotografiert und gefilmt und im Internet angeboten. Zum Teil geschieht dies in denselben Tauschbörsen, die Jugendliche aufsuchen, um sich z.B. Musikdateien herunterzuladen. Auf sogenannten Teen-Model-Sites werden Minderjährige in unnatürlich geschlechtsbetonten Posen gezeigt. Solche Darstellungen sind in Deutschland gesetzlich verboten, weil sie als Einstieg für kinderpornografische Angebote fungieren können und Minderjährige in ihrer Abwehr gegen sexuelle Übergriffe verunsichert werden, indem ihnen der Eindruck vermittelt wird, der sexuelle Umgang zwischen ihnen und Erwachsenen bzw. ihre Präsentation als aufreizende Sexualobjekte sei normal. In anderen Ländern besteht ein solches Verbot jedoch nicht.
Außerdem besteht die Gefahr, dass Minderjährige bei der Nutzung des Internets mit pornografischen und gewalthaltigen Inhalten konfrontiert werden, die jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend, d.h. für bestimmte Altersstufen nicht geeignet, sind.
Auswirkungen auf die Opfer
Sexuelle Gewalt in den neuen Medien hat dramatische Auswirkungen auf die minderjährigen Opfer. Erkenntnisse aus der Neurologie belegen, dass das Betrachten von Gewaltdarstellungen und die damit verbundenen emotionalen und körperlichen Reaktionen wie Stress oder sexuelle Erregung Strukturen im Gehirn erzeugen und verstärken, die das Handeln und die Persönlichkeit beeinflussen. Die Vielzahl der Eindrücke vor dem Bildschirm kann von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend kognitiv und emotional verarbeitet werden, wodurch sie umso tiefer und intensiver im Gehirn nachwirkt. Hinzu kommt, dass beim Eintauchen in die virtuelle Welt das Gefühl für Zeit, den eigenen Körper und der Kontakt zur unmittelbaren Umwelt verloren gehen. Diese Dynamik macht Kinder und Jugendliche psychisch besonders verletzbar und schwächt sie in ihrer Fähigkeit, sich gegenüber sexuellen Grenzverletzungen in den neuen Medien zur Wehr zu setzen.
Das Erleben sexueller Übergriffe im Internet oder über das Handy kann sowohl bei den unmittelbaren Opfern als auch bei den ZeugInnen ein Trauma auslösen. In der Folge spalten sie ihre Gefühle ab oder zeigen ein für Opfer sexueller Gewalt typisches Verhalten, indem sie ihren Widerstand aufgeben und "mitmachen", in der Hoffnung, dass das schreckliche Erlebnis dadurch schneller vorbeigehe. Eindrücke von Gewalt prägen sich in das Gehirn ein und tauchen in Situationen, die in irgendeiner Weise an die erlebte Gewalt erinnern, wieder auf. Ausgelöst werden können solche Flashbacks schon durch scheinbar harmlose Details.
Werden sexuelle Gewalttaten gefilmt und ins Internet gestellt, leiden die Dargestellten sehr darunter, dass sie öffentliche Opfer sind und die Verbreitung der Bilder niemals unter ihre Kontrolle bringen und beenden können.
Für viele Jugendliche spielt das Internet eine wichtige Rolle im Hinblick auf ihre Identitätsentwicklung. Hier können sie Grenzen testen und ihre Sexualität ausprobieren. Beim Sammeln dieser Erfahrungen können sie sowohl sich selbst in Gefahr bringen als auch die Grenzen anderer überschreiten. Entwicklungsbedingte Krisen im Jugendalter können die an sich vorhandene Medienkompetenz außer Kraft setzen. Durch die Anonymität im Netz entsteht sehr viel schneller ein Gefühl von Vertrauen und Nähe als in der direkten persönlichen Begegnung. Anhaltspunkte für die Einschätzung des Gegenübers wie Mimik und Gestik fehlen, was dazu führt, dass das Bild des anderen stark von den Projektionen und Sehnsüchten der Nutzerin/des Nutzers bestimmt wird, die/der dadurch sehr verletzbar wird.
Für Jugendliche, die bereits Opfer sexueller Gewalt geworden sind, ist das Internet ein besonders attraktives Medium, weil es ihnen einen sehr persönlichen Austausch mit anderen ermöglicht und gleichzeitig Anonymität und Schutz verspricht. Der virtuelle Raum bietet ihnen daher auch die Chance, einen niederschwelligen Zugang zu professioneller Hilfe zu finden. Allerdings besteht bei dieser Gruppe von Jugendlichen gleichzeitig die Gefahr einer Reviktimisierung, weil sie ihre Grenzen nicht ausreichend schützen können.
TäterInnen
TäterInnen, die sexuelle Gewalt in den neuen Medien ausüben, sind keineswegs nur erwachsene Fremdtäter. Insbesondere Handygewalt und sexuelle Übergriffe in Chats werden auch von gleichaltrigen oder wenig älteren TäterInnen verübt. Diese Gruppe muss bei der Strafverfolgung und vor allem bei der TäterInnenprävention in Zukunft stärker berücksichtigt werden. Bei jugendlichen TäterInnen sollte immer auch geprüft werden, ob sie selbst sexuelle Gewalt erfahren haben, und ihnen ggf. die notwendige professionelle Hilfe vermittelt werden.
Ko-Regulierung jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in den neuen Medien hat sich in Deutschland ein System der staatlichen und nicht-staatlichen Ko-Regulierung etabliert, das im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgeschrieben ist. Voraussetzungen für eine funktionierende Ko-Regulierung sind Anreize zur Teilnahme für die Industrie, das Aufgreifen bestehender Regulierungskulturen, effektive und abgestufte Sanktionen sowie Sicherheitsvorkehrungen für den Fall des Scheiterns nicht-staatlicher Regulierung. Die Einrichtung gesicherter Surfzonen mit altersgemäßen Inhalten kann Kinder und Jugendliche allerdings effektiver vor Gefahren schützen als die Abwehr entwicklungsbeeinträchtigender und jugendgefährdender Angebote, die angesichts der Vielzahl und Flüchtigkeit der Angebote im Internet nie umfassend sein kann. (s. Links)
Unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) engagieren sich Inhalteanbieter, große Portale, Suchmaschinenanbieter, Host- und Accessprovider, Anbieter von Sicherheitstechniken und Mobilfunkbetreiber sowie große Medienverbände für die Verbesserung des Jugendschutzes und verpflichten sich zur Einhaltung eines entsprechenden Verhaltenskodexes. Die FSM unterhält eine Beschwerdestelle und arbeitet bei unzulässigen Inhalten eng mit der Polizei zusammen. Rund ein Viertel der eingehenden Beschwerden betreffen kinderpornografische Inhalte. Die zur FSM gehörenden Suchmaschinenanbieter zeigen in den Suchergebnissen solche Internetseiten, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden, nicht an und blenden Angebote aus dem Ausland mit in Deutschland verbotenen Inhalten aus.
Um der Gefahr vorzubeugen, dass Pädokriminelle Kinder und Jugendliche im Chat ansprechen und sich mit ihnen verabreden, treffen die Anbieter technische Schutzvorkehrungen, lassen die Chats teilweise moderieren und kooperieren eng mit der Polizei.
Zu den Maßnahmen der Mobilfunkanbieter im Bereich des Jugendmedienschutzes gehören die Bestellung von Jugendschutzbeauftragten, Altersverifikationssysteme, die Möglichkeit, Mobilfunkanschlüsse für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sperren zu lassen, die Sicherstellung, dass Werbung für solche Inhalte von Angeboten für Kinder und Jugendliche strikt getrennt wird sowie die Überwachung mobiler Chatrooms. Mobilfunkanbieter, Provider sowie weitere Multimedia-Diensteanbieter entwickeln darüber hinaus auch medienpädagogische Angebote wie z.B. die in Kooperation mit anderen Unternehmen und Organisationen betriebene Kinderwebsite "die Internauten".
Seit Neuestem besteht auch die Möglichkeit, im Betriebssystem des Computers jugendschutzrelevante Einstellungen vorzunehmen. So können Eltern beispielsweise die Zugangserlaubnis auf Webseiten steuern, die Nutzung des Computers zeitlich begrenzen sowie den Zugriff auf Spiele mit Altersbegrenzung festlegen.
Zur staatlichen Seite der Regulierung des Jugendschutzes in den Telemedien gehört jugendschutz.net. Es hat den Auftrag, die Angebote der Telemedien zu überprüfen. Bei Verstößen gegen Bestimmungen des JMStV weist jugendschutz.net den Anbieter darauf hin und informiert die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Handelt es sich um Kinderpornografie, schaltet jugendschutz.net das Bundeskriminalamt ein. Überdies erarbeitet jugendschutz.net Vorschläge, wie Anbieter und Betreiber die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen über bestehende gesetzliche Regelungen hinaus besser gewährleisten können und informiert über jugendschutzrelevante Entwicklungen und Probleme in Internet-Diensten.
Nur die Anbieter haben die Möglichkeit, einen umfassenden und wirkungsvollen Jugendschutz umzusetzen. Sie sollten daher eine über die bloße Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinausgehende Verantwortung übernehmen und Jugendschutz als Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb begreifen.
So könnten sie deutlich auf die Internetfähigkeit von Handys und Spielekonsolen hinweisen und sie in einer kindersicheren Grundkonfiguration ausliefern, bei der Chats und andere riskante Dienste erst freigeschaltet werden müssen und die NutzerInnen zuvor über Risiken und sicheres Verhalten informiert werden.
In Chats sollten sowohl technische Maßnahmen als auch eine Moderation sowie Verhaltensregeln zum Schutz der minderjährigen NutzerInnen eingesetzt werden. Da bei Instant-Messenger-Programmen durch die direkte Kommunikation Kontrollen durch ModeratorInnen nicht möglich sind, sollten sie mit einem Alarm-Button ausgestattet werden, um Übergriffe besser dokumentieren und ahnden zu können. Gegen Anbieter, die ihre Dienste ohne ausreichende Schutzmaßnahmen betreiben, sollten die bestehenden aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten verstärkt genutzt werden.
Zugangsanbieter sollten ähnlich wie die Betreiber von Suchmaschinen eine Selbstverpflichtung eingehen, den Zugriff auf indizierte Telemedien aus dem Ausland zu sperren.
Polizeiliche und strafrechtliche Verfolgung verbotener Inhalte
Durch die Digitalisierung sind die Quantität und die technische Qualität des kinderpornografischen Materials erheblich gestiegen. Es kann leichter und häufiger vervielfältigt sowie im Internet z.B. über Tauschbörsen verbreitet werden. Für die Strafverfolgung bedeutet dies, dass sowohl die Anzahl der Verfahren zugenommen hat als auch der damit verbundene Ermittlungsaufwand. Neben der Ermittlungsdauer hat sich auch der Zeitraum vom Abschluss der Ermittlungen bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens verlängert. Die technischen und personellen Ressourcen müssen daher den veränderten Erfordernissen angepasst werden.
Zur Unterstützung der polizeilichen Ermittlungsarbeit in Bezug auf sexuelle Gewalt in den neuen Medien sind eine verstärkte Qualifizierung von PolizeibeamtInnen zur Beweissicherung und eine Ausweitung der anlassunabhängigen Internetrecherchen notwendig. Aus polizeilicher Sicht wäre eine Mindestspeicherfrist der Verbindungsdaten von zwölf Monaten, die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsservern und eine Identifizierungspflicht von E-Mail-NutzerInnen hilfreich.
Die Verschärfung von Strafvorschriften allein kann wenig zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder beitragen. Da das Strafrecht überdies nur als ultima ratio gedacht ist, wäre es erforderlich, dass sowohl die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei als auch die mit dem Schutz von Kindern betrauten öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden.
Die rechtliche Bewertung von Gewaltdarstellungen, Pornografie sowie Darstellungen Minderjähriger in geschlechtsbetonten Posen sollte international weiter vereinheitlicht werden.
Prävention
Für die Prävention sexueller Gewalt in den neuen Medien ist die Vermittlung von Medienkompetenz eine grundlegende Voraussetzung. Diese Einschätzung wird sowohl seitens der Kinder- und Jugendhilfe als auch der Multimedia-Diensteanbieter geteilt, die jeweils auch entsprechende Angebote entwickelt haben. Solche Angebote müssen passgenau auf die Zielgruppe zugeschnitten sein, sollen sie Erfolg haben. Wichtig dabei ist, dass die Lehrenden nicht mit erhobenem Zeigefinger arbeiten und den hohen Stellenwert, den die neuen Medien in der Alltagswelt der Kinder und Jugendlichen einnehmen, anerkennen sowie die medialen Möglichkeiten aufzeigen und nicht zuletzt Spaß vermitteln.
Da von Seiten der Eltern häufig nicht die notwendige Kompetenz im Umgang mit den neuen Medien an die Kinder weitergegeben wird bzw. werden kann und die Schule das Internet zunehmend im Unterricht einsetzt, ist sie auch der zentrale Ort, an dem Medienkompetenz vermittelt werden sollte. Dabei kommt es auf eine altersgemäße Herangehensweise an.
Kinder sollten unter Anleitung mit den verschiedenen Diensten des Internets vertraut gemacht werden. Dies können zum Teil auch entsprechend qualifizierte Jugendliche im Rahmen einer "peer education" übernehmen, da Kinder gut und gerne von Jugendlichen lernen. Kinder müssen klare Verhaltensregeln einüben und lernen, sicher zwischen Realität und Fiktion zu unterscheiden. Hilfreich für sie sind Empfehlungen für geeignete, betreute Angebote, bei denen sie sich im Bedarfsfall Unterstützung holen können.
Anlass zur Sorge gibt, dass das Internet zunehmend im Grundschulunterricht eingesetzt wird, ohne dass alle LehrerInnen ausreichend über die Gefahren des Internets und mögliche Schutzmaßnahmen informiert sind. Hier sollte eine entsprechende Fortbildung und Schulung aller LehrerInnen und Kinder zur Vorbedingung für die Arbeit mit dem Internet in Grundschulen gemacht werden.
Medienpädagogische Angebote für Jugendliche benötigen eine andere Schwerpunktsetzung als Angebote für Kinder, da Jugendliche den Erwachsenen in der Nutzung der neuen Medien und der Kenntnis deren technischer Möglichkeiten in der Regel voraus sind.
Für diese Zielgruppe ist es wichtig, Strategien zum Umgang mit sexuellen Übergriffen zu entwickeln und zu erproben und Verhaltensregeln für einen fairen Umgang untereinander aufzustellen. Es geht also sowohl um den Schutz vor sexueller Gewalt als auch um TäterInnenprävention.
In Bezug auf Jugendliche, die selbst sexuelle Übergriffe ausüben, müssen Sanktionen – bis hin zu strafrechtlichen – aufgezeigt und tatsächlich ergriffen werden. Dies ist auch wichtig, um insbesondere in Gleichaltrigen-Gruppen, in denen gewalttätige Normen vorherrschen, diejenigen Jugendlichen zu stärken, die Gewalt ablehnen. Die Prävention sexueller Gewalt in den neuen Medien muss über die Vermittlung von Medienkompetenz hinausgehen und Elemente der Präventionsarbeit gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufnehmen. Bei der Durchführung von Präventionsveranstaltungen ist eine Kooperation von Schulen mit der Polizei und Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt fachlich sinnvoll. Bei der Entwicklung geeigneten Lernmaterials kann die bestehende Zusammenarbeit zwischen medienpädagogischen Institutionen, Jugendschutzorganisationen und Anbietern ausgebaut werden. Eine Bestandsaufnahme und Evaluation bestehender Präventionskonzepte sowie die Entwicklung von Qualitätsstandards könnte Schulen und Eltern dabei helfen, eine Auswahl aus der Vielzahl der Angebote zu treffen, die nicht immer halten, was sie versprechen.
Um ein flächendeckendes medienpädagogisches Angebot zu gewährleisten, muss die Vermittlung von Medienkompetenz institutionalisiert werden. Hierbei sollten die Erkenntnisse und Erfahrungen aus Modellprojekten genutzt und nachhaltig verankert werden. Die Förderung der Medienkompetenz muss in den Curricula der Schulen festgeschrieben und mit einem vorgegebenen Stundenkontingent und personellen Ressourcen versehen werden. Zudem muss Medienpädagogik verbindliches Element in der Aus- und Fortbildung aller pädagogischen Berufe werden.
Bei Eltern und pädagogischen Fachkräften gilt es zunächst, Berührungsängste mit den neuen Medien abzubauen und eine eigene Haltung zu deren Nutzung zu reflektieren. Zudem muss die Fortbildung von Eltern zur Stärkung der Medienkompetenz grundsätzliche Aspekte der Erziehung einbeziehen. Hier muss ressourcenorientiert und unterstützend gearbeitet werden. Bei Eltern herrscht oft Unkenntnis über die Gefahren der neuen Medien. Um sie sowohl für die Möglichkeiten als auch die Gefahren der neuen Medien für ihre Kinder zu interessieren und zu informieren, müssen verschiedene Zugangswege erprobt werden. Dies können beispielsweise offene Kommunikationsangebote wie Elterncafés in Familienzentren sein, medienpädagogische Elemente in der sozialpädagogischen Familienhilfe oder partizipative Konzepte wie das Projekt ELTERNTALK der Aktion Jugendschutz Bayern, das insbesondere von Familien mit Migrationshintergrund gut angenommen wird.
Weiterführende Informationen in der vom Deutschen Jugendinstitut herausgegebenen Dokumentation einer Fachtagung des Informationszentrums Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung IzKK am 28./29. November 2006: Aktuelle Herausforderungen im Kinder- und Jugendschutz – Sexuelle Gewalt durch die neuen Medien
DJI Online / Stand: 1. August 2007
Menschen im Profil II
Regine Derr, DJI
Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK)
Regine Derr, DJI
Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK)
Frau Derr, sind Jungen und Mädchen gleichermaßen gefährdet, sexuelle Gewalt im Internet zu erleben? Sexuelle Gewalt ist ein geschlechtsspezifisches Phänomen. Das heißt, dass Mädchen und Frauen häufiger sexuelle Gewalt erleben und die Täter überwiegend männlich sind. Dies gilt auch für das Internet, wie die bisher vorliegenden Untersuchungen zeigen. 17% der Mädchen und 7% der Jungen, die sich mit ihrer Chat-Bekanntschaft persönlich getroffen haben, machten dabei unangenehme Erfahrungen wie Belästigung, Aufdringlichkeit oder das Stellen unangenehmer Fragen (JIM-Studie 2006). In der Studie von Catarina Katzer berichtete jede zehnte Chatterin, dass sie ungewollt von einem anderen Chatteilnehmer aufgefordert wurde, sexuelle Handlungen an sich selbst vor der Webcam auszuführen. Von den Jungen wurde jeder 20. mit dieser Aufforderung konfrontiert. Wichtig ist es, sowohl für Mädchen als auch für Jungen geschlechtsspezifische Präventions- und Hilfeangebote zur Verfügung zu stellen. |
Regine Derr (Jg. 1970) stammt aus der Universitätsstadt Heidelberg. Dort besucht sie Grundschule und Gymnasium, bis sie nach dem Abitur für ein Jahr als Au-pair ins schottische Aberdeen geht, um ihre Englisch-Kenntnisse zu verbessern.
Zurück in Deutschland entscheidet sich Regine Derr, Soziologie zu studieren. Da ihr das Angebot der Universität Bremen, Soziologie mit den Nebenfächern Wirtschaft und/oder Jura zu verbinden, anspricht, schreibt sie sich dort 1990 ein.
Nach dem Grundstudium verbringt sie 1992 ein Semester als Stipendiatin des europäischen ERASMUS-Programms in England an der Staffordshire University in Stoke-on-Trent. Durch die Belegung einiger Kurse zu Gender Studies wird ihr Interesse an der Geschlechterforschung geweckt.
Erste Berufserfahrungen in diesem Bereich sammelt Regine Derr während des Hauptstudiums von 1994 bis 1998 in der Arbeitsstelle zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen in der Wissenschaft – zunächst als Praktikantin und später als studentische Mitarbeiterin. Anschließend ist sie bis zur Diplomprüfung im Jahr 2000 als studentische und wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bremer Forschungszentrums Arbeit-Umwelt-Technik tätig.
Ihre Diplomarbeit widmet sich der Frage, inwieweit sich das aus der Ökonomie stammende Prinzip der Qualitätssicherung auf soziale Dienstleistungen übertragen lässt.
Nach einem kurzen Intermezzo als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Bremer Agentur für personale Kommunikation 2001 zieht es Regine Derr im Herbst 2001 nach Berlin, wo sie nun in der Praxis zwei wichtige Stränge ihrer Ausbildung miteinander verknüpfen kann. Denn bis 2004 ist sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft feministischer Projekte gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen (BAG FORSA) in einem Forschungsprojekt zur Qualitätssicherung tätig, das vom Familienministerium gefördert wird. Dort entwickelt sie auf der Basis dreier Untersuchungen u.a. zur Kooperation der Beratungsstellen mit anderen Akteuren wie den Jugendämtern, der Kriminalpolizei oder den Gleichstellungsbeauftragten gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen Qualitätsstandards für die Arbeit der Einrichtungen. Berufsbegleitend macht sie bei der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) eine Fortbildung zur Qualitätsbeauftragten und internen Auditorin im Bereich sozialer Dienstleistungen.
Von Berlin zieht Regine Derr 2004 nach Dortmund, weil sie die Aufgabe reizt, als Koordinatorin die Landesfachstelle autonomer Frauen- und Mädcheneinrichtungen gegen Gewalt Nordrhein-Westfalen aufzubauen, einer Vernetzungs- und Informationsstelle der Landesverbände von über 100 verschiedenen Hilfeeinrichtungen, von Frauen- und Mädchenhäusern über Notrufe bis zu Beratungsstellen. Als das Land 2006 nach dem Regierungswechsel die Mittel für die Landesfachstelle streicht, bewirbt sich Regine Derr auf ein Stellenangebot des Deutschen Jugendinstituts in München.
Seit Oktober 2006 verstärkt sie als wissenschaftliche Referentin das Team im Informationszentrums Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK), wo sie gemeinsam mit Sabine Herzig den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ betreut.
DJI Online / Stand: 1. August 2007
Blick von Außen
von Catarina Katzer, Soziologin und Dipl. Volkswirtin
„Sexuelle Viktimisierung in Internet-Chatrooms“
von Dr. Catarina Katzer, Köln
Gefahr aus dem Netz - Sexuelle Viktimisierung in Internet-Chatrooms
Das Thema „Sexualität“ besitzt gerade im Jugendalter eine besondere Anziehungskraft. Die ersten sexuellen Erfahrungen und das Kennenlernen der eigenen Sexualität im Umgang mit anderen spielen eine wichtige Rolle in den zwischenmenschlichen Beziehungen der Jugendlichen. Allerdings kann sich dieser positive Aspekt von Sexualität im Fall sexueller Kontakte durch die Anwendung von Zwang und Gewalt in das Gegenteil umkehren und erhebliche physische oder psychische negative Auswirkungen bei den Opfern hervorrufen (Krahé & Scheinberger-Olwig 2002).
Eine neue Problematik bezüglich ungewollter sexueller Erlebnisse ist dadurch entstanden, dass sich die Ausübung sexueller Übergriffe und Belästigungen in ein virtuelles Medium verlagert hat, das sich durch einen besonders hohen Anonymitätsgrad auszeichnet – das Internet. Insbesondere die von Kindern und Jugendlichen häufig genutzten Internet-Chatrooms stellen durch die Möglichkeit der direkten und synchronen Interaktion bei vollkommener physischer Anonymität einen geeigneten neuen Tatort für sexuelle Viktimisierungen dar (Finkelhor, Mitchell & Wolak 2000; Katzer & Fetchenhauer 2007; Wolak, Mitchell & Finkelhor 2006). Da man ohne Zeitverzögerung mit anderen Personen „chatten“ (reden) kann, ohne zu wissen, wer tatsächlich hinter diesen Chatpartnern steckt, können hier durchaus Gefahren für das sehr junge Publikum lauern.
Die erste detaillierte Studie im deutschsprachigen Raum zu dem Thema „Sexuelle Viktimisierung in Internet-Chatrooms“ wurde im Jahr 2005 am sozialpsychologischen Institut der Universität Köln durchgeführt (Katzer 2007; Katzer & Fetchenhauer 2007; Katzer, Fetchenhauer & Belschak, eingereicht). Sie zeigt, dass der Austausch pornografischen Materials (Pornofilme, Selbstbefriedigungs- oder Vergewaltigungsszenen, Fotos von einem erigierten Penis etc.) sowie sexuelle Übergriffe auf Minderjährige (ChatterInnen sollen sich vor einer Webcam ausziehen, ihre Genitalien berühren etc.) im virtuellen Raum der Internet-Chatrooms keine Ausnahme sind.
Allerdings sprechen nur wenige Opfer mit Eltern oder Lehrern über solche sexuellen Viktimisierungen: Zum einen aus Angst, da die Täter den Opfern häufig damit drohen, sie zu finden und zu bestrafen, wenn sie jemandem davon erzählen. Zum anderen aus Schamgefühl oder weil befürchtet wird, die Eltern könnten die Internetnutzung einschränken oder ganz verbieten. Häufig nutzen die Opfer selbst den Schutz der Anonymität in den Internet-Chatrooms, um über ihre Erlebnisse zu reden (Katzer & Fetchenhauer 2007).
Welche Formen sexueller Viktimisierungen treten in Internet-Chatrooms auf? Wer sind die Opfer?
Trotz der Virtualität des Mediums Internet-Chatroom spielen gerade auch physische Formen sexueller Übergriffe, die über den Einsatz von Webcams möglich sind, eine bedeutende Rolle (z.B. Aufforderung zur Selbstbefriedigung, sich zu berühren oder zuzusehen, wie sich der Chatpartner anfasst und selbst befriedigt etc.) (Katzer & Fetchenhauer 2007). Bedenkt man, dass auch Vergewaltigungen, die vor der Webcam stattfinden, direkt in den Chatroom übertragen werden können, wird der Internet-Chatroom auch zu einem Medium für physische sexuelle Viktimisierungen bzw. für deren Verbreitung. Die Grenzen zwischen virtueller und physischer Viktimisierung verschwimmen immer mehr. Man könnte hier sogar von einer Art sexuellem Voyeurismus im virtuellen Raum sprechen.
Wie häufig Kinder und Jugendliche in Internet-Chatrooms sexuell viktimisiert werden, zeigen die folgenden Zahlen (s. auch Tabelle 1): Von allen befragten Chatterinnen (10 bis 19 Jahre) berichtete fast jede Zweite, bereits von einem anderen Chatteilnehmer gegen ihren Willen nach sexuellen Dingen gefragt worden zu sein; bei den Jungen trifft dies auf jeden vierten Chatter zu. Auch gaben 34,1% der Chatterinnen an, ungewollt nach eigenen sexuellen Erfahrungen gefragt worden zu sein; bei den Jungen sind dies nur 16%. Und jede 10. der befragten Chatterinnen wurde bereits ungewollt von einem anderen Chatteilnehmer aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich selbst vor der Webcam auszuführen; bei den Jungen dagegen trifft dies lediglich auf jeden 20. Chatteilnehmer zu. Pornografisches Material in Form von Fotos oder Filmen erhielten Jungen etwas häufiger als Mädchen (Pornos: Mädchen= 3%, Jungen= 7%; Nacktfotos: Mädchen= 9,1%, Jungen=13%).
Tabelle1: Prävalenzraten sexueller Viktimisierungen von Mädchen in Internet-Chatrooms
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| Hat jemand schon einmal gegen Deinen Willen | Noch nie | Ja, aber nicht im letzten Monat | 1mal im letzten Monat | 2 bis 10mal im letzten Monat | Mehr als 10mal im letzten Monat |
| | |||||
| Mit Dir über Sex reden wollen? | 51.9 % | 11.6 % | 11.3 % | 22.3 % | 2.9 % |
| Dich nach dem Aussehen Deines Körpers gefragt? | 67.5 % | 9.0 % | 6.9 % | 14.6 % | 2.0 % |
| Dich nach Deinen sexuellen Erfahrungen gefragt? | 65.9 % | 10.6 % | 9.2 % | 12.3 % | 2.0 % |
| Dir von seinen sexuellen Erfahrungen erzählt? | 73.2 % | 7.0 % | 8.8 % | 9.5 % | 1.5 % |
| Dir Fotos mit nackten Personen geschickt? | 89.9 % | 2.9 % | 3.3 % | 3.7 % | 0.2 % |
| Dir Pornofilme geschickt? | 97.2 % | 0.6 % | 0.9 % | 1.3 % | 0.0 % |
| Dich zu sexuellen Handlungen vor der Webcam aufgefordert? | 89.4 % | 2.4 % | 2.4 % | 5.5 % | 0.4 % |
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Insgesamt wird aber deutlich, dass Mädchen sowohl im physischen Umfeld, als auch in den virtuellen Internet-Chatrooms häufiger sexuelle Viktimisierungen erleben als Jungen (Katzer & Fetchenhauer 2007). Dabei zeigte sich, dass das Alter der Chatterinnen keinen Risikofaktor darstellt. Die Wahrscheinlichkeit, sexuelle Viktimisierungen zu erfahren, ist für 10-Jährige genauso hoch wie für 18-Jährige. Allerdings zeigten sich jüngere Mädchen von sexuellen Viktimisierungen in der akuten Situation sowie dauerhaft stärker belastet. Da ein positiver Zusammenhang zwischen der Langzeitbelastung und psychosomatischen Beschwerden festgestellt wurde, sollten mögliche „Spätfolgen“ – gerade bei jüngeren Chatterinnen – nicht aus dem Blickfeld der Prävention geraten.
Allerdings muss die Thematik der sexuellen Viktimisierung in Internet-Chatrooms sehr differenziert betrachtet werden. So kann man nicht von DEN sexuell viktimisierten Mädchen als einer homogenen Gruppe sprechen, sondern muss sie in mehrere Opfergruppen unterteilen.
Zum einen konnten bei rund 30% der viktimisierten Chatterinnen, die überwiegend leichte Formen sexueller Viktimisierungen erlebten (z.B. nach sexuellen Dingen oder nach eigenen sexuellen Erfahrungen gefragt werden), eine starke akute Belastung wie z.B. Angst, Frustration oder Niedergeschlagenheit sowie eine emotionale Langzeitbelastung (nicht Vergessen-Können) festgestellt werden. Diese Chatterinnen erwiesen sich sowohl während ihrer Chatbesuche, als auch in ihrem realen physischen Umfeld als eher „brave“ Mädchen (zeigten selten delinquentes Verhalten oder Substanzenmissbrauch). Außerdem gehörten sie mit einem Durchschnittsalter von 13,5 bis 14 Jahren zu den jüngsten viktimisierten Chatterinnen. Von der Präventions- und Interventionsarbeit sollte diese Risikogruppe zukünftig verstärkt berücksichtigt werden.
Zum anderen zeigte sich, dass rund 63% der viktimisierten Chatterinnen die erlebten Viktimisierungen nicht als emotionale Belastung empfanden. Vielmehr scheinen sexuelle Viktimisierungen zu ihrem Chatalltag dazu zu gehören. Mit einem Durchschnittsalter von 14,6 bis 15,0 Jahren war anzunehmen, dass diese Mädchen bereits über eine stärkere Chaterfahrung und eine gewisse Vertrautheit mit der Thematik „Sexualität“ (z.B. erste sexuelle Erfahrungen wie Küssen, Petting etc.) verfügten. Auch konnte bei einem Teil dieser Mädchen delinquentes Verhalten sowie Substanzenmissbrauch festgestellt werden. Möglicherweise stellten deshalb sexuelle Anmachen oder Übergriffe während des Chattens für diese Mädchen keine außergewöhnliche Überraschung dar.
Des weiteren gab es eine besonders auffällige Gruppe sehr junger Mädchen (Durchschnittsalter 13,2 Jahre), die 7% aller viktimisierten Chatterinnen umfasste. Diese Mädchen wurden insgesamt häufiger als alle anderen Chatterinnen sexuell viktimisiert und erlebten vor allem die meisten schweren sexuellen Viktimisierungen (z.B. Pornos und Nacktfotos erhalten und Aufforderung zu sexuellen Handlungen vor einer Webcam). Im Unterschied zu den anderen sexuell viktimisierten Chatterinnen wurden diese nicht „rein zufällig“ Opfer sexueller Übergriffe. So wiesen diese von uns als „Abenteurerinnen“ bezeichneten Chatterinnen das mit Abstand stärkste Interesse an der „erotischen Erwachsenenwelt“ auf (besuchten häufiger als alle anderen viktimisierten Chatterinnen Pornochatrooms, aber auch Prügel- oder rechtsradikale Chatrooms) und zeigten den meisten Spaß an sexuellen Themen und Gesprächen während ihrer Chatbesuche. Ein risikobehaftetes, sexuell neugieriges und aufgeschlossenes Chatverhalten, die Suche nach dem erotischen „sexuellen Kick“ erhöht somit die Wahrscheinlichkeit leichter und schwerer sexueller Viktimisierungen im Gegensatz zu „bravem“, sexuell unauffälligem Chatverhalten.
Dabei zeigte sich, dass sich gerade diese schwer sexuell viktimisierten Chatterinnen (Abenteurerinnen) kaum belastet fühlten. Wer also ganz bewusst mit der Gefahr flirtet – ist nicht unbedingt überrascht über das, was passiert! Des weiteren waren diese „Abenteurerinnen“ mit durchschnittlich 13,2 Jahren die jüngsten Chatterinnen, die sexuell viktimisiert wurden. Vieles sprach also dafür, dass es sich bei dieser Gruppe von Chatterinnen um besonders „frühreife“ Mädchen handelte.
Vor diesem Hintergrund ist der Internet-Chatroom auch als Medium für die „sexuelle Selbsterfahrung“ pubertierender Mädchen zu betrachten. Internet-Chatrooms stellen aufgrund des hohen Anonymitätsgrades – verglichen mit dem realen physischen Umfeld – ideale Orte für die Suche nach erotischer Spannung oder das Ausprobieren verbotener Dinge dar (z.B. Erwachsenenchatrooms besuchen etc.). Kein anderes Kommunikationsmedium bietet pubertierenden Teenies auf vergleichbare Weise die Möglichkeit, neue Erfahrungen bezüglich der eigenen sexuellen Identitätsbildung machen zu können.
Diesbezüglich könnte der Internet-Chatroom auch für diejenigen Mädchen eine ideale Möglichkeit sein, sich über die eigene Sexualität auszutauschen, für die Sexualität im häuslichen, familiären Umfeld ein Tabuthema darstellt.
Allerdings sollte der „Internet-Chatroom als Medium sexueller Selbsterfahrung“ kritisch betrachtet werden. Die Möglichkeit, dass der erste Kontakt mit der Thematik Sexualität sowie die ersten sexuellen Erfahrungen über das Internet stattfinden, kann negative Auswirkungen auf die Vermittlung sexueller Werte und Normen bei den Kindern und Jugendlichen haben. Insbesondere die Verbindung von Sexualität und Erotik mit gesellschaftlich gesehen abnormen Formen (z.B. Erhalt von Vergewaltigungsszenen per Videoclip über Internet-Chatrooms) führt möglicherweise zu einer „Entwertung“ oder gar „Verwechslung“ der Begriffe Liebe und Sexualität. Dabei könnte es auch zu einer „Normalisierung sexualisierter Gewalt“ in realen zwischenmenschlichen Beziehungen kommen. Die Gefahr, dass Sexualität in die Nähe von Pornografie und Gewalt gerückt wird und die pubertierenden Jugendlichen sich verstärkt ein „sexualisiertes Wertesystem“ aneignen (gemäß dem Motto: Je früher man den ersten Sexualkontakt hat, umso „cooler“ und angesehener ist man bei den Peers; s. auch Phänomen des Gäng-Bäng), ist bedenklich und sollte in der Präventions- und Interventionsarbeit besondere Beachtung finden.
Reaktionen der Opfer auf erlebte sexuelle Viktimisierungen
Die vorliegende Studie konnte zeigen, dass nur 9% der viktimisierten Mädchen mit ihren Eltern oder anderen Erwachsenen über die unangenehmen sexuellen Erlebnisse in Internet-Chatrooms reden. Scham, Angst vor Unverständnis, aber auch vor einem generellen Internetverbot sind mögliche Hintergründe. Rund 20% aller viktimisierten Chatterinnen sprechen mit anderen Chatteilnehmern über die sexuellen Übergriffe und ebenfalls 20% melden die sexuellen Viktimisierungen den Chatbetreibern. Allerdings besteht auch hier noch weiterer Handlungsbedarf.
Des Weiteren gab ein Drittel der viktimisierten Chatterinnen an, nach der Viktimisierung so zu tun, als wenn alles in Ordnung wäre. Rund 1/4 der Opfer zieht sich direkt nach den unangenehmen Übergriffen aus dem Chatroom zurück und 15% versuchen sich außerhalb des Chatrooms abzureagieren. Ein Teil der Opfer versucht also verstärkt, die sexuellen Übergriffe zu verdrängen und diese eher emotionsorientiert zu verarbeiten. Gerade hier könnten negative emotionale Folgen oder psychosomatische Probleme auftreten (z.B. Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, häufig Krank sein oder Magen-, Kopfschmerzen haben).
Was können Eltern, Lehrer und Freunde tun?
Die Bereiche „Aufklärung“ und „Schulung der Medienkompetenz“ der Jugendlichen, aber auch der Eltern und Lehrer spielen eine besondere Rolle. Zu denken ist an Informationsabende und Weiterbildungskurse, Internetkonferenzen und Diskussionsforen. Auch könnte der Chatroom selbst als Lehrmedium im Schulunterricht eingesetzt werden.
Dabei ist den Jugendlichen deutlich zu machen, dass sexuelle Übergriffe in Internet-Chatrooms nicht als normal hinzunehmen sind, sondern gemeldet werden sollten. Da es in manchen Fällen nicht bei den virtuellen Kontakten bleibt, sondern auch reale Treffen mit sexuellen Hintergründen angebahnt werden, sollten im schulischen und familiären Umfeld mögliche Gefahren thematisiert werden.
Im Bereich der Präventions- und Interventionsarbeit kann die direkte Einbindung der SchülerInnen die eigene Sensibilität und das Bewusstsein für diese Problematik erhöhen (z.B. „Cyberpolizei“ in Schulen, die von den Schülern selbst ausgeübt wird). Auch ist darauf zu achten, dass die Internetnutzung in einem Raum stattfindet, den alle Familienmitglieder benutzen: So zeigte die vorliegende Untersuchung, dass 64,1% der sexuell viktimisierten Mädchen das Internet von ihrem eigenen PC, der in ihrem Kinderzimmer steht, aufsuchen; bei nur 16,2% steht der PC im Wohnzimmer und bei 9,9% im Arbeitszimmer der Eltern (Katzer & Fetchenhauer 2007). Ferner sollten auffällige Veränderungen im Verhalten der Jugendlichen beachtet werden. Auch sind neue Schutzprogramme zu entwickeln, die verhindern, dass Minderjährige im Internet auf Inhalte treffen, die nur für Erwachsene geeignet sind. Im Bereich der „Opferhilfe“ zeigen sich erste positive Erfahrungen mit einer „Onlineberatung“ im Internet (z.B. Beratungs-Chatrooms), die von den Opfern kontaktiert werden kann, ohne dass diese ihre Identität unbedingt preisgeben müssen (Kerger 2007).
Des weiteren ist auch die strafrechtliche Seite sexueller Viktimisierungen Minderjähriger in Chatrooms zu berücksichtigen. So erhalten minderjährige ChatterInnen z.B. auch Fotos von Geschlechtsteilen oder Videoclips, die Vergewaltigungsszenen zeigen. In solchen Fällen handelt es sich eindeutig um Straftaten nach §131 StGB „Gewalthandlungen“ und §184 StGB „ Verbreitung pornografischer Schriften“. Außerdem bietet der Internet-Chatroom die Möglichkeit für die pornografische Ausbeutung von Minderjährigen. Privatfotos der ChatterInnen, die sie z.B. am Strand im Bikini zeigen und arglos an andere Chatter geschickt werden, können hinsichtlich pornografischer Details verändert und anschließend über das Internet an Konsumenten gegen Bezahlung weiterveräußert werden. Die ChatterInnen werden auf diese Weise unbemerkt zu Opfern eines Missbrauchs ihrer Privatsphäre und somit einer Straftat nach §201a Abs. 1-3 StGB. Vor dem Hintergrund, dass die Täter auf Grund der Anonymität kaum zu identifizieren sind, ist der Internet-Chatroom auch aus der Perspektive eines straffreien Raumes für Pädophile zu betrachten (Kerger 2007). Allerdings ist zu beachten, dass die Täter sexueller Übergriffe nicht nur im erwachsenen, pädophilen Umfeld zu suchen sind, sondern auch unter den Jugendlichen selbst. Politik, Justiz und Gesellschaft sind somit gefordert, neue Lösungsansätze für eine Bekämpfung dieses bedrohlichen Ausmaßes an Gefahren für Minderjährige zu entwickeln.
Dieser Einblick in das Phänomen „Sexuelle Viktimisierung in der Internetwelt“ macht deutlich, dass es sich um einen äußerst komplexen Problembereich handelt, der von zukünftigen Forschungen sowie der Präventions- und Interventionsarbeit verstärkt beachtet werden sollte.
Finkelhor, D., Mitchell, K. & Wolak, J. (2000): Online victimization: A report on nation´ s youth. National Center of Missing & Exploited Children.
Katzer, C. (2007): Tatort Chatroom: Aggression, Psychoterror und sexuelle Belästigung im Internet. In: Innocence in Danger, Deutsche Sektion e.V. und Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen e.V. (Hrsg.): Mit einem Klick zum nächsten Kick. Aggression und sexuelle Gewalt im Cyberspace. Köln: mebes & noack, S. 11-27.
Katzer, C. & Fetchenhauer, D. (2007): Cyberbullying: Aggression und sexuelle Viktimisierung in Chatrooms. In: M. Gollwitzer, J. Pfetsch, V. Schneider, A. Schulz, T. Steffke & C. Ulrich (Hrsg.): Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen. Band I: Grundlagen zu Aggression und Gewalt in Kindheit und Jugend. Göttingen: Hogrefe, S. 123-138.
Katzer, C., Fetchenhauer, D. & Belschak, F. (eingereicht). Flirten mit der Gefahr – Sexuelle Viktimisierung von Mädchen in Internet-Chatrooms.
Krahé, B. & Scheinberger-Olwig, R. (2002): Sexuelle Aggression. Verbreitung und Risikofaktoren bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Göttingen: Hogrefe.
Kerger, C. (2007). Prävention im Verbund. Integrierter Ansatz für Eltern, Kollegium und SchülerInnen. In: Innocence in Danger, Deutsche Sektion e.V. und Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen e.V. (Hrsg.): Mit einem Klick zum nächsten Kick. Aggression und sexuelle Gewalt im Cyberspace. Köln: mebes & noack, S. 94-100.
Wolak, J., Mitchell, K. & Finkelhor, D. (2006): Online Victimization of Youth Five Years Later. National Center of Missing & Exploited Children.
Dr. Catarina Katzer absolvierte ein Studium der Volkswirtschaft, Soziologie und Sozialpsychologie an der Universität Köln. Durch ihre jahrelange Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Universität Köln erwarb sie umfangreiche Kenntnisse in Forschung und Lehre. Ihre Interessensschwerpunkte liegen auf dem Gebiet „Cyberkulturen und virtuelle Internetwelten“. Sie geht der Frage nach, welche Bedeutung die verschiedenen Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten des Internets insbesondere für Kinder und Jugendliche haben und welche Nutzen, aber auch Gefahren von diesen ausgehen können.
Die Autorin hat zu dem Problembereich „Cyberbullying und sexuelle Viktimisierung in der Chatkommunikation bei Kindern und Jugendlichen“ die ersten Studien im deutschsprachigen Raum durchgeführt und publiziert. Zur Erforschung dieses Themengebietes arbeitet sie in einem Netzwerk internationaler WissenschaftlerInnen. Ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen zum Thema „Aggressionsforschung in der Internet-Kommunikation“ konnte sie auf zahlreichen Fachkongressen als Referentin einbringen: z.B. International Online Conferences Universität Landau: „Schoolbullying and Violence- Cyberbullying, Happy Slapping, Dating Violence and Other New Trends”, April - Mai 2006; Phillips-Universität Marburg: “XI. Workshop Aggression”, November 2006; Westfälische Wilhelms-Universität Münster: ”Handy, Internet & Co.: Instrumente sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen?! Strategien der Prävention und Intervention“, März 2007; Friedrich Schiller Universität Jena: “13th European Conference on Developmental Psychology”, 21-25 August 2007.
Kontakt
Forschungsprojekt „Chatgewalt“
Dr. Catarina Katzer
Bismarckstrasse 27-29
50672 Köln
Tel.: 0221.523066
Mobil: 0173.533.6693
Weiterführende Informationen
Hinweise auf die vorliegende Studie, Veröffentlichungen und weiterführende Literatur unter www.chatgewalt.de
Literaturtipps

Innocence in Danger, Deutsche Sektion e.V. und Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen e.V. (Hrsg.) (2007): Mit einem Klick zum nächsten Kick. Aggression und sexuelle Gewalt im Cyberspace. Köln: mebes & noack.

M. Gollwitzer, J. Pfetsch, V. Schneider, A. Schulz, T. Steffke und C. Ulrich (Hrsg.) (2007): Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen. Aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Praxis. Göttingen: Hogrefe.
DJI Online / Stand: 1. August 2007
Menschen im Profil I
Sabine Herzig, DJI
Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK)
Sabine Herzig, DJI
Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK)
Frau Herzig, sehen Sie die Entwicklung neuer Medien eher als Segen oder Fluch? Jede neue technische Entwicklung bietet Chancen und Risiken. Dabei gilt es, die Chancen möglichst optimal zu nutzen und die Risiken zu minimieren. Die Möglichkeiten des Internets haben großen Einfluss auf unser Arbeits- und Privatleben. Viele Abläufe sind ohne die neuen Medien fast undenkbar, die gesamte Gesellschaft basiert auf ihrer Nutzung. Z.B. wäre insbesondere die Informationsarbeit des IzKK ohne das Internet nie so zeitnah möglich. Im Bereich der Recherche ist es nahezu unverzichtbar. Die große Herausforderung an alle Akteure der Gesellschaft besteht darin, Risiken technischer Entwicklungen möglichst vor ihrem Einsatz zu minimieren und auf problematische Nutzung möglichst schnell zu reagieren. |
Sabine Herzig kommt im Sommer 1973 in Nordhausen zur Welt, einer thüringischen Industriestadt am Südharz auf halber Strecke zwischen Göttingen und Halle. Sie besucht wie alle Kinder in der früheren DDR ab dem 6./7. Lebensjahr zehn Jahre lang die Polytechnische Oberschule. Sabine Herzig möchte später gern eine Ausbildung in einer Bibliothek machen. Aber zu DDR-Zeiten sind Lehrstellen in diesem Bereich knapp. Im ehemaligen Bezirk Erfurt ist für ihren gesamten Jahrgang nur eine Stelle vorgesehen.
Als sie 1990 die Schule in Nordhausen verlässt, gibt es die DDR nicht mehr und Sabine Herzig erfüllt sich ihren langgehegten Wunsch und macht zunächst eine zweijährige Ausbildung zur Assistentin an Bibliotheken in Nordhausen.
Schon bald kristallisiert sich aber heraus, dass für breitere berufliche Perspektiven das Abitur eine grundlegende Voraussetzung ist. Also entschließt sie sich, parallel zur Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur zu machen.
Während dieser Zeit wächst der Wunsch, ein Studium aufzunehmen. Weil sich ihr Interesse auf gesellschaftliche und politische Prozesse richtet, fällt ihre Wahl auf die Fächer Soziologie und Politikwissenschaft.
Im Herbst 1992 ist es soweit, sie schreibt sich an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein. Studienbegleitend ist Sabine Herzig ab 1994 als studentische Hilfskraft tätig – am Institut für Soziologie, am Institut für Politikwissenschaft und mehrere Jahre am Institut für Pädagogik. Die Projekte, an denen Sabine Herzig mitarbeitet, widmen sich im wesentlichen den sozialen und politischen Entwicklungen in den neuen Bundesländern. Es sind u.a. Bürgerbefragungen im ländlichen Raum und in Halle, zur Kreisgebietsreform, dem Umweltverhalten und zuletzt die Mitarbeit in einem Forschungsprojekt zur Sozialhilfedynamik in den neuen Bundesländern.
Neben ihren wissenschaftlichen Aufgaben ist sie in den Semesterferien ehrenamtlich als Betreuerin bei und Leiterin von Kinder- und Jugendfreizeiten tätig. 1998 absolviert sie eine Zusatzausbildung, um als ehrenamtliche Mitarbeiterin am Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes eingesetzt werden zu können.
Die Tätigkeiten als studentische Hilfskraft und die Erfahrungen des ehrenamtlichen Engagements fließen mit ein in ihre Magisterarbeit, mit der sie 1999 ihr Studium abschließt. Sie trägt den Titel: “Zur sozialwissenschaftlichen Diskussion der politischen Partizipation von Kindern in Deutschland”.
Sabine Herzig ist seit dem Beginn des Informationszentrums Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) am Deutschen Jugendinstitut in München im Januar 2000 als wissenschaftliche Referentin tätig.
In dieser Funktion hat sie weitere Aufgaben übernommen. So ist sie Nationale Koordinatorin im Netzwerk "Children at Risk in the Baltic Sea Region", Mitglied in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" sowie der Landesvorstands-Arbeitsgruppe des Bayerischen Jugendrings zur "Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit".
Gemeinsam mit Regine Derr ist Sabine Herzig im IzKK vorrangig für den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ zuständig.
DJI Online / Stand: 1. August 2007
Literatur
Literatur aus DJI-Projekten
Barthelmes, Jürgen/Sander, Ekkehard (2001): Erst die Freunde, dann die Medien. Medien als Begleiter in der Pubertät und Adoleszenz. München: Verlag Deutsches Jugendinstitut
Decker, Regina/Feil, Christine (2003): Grenzen der Internetnutzung bei Kindern. Beobachtungen aus dem Projekt. In: merz wissenschaft, 47. Jg., H. 5, S. 14-27
Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.) (2007): Aktuelle Herausforderungen im Kinder- und Jugendschutz – Sexuelle Gewalt durch die neuen Medien. Dokumentation der Fachtagung am 28./29. November 2006 in Berlin. München: Deutsches Jugendinstitut
Feil, Christine (2007): Lernen mit dem Internet. Ergebnisse einer Befragung von Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen. Kurzbericht zur Lehrkräftebefragung aus dem Projekt „Lernen mit dem Internet“. München: Deutsches Jugendinstitut
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Feil, Christine (2003): Was machen Kinder im Grundschulalter im Netz? In: Grundschulunterricht, H. 9, S. 6-10
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Letzter Zugriff: [01.06.2006]
Weitere Literatur
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Katzer, Catarina (2007): Tatort Chatroom. Aggression, Psychoterror und sexuelle Belästigung im Internet. In: Innocence in Danger Sektion Deutschland e.V./Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen e.V. (Hrsg.): Mit einem Klick zum nächsten Kick. Aggression und sexuelle Gewalt im Cyberspace. Köln: mebes & noack, S. 11-27
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Risau, Petra/Kruck, Marlene/Bender, Kathrin (Hrsg.) (2001): Sexualisierte Gewalt in der Alltags- und Medienwelt von Kindern. Wahrnehmen - Benennen - Präventiv Handeln. Bad Heilbrunn: Klinkhardt
Weber, Annette (2006): Im Chat war er noch so süß! Mülheim an der Ruhr: Verlag an der Ruhr
Weißhaupt, Ulrike (2004): Internetberatung. Beratungs- und Behandlungskonzepte unter Nutzung der neuen Medien. In: Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, 7. Jg., H. 1-2, S. 74-83
Wolak, Janis/Mitchell, Kimberly/Finkelhor, David (2006): Online Victimization of Youth. Five years later. Alexandria, VA: National Center for Missing and Exploited Children
Kinderpornografie im Internet:
Baier, Helmut (2004): Die Bekämpfung der Kinderpornografie auf der Ebene von Europäischer Union und Europarat. In: ZUM - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 48. Jg., H. 1, S. 39-51
Empt, Martin (2002): Virtuelle Kinderpornographie als verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit? In: ZUM - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 48. Jg., H. 8/9, S. 613-620
König, Sabine (2004): Kinderpornografie im Internet. Eine Untersuchung der deutschen Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung des Internationalen Strafrechts. Hamburg: Kovac
Kuhnen, Korinna (2007): Kinderpornographie und Internet. Medium als Wegbereiter für das (pädo-)sexuelle Interesse am Kind? Göttingen u.a.: Hogrefe
Medienkompetenz:
Pscheida, Daniela (2007): Internetkompetenz von Erwachsenen. Medienpraxis der Generationen. Hamburg: Krämer
Drewes, Detlef (2004): Jugend-Medienkompetenz. In: Körner, Wilhelm/Lenz, Albert (Hrsg.): Sexueller Missbrauch. Bd.1: Grundlagen und Konzepte. Göttingen: Hogrefe, S. 471-484
klicksafe.de (Hrsg.) (2006): Mehr Sicherheit im Internet durch Medienkompetenz. Unterrichtsmaterialien: Handbuch für LehrerInnen. Ludwigshafen: Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz
Bei der hier aufgeführten Literatur handelt es sich um eine Auswahl von publizierten Büchern und Artikeln im Themenbereich "Sexuelle Gewalt in den neuen Medien". Grundlagenliteratur sowie weitere Publikationen im gesamten Feld "Gewalt gegen Kinder" finden sie in der Literaturdatenbank des IzKK im Internet.
DJI Online / Stand: 1. August 2007
Links
Informationsstelle Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung IzKK am DJI
Nationales Zentrum Frühe Hilfen
DJI Projekte
Digital Divide - Digitale Kompetenz im Kindesalter
Wie entdecken Kinder das Internet? Qualitative Studie zum Erwerb von Internetkompetenzen
DJI Online Schwerpunktthemen
Thema 2007/05: Kinderschutz verbessern - frühzeitige Hilfe durch effektive Netzwerke
Thema 2007/02: Lehren und Lernen mit dem Internet
Thema 2006/03: Kindesvernachlässigung: früh erkennen - früh helfen!
Thema 2005/01: Aufwachsen mit dem Internet
Externe Links
Deutschland
Angebot für breite Medienkompetenz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene – Tipps, Broschüren und mehr zum kritischen und sicheren Umgang mit dem Internet (EU-Initative) www.klicksafe.de
Initiative Deutschland sicher im Netz und Beschwerdestelle www.sicher-ins-netz.de / www.Internet-Beschwerdestelle.de
Weitere Websites mit Hinweisen, Tipps und Informationen sowie Links, Infos, Broschüren unter www.jugendschutz.net
Jugendportal des BMFSFJ in der virtuellen Welt "Second Life“ www.netzcheckers.de
Informationsstellen, Broschüren, Materialien
www.polizei-beratung.de
www.ajs.nrw.de
www.ajs-bw.de
www.jugend-lsa.de/jugendschutz
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien www.bundespruefstelle.de
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland(ALM) www.alm.de
Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten www.kjm-online.de
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest www.mpfs.de
Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis (JFF) www.jff.de
Speziell für den schulischen Bereich www.schulen-ans-netz.de
Erfurter Netcode – Ein Siegel für Qualität im Internet www.erfurter-netcode.de
Meldestelle – Zahlenmaterial und Rechtsgrundlagen www.bka.de
Mit Extra-Seiten für Kinder und Eltern www.internet-abc.de
Schau hin! Was Deine Kinder machen www.schau-hin.info
Website mit Online-Bilderbuch „Der unendliche Wald‘ — aufklärende Bildergeschichte für Kinder www.security4kids.ch
Netkids – Initiative für Kinderschutz im Internet www.kindersindtabu.de
SexnSurf – Fachgruppe des pro familia-Landesverbandes Hessen e.V. u.a. Chat-Tipps, Veranstaltungen www.sexnsurf.de
Online Handbuch zum Kinder- und Jugendschutz www.handbuch-jugendschutz.de
Maßnahmen der Mobilfunkanbieter und Internetprovider
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) u.a. Beschwerdestelle über Inhalte von Websites www.fsm.de
Website zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern http://www.internauten.de
Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk www.handywissen.info/downloads/verhaltenskodex.pdf
Elternhotline bei T-Mobile www.t-mobile.de/eltern-hotline
Internetdokumente zu Handygewalt / Umgang mit Handys / Schutz im Internet
Infoset des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest „Medienkompetenz und Medienpädagogik in einer sich wandelnden Welt: Handy & Co.“ www.mpfs.de/fileadmin/Infoset/10Handy.pdf
„Neue Phänomene bei der Handynutzung durch Kinder und Jugendliche“. Informationen des LKA NRW und der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW www.ajs.nrw.de/images/pdf/lka_ajs.pdf
„Hilfe, mein Handy kann kein Blut sehen“ http://www.neukoelln-jugend.de/medienschutz/
Alles nett im Chat? Tipps für die sichere Internetkommunikation http://shop.gmk-net.de/product_info.php?info=p12_Alles-nett-im-Chat-.html
„Jugendliche und Chatten“ http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_chatten.pdf
Switzerland / Schweiz
Koordinationsstelle (KOBIK) fungiert u, a. als Meldestelle für verdächtige Internet-Inhalte www.kobik.ch/
Verschiedene Dossiers und Links für die Schule inkl. Unterrichtsideen www.swisscom.ch/GHQ/content/SAI/Bildungsangebote/?lang=de
Austria / Österreich
Österreichisches Institut für Familienforschung, Neue Medien im familialen Kontext www.oif.ac.at/publikationen/working_paper/detail/?tx_ttnews[tt_news]=52&cHash=a7db1f0f4c7747b9ff255733449ff5ec
Meldestelle Kinderpornografie im Internet www.bmi.gv.at/cms/BK/meldestellen/kinder
Österreichweite Initiative, die Internetnutzerlnnen bei der sicheren Nutzung des Internet unterstützt: österreichische Informations- und Koordinierungsstelle im Safer Internet Netzwerk der EU www.Saferinternet.at
Europe / Europa
INHOPE, internationaler Dachverband von Internet-Beschwerdestellen: www.inhope.org
EU-geförderte Programme zu Internetsicherheit und Informationsportal www.europa.eu.int/informationsociety/activitiesfsip
Internet Content Rating Association (ICRA) — Internationaler, gemeinnütziger Verband führender Internet-Organisationen, die zusammenarbeiten, um ein sichereres Internet zu entwickeln www.icra.org
DJI Online / Stand: 1. August 2007
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