Die gute Nachricht zuerst: Obwohl es in Deutschland keine Kindergartenpflicht gibt, besuchen fast 90 Prozent aller Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren eine Kindertagesstätte. Nur ein kleiner Teil (0,6 Prozent) wird nicht in einer Einrichtung, sondern von einer Tagesmutter betreut. Bei den kleineren Kindern, den unter Dreijährigen, zeigen die offiziellen Zahlen der amtlichen Statistik ein anderes Bild: Rund 250.000 besuchen eine Kindertagesstätte, während 33.500 von Tagespflegepersonen betreut werden. Das heißt: ungefähr 13 Prozent der Kinder unter Drei sind bereits versorgt.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen strebt nun an, in Deutschland bis zum Jahr 2013 ein Angebot von insgesamt 750.000 Plätzen für unter Dreijährige bereit zu stellen. Um diese enorme Aufgabe zu stemmen und den Ausbau wirklich bedarfsgerecht zu gestalten, lohnt sich ein genauerer Blick sowohl auf den Status Quo des Platzangebots und der Nutzung von Kindertagesbetreuung als auch auf die Entwicklung in den letzten fünf Jahren in diesem Bereich.
Das DJI beobachtet diese Entwicklung kontinuierlich auf der Basis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Derzeit ist der Zahlenspiegel 2007 in Arbeit, der sich auf den Stichtag 15. März 2006 bezieht. Veröffentlicht wird der vollständige Zahlenspiegel 2007 voraussichtlich Ende dieses Jahres.
In „Auf einen Blick“ stellt das DJI im Forschungsverbund mit der Universität Dortmund vorab Auszüge zentraler Ergebnisse zur Kindertagesbetreuung vor. Durch eine neue Erhebungsmethode ist es nun möglich, die Zahlen nach einzelnen Jahrgängen aufzuschlüsseln. Dabei zeigt sich, dass die Gruppe der unter Dreijährigen alles andere als homogen ist. Hier sollte bei zukünftigen Debatten sehr genau unterschieden werden, ob es sich um zum Beispiel um Kinder unter einem Jahr handelt, für die hinsichtlich des zeitlichen Umfangs und der Betreuungsintensität andere Angebote vorgehalten werden müssen als für Zweijährige. Derzeit besuchen in Westdeutschland nur 0,7 Prozent der unter Einjährigen eine Kindertageseinrichtung (36% im Osten), aber bereits 16,8 Prozent der 2-Jährigen (69,1% im Osten). Ganztagesplätze bei den unter Dreijährigen werden insgesamt nicht so häufig genutzt wie erwartet.
Unabhängig von der Frage, welche Zahl bei der Bedarfsermittlung nun die richtige ist, sind die Streitigkeiten über den Ausbau der Krippenbetreuung auch motiviert von Finanzierungsfragen. Prof. Dr. C. Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt im „Blick von außen“, warum sich die Investition in mehr Betreuungsplätze rechnet. Volkswirtschaftlich gesprochen ist die Rendite einer frühkindlichen Bildung und Betreuung nämlich besonders hoch.
Den Fokus in der Betreuungsdebatte mehr auf die Bildungsgerechtigkeit zu richten, dafür plädiert DJI-Direktor Prof. Dr. Thomas Rauschenbach im „Interview“. Er beantwortet die Frage, ob ein erweitertes Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen wünschenswert ist, mit einem klaren Ja. Vorausgesetzt, es ist qualifiziert und der Bildung und Entwicklung der Kinder dienlich. In diesem Kontext verweist er auf die notwendige Aufwertung vorschulischer Bildung sowie die entsprechende Ausbildung der ErzieherInnen. Weitere Themen des Interviews sind Finanzierungsfragen und Fallstricke der Föderalismusreform.
Und wie immer gibt es beim monatlichen Online-Schwerpunkt Informationen zu Projekten und Literatur sowie weiterführendes Hintergrundmaterial, das das DJI rund um das Thema Kinderbetreuung zu bieten hat.
DJI Online / Stand: 1. April 2007
Blick von Außen
von Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin und Freie Universität Berlin
„Nutzen und Kosten familienbezogener Leistungen: Volkswirtschaftliche Betrachtungen am Beispiel der Betreuung in Kindertageseinrichtungen“

Nutzen und Kosten familienbezogener Leistungen: Volkswirtschaftliche Betrachtungen am Beispiel der Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Heute besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass Familie wichtig ist – auch unter volkswirtschaftlichen Aspekten: Familien sind unter anderem maßgeblich am Aufbau des sogenannten Humanvermögens einer Volkswirtschaft beteiligt. So ist es heute nahezu unumstritten, dass Familien durch öffentliche Ressourcen gefördert werden sollen.
Neben den Familien sind eine Vielzahl weiterer Akteure an dem Aufbau des Humanvermögens einer Volkswirtschaft beteiligt. Dies sind auch Kindertageseinrichtungen, Schulen, Freizeiteinrichtungen und andere Akteure im breiten Feld der Kinder- und Jugendhilfe. Ökonomisch gesprochen ist eine öffentliche Förderung auch dieser Akteure sinnvoll und wichtig, da auch diese Akteure an der Humanvermögensbildung unserer Volkswirtschaft beteiligt sind. Würden sie nicht gefördert werden, so käme es zu einem suboptimalen Angebot dieser Akteure.
Heute besteht ein „Common Sense“ darüber, dass Kindertageseinrichtungen gefördert werden sollen. Allerdings zeigen die aktuellen Debatten um den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren, dass man sich weniger darüber einig ist, welchen Umfang diese Förderung betragen soll: ob sie erhöht werden soll und, wenn ja, in welchem Umfang. Ökonomische Lehrbücher würden die Antwort auf diese Frage in dem bewerteten Nutzen sehen, den eine Volkswirtschaft aus einem erweiterten Angebot hat und zwar dem volkswirtschaftlichen Nutzen, der über den Nutzen privater Akteure (wie z.B. der Eltern) hinaus geht.
Es ist unschwer zu erkennen, dass eine solche Nutzenbewertung sehr schwierig ist. So kann beispielsweise kaum unterschieden werden, welchen Anteil der Humanvermögensbildung einer Volkswirtschaft den Familien und welcher den Kindertageseinrichtungen zuzuschreiben ist.
Nettonutzen für die Volkswirtschaft
Hinzu kommt, dass nicht nur der Bruttonutzen für eine Volkswirtschaft bewertet werden muss, sondern diesem Nutzen müssen die Kosten gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn ein bestimmter Nutzen erwirtschaftet wird. Es muss also der „Nettonutzen“ bzw. der „Nettoeffekt“ für eine Volkswirtschaft abgeschätzt werden. Auch dies ist kein triviales Unterfangen.
Vor dem Hintergrund dieser Schwierigkeiten, die bei einer Bewertung des Nettonutzens von Kindertageseinrichtungen auftreten, könnte man versucht sein, überhaupt keine Bewertung derselben anzugehen. Dies ist jedoch nicht sinnvoll. Vielmehr ist es in einer Welt knapper Ressourcen und vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel wichtig, Hinweise darauf zu haben, wo sie am effizientesten eingesetzt werden können. Wie kann mit knappen Mitteln ein maximaler Output erreicht werden – oder anders herum formuliert: Wie kann ein bestimmter Output mit einem minimalen Input erreicht werden? Eine solche Abschätzung ist gerade auch in einem Feld und in einer Debatte sinnvoll, die vielfach ideologisch und wenig sachorientiert geführt wird – das haben die letzten Wochen der deutschen „Krippendebatte“ sehr deutlich gezeigt.
Kosten- und Nutzen-Relation
Im Folgenden soll deshalb der Versuch unternommen werden, zumindest einzelne Nutzen- und Kostenkomponenten zu benennen, die für eine Bewertung der Leistungen von Kindertageseinrichtungen herangezogen werden sollten. Darauf aufbauend kann versucht werden, einzelne Komponenten zu bewerten.
Prinzipiell können kurz-, mittel- und langfristige Nutzeneffekte der Betreuung in Kindertageseinrichtungen unterschieden werden. Hinzu kommt, dass Effekte bei unterschiedlichen Nutzenverursachern zu unterscheiden sind: die, die primär dem Kind, andere, die primär den Eltern (insbesondere den Müttern) zugeordnet werden können oder wieder andere, die weiteren Wirtschaftssubjekten zuzuschreiben sind. Nutzenkomponenten, die den Kindern zuzuordnen sind, sind jene Effekte, die die kindliche Entwicklung fördern und unterstützen. Für sie gilt, dass sie durch die Betreuung in der Familie und der Kindertageseinrichtung verursacht werden können, sofern beide Akteure eine gute Betreuungsqualität gewährleisten. Diese Voraussetzung für die Realisierung der kindbezogenen Effekte ist von zentraler Bedeutung: Ohne eine gute pädagogische Betreuungsqualität können diese Effekte nicht realisiert werden.
Empirisch können diese Effekte durch zahlreiche pädagogische, entwicklungspsychologische und andere sozialwissenschaftliche Untersuchungen sowohl für die Familie als auch für Kindertageseinrichtungen belegt werden. Aus der Pädagogik und Entwicklungspsychologie ist bekannt, dass besonders den Entwicklungsprozessen in der vorschulischen Lebensphase eine hohe Bedeutung für die gesamte Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsbiographie eines Menschen zukommt. Dies muss hier nicht weiter belegt werden. Zunehmend ist dies auch in der Öffentlichkeit akzeptiert.
Positive Effekte guter frühkindlicher Erziehung und Bildung
Ökonomisch formuliert heißt dies, dass die Rendite einer qualitativ guten frühkindlichen Erziehung und Bildung besonders hoch ist – i.d.R. sogar höher als Erziehungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt. Kurz- und mittelfristig hat eine gute Kinderbetreuungsqualität positive Effekte auf die Entwicklung der kognitiven und psycho-emotionalen Fähigkeiten eines Kindes, die z.B. dazu führen können, dass sich der Schulerfolg dieses Kindes erhöht. Dies kann wiederum geringere Schuljahrwiederholungen oder Sonderschulzuweisungen zur Folge haben, die ansonsten durch öffentliche Mittel finanziert würden. Auch kostenintensivere öffentlich finanzierte Maßnahmen der Jugendhilfe können sich dadurch verringern. Langfristig können volkswirtschaftliche Effekte dahingehend auftreten, dass gute Betreuungsqualitäten in früher Kindheit zu einem höheren Lebenseinkommen, einer geringeren Sozialhilfeabhängigkeit oder aber einer geringeren Kriminalität führen – alles dies führt zu öffentlichen Mehreinnahmen bzw. zu Einsparungen bei den öffentlichen Haushalten.
Vorschulische Betreuungsqualität und schulische Leistung
Untersuchungen, die auf der Basis repräsentativer Daten empirische Hinweise auf diese Effekte geben, sind primär im anglo-amerikanischen Forschungsraum anzusiedeln. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die sich mit den kurzfristigen Effekten einer Betreuung in Kindertageseinrichtungen beschäftigen. Sie zeigen, dass insbesondere die kognitive Entwicklung von Kindern aus Familien mit einem niedrigen sozioökonomischen Status und aus anregungsarmen Elternhäusern durch eine gute Betreuung maßgeblich gefördert wird. Studien, die bis in die Schulzeit hinein die Effekte einer Betreuung in Kindertageseinrichtungen untersuchen, haben an Bedeutung gewonnen.
In zwei groß angelegten empirischen Untersuchungen – der NICHD Studie und der Cost, Quality, and Outcomes Studie – konnten so z.B. weitere Hinweise dafür gefunden werden, dass eine gute vorschulische Betreuungsqualität schulische Leistungen erhöht, insbesondere für Kinder von Eltern mit einem niedrigen Bildungsniveau.
Empirische Studien, die mittel- bis langfristige Effekte analysieren, gibt es dagegen wenige. Die berühmteste unter den wenigen Studien ist das Perry Preschool-Projekt, das Kinder bis in das Erwachsenenalter, aktuell bis über das 40. Lebensjahr hinaus beobachtet. In diesem Projekt konnten dahingehend Effekte gefunden werden, dass sich eine qualitativ gute frühkindliche Betreuung positiv auf das spätere Erwerbseinkommen und die Arbeitsmarktperformance auswirkt. In dieser Studie wurde auch festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit, an kriminellen Delikten beteiligt zu sein, durch eine gute frühkindliche Erziehung in Kindertageseinrichtungen maßgeblich reduziert wird.
Forschungsbedarf in Europa
Im europäischen und insbesondere deutschen Forschungsraum liegen dagegen wenige solcher Studien vor. In einer Studie für Deutschland kann z.B. gezeigt werden, dass sich der Besuch eines Kindergartens bei Kindern aus Migrantenfamilien positiv auf die Wahrscheinlichkeit auswirkt, eine weiterführende Schule zu besuchen. Dies legt nahe, dass eine gute aushäusige Kinderbetreuung die Integration von Migrantenkindern in die Gesellschaft erhöht und damit Ausgaben in anderen Bereichen reduziert. Neuere Ergebnisse zeigen auch, dass die Dauer frühkindlicher Bildungs- und Betreuungserfahrungen in einer Kindertageseinrichtung die Wahrscheinlichkeit reduzieren kann, dass eine Hauptschule besucht wird.
Auch die Eltern profitieren
Neben diesen kindbezogenen Effekten verursacht der Besuch einer Kindertageseinrichtung auch einen Nutzen für die Eltern, insbesondere für die Mütter, wenn ihnen dadurch eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht wird. Dies ist ein Nutzen, der allein den Eltern zukommt und für den sie zunächst nicht zu fördern sind.
Elternerwerbstätigkeit gesamtwirtschaftlich von Vorteil
Eine Erwerbstätigkeit beider Eltern kann jedoch auch gesamtwirtschaftlich einen Nutzen haben. Dieser besteht zum Beispiel darin, dass eine höhere Elternerwerbstätigkeit ein steigendes Steuer- und Beitragsaufkommen der Sozialversicherungen zur Folge hat. Hinzu kommen weitere mögliche Einsparungen bei der Unterstützung arbeitsloser oder einkommensarmer Elternteile.
In einer Studie des DIW Berlin wurden diese Effekte abgeschätzt: Sie zeigen, dass sie erheblich sein können und mehrere Milliarden Euro Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer und bei den Sozialversicherungsträgern erzielt werden könnten, wenn erwerbswillige Mütter ihre Erwerbswünsche tatsächlich realisieren könnten. Eine Steigerung des Einkommens von Familien durch eine Erwerbsbeteiligung der Mütter kann auch mit höheren Konsumausgaben dieser Familienhaushalte verbunden sein, die wiederum zusätzlich zu Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer führen können.
Es ist ein Spezifikum der deutschen föderalen Finanz- und Aufgabenverteilung, dass diese Einnahmen jedoch nicht allein den Ländern und Kommunen zukommen, die in Deutschland für die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen zuständig sind. Bei den Einkommenssteuereinnahmen handelt es sich um sogenannte Gemeinschaftssteuern, die sowohl an den Bund als auch an die Länder und Gemeinden fließen.
Mehr Einkommenssteuereinnahmen für Kommunen?
Grundsätzlich stehen den Gemeinden nur ein geringer Anteil des Lohn- und Einkommenssteueraufkommens zu. Allerdings gilt für die regionale Verteilung des Einkommenssteueraufkommens das Wohnsitzprinzip. So profitieren „Umlandgemeinden“ erheblich von der Tatsache, dass Einkommen in den „Kernstädten“ geschaffen werden, der kommunale Anteil an der Einkommenssteuer aber wohnsitzabhängig verteilt wird und es insbesondere bei einkommensstarken Bevölkerungsschichten eine Abwanderung ins Umland gibt.
Von den steigenden Sozialversicherungsbeiträgen profitieren die Sozialversicherungen und nur indirekt der Bund, indem er geringere Zuweisungen an die Sozialversicherungen tätigen muss. Von daher kann in Deutschland von einem Missverhältnis zwischen der Aufgaben- und der Ausgabenzuständigkeit einerseits und der Finanzmittelverteilung andererseits gesprochen werden. Auch dies wird zunehmend in der Fachöffentlichkeit diskutiert.
Allerdings gibt es auch Nutzeneffekte, die auf kommunaler Ebene anzusiedeln sind: So kann eine qualitativ gute Kindertagesbetreuung als „weicher“ Standortfaktor in das unternehmerische Entscheidungskalkül eingehen und sich so die potenzielle Wertschöpfungs- und Wirtschaftskraft einer Gemeinde erhöhen. Vermehrte Wirtschaftsaktivitäten in einer Gemeinde beeinflussen auf zweierlei Art das kommunale Steueraufkommen: Zum einen nimmt die Gewinnsumme zu und damit der Gewerbeertrag und das Gewerbesteueraufkommen. In dem Maße, in dem neue Arbeitskräfte eingestellt werden, vergrößert sich zudem das Einkommensteueraufkommen einer Gemeinde.
Es muss auch erwähnt werden, dass im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die Verteilung der sogenannten „Schlüsselmasse“ finanzkraftabhängig erfolgt. Eine Gemeinde kann unter Umständen nach Investitionen in den Ausbau von Kindertageseinrichtungen sogar schlechter dastehen als zuvor, wenn nämlich ein verbessertes Betreuungsangebot die Steuerkraft erhöht und sich dadurch der Anspruch auf „Schlüsselzuweisungen“ vermindert.
Kürzere Unterbrechungen der Erwerbsarbeit
Neben diesen Nutzeneffekten wird eine Volkswirtschaft langfristig auch dahingehend Einsparungen und somit einen Nutzen erzielen können, dass eine gute Betreuung in Kindertageseinrichtungen Eltern, insbesondere Müttern eine kontinuierlichere Erwerbsarbeit ermöglicht. Dadurch können zum einen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik reduziert werden, wie z.B. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mütter nach längeren Erwerbspausen.
Zum anderen entstehen indirekte Nutzeneffekte, weil bedarfsgerechte Möglichkeiten einer Betreuung in Kindertageseinrichtungen Einkommensverluste aufgrund einer Entwertung der Berufserfahrung, d.h. des Humanvermögens, verhindern bzw. verringern können.
Eine empirische Untersuchung für Deutschland zeigt, dass bei Frauen die Entwertung der gesammelten Berufserfahrung aufgrund eines Ausstiegs aus der Vollerwerbstätigkeit etwa 60% pro Unterbrechungsjahr und 55% pro Teilzeitjahr beträgt. Mit dem Eintritt in die Elternzeit schlägt sich somit pro Unterbrechungsjahr, z.B. eine vorangegangene zehnjährige Berufstätigkeit, nur noch mit effektiv vier Jahren lohnsteigernd zu Buche. Hinzu kommt, dass eine spätere Erwerbsunterbrechung zu höheren Lohneinbußen führt als eine Unterbrechung am Anfang einer Erwerbskarriere. Negative Einkommenseffekte fallen außerdem weniger dramatisch aus, wenn die Unterbrechung kurz ist. Alle diese Einkommenseffekte wirken sich ebenfalls auf die Einkommenssteuereinnahmen und das Sozialversicherungsaufkommen aus.
Eine Erwerbsunterbrechung bzw. ein Erwerbsausstieg von höher qualifizierten Müttern kann außerdem dazu führen, dass zuvor getätigte volkswirtschaftliche Investitionen in deren Humanvermögen, z.B. in Form der in Deutschland öffentlich finanzierten Hochschulbildung, zu volkswirtschaftlichen „Fehlinvestitionen“ werden, wenn dieses Vermögen volkswirtschaftlich nicht genutzt werden kann.
Ein weiterer arbeitsmarktrelevanter Aspekt ist, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Deutschland an Bedeutung gewinnen kann. So wird neben einer gesteuerten Zuwanderung und einer höheren Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer in einer höheren Müttererwerbstätigkeit ein mögliches Instrument gesehen, um der demografisch bedingten Verringerung des Erwerbsvolumens entgegenzuwirken. Bei höher qualifizierten Müttern kann eine Erwerbstätigkeit dann von besonderem Interesse sein, wenn der prognostizierte Fachkräftemangel eintritt.
Mehr Arbeitsplätze in Kindertageseinrichtungen
Ferner bedingt eine Betreuung in Tageseinrichtungen auch positive gesamtwirtschaftliche Arbeitsmarkteffekte dadurch, dass Kindertageseinrichtungen ein Arbeitsfeld für Erzieherinnen, Sozialpädagogen und andere soziale Berufe darstellen. Dies ist ein Beispiel für Nutzenkomponenten, die anderen Wirtschaftssubjekten zuzuordnen sind. Nach Abschätzungen würde eine Realisierung der Erwerbswünsche von erwerbswilligen Müttern eine erhebliche zusätzliche Beschäftigung voraussetzen, die wiederum zu einer Erhöhung der Einkommenssteuer- und Sozialversicherungseinnahmen beitragen würden.
Kosten einer Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Auf den ersten Blick scheint es sehr viel einfacher die Kostenkomponenten einer Betreuung in Kindertageseinrichtungen zu beziffern, als die damit verbundenen Nutzenkomponenten. Auch ein solches Unterfangen ist aus volkswirtschaftlicher Perspektive mit Problemen verbunden.
In Deutschland umfassen die Kosten einer Betreuung in Kindertageseinrichtungen neben den öffentlichen Mitteln die Eigenanteile der freien Träger und die Selbstbeteiligung der Eltern in Form von Elternbeiträgen. Die Kosten für eine Kindertageseinrichtung differieren sehr stark regional und unterscheiden sich nach Bundesland, Träger oder auch einzelnen Einrichtungen. Sie richten sich nach dem Betreuungsvolumen, nach der Qualifikation des Betreuungspersonals und vielen anderen Qualitätskriterien.
Es gibt vereinzelt Studien, welche die Kosten für Kindertageseinrichtungen in ausgewählten Bundesländern ermittelt haben. Um auf gesamtdeutscher Ebene Aussagen über die Kosten der öffentlichen Hand für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen machen zu können, kann auf die Kinder- und Jugendhilfestatistik oder die kommunale Rechnungslegung zurückgegriffen werden.
Insgesamt gab die öffentliche Jugendhilfe im Jahr 2005 11,06 Mrd. Euro für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen aus. Die „reinen“ Ausgaben (bereinigt um die Einnahmen) betrugen 9,7 Mrd. Euro. Die Investitionsquote (Ausgaben für den Aufbau neuer sowie den Erhalt bestehender Einrichtungen) lag bei 2,8%. 16% der Ausgaben für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung öffentlicher Träger in Westdeutschland wurden durch Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen finanziert; in Ostdeutschland zu 15%.
Für ökonomische Betrachtungen ist außerdem relevant, inwiefern indirekte volkswirtschaftliche Kosten dadurch entstehen, dass Eltern sich aufgrund der Höhe der Elternbeiträge gegen eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen entscheiden. Dann könnten einige der kindbezogenen Nutzenkomponenten nicht realisiert werden. Außerdem ist es bedeutsam, ob Eltern aufgrund der Höhe der Elternbeiträge ihre Erwerbstätigkeit anpassen. Für diesen Zusammenhang gibt es zahlreiche Hinweise in US-amerikanischen Studien. Für Deutschland zeigt eine DIW Studie, dass mit steigenden Elternbeiträgen Mütter ihre Erwerbstätigkeit reduzieren – allerdings nicht in großem Umfang. Ein Anstieg in den Elternbeiträgen würde also dazu führen, dass entsprechende Nutzeneffekte einer Erwerbstätigkeit von Müttern nicht in vollem Umfang realisiert werden könnten.
Mögliche negative externe Effekte bzw. „Kosten“ einer Betreuung in Kindertageseinrichtungen könnten auch darin gesehen werden, dass sie zu einer „Sozialisierung“ der elterlichen Erziehungsverantwortung im Sinne einer Übertragung auf Institutionen führen. Empirische Studien zum Nutzen einer qualitativ hochwertigen Betreuung in Kindertageseinrichtungen geben darauf allerdings keine Hinweise, sondern sehen im günstigsten Fall vielmehr die Möglichkeit einer Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung. Dies ist dann der Fall, wenn die Kindertageseinrichtung beispielsweise durch eine Einbeziehung der Eltern in die Betreuungsarbeit mögliche Mängel in der elterlichen Erziehung aufdecken kann und sie die Möglichkeit hat, diese zu beseitigen.
Kosten- und Nutzenanalysen von Kindertagesbetreuung
Studien, welche die Kosten- und Nutzenbetrachtungen auf volkswirtschaftlicher Ebene zusammenfügen, d.h. solche, die den öffentlich finanzierten Kostenanteilen einer Betreuung in Kindertageseinrichtungen explizit deren Nutzen gegenüberstellen, existieren vorrangig im nordamerikanischen Raum. Dies steht auch im Kontext der jahrzehntelangen Forschungstradition im Bereich der Ökonomie der Kinderbetreuung. Wie vor dem Hintergrund der Charakteristika der nordamerikanischen Betreuungssysteme zu erwarten, handelt es sich dabei um Kosten-Nutzen-Analysen von einzelnen Betreuungsprogrammen (und) für ausgewählte Gruppen.
Zu den bekanntesten dieser Studien zählt die Kosten-Nutzen-Analyse für das bereits oben erwähnte US-amerikanische Perry Preschool Projekt. Die jüngsten Ergebnisse dieser wohl weltweit einmaligen Studie haben gezeigt, dass heute 40 Jahre nach Beginn der Studie jeder investierte Dollar in eine gute frühkindliche Betreuung eine Rendite von nahezu 13 Dollar erwirtschaftet. Dies ist ein erheblicher Betrag, der – und dies ist ein weiteres zentrales Ergebnis dieser Studie – insbesondere bei Kindern aus Familien mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen und Bildungsniveau auftritt.
Gute Kinderbetreuungsqualität ist rentabel
Auch als Ergebnis einer kanadischen Kosten-Nutzen-Analyse und anderer US-amerikanischer Kosten-Nutzen-Analysen kann festgehalten werden, dass bei einer guten Kinderbetreuungsqualität tatsächlich ein gesellschaftlicher Zusatznutzen entsteht. Nordamerikanische Untersuchungsergebnisse stimmen darin überein, dass eine gute Betreuung in Kindertageseinrichtungen tatsächlich rentabel ist. Die derzeit kontrovers diskutierte Forschungsfrage im amerikanischen Raum lautet vielmehr, wie die unterschiedlichen Programme den maximalen Nutzen bei möglichst geringen Kosten erzielen können.
Im europäischen Raum gibt es keine Tradition im Bereich der Ökonomie der Kinderbetreuung. Von daher ist es auch nicht überraschend, dass dort kaum entsprechende Kosten-Nutzen-Analysen zu finden sind. Zu den wenigen Ausnahmen zählen eine Untersuchung für die Stadt Zürich und eine deutsche Analyse, die auch zu dem Ergebnis kommen, dass der gesamtwirtschaftliche Nutzen die Kosten weit übersteigt.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es bei der Betreuung von Kindern vielfältige Nutzen- und Kostenaspekte gibt, die in ihrer Bewertung – so die Hinweise empirischer Untersuchungen – stark darauf hindeuten, dass auf volkswirtschaftlicher Ebene ein positiver Nettonutzen festzumachen ist. Es gibt zahlreiche signifikante Hinweise darauf, dass der volkswirtschaftliche Nutzen höher ist als die Kosten. Dies hat zur Folge, dass eine staatliche Förderung einer qualitativ guten Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Stärkung der elterlichen Erziehungs- und Betreuungskompetenz sinnvoll ist.
Allerdings beinhalten volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Betrachtungen ein politikrelevantes Problem. Die Kosten und der Nutzen fallen häufig zeitlich versetzt an, d.h. es kommt teilweise zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen zwischen Investitionen und Ertrag. Dies betrifft insbesondere die kindbezogenen Nutzenkomponenten. Diese zeitlichen Verzögerungen sind häufig nicht kompatibel mit den Zeitmaßstäben der politischen Entscheidungsträger.
Dieser Beitrag hat außerdem Hinweise darauf gegeben, dass es unter Anreizgesichtspunkten zentral ist, auf welcher gesamtgesellschaftlichen Ebene die Kosten und auf welcher der Nutzen anfallen. In Deutschland kommt es dabei zu einem Missverhältnis, indem ein Großteil der Kosten bei den Kommunen und den Ländern angesiedelt sind, während der Nutzen insbesondere dem Bund sowie den Ländern und Kommunen zu Gute kommt. Von daher ist es ökonomisch sinnvoll, darüber nachzudenken, wie sich der Bund an der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen beteiligen kann. Entsprechende Überlegungen, wie sie aktuell im politischen Raum festzumachen sind, sollten sukzessive weiterverfolgt werden und alle Möglichkeiten des deutschen Föderalstaates ausschöpfen. Die Erfahrungen des europäischen Auslands zeigen, dass insbesondere eine gemeinsame Anstrengung aller Gebietskörperschaften bei dem Ausbau des Betreuungsbereichs von Kindern im Vorschulalter zielführend wirkt. Ökonomisch sinnvoll sind sie allemal.
Bei diesem Beitrag handelt es sich in Teilen um eine aktualisierte Fassung von Spieß (2004).
Im Text zitierte Quellen
Belfield, C.R., M. Nores, S. Barnett und L. Schweinhart (2006): The High/Scope Perry Preschool Program. In: Journal of Human Resources ( 41), 162-190
Beblo, Miriam and Elke Wolf ( 2000): How much does a year off cost? Estimating the wage effects of employment breaks and part-time periods, ZEW-Discussion Paper No. 00- 69
Büchner, Charlotte und C. Katharina Spieß (2007): Die Dauer vorschulischer Betreuungs- und Bildungserfahrungen – Ergebnisse auf der Basis von Paneldaten, SOEP Papers Nummer 10. Berlin
Cleveland, Gordon und Michael Krashinsky ( 1998): The Benefits and Costs of Good Child Care, The Economic Rationale for Public Investment in Young Children – A Policy Study, University of Toronto at Scarborough
Spiess, C. Katharina, Felix Büchel und Gert G. Wagner (2003): Children's School Placement in Germany: Does Kindergarten Attendance Matter? In: Early Childhood Research Quarterly 2003 (18), 255- 270
Ausgewählte eigene Arbeiten zum Thema
Spieß, C. Katharina und Felix Büchel (2002): Müttererwerbstätigkeit und Kindertageseinrichtungen – neue Ergebnisse zu einem bekannten Zusammenhang, in: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung (71: 96-114)
Spieß, C. Katharina, Jürgen Schupp, Markus Grabka, John P. Haisken-De New, Heike Jakobeit und Gert G. Wagner (2002): Abschätzung der Brutto-Einnahmeneffekte öffentlicher Haushalte und der Sozialversicherungsträger bei einem Ausbau von Kindertageseinrichtungen, Nomos Verlag: Baden-Baden
Spieß, C. Katharina (1998): Staatliche Eingriffe in Märkte für Kinderbetreuung. Analysen im deutsch-amerikanischen Vergleich, Campus Verlag, Reihe Wirtschaftswissenschaften: Frankfurt a.M./New York
Spieß, C. Katharina (2001): Abschätzung des Finanzierungsbedarfs für die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen“ im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Berlin
Spieß, C. Katharina (2004): Kosten und Nutzen von Kinderbetreuung: Internationale und nationale Betrachtungen aus ökonomischer Perspektive, in: Familie bringt Gewinn (hrsg. von L. Mohn und R. Schmidt), Bertelsmann Verlag: Gütersloh 2004, 124-134
Spiess, C. Katharina, Felix Büchel und Gert G. Wagner (2003): Children's School Placement in Germany: Does Kindergarten Attendance Matter? In: Early Childhood Research Quarterly 2003 (18), 255- 270
Prof. Dr. C. Katharina Spieß ist seit März 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der „Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel“ am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin. Seit Juli 2006 ist sie Professorin für Familien- und Bildungsökonomie an der Freien Universität Berlin. Sie war u.a. Mitglied der Sachverständigenkommission für den Siebten Familienbericht der Bundesregierung. Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Dr. C. Katharina Spieß liegen vorrangig im Bereich der Familien- und Bildungsökonomie sowie weiterer sozialpolitischer Themen.
Kontakt
E-Mail: kspiess@diw.de
Internet
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
DJI Online / Stand: 1. April 2007
Interview
mit Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Vorstandsvorsitzender und Direktor des DJI
„Qualifizierte Betreuung von unter Dreijährigen ist sinnvoll und machbar“
mit Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Vorstandsvorsitzender und Direktor des DJI
„Qualifizierte Betreuung von unter Dreijährigen ist sinnvoll und machbar“

Laut einer OECD-Studie leben in Deutschland 52 Prozent der Paare mit Kindern unter 6 Jahren nach dem reinen Ernährermodell. Doch nur rund 6 Prozent wünschen diese Erwerbskonstellation. Müssen wir angesichts einer solchen Diskrepanz zwischen gewünschtem und gelebtem Lebensmodell überhaupt noch darüber diskutieren, ob die familiäre Betreuung von Kinder unter drei Jahren durch eine öffentliche ergänzt werden muss?
Diese Frage stellt sich für uns in der Tat heute nicht mehr. Wir wissen aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie, dass viele Familien, in denen beide Partner erwerbstätig sind, auf kein öffentliches Betreuungsangebot zurückgreifen können. Sie sind darauf angewiesen, dies privat zu lösen – durch Großeltern, Absprachen mit anderen Müttern, durch Tagesmütter, private Kinderfrauen etc.
Wir wissen aber auch aus anderen Bereichen, zum Beispiel der Ganztagsschule, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme eines Ganztagesplatzes und der elterlichen Erwerbssituation gibt. Vor allem bei Kindern ab 10 Jahren nutzen viele die entsprechenden Angebote, ohne dass beide Eltern arbeiten. Und zugleich müssen wir heutzutage die Frage des Angebots ohnehin viel mehr aus der Sicht der Kinder, nicht so sehr aus der Elternsicht stellen. Die zentrale Frage lautet: Ist das Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen für die Entwicklung der Kinder wünschenswert?
Und da würde ich ganz klar sagen: wenn es gut, qualifiziert ist und der Bildung und Entwicklung des Kindes dient – uneingeschränkt ja!
Bis 2013 sollen 500.000 neue Krippenplätze eingerichtet werden. Wie kann sichergestellt werden, dass diese Zahl am Ende weder für eine Unter- noch möglicherweise für eine Überversorgung steht?
Solche Zukunftsberechnungen bergen immer Ungewissheiten und Unwägbarkeiten in sich. Durch die Befunde unserer Kinderbetreuungsstudie lässt sich jedoch diese Bedarfszahl, die Frau Ministerin von der Leyen genannt hat, gut nachvollziehen. Trotzdem ist es ein Blick in eine Zukunft, die noch sechs, sieben Jahre vor uns liegt – und niemand kann genau vorhersagen, wie Bedarf und Nutzungsverhalten zu diesem Zeitpunkt dann tatsächlich aussehen werden.
Außerdem haben wir bis zum heutigen Tag erst einmal nur die Nennung einer Zahl als Zielgröße, aber keinerlei politisch beschlossene Verbindlichkeiten, wie dieses Ziel erreicht werden soll.
Den politischen Willen einmal vorausgesetzt: Wie lässt sich der auf Bundesebene formulierte Wunsch auf lokaler Ebene realisieren?
Letztendlich geht es um ein feingliedrig und diffizil verzweigtes lokales Netz, für das möglichst genau der jeweilige Bedarf vor Ort ermittelt werden muss, um den Ausbau tatsächlich bedarfsabhängig zu realisieren. Es macht keinen Sinn, 500.000 Plätze einfach nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen. Technisch wäre es natürlich einfacher, wenn man das so organisieren könnte, dass sich spätestens ein Jahr vor einem gewünschten Platzbedarf die Eltern bei der Kommune melden – und man mit diesen Informationen dann den Ausbau entsprechender Plätze umsetzt. So könnte in der Tat nachfragebedingt gebaut werden.
Wenn Sie aber, wie dies gegenwärtig der Fall ist, eine einzige Zahl als abstrakte Größe nehmen, dann wird man kaum ausschließen können, dass am Ende eine Unter- oder eine Überversorgung entsteht. Das ist dann aber wohl eher eine politische als eine fachliche Debatte. Aus diesem Dilemma werden Sie nie heraus kommen, denn gerade der Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen ist derart stadtteilabhängig, dass niemand seriös im Vorhinein eine ultimative bundesweite Feinjustierung vornehmen kann.
Für mich ist daher die viel spannendere Frage, ob eine politische Diskussion und Entscheidung für den Betreuungsausbau in der Folge dazu führt, dass wir in wenigen Jahren als Nachzieheffekt einen Anstieg der faktischen Nachfrage nach Betreuung für unter Dreijährige verzeichnen können. Und zwar von Müttern, die zum heutigen Zeitpunkt sagen würden: Nein, ich bringe mein Kind nicht dort hin. Zumindest im Kindergartenalter konnten wir beobachten, dass sich nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz Mitte der 1990er-Jahre die Einstellung gegenüber den Kindergärten radikal gewandelt hat – und heute fast alle Kinder dorthin gehen. Mit Blick auf den kleinen Rest werden immer wieder Stimmen laut, die eine Kindergartenpflicht fordern. So schnell ändern sich bei diesen Themen gegenwärtig die Einstellungen.
Wenn ein Betreuungsverhältnis von 5:1 zu Grunde gelegt wird, bedeutet es: Wir brauchen auch 100.000 neue Erzieherinnen.
Zunächst darf man bei derartigen Berechnungen nicht außer Acht lassen, dass im Bereich der Unter-Dreijährigen zwar mehr Plätze und mehr Personal benötigt werden, dass aber gleichzeitig bei den Drei- bis Sechsjährigen etwas weniger Plätze und damit auch weniger Personal notwendig sein werden; das eröffnet Möglichkeiten der Umschichtung. Zu diesem demografisch bedingten Rückgang kommt noch der Umstand hinzu, dass die Kinder früher eingeschult werden. Einige Bundesländer wie Bayern, Brandenburg, Berlin oder Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, den Einschulungszeitpunkt moderat nach vorn zu verlegen. Und auch damit werden, rein rechnerisch, in den nächsten Jahren Plätze und Personal im Kindergarten frei.
Nach unseren jüngsten Berechnungen bräuchten wir deshalb per Saldo, also unter Einbezug der genannten Einsparmöglichkeiten an anderer Stelle, für die 500.000 fehlenden Plätze bis 2013 rund 50.000 zusätzlich ausgebildete Fachkräfte sowie noch einmal etwa 60.000 Tagespflegepersonen, also zusammen mehr als 100.000 Menschen, die sich mit der Kinderbetreuung von Kleinkindern von Berufs wegen beschäftigen. Das ist auch arbeitsmarktpolitisch bei über vier Millionen Arbeitslosen eine relevante Größe.
Ist es denn machbar, so viele neue Fachkräfte in den nächsten fünf bis sechs Jahren auszubilden?
Ich denke, ja. Erstens arbeitet in Deutschland derzeit schätzungsweise nur rund die Hälfte der in den letzten 30 Jahren ausgebildeten Erzieherinnen. Viele davon haben sich weiterqualifiziert, umorientiert oder sind vielleicht als Mutter der Kinder wegen zuhause geblieben. Es ist auf jeden Fall ein gewisses Potenzial da. Es könnte immerhin sein, dass eine Mutter, die ihre eigenen Kinder groß gezogen hat, durch den Anreiz eines neu aufgelegten Programms, vielleicht doch wieder animiert wird, in ihren erlernten Beruf als Erzieherin zurückzukehren.
Zweitens gibt es kaum ein anderes Berufsfeld, das unter Fachkraftgesichtspunkten einen so hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten hat, wie die Kindertageseinrichtungen. Sehr viele Erzieherinnen arbeiten halbtags oder mit einer Dreißigstundenstelle. Auch davon könnte man sicherlich zumindest temporär einen Anteil überzeugen, den individuellen Stundenanteil etwas hoch zu setzen.
Drittens: Es ist auch nicht so, dass das Arbeitslosigkeitsreservoir in diesem Bereich völlig leer wäre. Auch hier gibt es Stellensuchende.
Und wenn wir in diesem Jahr tatsächlich einen Ausbau bis zum Jahre 2013 beschließen würden, dann würde ich viertens der Bundesagentur für Arbeit raten, jungen Frauen – aber noch viel mehr jungen Männern – den Beruf des Erziehers schmackhaft zu machen, nach dem Motto: Das ist ein Zukunftsberuf. Ergreift diese Ausbildungsmöglichkeit.
Die Ausbildung dauert, je nach Vorbildung, drei bis vier Jahre. Insgesamt wäre der Bedarf nach mehr Erzieherinnen nach meiner Einschätzung also innerhalb des in Frage kommenden Zeitraums durchaus zu bewältigen.
Wie qualifiziert sind diese Fachkräfte nach drei Jahren Ausbildung? Widerspricht diese kurze Ausbildungszeit nicht der Forderung nach einer besseren Qualifizierung der Erzieherinnen?
Nein, nicht aufgrund der Länge. Wir haben bereits vor mehr als zehn Jahren eine Studie zur Ausbildung der Erzieherinnen durchgeführt. Und schon damals konnte man unschwer zeigen, dass die faktische Dauer dieser Ausbildung fast mit der einer universitären Ausbildung oder einer Fachhochschule vergleichbar ist. Der Grund: Angehende Erzieherinnen brauchen zunächst einmal einen mittleren Schulabschluss; danach müssen sie analog zu einer Lehre eine berufliche Qualifikation, etwa eine Ausbildung zur Kinderpflegerin erwerben oder aber ein Praktikum absolvieren. Erst im Anschluss daran folgt dann die eigentliche ErzieherInnenausbildung, der nach zwei Jahren zum Abschluss noch ein Anerkennungsjahr folgt. Bis eine Erzieherin also wirklich eigenständig arbeiten kann, gehen unter Umständen nur zwei Jahre weniger als bei einer Hochschulausbildung ins Land.
Wenn zukünftig an den Hochschulen die dreijährigen Bachelor-Studiengänge zum Standardformat werden, wird diese Reduzierung der Ausbildungszeit noch zu einer weiteren zeitlichen Angleichung führen. Zumal wir nicht unterschätzen dürfen, dass ein – je nach Bundesland – nicht unerheblicher Anteil der ausgebildeten ErzieherInnen bereits über ein Abitur verfügt.
Werden die ErzieherInnen der Zukunft also verstärkt an den Hochschulen ausgebildet?
Für mich ist ganz klar ein Trend zur Akademisierung der ErzieherInnen-Ausbildung auszumachen. Ich selbst wirke ein bisschen an einem entsprechenden Projekt der Robert-Bosch-Stiftung mit, die an fünf Standorten die Entwicklung der akademischen Ausbildungen unterstützt. Darüber hinaus haben sich in Deutschland schätzungsweise zwanzig bis dreißig Hochschulen auf den Weg gemacht, ebenfalls entsprechende Ausbildungsgänge anzubieten. Diese Entwicklung lässt sich nicht mehr aufhalten. Sie wird die Landschaft in den nächsten Jahren erheblich erweitern und aller Voraussicht nach auch nachhaltig verändern.
Ist das für Sie der richtige Weg?
Alles in allem befürworte ich dies als einen Schritt in die richtige Richtung. Im Kern geht es darum, die ersten Lebensjahre der Kinder auch als Bildungsjahre sehr viel ernster zu nehmen als bisher – und zugleich die Ausbildung des erzieherischen Gegenübers nicht vom niedrigen kognitiven Entwicklungsstand des Kindes abhängig zu machen. Genau das Gegenteil ist richtig: Je weniger mein Gegenüber seine Bedürfnisse selbstständig artikulieren kann, je weniger es sich reflexiv zu sich selbst verhalten kann, desto größer muss die diagnostische Kompetenz, muss das pädagogische Hintergrundwissen des pädagogischen Personals sein, um darauf adäquat reagieren zu können.
Darüber hinaus ist das Image dieses Berufsfeldes auch statusabhängig. Wir werden in Deutschland am Berufsbild der ErzieherIn nichts ändern, wenn wir es nicht schaffen, den Stellenwert der frühkindlichen Bildung der schulischen anzugleichen.
Eine qualitativ hochwertige Ausbildung der ErzieherInnen wäre beruhigend und motivierend für Eltern, die sich nicht vollständig sicher sind, ob sie ihre Kinder in eine öffentliche Betreuungseinrichtung geben sollen.
Dabei müssen wir aber die Frage nach der Qualität des Personals und der zeitlichen Intensität auseinanderhalten. Klar ist: jede Mutter, jeder Vater wird sein Kind lieber in eine Einrichtung geben, von der sie das Gefühl haben: Dort ist mein Kind prima aufgehoben. Das hat aber nichts mit der Intensität zu tun, also damit, ob das Kind pro Tag zwei, fünf oder acht Stunden außerhalb der Familie untergebracht ist.
Sind die derzeit vorliegenden Befunde der Bindungsforschung ausreichend, um sicherzustellen, dass Kinder mit einem oder zwei Jahren eine Kinderkrippe besuchen können, ohne dass Familien, insbesondere die Mütter, ein schlechtes Gewissen haben müssen?
Ich bin immer etwas irritiert, wenn wir so massiv über das Thema Bindungsforschung diskutieren. Wenn man sich die Geschichte der Forschung einmal anschaut, vor allem die Hospitalismusforschung in den 1970er-Jahren, dann ging es damals nicht um die Frage, ob das Kind bei einer im Prinzip funktionierenden Familiensituation für zwei, drei und – mit zunehmendem Alter – etwas mehr Stunden pro Tag in einer guten Einrichtung mit einem guten Betreuungsschlüssel betreut wird, sondern um Kinder, die sehr extensiv und in großer Zahl in Einrichtungen untergebracht waren. Deshalb wird auch heute noch eher mit solchen Schreckensbildern, die uns vor allem aus den Waisenhäusern in Rumänien noch präsent sind, unterschwellig argumentiert. Mit all diesem hat unsere heutige Situation in der Kindertagesbetreuung nicht im Entferntesten irgendetwas zu tun!
Aber die Mutter-Kind-Dyade ...
... ist ein moderner Mythos. Vor einhundert, zweihundert Jahren, als Mütter mit fünf, sieben oder zehn Kindern keine Seltenheit waren, musste auch der ganze Tag organisiert werden, ohne dass die Mutter rund um die Uhr für ein einziges Kind da sein konnte. Und in den besseren Familien waren ohnehin Gouvernanten und das Dienstbotenpersonal viele Stunden lang für die Kleinkinder zuständig. Es gibt also historisch überhaupt keine Vorbilder dafür, dass auf ein Kind ein Erwachsener kommen muss, dass solch eine innige Verbindung zu einer einzigen Bezugsperson von so zentraler, alternativloser Bedeutung ist.
Außerdem existiert doch in unserer modernen Gesellschaft ein breiter Konsens, dass Kinder behütet sein müssen, dass man sie nicht stundenlang irgendwo unbeachtet liegen lässt. Darüber muss doch im Kern nicht diskutiert werden. Deswegen kann ich auch die ganze Aufregung nicht wirklich verstehen. Wir sprechen über eine altersabhängige und gut dosierte, zeitweilige Unterbringung in einer frühkindlichen Einrichtung mit einem Betreuungsschlüssel, der dem in der vorhin erwähnten Großfamilie vergleichbar ist – und das bei einer intakten Eltern-Kind-Beziehung im Hintergrund. Und selbstverständlich sollte darauf geachtet werden, wie lange sich ein Kind in der anderen Umgebung wohl fühlt.
Die entscheidende Frage bei der ganzen Mutter-Kind-Debatte ist, dass ein Urvertrauen da sein muss, eine wohlwollende Akzeptanz, ein positives Klima zwischen Kind und Eltern bzw. in der Familie insgesamt. Dann ist es völlig problemlos, wenn Kinder auch bereits im Kleinkindalter mit anderen Kindern zusammen sind. Denn das sind sie ja in der Regel ausgesprochen gern.
1996 leitete die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz mit zuletzt rund 85% Inanspruchnahme eine beinahe flächendeckende Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Drei- bis Sechsjährigen ein. Könnte ein Bundesentscheid für den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz heute ähnlich erfolgreich sein, oder scheitert er an den veränderten föderalen Strukturen?
Im 12. Kinder- und Jugendbericht haben wir einen uneingeschränkten Rechtsanspruch ab der Geburt bis zur Einschulung empfohlen. Wir haben uns damals, 2005, gefragt: Was würde das zahlenmäßig bedeuten? Und haben dann, gewissermaßen als Feldexperiment, das Land Sachsen-Anhalt als Bezugspunkt gewählt – dort bestand schon damals auf Landesebene ein uneingeschränkter Rechtsanspruch – und geschaut, wie viele Eltern dieses Angebot tatsächlich in Anspruch nehmen. Aus diesen Werten haben wir entsprechende Größenordnungen für den bundesweiten Bedarf abgeleitet.
Dass diese Werte höher lagen, als sie bis dahin politisch gehandelt wurden – also auch höher als der politische Kompromiss des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, TAG – dürfte nicht sonderlich verwundern. Denn: Gibt es einen Rechtsanspruch, dann erhöht sich der Bedarf. Das weiß jeder Politiker. Deswegen wollen ihn ja viele auch nicht haben. Und aus deren Sicht ist das zunächst einmal auch verständlich und vernünftig. Sofern ich kein Geld für eine Sache habe und nicht weiß, wo ich es herholen soll, kann ich auch keine Verpflichtung eingehen, die ich nicht wirklich einlösen kann. Deshalb muss vorher politisch die Frage geklärt werden: Woher kommt das Geld, wenn wir bundesweit einen Rechtsanspruch für unter Dreijährige einführen würden?
Eine ganz andere Frage aber, die ich als Nicht-Jurist wesentlich skeptischer einschätze, ist die, ob nach der Föderalismusreform überhaupt noch ein Rechtsanspruch möglich ist. Entscheidungen mit finanzrelevanten Auswirkungen können auf Bundesebene nur mit Zustimmung des Bundesrates getroffen werden. Für die Länder aber gilt wegen des Konnexitätsprinzips den Kommunen gegenüber, dass sie mit ihrer Zustimmung gleichzeitig sicher stellen müssen, dass die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Land übernommen werden, weil diese nicht an die Kommunen weitergegeben werden dürfen.
Auf diesen Automatismus hat ja Bundespräsident Köhler schon in anderem Zusammenhang hingewiesen und die Entscheidung an den Bundestag zurückgegeben.
Derzeit ist diese verfassungsrechtliche Änderung unsere bundesgesetzliche Basis, mit der wir auch in Sachen Kinderbetreuung operieren müssen. Dies dürfte dazu führen, dass sich die Kommunen einigermaßen bequem zurück lehnen können, weil Zusatzkosten entweder vom Land oder vom Bund getragen werden müssen. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Länder einen Rechtsanspruch befürworten, in dem sie sämtliche Folgekosten tragen müssen. Im Umkehrschluss würde das aber bedeuten: Die Länder werden im Bundesrat einem neuerlichen Rechtsanspruch nur dann zustimmen, wenn der Bund sämtliche zusätzlich entstehenden Kosten übernimmt. Ob das die SPD bei ihrem jüngsten Vorstoß in Sachen Rechtsanspruch im Blick hatte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Würden umgekehrt alle Kommunen einen Rechtsanspruch befürworten, dann könnte man auch lapidar fragen: Wozu braucht man eigentlich noch einen Rechtsanspruch, wenn ohnehin schon alle für einen bedarfsdeckenden Ausbau sind? Dieser ist doch vor allem dann notwendig, wenn man jemand zu etwas bewegen will, das er gegen seine eigene Überzeugung tun soll.
Ich fürchte aber, dass der Politik erst langsam klar wird, dass die Föderalismusreform gerade in diesem Punkt zu neuen, unerwarteten und unerwünschten Schwierigkeiten führt. Auch die neuerlich von den Ländern geforderte Bundesbeteiligung an den Kosten des Ausbaus wäre ordnungspolitisch in der Tendenz, nach nur wenigen Monaten, bereits wieder eine neuerliche Sünde wider den Geist der Föderalismusreform.
Der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet hat kürzlich gesagt, er sei dafür, dass der Bund die Kosten für den Ausbau der Kinderkrippen übernimmt.
In der Sache, d’accord. Aber, wie ich gerade sagte: In der Föderalismusreform hat man vor kurzem gegen viele öffentliche Vorbehalte mit entsprechenden politischen Mehrheiten beschlossen, dass der Bund sich aus Länderangelegenheiten raushalten soll; die bitteren Debatten um das Milliardenprogramm des Bundes in Sachen Ganztagsschule – IZBB – lassen grüßen. Und dann irritiert es einen außerhalb der heiligen Hallen der Politik schon ein wenig, wenn die Länder in einer ähnlich gelagerten Sache wieder so rasch und selbstverständlich die Hand aufhalten. Dieses Hin und Her scheint mir ein Indiz dafür zu sein, dass wir hier föderalismusarchitektonisch noch keine wirklich befriedigende Lösung haben.
Die drei Vorsitzenden der damaligen Berichte – Familien-, Jugend- und Altenbericht – haben im Horizont der Kontroversen betont, dass Belange, die die Menschen lokal und unmittelbar vor Ort betreffen, Gesamtbelange eines Staates sind, die keiner regionalen Logik, keinem föderalismustechnischen Wettbewerb geopfert werden dürfen, da es hier um elementare Belange grundgesetzlich gleicher Staatsbürger geht. Deshalb müssen derartige Dinge letztlich in der Gesamtzuständigkeit des Bundes liegen, weil nur so einigermaßen gleiche Lebensverhältnisse in Ost und West, in reichen und armen Ländern, in Stadt und Land gewährleistet werden können. Sonst entscheidet in Deutschland der zufällig gewählte Wohnort über das Wohl und Wehe unschuldiger Kinder. Aber die Weisheit der Politik hat in diesem Punkt einen anderen Weg beschritten. Und deshalb bin ich gespannt, wie sich die Politik in Sachen Kinderbetreuung verhält.
Sie haben kürzlich vorgeschlagen, statt des letzten oder der letzten beiden Kindergartenjahre das erste beitragsfrei zu stellen. Warum?
Ganz einfach. Unsere Studien weisen alle darauf hin, dass fast alle Kinder im letzten Kindergartenjahr eine Kindertageseinrichtung besuchen. Eine Gebührenbefreiung würde demzufolge also – erstens – zunächst mal keinen zusätzlichen Anreiz schaffen.
Zweitens gibt es in fast allen Regionen Deutschlands eine einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge. Das führt z.B. in Nordrhein-Westfalen dazu, dass mehr als 20 Prozent der Eltern überhaupt keine Gebühren bezahlen. Also kann man im Umkehrschluss formulieren: Eine Gebührenbefreiung in den letzten beiden Kindergartenjahren käme vor allem den mittleren und oberen Einkommensgruppen zugute. Sie wäre keine wirkliche Hilfe für einkommensschwache Familien, etwa ein Anreiz für diese, ihre Kinder in die Kindertageseinrichtungen zu schicken.
Deshalb sollten wir den Gedanken umdrehen: In einer Knappheitssituation, in der nicht alle einen Platz bekommen, muss erst einmal jeder freie Euro in den Aufbau zusätzlicher, bedarfsdeckender Plätze gesteckt werden, bevor die vorhandenen Plätze gebührenfrei angeboten werden.
Und wenn man dann will, dass vor allem Kinder aus weniger privilegierten Familien möglichst frühzeitig in den Kindergarten gehen, weil sie dort Dinge lernen können, die ihnen zu Hause nicht angeboten werden, dann muss man entsprechende Anreize setzen. Deswegen habe ich vorgeschlagen, so etwas wie „Frühbucherrabatte“ in der Kitabetreuung einzuführen. Je eher die Kinder in die Tagesstätte kommen, desto länger ist die beitragsfreie Zeit. Zum Beispiel: Kinder, die mit zwei Jahren angemeldet werden, können 12 Monate beitragsfrei dort bleiben, bei 2,5 Jahren noch neun, bei 3 Jahren nur noch sechs Monate usw., bis dieser „Bonus“ aufgebraucht ist. Dies würde vielleicht gerade jenen Kindern frühzeitige Förderung ermöglichen, die sie am dringendsten brauchen.
Was halten Sie mit Blick auf mehr Bildungsgerechtigkeit von einem verpflichtenden Vorschuljahr? Und wer wäre dafür zuständig?
Gute Frage: Gehört dieses „Vorschuljahr“ in die Schule, in den Kindergarten, oder soll es dafür noch eine dritte Form geben? Die einen meinen, bei der Vorschule muss es sich um Schule in etwas abgemilderter Form handeln. Die anderen, zu denen ich gehöre, insistieren auf dem spielerischen Lerncharakter in diesem Alter und würden daher die Zuständigkeit beim Kindergarten belassen. De facto läuft es ja heute schon vielfach so, wenn die „Vorschulkinder“ im Kindergarten gezielt Lese-, Rechen- und Schreibübungen oder ähnliches machen.
Während der Begriff in anderen Ländern klar umrissen ist, ist die Idee der „Vorschule“ in Deutschland eher schillernd, wird schnell mit Schule, mit Unterricht und curricularer Instruktion in Verbindung gebracht und könnte sich dabei rasch als Reizthema für einen kleinen Kulturkampf eignen.
Der Kinder- und Jugendbericht hat in geistiger Wahlverwandtschaft mit dem Familienbericht in diesem Zusammenhang dezidiert dafür votiert, an der familienähnlichen, kindgerechten Form der Alltagsbildung von Kindern festzuhalten, also keiner schulähnlichen Form, wie wir sie zum Beispiel aus Frankreich kennen, das Wort zu reden. Eine intelligente Form von zielgerichteten und wirkungsvollen Bildungsimpulsen muss in diesem Alter möglichst situativ, alltags- und familiennah sein – und nicht per Schulbank erfolgen.
Und wie stehen Sie zur Vorschulpflicht?
Davon halte ich nichts. Sie geht am Kern der Problematik vorbei. Aus mehreren Gründen. Erstens, weil der ganz große Teil der Kinder bereits in diesem Alter in die Einrichtungen geht. Wir kennen in Deutschland kein einziges anderes Feld, in dem es freiwillig eine so hohe Inanspruchnahme gibt wie im Kindergarten. Ich weiß gar nicht, ob die Schule so hohe Quoten erreichen würde, wenn die Schulpflicht wegfallen würde. Diese Form der Zustimmung und Anerkennung halte ich für ein hohes Gut.
Zweitens: In der öffentlichen Debatte heißt es immer wieder, die gut zehn Prozent der Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, sind gerade die Problemkinder, die es besonders nötig hätten. Für diese müssen wir die Pflicht einführen. Anhand der Kinderbetreuungsstudie – aber auch auf der Basis der Mikrozensus-Daten – haben wir deshalb nochmals diejenigen, die nicht in den Kindergarten gehen, genauer nach sozialem Status, nach Bildungs- und Migrationshintergründen untersucht. Und dabei hat sich gezeigt: Wenn die Kinder – mit und ohne Migrationshintergrund – von Eltern, die keinen Schulabschluss bzw. einen Hauptschulabschluss oder aber – im Falle der Migration – sogar einen mittleren Bildungsabschluss haben, durch eine Kindergartenpflicht zum Besuch bringen würden, hätte dies eine zusätzliche Steigerung der Besuchsquote um drei Prozent eines Altersjahrgangs zur Folge, also von etwa 90 auf 93 Prozent. Und ich frage: Lohnt es sich, dafür eine Pflicht einzuführen?
Dabei weiß ich dann noch nicht einmal sicher, ob dann all diese Kinder– trotz Pflicht – auch wirklich in den Kindergarten geschickt würden, ohne dass ordnungspolitisch in die Familien eingegriffen werden müsste. Da bin ich vorerst eher der Meinung, diese Familien, für deren Kinder der Kindergartenbesuch besonders sinnvoll wäre, anders zu motivieren, sie direkter anzusprechen, sie zu überzeugen versuchen. So könnten wir auf freiwilligem Weg vielleicht noch ein Plus von zwei bis drei Prozent erreichen. Solange dieser Weg nicht versucht worden ist, bin ich gegen eine vorschnelle und eminent folgenreiche Einführung der Kindergartenpflicht.
Übrigens wäre dies verfassungsrechtlich ohnehin nur möglich, wenn wir die Verfassung ändern oder aber den Kindergarten zur Schule machen würden, da es sich ansonsten um einen Eingriff in die Elternautonomie handelt. Aber vielleicht wird ja der Umstieg auf Schule von einigen Protagonisten nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern dezidiert befürwortet.
Je nach Alter ihrer Kinder formulieren Eltern dreierlei Wünsche: mehr Krippenplätze, mehr GANZTÄGIGE Kindergartenangebote und viel mehr Hortplätze für die Betreuung nach der Schule! Bei welcher „Baustelle“ sehen Sie den dringendsten Handlungsbedarf?
Aus politischer Sicht haben wir durch das Elterngeld eine Möglichkeit geschaffen, mit der Eltern es sich zumindest ökonomisch leisten können, dass ein Elternteil im ersten Jahr zu Hause bleibt. Danach entsteht unübersehbar die erste „Versorgungslücke“ – bis zum Anspruch auf einen Kindergartenplatz im dritten Lebensjahr. Diese zu überbrücken ist eine echte Herausforderung, da in dieser Hinsicht massenhaft Plätze fehlen. Deswegen sind der Anstoß, den Renate Schmidt mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) gegeben hat, und Ursula von der Leyens nochmals deutlich erhöhter Vorstoß mit 500.000 neuen Plätzen wichtige und richtige Impulse.
Für Kinder im Kindergartenalter haben wir inzwischen eine ganz gute Versorgungsquote. Hier fehlt es allerdings an Ganztagsplätzen, so dass berufstätige Eltern für ihre Kinder, die um 12 Uhr aus dem Kindergarten kommen, unter Umständen zusätzliches Betreuungspersonal organisieren müssen – und so ungewollt weitere Diskontinuitäten mit Blick auf die Bezugspersonen der Kinder schaffen.
Die dritte Station ist die Grundschule. Hier haben in der Tat viele Eltern das Gefühl, dass sie wieder ganz von vorn anfangen müssen, da Horte im Westen der Republik so rar sind wie Krippenplätze. Deswegen halte ich es politisch für richtig, zumindest die offene Ganztagesschule einzuführen, die nicht verpflichtend ist, sondern als Angebot für die Gestaltung des Nachmittags fungiert. Dieses politische Programm halte ich in Deutschland mittlerweile für mehrheitsfähig. Und ich bin überzeugt, dass wir auch relativ schnell dort hinkommen werden.
Was wird dann aus den Horten?
Politisch besteht mittlerweile ein Konsens darüber, dass der Hort in die Ganztagesschule integriert wird – also der Hort in der klassischen Form als eigenständiges Regelangebot nicht überleben wird. Da gab es in der Vergangenheit zum Teil heftige Diskussionen. Dabei wurde von Seiten der Politik immer wieder geltend gemacht, dass es gerechter sei, anstelle weniger Hortplätze eher mehr „günstigere“ Ganztagesschulplätze zu finanzieren. Das ist eine Debatte eigener Art – die politisch aus meiner Sicht allerdings bereits weitgehend entschieden ist.
Darüber hinaus zeigen unsere Untersuchungen zur Ganztagsschule, dass je älter die Kinder sind, desto stärker der Aspekt der Betreuung an Bedeutung verliert. Ein Zwölfjähriger will eben nicht mehr unbedingt betreut werden, sondern da müssen die Schulen schon intelligentere und spannendere Ganztagsangebote machen und zu einer ganz anderen Philosophie kommen, um diese Kinder im Lichte der Schulpflicht für den Ganztag zu „gewinnen“.
Insgesamt müssen wir es also schaffen, ein einigermaßen lückenloses Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot für Kinder zwischen dem Ende des ersten und zehnten Lebensjahres in dieser Gesellschaft herzustellen – und das in möglichst guter Qualität.
Professor Rauschenbach, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Links
DJI-Projekt Kinderbetreuungsstudie
- bestellen der Studie beim Verlag
Studie zur Entwicklung der Ganztagsschule StEG
DJI Online / Stand: 1. April 2007
Auf einen Blick Kernaussagen zur Kindertagesbetreuung aus dem Zahlenspiegel 2007
In der Diskussion um die beste Betreuung von Kleinkindern liegen die Meinungen mitunter recht weit auseinander. Ein Blick auf die Fakten kann zur Klärung beitragen und für die derzeitig geführte Debatte hilfreich sein. Mit dem Zahlenspiegel, der auf der Grundlage der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik erstellt wird, informiert das DJI regelmäßig sowohl über die aktuellen Strukturen als auch über die Inanspruchnahme der öffentlichen Kindertagesbetreuung in Deutschland. Derzeit erarbeitet das Deutsche Jugendinstitut im Forschungsverbund mit der Universität Dortmund den Zahlenspiegel 2007, der sich auf den Stichtag 15. März 2006 bezieht. Voraussichtlich Ende des Jahres wird der vollständige Zahlenspiegel 2007 veröffentlicht.
Kindertagesbetreuung
Das DJI stellt hier vorab Auszüge zentraler Ergebnisse zur Kindertagesbetreuung vor. Zur Kindertagesbetreuung gehören sowohl die Betreuung in Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Horte), als auch die Kindertagespflege, d.h. die Betreuung durch sogenannte Tagesmütter und -väter.
Neues Erhebungskonzept
Durch eine Umstellung im Erhebungskonzept der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik können erstmalig Aussagen zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen gemacht werden. Während im Jahr 2002 die Zahl der genehmigten Plätze in Kindertagesstätten erfasst wurde, war es mit dem Stichtag 15. März 2006 die Zahl der Kinder, die tatsächlich eine Tagesbetreuung besuchten. Neu ist auch die Aufnahme der Daten zur Kindertagespflege in die Statistik, wobei derzeit nur die offiziell über die Jugendämter vermittelten Tagespflegepersonen erfasst werden. Ein weiteres Novum ist der einjährige Erhebungsrhythmus, durch den Entwicklungsdynamiken schneller und differenzierter erfasst werden können.
Die Übersicht
Durch Anklicken der Überschriften können Sie direkt zu den einzelnen Kapiteln springen.
A) Daten zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Anstieg der Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung bei den unter 3-Jährigen
Ausbaudynamik bei Plätzen für unter 3-Jährige muss erhöht werden
Sehr unterschiedliche Inanspruchnahme durch einzelne Altersjahrgänge
80% der 3-jährigen Kinder sind in einer Kindertagesbetreuung
Große Länderdifferenzen bei der Inanspruchnahme durch 4- und 5-Jährige
Ganztagesplätze gibt es bei den unter 3-Jährigen nicht so häufig wie erwartet
Derzeit nur wenige Ganztagesplätze für Kindergartenkinder in Westdeutschland
B) Daten und Erläuterungen zur Tagespflege
Wachsendes Interesse an der Kindertagespflege
Erstmalig detaillierte Daten zur öffentlichen Kindertagespflege
Wenige Länder verfolgen konsequenten Ausbau der Kindertagespflege für unter 3-Jährige
Viele Eltern nutzen Flexibilität der Kindertagespflege
30% der Tagespflegepersonen verfügen über eine pädagogische Grundausbildung
Öffentliche Kindertagespflege wird nur zum Teil durch Jugendämter finanziell gefördert
A) Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Anstieg der Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung bei den unter 3-Jährigen
Besondere Aufmerksamkeit erfährt momentan die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung durch Kinder unter drei Jahren. Wie hat sich die Inanspruchnahme dieser Altersgruppe in den letzten Jahren entwickelt? Am 15. März 2006 besuchten gut 284.000 Kinder unter drei Jahren entweder eine Tageseinrichtung oder waren in Kindertagespflege. Dies sind 13,5% der Kinder dieser Altersgruppe. Auffallend ist hierbei weiterhin die Ost-West-Differenz: Während in den östlichen Bundesländern (ohne Berlin) mit etwas weniger als 117.000 Kindern 39,8% der unter 3-Jährigen eine solche Betreuung wahrnahmen, waren es in den westlichen Bundesländern mit ca. 135.500 Kindern lediglich 7,9%; ohne die Kindertagespflege waren es 36,6% bzw. 6,2%.
Die Betrachtung der Entwicklungsdynamik des Angebotes für diese Altersgruppe gestaltet sich auf Grund der geänderten Erhebungssystematik der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik schwierig. Bei der Betrachtung der zeitlichen Entwicklung bleibt die Kindertagespflege zunächst ausgeklammert, da diese erstmals mit der aktuellen Erhebung durch die amtliche Statistik mit erfasst wurde. Zudem wurden bei der letzten amtlichen Erhebung am 31.12.2002 die Plätze für Kinder gezählt; in der aktuellen Erhebung werden hingegen die Kinder, die tatsächlich in Betreuung sind, erfasst.
Am 31.12.2002 gab es gut 190.000 Plätze in institutioneller Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren. Damit standen für 100 Kinder unter 3 Jahren im Jahr 2002 8,6 Plätze zur Verfügung. Dabei kamen in den westlichen Bundesländern (ohne Berlin) gerade einmal 2,8 Plätze auf 100 Kinder, hingegen waren es in den östlichen Ländern (ebenfalls ohne Berlin) 37. Diese Platz-Kind-Relationen lassen jedoch nicht den Rückschluss zu, dass 2006 im Vergleich zu 2002 ca. 94.000 Kinder unter 3 Jahren mehr in Betreuung sind, bzw. die Besuchsquote um 4,9 Prozentpunkte angestiegen ist. Denn das Platzangebot kann nicht mit der tatsächlichen Inanspruchnahme gleichgesetzt werden.
Eine solche Interpretation würde vermutlich zu einer Unterschätzung der Inanspruchnahmequote führen. Anzunehmen ist vielmehr, dass 2002 auch 2,5- bis unter 3-Jährige beispielsweise Kindergartenplätze in Anspruch genommen haben, diese in der Vorgängerstatistik aber nicht bei den unter 3-Jährigen auftauchen. Es ist zu vermuten, dass am 31.12.2002 bereits mehr Kinder unter drei Jahren in Betreuung waren, als dies das Platzangebot zum damaligen Zeitpunkt erwarten lässt. Gleichwohl liegt angesichts der Zahlen die Vermutung nahe, dass heute mehr unter 3-Jährige ein institutionelles Betreuungsangebot wahrnehmen, als dies noch 2002 der Fall war, wenn auch der genaue Zuwachs nicht quantifizierbar ist. Dieser Vergleich der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik vom 31.12.2002 mit der vom 15.03.2006 zeigt die besonderen Schwierigkeiten auf, die sich durch den Wechsel der Erhebungssystematik ergeben. Die neue Systematik wurde aber notwendig, um die Inanspruchnahme - als zentrale Grundinformation für die Fachpolitik - abbilden zu können.
Tabelle 1: Angebot an Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige in Einrichtungen am 31.12.2002 und Kinder unter 3 Jahren in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung am 15.03.2006 nach Bundesländern
| | |||||
| Bundesland | 31.12.2002 | 15.03.2006 | |||
| | |||||
|
| Anzahl der | Platz-Kind-Relation | Kinder in Einrichtungen 1 | Besuchsquote | |
| Baden-Württemberg | 7.231 | 2,3 | 21.193 | 6,8 | |
| Bayern | 7.538 | 2,1 | 20.000 | 5,6 | |
| Berlin | 30.676 | 35,8 | 29.000 | 33,9 | |
| Brandenburg | 24.552 | 44,8 | 20.005 | 36,5 | |
| Bremen | 1.706 | 10,0 | 1.198 | 7,0 | |
| Hamburg | 6.079 | 13,1 | 7.705 | 16,7 | |
| Hessen | 6.301 | 3,7 | 12.515 | 7,3 | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 14.429 | 37,6 | 12.960 | 33,7 | |
| Niedersachsen | 5.335 | 2,3 | 9.406 | 4,1 | |
| Nordrhein-Westfalen | 10.867 | 2,1 | 27.000 | 5,3 | |
| Rheinland-Pfalz | 2.965 | 2,7 | 8.957 | 8,1 | |
| Saarland | 1.180 | 4,8 | 2.253 | 9,1 | |
| Sachsen | 27.976 | 29,1 | 30.632 | 31,9 | |
| Sachsen-Anhalt | 30.412 | 56,6 | 25.568 | 47,6 | |
| Schleswig-Holstein | 2.092 | 2,6 | 4.263 | 5,4 | |
| Thüringen | 11575 | 22,4 | 18.697 | 36,2 | |
| | |||||
| Deutschland | 190.914 | 8,6 | 251.352 | 11,3 | |
| Früheres Bundesgebiet ohne Berlin | 51.294 | 2,8 | 114.490 | 6,2 | |
| Neue Länder ohne Berlin | 108.944 | 37,0 | 107.862 | 36,6 | |
| | |||||
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Tageseinrichtungen für Kinder 2002 und Kinder in Tageseinrichtungen 2006, verschiedene Jahrgänge; zusammengestellt und berechnet von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik März 2007
Andere Erhebungen geben weitere Anhaltspunkte für die Entwicklung von Platzangebot und Inanspruchnahme. Im Bericht der Bundesregierung über die Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren gibt es Hinweise auf die Entwicklung des entsprechenden Platzangebotes. (vgl. BMFSFJ 2006). Ende 2005 wurden im Rahmen dieses Berichtes mit Hilfe einer repräsentativen Stichprobe Jugendämter befragt, wie groß bei ihnen dieses Angebot zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 und zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 war.
Zentrales Ergebnis dieser Befragung ist, dass es innerhalb dieses einen Jahres in den westlichen Bundesländern (inkl. Berlin) eine Zunahme des Angebotes um immerhin 14.000 Plätze gab. Durch diesen Anstieg des Platzangebotes stieg auch die Platz-Kind-Relation von 6,9 auf 7,7 Plätze pro 100 Kinder innerhalb eines Jahres. Diese Zahl bezieht sich dabei lediglich auf die institutionellen Angebote, bezüglich der Kindertagespflege sind kaum empirisch gefestigte Aussagen möglich, wenngleich auch hier die Zahlen auf einen Anstieg des Angebotes hindeuten.
Insgesamt gibt es Hinweise darauf, dass es in den westlichen Bundesländern für die unter 3-Jährigen sowohl einen Ausbau des Platzangebotes seit 2002 gegeben hat, als auch darauf, dass die Inanspruchnahmequote gestiegen ist.
Zwar ist die aktuelle Datenlage auf Grund der Umstellung der Erhebungssystematik unbefriedigend, allerdings ist in den nächsten Jahren gerade durch diesen Wechsel mit einem Zugewinn der Datenqualität zu rechnen: Zum einen können durch die jetzt jährlich stattfindende Erhebung bereits in den nächsten Jahren Entwicklungsdynamiken genauer analysiert werden. Damit steht insbesondere für die Erfassung der Auswirkungen politischer Entscheidungen auf das Feld der Kindertagesbetreuung ein gutes Instrumentarium zur Verfügung. Zum anderen ist es möglich, tatsächliche Inanspruchnahmequoten für einzelne Altersjahrgänge zu berechnen und nicht mehr nur Plätze zu zählen, die beispielsweise auch doppelt oder gar nicht belegt sein können oder aber durch Kinder einer anderen Altersgruppe belegt sind.
Ausbaudynamik bei Plätzen für unter 3-Jährige muss erhöht werden
Allerdings zeigt dieses Ergebnis auch sehr deutlich, dass die angestrebten Ausbauziele des Tagesbetreuungsgesetzes (TAG) noch lange nicht erreicht sind. Im Rahmen des TAG ging man davon aus, dass im Jahr 2010 in den westlichen Bundesländern ca. 17% der unter 3-Jährigen aufgrund der gesetzlichen Kriterien (beide Eltern bzw. allein erziehender Elternteil erwerbstätig, bzw. in Ausbildung) einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. In absoluten Zahlen würde dies für die westlichen Bundesländer ohne Berlin einen Bedarf von 286.000 Angeboten bedeuten. In Einrichtungen und Kindertagespflege wurden am 15.03.2006 allerdings erst 135.000 Kinder unter 3-Jahren betreut.
In der Konsequenz heißt das, dass innerhalb von vier Jahren noch 150.000 Angebote zusätzlich geschaffen werden müssen. Pro Jahr wären dies 37.500 zusätzliche Angebote. Vergegenwärtigt man sich, dass im ersten TAG-Jahr nach der Untersuchung des DJI für den Bericht der Bundesregierung über die Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren gerade mal 14.000 neue Plätze in Einrichtungen geschaffen wurden (der Ausbau der Kindertagespflege konnte nicht exakt bestimmt werden), bedeutet dies, dass die Ausbaudynamik allein auf der Basis des TAG für die Angebote der unter 3-Järhigen noch erheblich erhöht werden muss.
Sehr unterschiedliche Inanspruchnahme durch einzelne Altersjahrgänge
Ein Fortschritt der neuen Erhebungssystematik ist die Möglichkeit, die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung aufgeschlüsselt nach einzelnen Altersjahrgängen zu betrachten. Für die aktuelle Debatte ist dabei interessant, wie sich die Inanspruchnahme bei den 3-Jährigen darstellt, also den Kindern, die über einen uneingeschränkten Rechtsanspruch verfügen.
Es stellt sich die Frage, ob Kinder in dem Monat, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden, bereits in eine Kindertagesbetreuung gehen oder beispielsweise erst zum nächstmöglichen Stichtag. Weiterhin ist insbesondere die unterschiedliche Inanspruchnahme der einzelnen Altersjahrgänge bei den unter 3-Jährigen interessant, da davon auszugehen ist, dass der Altersjahrgang der 2-Jährigen einen anderen qualitativen Betreuungsbedarf hat, als die unter 1-Jährigen. Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage, ob bei den Altersjahrgängen der 4- und 5-jährigen Kinder eine unterschiedliche Inanspruchnahme zu finden ist, oder ob hier eher Länderdifferenzen über die Höhe der Inanspruchnahme entscheiden.
80% der 3-jährigen Kinder sind in einer Kindertagesbetreuung
80,2% aller 3-Jährigen Kinder sind in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Rechnet man diejenigen Kinder hinzu, die eine Kindertagespflege wahrnehmen, so sind in Deutschland 81% aller Kinder in diesem Alter in einer Kindertagesbetreuung. Geht man indes davon aus, dass zum Zeitpunkt der Erhebung (15.03.2006) das sogenannte ‚Kindergartenjahr' bereits sechs Monate lief, mithin in etwa der halbe Jahrgang der 3-Jährigen erst im Laufe dieses ‚Kindergartenjahres' 3 Jahre alt geworden sein dürfte, dann ist festzustellen, dass viele Kinder entweder mit 2 Jahren am Beginn des ‚Kindergartenjahres' in die Gruppe kamen oder aber mindestens die Hälfte aller Kinder mit Beginn ihres Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz (Vollendung des 3. Lebensjahres) in eine Einrichtung oder eine Kindertagespflege aufgenommen wurde.
Es zeigen sich starke Ost-West-Differenzen: Während in den östlichen Bundesländern immerhin 90,5% der 3-Jährigen in Kindertagesbetreuung sind, sind es im Westen lediglich 78,2%. Auffallend sind auch einzelne Länderergebnisse. So sind in Niedersachsen gerade einmal 60,1% der 3-Jährigen in Kindertagesbetreuung, in Baden-Württemberg immerhin 89,7%. Nicht so stark sind die Schwankungen in den östlichen Ländern. Hier entwickelt sich die Spannweite der Betreuungsquote zwischen Sachsen-Anhalt mit 88,3% und Thüringen mit 93,6%. Zu vermuten ist, dass in Ländern wie Niedersachsen noch vermehrt die Kinder nach einer Stichtagsregelung in Kindertagesbetreuung gehen, während in anderen Ländern die Praxis der sofortigen Einlösung des Rechtsanspruches verbreiteter ist.
Tabelle 2: Anzahl der 3-Jährigen in Kindertagesbetreuung (Kindertagespflege und in Einrichtungen) und Besuchsquoten am 15.03.2006 nach Bundesländern
| | ||
| Bundesland | 3-Jährige | Besuchsquote |
| | ||
| Baden-Württemberg | 90.394 | 89,7 |
| Bayern | /1 | /1 |
| Brandenburg | 17.041 | 90,8 |
| Berlin | /1 | /1 |
| Bremen | 3.583 | 67,5 |
| Hamburg | 11.056 | 74,0 |
| Hessen | 44.537 | 80,7 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 11.194 | 89,5 |
| Niedersachsen | 44.767 | 60,1 |
| Nordrhein-Westfalen | /1 | /1 |
| Rheinland-Pfalz | 31.916 | 89,6 |
| Saarland | 7.143 | 89,2 |
| Sachsen | 28.520 | 90,1 |
| Sachsen-Anhalt | 15.454 | 88,3 |
| Schleswig-Holstein | 16.910 | 65,5 |
| Thüringen | 15.872 | 93,6 |
| | ||
| Deutschland ohne Bayern, Berlin und NRW | 338.387 | 81,0 |
| Früheres Bundesgebiet ohne Bayern, Berlin und NRW | 250.306 | 78,2 |
| Neue Länder ohne Berlin | 88.081 | 90,5 |
| | ||
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege 2006, Wiesbaden 2007; zusammengestellt und berechnet von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik März 2007
Erhebliche Unterschiede innerhalb der Altersgruppe der unter 3-Jährigen: nur 0,7% der unter 1-Jährigen besucht in Westdeutschland eine Kindertageseinrichtung (4,7% im Osten), aber bereits 16,8 der 2-Jährigen (69,1% im Osten)
Wenn es aktuell um Versorgungsquoten und Bedarfzahlen geht, wird immer von DEN unter 3-Jährigen gesprochen. Dies verdeckt allerdings, dass in den einzelnen Altersjahren dieser Gruppe die Inanspruchnahme äußerst unterschiedlich ist. Gerade in der inhaltlichen Gestaltung des Angebotes, aber auch für die notwendigen Betreuungsleistungen sind innerhalb dieser Gruppe erhebliche Unterschiede zu erwarten - ein unter 1-jähriges Kind hat einen anderen Betreuungsbedarf als ein 2-Jähriges. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Ausgestaltung des institutionellen Angebots.
Wie stellt sich die Inanspruchnahme in den einzelnen Altersjahrgängen bei den unter 3-Jährigen dar? Nicht überraschend ist, dass die Höhe der Inanspruchnahme mit zunehmendem Alter ansteigt. So besuchen im früheren Bundesgebiet gerade einmal 0,7% der unter 1-Jährigen eine Kindertageseinrichtung - bei den 2-Jährigen sind es bereits 16,8%.
Neben dieser jahrgangsbezogenen Differenz sind die Ost-West-Differenzen auffällig: In den östlichen Bundesländern gehen immerhin 69,1% der 2-Jährigen in eine Kindertageseinrichtung, in den westlichen Ländern sind es gerade einmal die bereits erwähnten 16,8%. Erheblich ist auch noch der Unterschied bei den 1-Jährigen Kindern, hier sind es in den neuen Bundesländern 36%, im früheren Bundesgebiet lediglich 4,2%.
Tabelle 3: Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen bei den unter 3-Jährigen nach Altersjahrgängen am 15.03.2006 nach Gebietseinheiten (Angaben in %)
| | |||
|
| 0-Jährige | 1-Jährige | 2-Jährige |
| | |||
| Früheres Bundesgebiet ohne Bayern, Berlin und NRW | 0,7 | 4,2 | 16,8 |
| Neue Länder ohne Berlin | 4,7 | 36,0 | 69,1 |
| | |||
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Kinder in Tageseinrichtungen 2006, Wiesbaden 2007; zusammengestellt und berechnet von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik März 2007
Daraus folgt, dass in der Diskussion um Versorgungsquoten und Bedarfszahlen die Altersgruppe der unter 3-Jährigen nicht nur als einheitliche Gruppe zu Grunde zu gelegt werden darf, denn die Inanspruchnahmequoten je nach Altersjahrgang fallen sehr unterschiedlich aus.
Große Länderdifferenzen bei der Inanspruchnahme durch 4- und 5-Jährige
Bei den 4- und 5-jährigen Kindern in Kindertageseinrichtungen zeigt sich, dass im Gegensatz zu den jüngeren Altersjahrgängen hier fast ausschließlich das Bundesland und nicht mehr der Altersunterschied ausschlaggebend für die Höhe der Inanspruchnahme ist. In ganz Deutschland liegt die Inanspruchnahmequote der 4-Jährigen gerade einmal 0,3 Prozentpunkte unter der bei den 5-Jährigen.
Allerdings zeigen sich Länderunterschiede: Beispielsweise differiert die Inanspruchnahmequote bei den 4-Jährigen in den westlichen Flächenländern zwischen 85,7% in Niedersachsen und 95,9% in Rheinland-Pfalz. Die höchste Inanspruchnahme in diesem Altersjahrgang weißt Thüringen mit 96,1% auf, im Saarland befinden sich sogar 96,3% der 5-Jährigen in Kindertagesbetreuung. Dies ist insofern interessant, als das Saarland bisher das einzige Bundesland ist, in dem das letzte Kindergartenjahr vor der Schule für die Eltern kostenfrei ist.
Zu berücksichtigen ist bei diesen Besuchsquoten, dass diese nicht bereinigt sind um die Kinder, die eine (vor)schulische Einrichtung besuchen. Dies sind bei den unter 6-Jährigen immerhin ca. 12.800 Kinder in der gesamten Bundesrepublik. Wie sich diese Zahlen auf die Betreuungsquote der Altersgruppe der Kinder mit einem Rechtsanspruch auswirken, kann der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 8. März 2007 entnommen werden.
Tabelle 4: Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen bei den 4- und 5-Jährigen nach Altersjahrgängen am 15.03.2006 nach Bundesländern (Angaben in %)
| | ||
| Bundesland | 4- Jährige | 5- Jährige |
| | ||
| Baden-Württemberg | 95,4 | 94,6 |
| Bayern | /1 | /1 |
| Brandenburg | 91,5 | 92,1 |
| Bremen | 90,2 | 93,9 |
| Berlin | /1 | /1 |
| Hamburg | 85,0 | 72,2 |
| Hessen | 92,7 | 92,3 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 90,5 | 92,8 |
| Niedersachsen | 85,7 | 90,5 |
| Nordrhein-Westfalen | /1 | /1 |
| Rheinland-Pfalz | 95,9 | 95,0 |
| Saarland | 95,6 | 96,3 |
| Sachsen | 93,3 | 94,6 |
| Sachsen-Anhalt | 92,6 | 92,4 |
| Schleswig-Holstein | 87,5 | 87,9 |
| Thüringen | 96,1 | 94,9 |
| | ||
| Deutschland ohne Bayern, Berlin und NRW | 91,9 | 92,2 |
| Früheres Bundesgebiet ohne Bayern, Berlin und NRW | 91,5 | 91,8 |
| Neue Länder ohne Berlin | 92,9 | 93,5 |
| | ||
1) Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung lagen aus Bayern, NRW und Berlin nur Eckwerte vor. Differenziertere Daten zu den einzelnen Alterjahren lagen noch nicht vor.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Kinder in Tageseinrichtungen 2006, Wiesbaden 2007; zusammengestellt und berechnet von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik März 2007
Insgesamt zeigt sich, dass die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung sowohl vom Alter als auch vom Bundesland abhängt. Während sowohl bei den Kindern unter 3 Jahren als auch bei den 3-Jährigen Alter und Bundesland einen großen Einfluss auf die Höhe der Inanspruchnahme haben, verliert das Alter bei den 4- und 5-jährigen Kindern an Bedeutung. Hier unterscheiden sich die Ergebnisse hauptsächlich nach Bundesländern, wobei keine große Ost-West-Differenz mehr auszumachen ist.
Besonders überraschend ist, dass bereits bei den 3-Jährigen die Inanspruchnahmequote unerwartet hoch ist. Dies darf aber nicht verdecken, dass viele Kinder trotz Rechtsanspruch in diesem Alter noch nicht in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege sind. Ein Argument, das bei den bisherigen Diskussionen häufig zu wenig Beachtung findet, ist: Die heftig diskutierten Bedarfsquoten für die Altersgruppe der unter 3-Jährigen verdecken, dass sich momentan hinter einer solchen Quote faktisch eine sehr inhomogene Inanspruchnahme der einzelnen Altersjahrgänge verbirgt.
Ganztagesplätze gibt es bei den unter 3-Jährigen nicht so häufig wie erwartet
Bislang ermittelten die statistischen Erhebungen zu den Tageseinrichtungen für Kinder nur, welche Art von Plätzen vorgehalten wurde. Ob diese Plätze tatsächlich in vollem Umfang genutzt wurden, war bislang unbekannt.
Nun weiß man zum ersten Mal genau, wie lange jedes einzelne Kind in Deutschland eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung besucht. Dabei wird allerdings nicht die Anwesenheitszeit abgefragt, sondern die vertraglich vereinbarte durchschnittliche tägliche Zeit der Anwesenheit.
Welche Verteilung ergibt sich nach den neuen Zahlen in Ost und West für die Altersgruppen der unter 3-Jährigen sowie der 3-Jährigen bis zum Schuleintritt? Bei den unter 3-Jährigen nehmen in Westdeutschland 32% die Einrichtungsangebote nur bis zu 5 Stunden täglich in Anspruch. 5 bis unter 7 Stunden werden von 29% in Anspruch genommen. In die Kategorie 7 Stunden und mehr fallen 32%.
Dies ist ein vollkommen unerwartetes Ergebnis. Immerhin wurde für die westlichen Länder ohne Berlin, Bayern und NRW Ende 2002 noch angegeben, dass 65,3 der Plätze für unter 3-Jährige solche Plätze sind, die 7 Stunden und mehr in Anspruch genommen werden können. Somit muss die Frage des Umfangs der gewünschten täglichen Betreuungszeit wahrscheinlich noch einmal neu diskutiert werden.
Ein ebenfalls erstaunliches Ergebnis zeigt sich für die östlichen Bundesländer, für die die Ergebnisse inzwischen vollständig vorliegen. Auch hier gibt es eine Gruppe von 19%, die das Angebot nur bis zu 5 Stunden in Anspruch nimmt. 18% nehmen das Angebot 5 bis unter 7 Stunden in Anspruch. Eine Ganztagsbetreuung, also mehr als 7 Stunden haben 63% vertraglich vereinbart. Die Differenz zu den Ende 2002 als vorhanden ausgewiesenen Ganztagsplätzen von 98% ist erheblich. Somit wird mit diesen Ergebnissen, wie bereits in der DJI-Kinderbetreuungsstudie, deutlich, dass der Besuch der Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in den östlichen Ländern nicht immer ganztags ist (vgl. Bien/Rauschenbach/Riedel 2006).
Tabelle 5: Vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit von unter 3-Jährigen nach täglichem Umfang und Gebietseinheiten (15.03.2006; Angaben in %)
| | |||
|
| Deutschland | Westliche Länder ohne Berlin, Bayern und NRW | Östliche Bundesländer |
| | |||
| 175.352 | 67.490 | 107.862 | |
| bis zu 5 Stunden | 23,9 | 32,0 | 18,8 |
| mehr als 5 bis zu 7 Stunden | 22,2 | 28,7 | 18,2 |
| vor- und nachmittags ohne Mittagsbetreuung | 2,9 | 7,3 | 0,1 |
| mehr als 7 bis zu 10 Stunden | 49,3 | 30,5 | 61,0 |
| mehr als 10 Stunden | 1,8 | 1,5 | 2,0 |
| | |||
| Bisherige Definition von Ganztagsbetreuung | 51,0 | 32,0 | 62,9 |
| Zum Vergleich Anteil der Ganztagsplätze vom 31.12.2002 | 90,3 | 65,3 | 97,8 |
| | |||
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Kinder in Tageseinrichtungen 2006, Wiesbaden 2007; zusammengestellt und berechnet von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik März 2007
Derzeit nur wenige Ganztagesplätze für Kindergartenkinder in Westdeutschland
Auch der Blick auf die zeitliche Inanspruchnahme der Kindergärten bietet einige Überraschungen. Im Westen fehlen zwar noch die Angaben der zwei großen Flächenländer NRW und Bayern, aber es zeigt sich schon jetzt, dass die bisher große Bedeutung der Kindergärten mit einer geteilten Öffnungszeit (morgens 4 Stunden und nachmittags noch einmal 2 Stunden) deutlich abnimmt. Wurden Ende 2002 noch 46% solcher Plätze in den westlichen Ländern (ohne Berlin, Bayern und NRW) ausgewiesen, beläuft sich die reale Inanspruchnahme im März 2006 nur noch auf 18%. Somit sind zusammenhängende Öffnungszeiten die zentrale Veränderung.
Immer noch äußerst gering sind die Anteile der ganztägigen Besuche mit 7 Stunden und mehr. Diese liegen bei 14%. Der Anteil der Ganztagsplätze lag Ende 2002 bei den hier berücksichtigten westlichen Ländern bei 17%. Ganztagsplätze in den westlichen Kindergärten sind offensichtlich weiterhin die große Ausnahme.
In den östlichen Bundesländern wird durch die neue Erhebungssystematik aufgedeckt, dass die 98% Ganztagsplätze in einem nicht unerheblichen Maße gar nicht als solche genutzt werden. Es sind nur 62% aller Kinder im Kindergarten, die die Einrichtung 7 Stunden und mehr besuchen. Somit zeigt sich auch für den Osten eine zunehmende Differenzierung der zeitlichen Inanspruchnahme.
Tabelle 6: Vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit von Kindern im Kindergartenalter nach täglichem Umfang und Gebietseinheiten (15.03.2006; Angaben in %)
| | |||
| Deutschland | Westliche Länder ohne Berlin, Bayern und NRW | Östliche Bundesländer | |
| | |||
| 1.382.270 | 1.049.454 | 332.816 | |
| bis zu 5 Stunden | 33,2 | 38,9 | 15,3 |
| mehr als 5 bis zu 7 Stunden | 27,2 | 28,7 | 22,6 |
| vor- und nachmittags ohne Mittagsbetreuung | 13,7 | 18,1 | 0,1 |
| mehr als 7 bis zu 10 Stunden | 25,0 | 13,9 | 60,2 |
| mehr als 10 Stunden | 0,8 | 0,4 | 1,9 |
| | |||
| Bisherige Definition von Ganztagsbetreuung | 25,8 | 14,3 | 62,1 |
| Zum Vergleich Anteil der Ganztagsplätze 2002 | 35,5 | 17,4 | 98,1 |
| | |||
B) Daten und Erläuterungen zur Tagespflege
Menschen im Profil Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Vorstandsvorsitzender und Direktor des DJI Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Vorstandsvorsitzender und Direktor des DJI
Eine vergleichsweise unbeschwerte und wohlbehütete Kindheit im boomenden „Wirtschaftswunder“ der 1950er-Jahre kennzeichnet seine ersten Lebensjahre. 1952 in Tübingen geboren wächst Thomas Rauschenbach als jüngstes von drei Kindern in einem kleinen Ort nahe der Kreisstadt Reutlingen auf. In der dörflichen Umgebung am Fuße der Schwäbischen Alb besucht er mit vier Jahren den Kindergarten – damals hieß dieser noch „Kinderschule“ –, was zu dieser Zeit keineswegs selbstverständlich war. Mit gut 6 Jahren beginnt dann in der evangelischen Volksschule seiner Heimatgemeinde in Sachen Bildung der „Ernst des Lebens“.
Nach vier Jahren Grundschule wechselt er – nun als täglicher Fahrschüler – auf das naturwissenschaftlich ausgerichtete Reutlinger Johannes-Kepler-Gymnasium. Die Schulzeit erlebt er als eher unpersönlich, wenig aufregend und begeisternd, obgleich er stets gut in die Klasse integriert war. Prägender waren für ihn die vielfältigen Aktivitäten jenseits der Schule, bei denen sich, wie wir heute sagen, vielfältige Formen des „informellen Lernens“ vollziehen: Jugendgruppen, Zeltlager, Fußball, Handball, Tischtennis und viel Musik. Schon als Sechsjähriger beginnt er Klavier zu spielen, in seiner Gymnasialzeit und im Posaunenchor kommt als weiteres Instrument das Waldhorn hinzu. Mit 15 – kurz nach der Konfirmation – und nach vielen Jahren begeisterter Mitgliedschaft in der örtlichen Jungschar des CVJM fängt er an, dort selbst eine Jugendgruppe zu leiten.
Nach dem Abitur, wegen der Kurzschuljahre gerade mal 18 Jahre alt, entscheidet sich Thomas Rauschenbach im letzten Augenblick für ein Pädagogik-Studium an der Universität Tübingen. Der Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft mit seinen Nebenfächern Soziologie und Psychologie bietet ihm – zum damaligen Zeitpunkt neu eingeführt – die Möglichkeit, Pädagogik zu studieren, ohne Lehrer werden zu müssen. Was er damit einmal beruflich anfangen könnte, war ihm zu dieser Zeit selbst nicht ganz klar.
An der Universität trifft er in der Nach-68er-Ära auf eine politisch heftig aufgeladene Stimmung, die sich stark von der dörflich-kirchlichen Idylle, in der sich bis dahin sein Leben abgespielt hat, unterscheidet: Studentenparlamente mit hitzigen Debatten, Demonstrationen gegen vieles und jedes sowie obligatorische, aber meist folgenlose Streiks – selbstverständlich während des Semesters – waren an der Tagesordnung. Die radikale Infragestellung des Selbstverständlichen, die Hinterfragung jeder Form von Macht, die Kultur des herrschaftsfreien Diskurses, bei dem nichts als das bessere Argument zählt – und deshalb manche Diskussion nie enden wollte –, die bisweilen hoch aufgeladenen Debatten um die richtige politische Gesinnung und die angemessenen Formen des Lebens waren für ihn eine ausgezeichnete Schule, hinter die Fassade des Alltäglichen zu schauen und zugleich eine eigene Identität zu entwickeln.
Als ihn bereits einige Zeit vor dem Ende seines Studiums sein fachlich hoch anerkannter „Prof“, der Tübinger (Sozial-)Pädagoge Hans Thiersch, fragt, ob er nicht bei ihm promovieren wolle, trifft ihn dies ziemlich unvorbereitet, hatte er bislang sein Studium doch nie mit der Idee einer wissenschaftlichen Karriere verbunden. Erst mal das Examen machen – und dann weiter sehen, war seine Devise. Doch dann ging alles sehr schnell. Noch als Student die Durchführung erster eigenständiger Seminare, erste kleinere Veröffentlichungen sowie das Schreiben der Diplomarbeit in der Gewissheit, dass diese anschließend als Buch in einem Verlag erscheint. In jene Zeit, 1978, fällt auch der erste Kontakt mit dem Deutschen Jugendinstitut. Zwei Wochen nach der bestandenen Diplomprüfung beginnt Thomas Rauschenbach für das Münchener Institut im Rahmen des 5. Jugendberichts mit der Erstellung einer Expertise zum Thema „Verhaltensauffällige und behinderte Kinder und Jugendliche“, aus der dann letzten Endes auch seine Promotion wurde. An eine hauptberufliche Mitarbeit am DJI hätte er damals allerdings nicht zu denken gewagt.
Nur drei Semester nach dem Examen sowie nach einer sehr intensiven Phase der Arbeit an der Dissertation und der Zuarbeit zum 5. Jugendbericht wagt der diplomierte Doktorand den Wechsel von der Seite der Studierenden auf die der Lehrenden. Kurz vor Abschluss seiner Promotion bekommt er im Herbst 1979 erstmals eine Vertretungsstelle als wissenschaftlicher Angestellter an seiner Heimatuniversität Tübingen. Und nur wenige Monate später wird er, für ihn und andere etwas überraschend, 1980 mit 27 Jahren am Institut für Erziehungswissenschaft zum damals jüngsten Geschäftsführer der Uni Tübingen, mit Blick auf den Hölderlinturm und den Neckar, zuständig für die Studienberatung und das akademische Prüfungsamt, für die Lehrangebotsplanung und die Gremien sowie für sämtliche Haushaltsangelegenheiten. Wenig später heiratet er. Mit seiner Frau, einst gelernte Philosophin, Soziologin und Erziehungswissenschaftlerin, heute Journalistin und Fernsehredakteurin, verbindet ihn nicht nur eine gemeinsame, inzwischen erwachsene Tochter, sondern auch eine 27-jährige robuste Ehe.
1984, dem Geburtsjahr seiner Tochter, wechselt er innerhalb der Tübinger Erziehungswissenschaft wieder zurück in den Bereich Forschung und Lehre, aus dem er sich während der Jahre der Wissenschaftsverwaltung nie ganz verabschiedet hatte. Ende 1985, wenige Tage vor seinem 33. Geburtstag, hält er an der Universität Dortmund in einem Bewerbungsverfahren einen Probevortrag über die „bezahlte Nächstenliebe“, der offenbar so viel Eindruck hinterlässt, dass er knapp drei Jahre später im immer noch zarten Wissenschaftleralter von 35 Jahren einen Ruf auf den dortigen Lehrstuhl für Geschichte und Theorie der Sozialpädagogik erhält. 1989 nimmt er seine Arbeit auf und zieht in das ehemalige Dienstzimmer der zwischenzeitlich zur Ministerin aufgestiegenen Dortmunder Professorin Rita Süssmuth. An dieser neuen Wirkungsstätte lernt er dann nahezu alle Facetten des akademischen Lebens eines deutschen Professors kennen: Institutsleitung, Dekan, Prodekan, Senator, Mitglied und Vorsitzender zahlreicher Prüfungsausschüsse und anderweitiger universitärer Gremien.
Nach 13 Jahren intensiver Lehrstuhltätigkeit mit einer wachsenden Zahl von Verpflichtungen und Aktivitäten im Umfeld der Universität – u.a. Durchführung mehrerer großer Tagungen und Kongresse, Mitwirkung am Aufbau der Erziehungswissenschaft in Halle – lässt sich Thomas Rauschenbach 2001, mitten in seiner Mitarbeit am 11. Kinder- und Jugendbericht, überreden, sich beim DJI auf die ausgeschriebene Leitungsstelle zu bewerben. Und in der Tat: Nach 31 Jahren eines ununterbrochenen Uni-Lebens tritt er 2002 die Nachfolge von Prof. Dr. Ingo Richter an, wodurch sich für ihn ein neuer beruflicher und deutlich anderer Lebensabschnitt eröffnet. Zwei Lebensmittelpunkte, einen in Dortmund, seiner Heimatuniversität und dem Wohnort der Familie, und einen in München, prägen seither seine multilokale Existenz an mehreren Orten.
Da er über viele Jahre hinweg an der Dortmunder Uni mit einer kleinen, aber erfolgreichen Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen Forschungszusammenhang aufgebaut hatte – u.a. die bis heute bestehende „Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik“ – gelingt es ihm mit Unterstützung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, diese Gruppe unter seiner Leitung zusätzlich in einen Forschungsverbund des „Deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund“ zu überführen.
Diese Kooperation und seine neue Tätigkeit am Münchner Institut ist für ihn auch Ausdruck seines grundsätzlichen Verständnisses von Wissenschaft, bei dem sich die Forschung nicht im Elfenbeinturm verliert, sondern auch immer den Anwendungsbezug im Blick hat: „Ich finde es reizvoll, an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und Praxis zu forschen und damit vielleicht auch etwas im realen Leben bewegen zu können.“ Unter Beweis stellen konnte er dies in den letzten Jahren neben seiner tagtäglichen Arbeit am Institut auch als Mitglied der Sachverständigenkommission für den 11. Kinder- und Jugendbericht ebenso wie als Vorsitzender des 12. Kinder- und Jugendberichts, in jüngerer Zeit aber auch als Mitglied des Konsortiums für den ersten nationalen Bildungsbericht, im Auftrag der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Aber dabei belässt es Thomas Rauschenbach nicht. Neben seiner Mitgliedschaft in zahlreichen Fachausschüssen und Gremien – etwa als Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), als Gast im Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder als Mitglied der Kammer für Bildung und Erziehung der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) – ist er zugleich Herausgeber mehrerer Buchreihen und Mitglied in Beiräten einschlägiger Fachzeitschriften. Seine Liste der Veröffentlichungen ist irritierend lang, das Spektrum der behandelten Themen reicht von den sozialen Berufen, den Verbänden und dem Drittem Sektor, den Freiwilligendiensten, dem Ehrenamt und dem Zivildienst, über die Jugendarbeit, die Kinder- und Jugendhilfestatistik, Personal- und Ausbildungsfragen in sozialen Diensten, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu vielfältigen Facetten des Themas Bildung sowie der Wissenschaftsforschung im Bereich der Erziehungswissenschaft. Aber es ist zu befürchten, dass diese Liste noch nicht am Ende ist.
|
DJI Online / Stand: 1. April 2007
Literatur Publikationen aus DJI-Projekten rund um das Thema Kinderbetreuung Aus DJI-Projekten
Beher, Karin; Hoffmann, H.; Rauschenbach, Thomas (1999): Das Berufsbild der ErzieherInnen. Von der fächerorientierten zur tätigkeitsorientierten Ausbildung. Neuwied, Berlin: Luchterhand
Berg-Lupper, Ulrike; Jampert, Karin; Janke, Dirk; Zehnbauer, Anne (2002): Familienunterstützende Kinderbetreuungsangebote - Recherche zu alternativen Angebotsformen. Projektheft 1. München
Download
Bien, Walter; Rauschenbach, Thomas; Riedel, Birgit (Hrsg.) (2007): Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Kinderbetreuungsstudie. Berlin: Cornelsen Scriptor
Bien, Walter; Rauschenbach, Thomas; Riedel, Birgit (Hrsg.) (2007): Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Kinderbetreuungsstudie. Kurzfassung Download
BMFSFJ (Hrsg.) (2005): Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Zwölfter Kinder- und Jugendbericht. Berlin: Bundestagsdrucksache 15/1614
Deutsches Jugendinstitut; Universität Dortmund (Hrsg.) (2005): Zahlenspiegel 2005. Kindertagesbetreuung im Spiegel der Statistik.
Download
Diller, Angelika; Leu, Hans Rudolf; Rauschenbach, Thomas (Hrsg.) (2005): Der Streit ums Gütesiegel. Qualitätskonzepte für Kindertageseinrichtungen. München: DJI Verlag
Diller, Angelika; Leu, Hans Rudolf; Rauschenbach, Thomas (Hrsg.) (2004): Kitas und Kosten. Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen auf dem Prüfstand. München: DJI Verlag
Diller, Angelika (2006): Die Gesellschaft braucht innovative Kindertageseinrichtungen! "Früh investieren statt spät reparieren" (Mc Kinsey). Vortrag auf der Fachtagung: "Was ist unsere Zukunft wert?". Fachverband für Kinder- und Jugendhilfe der AWO Mittelrhein Köln-Deutz: 24.01.2006
Diller, Angelika; Rauschenbach, Thomas (Hrsg.) (2006.): Reform oder Ende der Erzieherinnenausbildung? Beiträge zu einer kontroversen Fachdebatte. München: DJI Verlag
Diller, Angelika; Leu, Hans Rudolf; Rauschenbach, Thomas (Hrsg.) (2005): Der Streit ums Gütesiegel. Qualitätskonzepte für Kindertageseinrichtungen. München: DJI Verlag
Diller, Angelika; Jurczyk, Karin; Rauschenbach, Thomas (Hrsg.) (2005): Tagespflege zwischen Markt und Familie. Neue Herausforderungen und Perspektiven. München: DJI Verlag
Diller, Angelika; Jurczyk, Karin (2004): Familiennahe Kleinkindbetreuung. Neue Perspektiven für die Tagespflege. In: DJI Bulletin, 2004, Heft 67
Jurczyk, Karin: Familiäre Kindertagesbetreuung auf dem Weg in die Zukunft. In: Zentralblatt für Jugendrecht (ZfJ), Jg. 92, 2005, Heft 12, 455-460
Jurczyk, Karin; Rauschenbach, Thomas; Tietze, Wolfgang; Keimeleder, Lis; Schneider, Kornelia; Schumann, Marianne; Stempinski, Susanne; Weiß, Karin; Zehnbauer, Anne (2004): Von der Tagespflege zur Familientagesbetreuung. Zur Zukunft öffentlich regulierter Kinderbetreuung in Privathaushalten. München: DJI Verlag
Keimeleder, Lis; Kornelia; Schumann, Marianne; Stempinski, Susanne; Weiß, (2001): Fortbildung für Tagesmütter. Konzepte - Inhalte – Methoden. Opladen: Leske + Budrich
Keimeleder, Lis; Kornelia; Schumann, Marianne; Stempinski, Susanne; Weiß, (2002): Qualifizierung in der Kindertagespflege. Das DJI-Curriculum "Fortbildung von Tagesmüttern". Seelze-Velber: Kallmeyer Verlag
Peucker, Christian (2003): Bildung und Erziehung in Kindertagesbetreuung. München, DJI
Download
Rauschenbach, Thomas (2006): Das Kind in den Mittelpunkt stellen. In: KiTa aktuell, Jg.15, Heft 6, 124-128
Schilling, Matthias; Rauschenbach, Thomas (2006): Ökonomische, rechtliche und fachpolitische Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung. In: Fried, Lilian; Roux, Susanna (Hrsg.): Pädagogik der frühen Kindheit
Sachverständigenkommission 12. Kinder- und Jugendbericht (Hrsg.) (2006): Materialen zum Zwölften Kinder- und Jugendbericht. Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter sechs Jahren. Bd. 1
Sachverständigenkommission 12. Kinder- und Jugendbericht (Hrsg.) (2006): Materialen zum Zwölften Kinder- und Jugendbericht. Entwicklungspotenziale institutioneller Angebote im Elementarbereich. Bd. 2
DJI Online / Stand: 1. April 2007
Links DJI-Projekte und -Hintergrundmaterial
DJI-Projekte
DJI-Projekt Kinderbetreuungsstudie - Bestellen
Zahlenspiegel 2005 - Informationen zu Kindertageseinrichtungen
Zahlenspiegel 2007 - Analysen der amtlichen Statistik "Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege"
Zwölfter Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. Bericht über die Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule
- download
Professionalisierung in der Frühpädagogik
Filme als Curriculum-Bausteine für die Erzieherinnenausbildung
Sprachliche Förderung in der Kita
Bildungs- und Lerngeschichten als Instrument zur Konkretisierung und Umsetzung des Bildungsauftrags
Kinderbetreuung in der Familie
Überarbeitung DJI-Curriculum "Qualifizierung in der Kindertagespflege"
Häuser für Kinder und Familien
DJI-Datenbank
Wissenschaftlich begleitete Modellprojekte bei Kindertagesstätten und Tagespflege
DJI-Film
Donata Elschenbroich: Die ersten drei Lebensjahre als Bildungszeit
DJI-Gespräche
Mit Prof. Dr. Thomas Rauschenbach: Erzieherinnenausbildung – Ende oder Wende?
Mit Dr. Karin Jurczyk: Ausbau der Familientagespflege
Mit Donata Elschenbroich: Kinder als Naturforscher
Mit Angelika Diller, DJI: Eltern-Kind-Zentren
Mit Dr. Karin Jampert, DJI: Schlüsselkompetenz Sprache
DJI-Themen
Lerngeschichten im Kindergarten
ErzieherInnen-Portal
DJI Online / Stand: 1. April 2007
Veranstaltung
B) Daten und Erläuterungen zur Tagespflege
Wachsendes Interesse an der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist in den vergangenen Jahren erneut in den Blick von Politik und Fachöffentlichkeit gerückt. Im Zuge des Angebotsausbaus für unter 3-jährige Kinder wird ihr eine bedeutsame Rolle zugemessen. Ihre Förderung und Weiterentwicklung von Seiten der Jugendämter ist ein wichtiger Eckpfeiler, um die Betreuungssituation für diese Altersgruppe bis 2010 spürbar zu verbessern. So soll nach dem Willen der Bundesregierung nahezu jeder dritte geplante Betreuungsplatz im Rahmen der Kindertagespflege entstehen (vgl. Deutscher Bundestag 2004). Auch für viele Eltern stellt die Kindertagespflege ein attraktives Betreuungsangebot dar. Gerade bei sehr jungen Kindern erscheint sie vielen Eltern als die bessere, weil familiennähere Betreuungslösung. Ein weiterer Vorteil der Kindertagespflege liegt in ihrer zumindest potenziell hohen Flexibilität. Anders als Kindertageseinrichtungen kann sie flexibel auf die individuellen Betreuungswünsche in den Familien eingehen. Eine Tagesmutter kann auch zu Zeiten betreuen, zu denen eine "normale" Kindertageseinrichtung geschlossen ist - abends, frühmorgens oder auch mal am Wochenende. Angesichts des Anstiegs flexibler Beschäftigung und einer zunehmend geforderten Verfügbarkeit "rund um die Uhr" dürfte darin auch ein wesentliches Zukunftspotenzial der Kindertagespflege liegen.
In rechtlicher Hinsicht ist die Kindertagespflege durch das "Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung" - kurz TAG - im Gesamtgefüge der Kindertagesbetreuung aufgewertet und neu positioniert worden. Für die Altersgruppe der unter 3-jährigen Kinder sowie für Schulkinder ist sie nunmehr als gleichrangige Alternative zu einer Kita-Betreuung im Gesetz verankert. Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt besitzen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz; für sie soll Kindertagespflege lediglich als ergänzendes Angebot zur Verfügung stehen. Mit dieser Aufwertung verbunden ist auch eine inhaltliche Neuregelung. So wurde der Förderungsauftrag zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, der bislang nur für Kindertageseinrichtungen gegolten hat, auf die Kindertagespflege ausgeweitet. Die Jugendämter sind ihrerseits verpflichtet, für die Qualität der Kindertagespflege zu sorgen; dies umfasst die Verpflichtung, die Kinder an eine geeignete Tagespflegeperson zu vermitteln, diese zu beraten, begleiten und weiter zu qualifizieren sowie die Kindertagespflege finanziell zu bezuschussen. Nicht zuletzt ist nunmehr eine Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen bereits ab dem ersten Kind, das sie betreuen, erforderlich; diese berechtigt die Tagesmutter zur Betreuung von bis zu fünf Kindern.
Neben der öffentlichen Kindertagespflege, die das Gesetz hier im Blick hat, gibt es bisher auch einen weiten Bereich privater Kindertagespflege. Hier suchen sich Eltern auf rein privater Basis eine Tagesmutter, die sie für die Betreuung ihrer Kinder engagieren. Die private Kindertagespflege hat vor allem in den westlichen Bundesländern eine erhebliche Bedeutung. Sie ist dort weiter verbreitet als die öffentliche Kindertagespflege, während sie in den östlichen Bundesländern so gut wie unbekannt ist (vgl. van Santen 2006). Mit der Neuregelung der Kindertagespflege wurde seitens des Gesetzgebers auch das Ziel verfolgt Anreize zu setzen, so dass möglichst viele dieser privaten Tagespflegeverhältnisse in öffentliche überführt werden.
Erstmalig detaillierte Daten zur öffentlichen Kindertagespflege
In Widerspruch zur Relevanz, die die Kindertagespflege im aktuellen politischen Diskurs erlangt hat, stand bisher das relativ geringe Wissen über diese Betreuungsform, ihre tatsächliche Inanspruchnahme sowie darüber, aus welchen Bevölkerungsgruppen die Tagespflegepersonen kommen und wie sich die öffentliche Förderung in der Praxis gestaltet. Erst im Zuge der Neuordnung der amtlichen Statistik wurden die Voraussetzungen für eine verbesserte Datenlage geschaffen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK), das seit 1.10.2005 in Kraft ist, sieht vor, jährlich neben den institutionellen Formen der Kindertagesbetreuung auch Kindertagespflegeverhältnisse zu erfassen. Erstmalig liegen nun die Daten zur öffentlichen Kindertagespflege vor und geben einen vertieften Einblick in dieses Segment der Kindertagesbetreuung. Nicht enthalten in den Daten sind Tagespflegeverhältnisse auf rein privater Basis, bei denen kein Jugendamt in die Vermittlung oder Förderung eingeschaltet war.
Wenige Länder verfolgen konsequenten Ausbau der Kindertagespflege für unter 3-Jährige
Tabelle 7: Anteil unter 3-jähriger Kinder, die in öffentlicher Kindertagespflege betreut werden am 15.03.2006 nach Bundesländern (in % aller unter 3-Jährigen)
| | |||
| Bundesland | Inanspruch- | Zahl der betreuten | |
| | |||
| SH | 1,7 | 1.241 | |
| HH | 4,5 | 2.093 | |
| NI | 0,6 | 1.344 | |
| Bremen | 1,8 | 290 | |
| NRW | 1,2 | 5.785 | |
| Hessen | 1,3 | 2.087 | |
| RPF | 0,6 | 618 | |
| BW | 1,5 | 4.412 | |
| Bayern | 0,9 | 3.017 | |
| Saarland | 0,4 | 82 | |
| Berlin | 3,5 | 3.008 | |
| BB | 4,7 | 2.586 | |
| MV | 9,3 | 3.547 | |
| Sachsen | 2,2 | 2.163 | |
| SAT | 0,3 | 167 | |
| TH | 1,1 | 571 | |
| | |||
| D West mit Berlin | 1,3 | 23.977 | |
| D Ost | 3,1 | 9.037 | |
| D | 1,6 | 33.011 | |
| | |||
1,6% der unter 3-jährigen Kinder (33.000 Kinder) werden in Deutschland in öffentlicher Kindertagespflege betreut. Inwieweit das Angebot in den vergangenen Jahren ausgebaut worden ist, lässt sich aufgrund der erstmaligen Erfassung der Kindertagespflege in der Statistik nicht direkt beurteilen. Zieht man Vergleichszahlen aus anderen Erhebungen, insbesondere den Jugendamtsbefragungen des DJI, heran, so liegen die Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik jedoch niedriger als in der Umfrage, die im Zusammenhang mit der Erstellung des TAG-Berichts im Herbst 2005 vom DJI durchgeführt wurde; damals wurde, allerdings auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe, eine Quote von 2% errechnet (vgl. Bundesministerium 2006: 26). Ob die Jugendämter zu optimistische Angaben zu ihren Ausbaubemühungen machten oder aktuell eine Untererfassung der öffentlichen Kindertagespflege vorliegt, ist unklar. Mit einiger Sicherheit lässt sich jedoch sagen, dass der große Dynamisierungsschub durch die Einführung des TAG bisher ausgeblieben ist; ein Jahr nach Einführung des Gesetzes ist die Kindertagespflege zumindest in Westdeutschland nach wie vor eher ein Nischenangebot als eine echte Betreuungsalternative für unter 3-Jährige.
Im Osten ist die öffentliche Kindertagespflege erheblich stärker verbreitet als im Westen. Dieser Befund ist auch aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie bekannt, aber nach wie vor bemerkenswert, da der Osten gleichzeitig über ein umfassendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen verfügt. Allerdings gibt es hier auch unter den ostdeutschen Ländern starke Unterschiede, mit einer seit Jahren gezielten Förderung der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern und teilweise in Brandenburg sowie einer eher unbedeutenden Rolle, die ihr in den übrigen Ländern zukommt. In Mecklenburg-Vorpommern werden bei den unter 3-Jährigen bundesweit herausragende Inanspruchnahmequoten von nahezu 10% erreicht.
Jeder siebte Betreuungsplatz wird in Westdeutschland für unter 3-Jährige im Rahmen der Kindertagespflege bereitgestellt
Damit ist das Potenzial der Kindertagespflege sicherlich noch nicht ausgeschöpft. Vielmehr wurde in den Modellrechnungen zum TAG-Gesetzesentwurf als Richtwert ein Verhältnis von 70% zu 30% zwischen Plätzen in Kindertageseinrichtungen und solchen in Kindertagespflege zugrunde gelegt. Nach den Erfahrungen der DJI-Kinderbetreuungsstudie dürfte dieser Wert die Betreuungswünsche und -präferenzen der Eltern relativ gut wiedergeben (van Santen 2006). Will man den Eltern daher echte Wahlmöglichkeiten eröffnen, muss der Ausbau einer qualifizierten Kindertagespflege mit mehr Nachdruck betrieben werden. Zwar wurde in einer vom Deutschen Jugendinstitut im Herbst 2005 durchgeführten Befragung unter Jugendämtern der Ausbau der Tagespflege am häufigsten als Bestandteil der eigenen Strategie zur Verbesserung der Betreuungslage vor Ort genannt (vgl. Bundesministerium 2006), dies hat sich aber offensichtlich noch nicht in den Zahlen niedergeschlagen.
Kindertagespflege wird vor allem für 1- und 2-Jährige genutzt, Betreuungsbedarf aber auch für jüngere Kinder
Grafik 1: In Tagespflege betreute Kinder unter 8 Jahren nach Altersjahrgängen am 15.03.2006

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Tageseinrichtungen für Kinder 2002 und Kinder in Tageseinrichtungen 2006, eigene Berechnungen
Schlüsselt man die betreuten Kinder nach Altersjahrgängen auf, so sind es vor allem die 1- und 2-Jährigen, für die Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Die Daten bestätigen jedoch nicht, wie derzeit oft unterstellt wird, dass bei jüngeren Kindern überhaupt kein Bedarf an einer öffentlichen Betreuung vorhanden wäre. So ist in der Grafik gut zu erkennen, dass es insbesondere in Westdeutschland auch einen relevanten Betreuungsbedarf bei unter 1-jährigen Kindern gibt, der durch die öffentliche Kindertagespflege abgedeckt wird. Ab dem Alter von drei Jahren, für die meisten Kinder das Eintrittsalter in den Kindergarten, verringert sich die Inanspruchnahme der Tagespflege.
Mehr als die Hälfte der in Kindertagespflege betreuten Kinder in Westdeutschland ist älter als drei Jahre
Tabelle 8: Altersverteilung der Kinder in öffentlicher Kindertagespflege am 15.03.2006
| | |||||||
|
| unter 3 Jahre | 3 bis 6 Jahre | älter als 6 Jahre | Insgesamt | |||
| Abs. | In % | Abs. | In % | Abs. | In % | Abs. | |
|
| |||||||
| Deutschland West mit Berlin | 23.977 | 48,7 | 10.647 | 21,6 | 14.568 | 29,6 | 49.192 |
| Deutschland Ost | 9.034 | 84,9 | 1.324 | 12,4 | 279 | 2,6 | 10.637 |
| Deutschland | 33.011 | 55,2 | 11.971 | 20,0 | 14.847 | 24,8 | 59.829 |
|
| |||||||
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Tageseinrichtungen für Kinder 2002 und Kinder in Tageseinrichtungen 2006, eigene Berechnungen
Die Konzentration bei der Inanspruchnahme der Kindertagespflege auf die Altersgruppe der unter 3-jährigen Kinder fällt nicht so eindeutig aus, wie aufgrund der öffentlichen Diskussion eigentlich zu erwarten gewesen wäre. Dabei ist der Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland auffallend: Während in den östlichen Bundesländern die Kindertagespflege in weit überwiegendem Maße eine Betreuungsform für unter 3-Jährige ist, sind in den westlichen Bundesländern mehr als die Hälfte der betreuten Kinder älter. Nahezu ein Drittel befindet sich bereits im Schulalter. Hier werden Tagesmütter somit zu einem größeren Teil auch zur Betreuung von Kindergartenkindern und Grundschülern eingesetzt. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass im Westen das vorhandene institutionelle Betreuungsangebot nicht ausreicht oder strukturelle Defizite aufweist. Offenbar fällt der Kindertagespflege die Aufgabe zu, Lücken und Defizite - sei es die fehlende Ganztagsbetreuung im Kindergartenalter oder sei es das fehlende Hortangebot - zumindest teilweise auszugleichen.
Tagespflege im Kindergartenalter ist im Westen oft notwendige Ergänzung und nur für sehr wenige eine Alternative zum Kindergarten
Grafik 2: Nutzung der öffentlichen Kindertagespflege als ergänzendes bzw. alleiniges Betreuungsarrangement in Westdeutschland (mit Berlin) am 15.03.2006

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Tageseinrichtungen für Kinder 2002 und Kinder in Tageseinrichtungen 2006, eigene Berechnungen
Je nach dem Alter der Kinder verändert sich dabei in Westdeutschland die Funktion der Kindertagespflege: mal wird sie ergänzend, mal alternativ zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen. Bei den unter 3-jährigen Kindern ersetzt die öffentliche Kindertagespflege in aller Regel die Betreuung in einer Kita. Bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren kommt die Kindertagespflege häufiger als ergänzendes Angebot zum Tragen: In diesen Altersjahrgängen besuchen im Durchschnitt 50% der in Kindertagespflege betreuten Kinder gleichzeitig einen Kindergarten. Wie auch aus der DJI-Betreuungsstudie bekannt, schafft die Kindertagespflege in vielen Fällen Betreuungsbrücken und ein Flexibilitätspolster, wo die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen nicht ausreichen (vgl. van Santen 2006). Bei Grundschulkindern kehrt sich das Verhältnis erneut um: Hier ersetzt die Kindertagespflege für die Mehrheit der betreuten Kindern den Hortbesuch.
Allerdings zeigen die Zahlen auch, dass eine Minderheit unter den 3- bis 6-Jährigen (ca. 5.300 Kinder in Westdeutschland) die Kindertagespflege anstelle einer institutionellen Betreuung nutzt. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Altersgruppe der 3-Jährigen. Unter ihnen ist der Anteil derer, für die die Kindertagespflege das alleinige Betreuungsarrangement darstellt, mit 61% noch einmal erkennbar höher als bei den 4- und 5-Jährigen. Hier ist zu vermuten, dass sich diese Kinder oft in der Warteschleife auf einen Kita-Platz befinden; aus der Praxis ist teilweise bekannt, dass Jugendämter den Eltern zur Überbrückung einen Platz bei einer Tagesmutter anbieten, wenn mit dem dritten Geburtstag noch kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Viele Eltern nutzen Flexibilität der Kindertagespflege
Tabelle 9: In öffentlicher Kindertagespflege betreute Kinder nach Anzahl der Betreuungstage pro Woche am 15.03.2006 (Anteile in % aller in Kindertagespflege betreuten Kinder)
| | ||||||||
| Anzahl der Betreuungstage pro Woche | davon auch | |||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | am Wochenende | |
| | ||||||||
| D Ost | 0,2 | 0,5 | 1,2 | 1,9 | 95,6 | 0,4 | 0,2 | 2,4 |
| D West mit Berlin | 5,1 | 12,6 | 15,5 | 10,6 | 53,3 | 2,0 | 0,8 | 11,6 |
| | ||||||||
Vor allem in Westdeutschland streuen die Muster der Inanspruchnahme der öffentlichen Kindertagespflege breit. Das Schwergewicht liegt zwar auch hier bei einer Betreuung an fünf Tagen pro Woche, in nahezu der Hälfte der Fälle werden die Kinder jedoch an weniger Tagen betreut. Bemerkenswert ist mit nahezu 12% der hohe Anteil an Kindern, für die Kindertagespflege auch an Wochenenden in Anspruch genommen wird. Das könnte darauf verweisen, dass Kindertagespflege vor allem von beruflich hoch beanspruchten Eltern genutzt wird. Deutschlandweit wird die Kindertagespflege immerhin für jedes zehnte in Tagespflege betreute Kind auch am Wochenende für die Betreuung eingesetzt. Anhand der Daten lässt sich die These formulieren, dass die Kindertagespflege im Westen von den Eltern bewusst als flexible Betreuungsform genutzt wird, während im Osten die Nutzung weitgehend dem zeitlichen Betreuungsmuster in Kindertageseinrichtungen folgt.
30% der Tagespflegepersonen verfügen über eine pädagogische Grundausbildung
Tabelle 10: Tagespflegepersonen nach beruflichem Hintergrund am 15.03.2006 (Anteile an allen Tagespflegepersonen in %)
| | ||||
| pädagogische | anderer Berufsaus- | noch in | ohne abgeschlossene | |
| | ||||
| D Ost | 40,4 | 56,3 | 0,4 | 2,9 |
| D West mit Berlin | 27,9 | 55,9 | 1,2 | 15,1 |
| D insgesamt | 29,3 | 55,9 | 1,1 | 13,7 |
| | ||||
*) Zusammenfasst sind in dieser Kategorie AbsolventInnen pädagogischer Studiengänge, ErzieherInnen, HeilpädagogInnen und HeilerzieherInnen, KinderpflegerInnen, soziale und medizinische Helferberufe und sonstige sozialpädagogische Kurzausbildungen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Tageseinrichtungen für Kinder 2002 und Kinder in Tageseinrichtungen 2006, eigene Berechnungen
Anders als bisher oft angenommen wurde, ist es nicht so, dass die große Masse der Tagespflegepersonen - zu 97% handelt es sich dabei um Tagesmütter - über keinen fachlichen Hintergrund verfügt. Von den 30.500 Tagespflegepersonen in Deutschland, die den Jugendämtern bekannt sind, hat immerhin knapp ein Drittel eine fachpädagogische Berufsausbildung absolviert. In Ostdeutschland ist dieser Anteil mit 40% deutlich höher als in Westdeutschland. Unter den fachbezogenen Berufsgruppen sind die ErzieherInnen am stärksten vertreten. Besonders hoch ist ihr Anteil in Ostdeutschland, wo jede vierte Tagespflegeperson eine ausgebildete Erzieherin ist. Offenbar haben sich hier viele ErzieherInnen, deren Stellen im Zuge der Wiedervereinigung in den Einrichtungen abgebaut wurden, eine alternative berufliche Existenz aufgebaut. In Westdeutschland ist demgegenüber nur etwa jede zehnte Tagespflegeperson ErzieherIn.
Während die Anteile der Tagespflegepersonen mit einem anderen Berufsabschluss sich in Ost- und Westdeutschland die Waage halten, zeigt sich ein starker Unterschied bei den Personen, die über keinerlei Berufsabschluss verfügen. Ihr Anteil ist in Westdeutschland mit 15% relativ hoch. In Verbindung mit dem durchwegs höheren Alter vieler Tagespflegepersonen könnte dies auf ein Muster verweisen, wonach viele Tagesmütter aus dem Bereich traditionell familienorientierter Frauen stammen, die in der Kindertagespflege eine sinnvolle Beschäftigung in der nachelterlichen Phase suchen.
Unter den Tagespflegepersonen, die über keine pädagogische Berufsausbildung verfügen, haben bundesweit weitere 40% einen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege absolviert oder nehmen an einer tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung teil. In Ostdeutschland hat die Qualifizierung einen deutlich höheren Stellenwert als in Westdeutschland; es beteiligen sich nicht nur mehr Tagespflegepersonen an den entsprechenden Kursen, sondern diese zeichnen sich auch durch einen im Durchschnitt höheren Stundenumfang aus. Bundesweit haben im März 2006 erst rund 2.400 Tagespflegepersonen eine Grundqualifizierung abgeschlossen, die im Umfang dem vom DJI empfohlenen Tagespflege-Curriculum entspricht.
Kindertagespflege ist für knapp 40% der Tagespflegepersonen im Osten, aber nur für 12% im Westen eine existenzsichernde Perspektive
Tabelle 11: Tagespflegepersonen nach Anzahl der betreuten Kinder am 15.03.2006 (Anteil an allen Tagespflegepersonen in %)
| | ||||||
| Anzahl der betreuten Kinder | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 und mehr | |
| | ||||||
| D Ost | 18,3 | 17,2 | 25,9 | 20,4 | 18,3 | 0,0 |
| D West mit Berlin | 51,0 | 24,8 | 12,0 | 5,6 | 5,9 | 0,7 |
| | ||||||
Mit Blick auf die Zahl der betreuten Kinder wird - wie bereits im Zusammenhang mit dem fachlichen Profil der Tagespflegepersonen - erneut die unterschiedliche Struktur der Kindertagespflege in Ost- und Westdeutschland sichtbar. So betreut in Westdeutschland jede zweite Tagesmutter nicht mehr als ein Kind, ein weiteres Viertel unter den Tagesmüttern betreut zwei Kinder. In Ostdeutschland übernehmen Tagespflegepersonen dagegen am häufigsten die Betreuung von drei und vier Kindern; fast ebenso häufig finden sich aber auch Tagesmütter, die fünf Kinder betreuen. Der unterschiedliche Stellenwert der Kindertagespflege für die Tagesmütter selbst tritt noch deutlicher hervor, wenn man mit berücksichtigt, dass sich die Kindertagespflege im Osten zumeist regelmäßig über die ganze Woche erstreckt, im Westen dagegen häufiger diskontinuierlich gestaltet. Damit dürfte der Kindertagespflege als beruflicher Existenzgrundlage im Osten eine sehr viel bedeutendere Rolle zukommen. Geht man davon aus, dass ab einer Zahl von vier betreuten Kindern die Tagespflegepersonen aus ihrer Tätigkeit ein existenzsicherndes Einkommen erzielen können, so eröffnet die Kindertagespflege für immerhin 40% der Tagesmütter im Osten, aber nur für 12% im Westen eine berufliche Perspektive. Angesichts des überschaubaren Kreises von ca. 4.600 Personen in ganz Deutschland, auf die dies zutrifft, muss jedoch insgesamt der Schluss gezogen werden, dass sich die Kindertagespflege bisher noch nicht als eigenes Berufsfeld etablieren konnte, wenngleich hier sicherlich in den kommenden Jahren noch eine stärkere Dynamik zu erwarten ist.
Öffentliche Kindertagespflege wird nur zum Teil durch Jugendämter finanziell gefördert
Tabelle 12: Anteil der Tagespflegepersonen, die durch das Jugendamt Förderungen erhalten, am 15.03.2006 (Anteil an allen Tagespflegepersonen in %)
| | |||||||
| Info, | Fachliche | Sach- | Beitrag zur | Unfall- | Beitrag zur | Auf Landesrecht | |
| | |||||||
| D Ost | 85,6 | 83,0 | 83,9 | 72,2 | 74,6 | 68,2 | 26,9 |
| D West mit Berlin | 90,2 | 84,1 | 56,6 | 49,6 | 31,1 | 25,8 | 14,6 |
| D insgesamt | 89,4 | 83,9 | 61,4 | 53,6 | 38,8 | 33,4 | 16,8 |
| | |||||||
| SH | 77,8 | 59,2 | 38,4 | 40,3 | 24,3 | 12,5 | 12,1 |
| HH | 99,6 | 93,6 | 86,9 | 78,9 | 45,1 | 78,4 | 1,8 |
| NIE | 88,8 | 78,9 | 76,2 | 58,0 | 11,6 | 5,1 | 4,6 |
| HB | 100,0 | 100,0 | 83,8 | 83,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| NRW | 90,3 | 82,6 | 56,5 | 52,6 | 28,0 | 13,8 | 3,0 |
| HES | 87,6 | 83,7 | 43,3 | 34,3 | 27,8 | 24,8 | 35,8 |
| RPF | 77,5 | 73,5 | 50,6 | 56,0 | 7,7 | 7,8 | 13,3 |
| BW | 91,3 | 89,0 | 33,8 | 30,9 | 30,0 | 26,4 | 9,9 |
| BAY | 86,6 | 77,0 | 45,1 | 20,7 | 9,9 | 7,6 | 6,6 |
| SL | 99,7 | 85,4 | 53,5 | 35,0 | 6,4 | 1,5 | 0,3 |
| BER | 93,4 | 92,7 | 91,5 | 91,0 | 91,6 | 53,8 | 79,0 |
| BB | 95,1 | 81,3 | 80,4 | 62,9 | 66,4 | 60,4 | 24,1 |
| MV | 79,1 | 80,5 | 87,5 | 77,6 | 79,7 | 74,9 | 42,9 |
| SN | 83,7 | 85,3 | 86,4 | 75,1 | 83,0 | 67,9 | 0,6 |
| SAT | 66,7 | 88,9 | 60,3 | 50,0 | 56,4 | 56,4 | 41,9 |
| TH | 97,9 | 97,7 | 75,6 | 77,2 | 53,6 | 65,0 | 25,7 |
| | |||||||
Die Förderleistungen der Jugendämter lassen sich grob unterteilen in infrastrukturelle Förderanteile, wie Information, Vermittlung und die fachliche Unterstützung der Tagespflegepersonen (z.B. durch die Organisation von Qualifizierungsangeboten), sowie in Zuwendungen, die den einzelnen Tagespflegepersonen individuell gewährt werden. In diese zweite Kategorie fallen die Erstattung des Sachaufwandes, der finanzielle Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung - dies entspricht quasi dem öffentlichen Anteil am "Gehalt" der Tagesmütter - sowie Beiträge zur Altersrente bzw. Unfallversicherung. Als These lässt sich hier formulieren: Während Information und Vermittlung sowie die fachliche Unterstützung der Kindertagespflege tendenziell bereits zum Standard der Jugendämter gehören, ist der Umgang mit direkten finanziellen Zuwendungen an die Tagespflegepersonen zwischen den einzelnen Bundesländern und insbesondere zwischen Ost- und Westdeutschland extrem unterschiedlich. Tagespflegepersonen genießen im Osten Deutschlands einen wesentlich besser abgesicherten und attraktiveren Status als in Westdeutschland. In Westdeutschland steht die Aufgabe noch bevor, die Attraktivität der Kindertagespflege für die Tagespflegepersonen zu erhöhen. Dies stellt insofern eine zentrale Herausforderung dar, als noch eine erhebliche Anzahl von Tagespflegepersonen hinzugewonnen werden muss, sollen die mit dem TAG angestrebten Größenordnungen tatsächlich erreicht werden.
Ein zentrales Ergebnis für Westdeutschland ist, dass selbst dort, wo die Kindertagespflege als öffentliches Angebot von den Jugendämtern bereitgestellt wird, die Kosten zu einem ganz erheblichen Teil von den Eltern privat getragen werden müssen. Nur in der Hälfte der Fälle gibt es einen Zuschuss zum Gehalt der Tagesmutter, und auch die Erstattung des Sachaufwandes ist keineswegs übliche Praxis. Für Eltern stellt dies eine große Zugangshürde dar. Wie auch die DJI-Kinderbetreuungsstudie zeigen konnte, ist die Inanspruchnahme einer Tagesmutter denn auch eine Betreuungsform vor allem von besser verdienenden Familien - und dies trifft keineswegs nur auf die private Kindertagespflege zu, sondern kennzeichnet ebenso die öffentliche Form der Kindertagespflege (vgl. van Santen 2006a).
A) Daten zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen